EIn Mann nimmt an einer Heizung Maß.

Heizungstausch: Das müssen Sie jetzt wissen

Gebäudeenergiegesetz
Die Heizwende ist da. Seit dem 1. Januar 2024 sollen in vielen Neubauten nur noch klimaschonende Heizungen verbaut werden. Was das vom Bundestag verabschiedete Heizungsgesetz vorsieht, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, welche Förderung es gibt und was nun mit Ihrer alten Heizung passiert, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze:

Wie wird bisher geheizt?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW ) ermittelt jährlich, wie in Deutschland geheizt wird. Von den knapp 43 Millionen Wohnungen heizen ziemlich genau die Hälfte (49,5 Prozent) mit Gas. Ein Viertel (24,8 Prozent) hat eine Ölheizung. 14 Prozent nutzen Fernwärme. Die Elektro-Wärmepumpe kommt nur auf 2,8 Prozent. Der Anteil wächst allerdings stark, da sie zuletzt in mehr als jedem zweiten Neubau installiert wurde.  

Ölheizungen sind bereits aus der Mode gekommen. 1994 lag ihr Anteil noch bei 34 Prozent. So wurden zwischen 2009 und 2018 530.000 Ölheizungen auf Gas umgestellt, 115.000 auf Fernwärme.

Interessant ist auch der Blick auf das Alter der Heizungsanlagen. Dieses hat der BDEW zuletzt 2019 in der Studie "Wie heizt Deutschland? " berechnet und kam auf ein Durchschnittsalter von 17 Jahren. Fast jeder vierte Heizkessel oder Wärmeerzeuger war älter als 24 Jahre. 

Warum wurde das Gesetz geändert?

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu müssen die CO2-Emissionen gesenkt werden. Wesentliche Faktoren sind dabei Heizungen und die Warmwasserbereitung. Die Energie, die für beheizte Räume und warmes Wasser notwendig ist, stammte bislang zu großen Teilen aus fossilen Energieträgern wie Gas und Öl. Daraus ergab sich eine große Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten, die Deutschland mit Gas, Öl und Kohle beliefern. 

Um beide Probleme zu adressieren, sind die Heizungen ein wichtiger Hebel. Mehr als ein Drittel aller Energie, die in Deutschland verbraucht wird, dient dem Heizen von Gebäuden und dem Erwärmen von Wasser. 80 Prozent der benötigten Energie werden mittels fossiler Täger erzeugt. Entsprechend hoch ist der CO2-Ausstoß und die Abhängigkeit von Importen. Künftig soll die Klimabilanz deutlich besser und möglichst viel erneuerbare Energie eingesetzt werden.

Was ist das Ziel?

Da eine neu eingebaute Heizungsanlage eine Lebensdauer von etwa 20 bis 30 Jahren hat, ist mit Blick auf das Zieljahr 2045 ein frühzeitiges Einbauverbot neuer klimaschädlicher Heizungen nötig. Damit wird verhindert, dass eines Tages bereits verbaute und noch funktionierende Fossilheizungen ersetzt werden müssen.

Es ist bei Weitem nicht der erste Umstieg. Bis in die 1990er-Jahre hinein wurde beispielweise mit Kohle geheizt, ehe der Heizungstausch zu vorwiegend Gas erfolgte. Der Vorteil der Investition war greifbar: Die Luft wurde sauberer und das Heizen bequemer.

Seit wann ist das Gesetz rechtskräftig?

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudeenergiegesetz im September 2023 beschlossen. Seit 1. Januar 2024 ist es in Kraft getreten.

Was sieht das Gesetz vor?

Grundsätzlich sieht das Gebäudeenergiegesetz   (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Diese Ökostrom-Pflicht gilt, laut Wirtschaftsministerium, aber nicht gleich für alle.

„Jede neu eingebaute Heizung“ meint konkret:

Für Neubauten abseits von Neubaugebieten gelten die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Daher betrifft das neue Heizungsgesetz nicht sofort jeden Hauseigentümer und jede Hauseigentümerin. Denn für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen, jetzt sogar etwas großzügigere.

Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das bezieht sich auch auf Heizungen, die kaputt gehen, aber noch repariert werden können.

Wie ist der Plan zur Wärmeplanung?

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Plan. Entscheidend für Eigenheimbesitzer ist von Ort zu Ort die jeweilige kommunale Wärmeplanung . Sie berücksichtigt die lokalen Gegebenheiten, also die verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien aus der Umgebung. Das ermöglicht unter anderem auch eine bezahlbare und effiziente Wärmewende. In Großstädten sollen die Wärmepläne spätestens ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. In Rostock, Freiburg oder beispielsweise dem Landkreis Lörrach gibt es bereits fertige Pläne.

Welche Heizungen kommen in Frage?

Zwar wird stets von der Wärmepumpe gesprochen, doch sind auch andere Heizsysteme möglich. Die Regelung ist technologieoffen. So können in bestehende Gebäude sogar auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen jedoch zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Dafür kommen „grüne Gase“ infrage, also beispielsweise Bio-Methan und Wasserstoff, der nur mit erneuerbaren Energien erzeugt wurde („grüner Wasserstoff“ und „blauer Wasserstoff“).

