Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Bereits eingebaute Gas- und Ölheizungen dürfen der Novelle zufolge maximal 30 Jahre laufen.
Wirtschafts- und Bauministerium planen ab 2045 – abgesehen von Auslaufmodellen – ein generelles Verbot für Öl- und Gasheizungen.
Das Heizen von Wohnungen und Gebäuden soll klimafreundlicher werden. Deshalb sollen laut einem Gesetzesentwurf ab 2024 keine neuen Erdgas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden. Stattdessen sollen die Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, so die an dem Entwurf beteiligten Wirtschafts- und Bauministerien.
Bereits eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen nach und nach verschwinden. Sie dürfen der Novelle zufolge maximal 30 Jahre laufen. Im zweiten Schritt sieht der Gesetzentwurf aber vor, dass ab 2045 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die komplett mit erneuerbaren Energien etwa aus Wind und Sonne funktionieren.
Spätestens dann müssten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomassekessel nutzen. Herkömmliche Brennstoffheizungen auf Grundlage von Gas oder Heizöl sollen nicht mehr möglich sein. Eine Ausnahme soll es nur bei kaputten Heizungen geben: Hier solle eine Übergangszeit von drei Jahren gelten, bis die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden müssten. Der Entwurf ist aber noch nicht endgültig.
Bereits vor einem Jahr hatte die Bundesregierung vereinbart, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Vorgabe soll im Gebäudeenergiegesetz verankert werden. Im Koalitionsvertrag hatte sie das zuvor zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Hintergrund dieses Vorstoßes sind stärkere Bemühungen für mehr Klimaschutz.
Nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), er sehe einen starken staatlichen Förderbedarf. Steuermittel sollten dafür sorgen, dass auch Menschen mit weniger Geld ein Haus sanieren, eine Wärmepumpe einbauen oder den Gasbrenner rausnehmen könnten. Die Bundesregierung müsse die Möglichkeiten schaffen, die Differenz zu einer günstigeren Gasheizung tragen zu können – bis die alternativen Technologien günstiger seien, so Habeck.
Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Daher soll bis spätestens 2045 der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudewärmebereich vollständig beendet werden.
Stand: 10.03.2023