Entscheidend ist immer die kommunale Wärmeplanung. Voraussichtlich gibt es dann folgende Möglichkeiten zu heizen:      

Wie wird die Heizwende gefördert?

Fröhliches Addieren: So macht Mathematik Spaß.

Egal, ob Sonnenenergie, Biomasse und Erdwärme: Die wichtigste Zahl von allen war, ist und bleibt aber: die 65. Mit mindestens 65 Prozent soll das ausgetauschte Heizsystem von erneuerbaren Energien gespeist werden.

Und auch ohne Förderung gilt: Je weniger fossil, desto besser.

Zuschüsse für den Heizungstausch können seit 27. Februar 2024 von Eigentümern selbst bewohnter Immobilien bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Seit 28. Mai 2024 ist dies auch für Vermieter von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften möglich. Im August startet dann die nächste Phase: für Kommunen und Unternehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nicht mehr für diese Förderungen zuständig.

3 Fragen an den Heizungs-Experten

Frank Ebisch

Pressesprecher, Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK)

Herr Ebisch, aktuell werden noch 75 Prozent der Wohnungen mit Öl und Gas beheizt. In welchen Wohnungsbeständen sehen Sie die größten praktischen Schwierigkeiten auf dem Weg zum erneuerbaren Heizen?

Es gibt in der Tat einen eklatanten Unterschied zwischen Neubau und Gebäudebestand. Im Neubau lässt sich eine Wärmepumpe meist problemlos installieren. Bei der Modernisierung sollte durch den Heizungsbauer immer vorab geprüft werden, ob eine Wärmepumpe mit den vorhandenen Heizkörpern ausreichend viel Wärme erzeugt. Wenn nicht, müssen einzelne Heizkörper vergrößert werden oder eine neue Flächenheizung nachträglich eingebaut werden. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber einen Transformationsfahrplan für bestimmte Gebäudebestände vorgeben würde.

So könnte man sich zunächst die Gebäudetypen vornehmen, die man als „low hanging fruits“ bezeichnen kann, wo der Einbau einer Wärmepumpe ausreicht, wo ein Garten vorhanden ist, um sie aufzustellen, und eine Abstandsfläche, um den Schallschutz managen zu können. Bei ungeeigneten Gebäuden sollte man zunächst mit der Modernisierung an anderer Stelle beginnen – und dann erst die Wärmepumpe einbauen. Wenn die Wärmepumpe zuerst kommt, arbeitet sie uneffektiv und ist vielleicht sogar überdimensioniert für den späteren Bedarf.

Gibt es genügend Fachpersonal, um den Wechsel zu bewerkstelligen und auch ausreichend Wärmepumpen, um den Wandel insgesamt, aber auch bei einer Havarie kurzfristig Ersatz zu schaffen?

980.000 Wärmeerzeuger hat das deutsche Heizungsbauerhandwerk im Jahr 2022 installiert. Darunter 236.000 Wärmepumpen. Vorausgesetzt, die Geräte können geliefert werden, ist der Einbau von 500.000 Wärmepumpen ab 2024 zu schaffen. Eng wird es bei knapper gesetzten politischen Fristen zur Erreichung der Klimaneutralität im Heizungskeller. Denn unsere Betriebe installieren neben Heizungen eben auch Bäder (1 Millon im Jahr) und Raumklimageräte. Und sie erfüllen die von der Politik vorgegebenen Aufgaben zur Gaseinsparung durch den seit Oktober 2022 verpflichtenden Heizungs-Check sowie den hydraulischen Abgleich an Gasheizungen. Noch gibt es längere Lieferzeiten für Wärmepumpen. Aber das wird sich mit der Zeit bessern, wenn die deutschen Hersteller ihre Produktion hochfahren können.

Sind die Förderungen effizient ausgestaltet oder kommt dadurch mehr Verwaltungsaufwand auf die Heizungsmonteure und Heizungsmonteurinnen zu?

Das ist ein ganz entscheidendes Thema – nicht nur für unser Handwerk. Auch für die Kunden. Es braucht eine verlässliche, verstetigte und unkomplizierte Förderung.      

Häufige Fragen zum Heizungsgesetz

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Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?

Über mögliche Strafen und wie Regelverstöße festgestellt werden, ist noch nichts bekannt.

Solaranlagen, Kollektoren, Wärmepumpen und Biomasseheizungen werden unter anderem als klimaschonende  Heiztechniken gefördert. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) listet in seinem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen “ (BEG EM) alle förderfähigen Anlagen namentlich auf.

Verbote sind explizit kaum ausformuliert. Sie beschränken sich ab 2024 auf Neubauten in Neubaugebieten. Dort dürfen ausschließlich Heizungen verbaut werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Vieles weitere werden die kommunalen Wärmepläne regeln, die bis spätestens 2028 stehen sollen.

Wie teuer eine Wärmepumpe in der Nutzung ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist der Strompreis. Aber auch die Effizienz der Wärmepumpe – insbesondere die Dämmung der Wohnung – und das Heizverhalten beeinflussen die Betriebskosten. Zudem müssen Sie für einen Vergleich den genauen Preis der Alternativen wie Gas und Öl kennen. Dieser kann in der Zukunft höher liegen als in der Vergangenheit, auch aufgrund des CO2-Preises und des Emissionshandels.

Stand: 07.06.2024

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