Der Heizungstausch kommt. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz sollen fossile Heizungen (beispielsweise Öl-, Gas- und Kohleheizungen) nach und nach verschwinden.
In einigen neuen Gebäuden sollen die effizienten Varianten wie die Wärmepumpe oder Alternativen dazu ab 2024 eingebaut werden. Für Bestandsimmobilien ergeben sich erst Pflichten, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung beschließt. Dies muss bis spätestens 2028 erfolgen.
Für den Austausch können Sie eine Förderung nutzen. Aktuell liegt sie bei bis zu 40 Prozent. Künftig gibt es zwischen 30 und 70 Prozent, abhängig vom Einkommen und dem Austauschzeitpunkt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW ) ermittelt jährlich, wie in Deutschland geheizt wird. Von den knapp 43 Millionen Wohnungen heizen ziemlich genau die Hälfte (49,5 Prozent) mit Gas. Ein Viertel (24,8 Prozent) hat eine Ölheizung. 14 Prozent nutzen Fernwärme. Die Elektro-Wärmepumpe kommt nur auf 2,8 Prozent. Der Anteil wächst allerdings stark, da sie zuletzt in mehr als jedem zweiten Neubau installiert wurde.
Ölheizungen sind bereits aus der Mode gekommen. 1994 lag ihr Anteil noch bei 34 Prozent. So wurden zwischen 2009 und 2018 530.000 Ölheizungen auf Gas umgestellt, 115.000 auf Fernwärme.
Interessant ist auch der Blick auf das Alter der
Heizungsanlagen. Dieses hat der BDEW zuletzt 2019 in der Studie "Wie heizt Deutschland? " berechnet und kam auf ein Durchschnittsalter von 17 Jahren.
Fast jeder vierte Heizkessel oder Wärmeerzeuger war älter als 24 Jahre.
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu müssen die CO2-Emissionen gesenkt werden. Wesentliche Faktoren sind dabei Heizungen und die Warmwasserbereitung. Die Energie, die für beheizte Räume und warmes Wasser notwendig ist, stammte bislang zu großen Teilen aus fossilen Energieträgern wie Gas und Öl. Daraus ergab sich eine große Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten, die Deutschland mit Gas, Öl und Kohle beliefern.
Um beide Probleme zu adressieren, sind die Heizungen ein wichtiger Hebel. Mehr als ein Drittel aller Energie, die in Deutschland verbraucht wird, dient dem Heizen von Gebäuden und dem Erwärmen von Wasser. 80 Prozent der benötigten Energie werden mittels fossiler Täger erzeugt. Entsprechend hoch ist der CO2-Ausstoß und die Abhängigkeit von Importen. Künftig soll möglichst viel erneuerbare Energie eingesetzt werden.
Da eine neu eingebaute Heizungsanlage eine Lebensdauer von etwa 20 bis 30 Jahren hat, ist mit Blick auf das Zieljahr 2045 ein frühzeitiges Einbauverbot neuer klimaschädlicher Heizungen nötig. Damit wird verhindert, dass eines Tages bereits verbaute und noch funktionierende Fossilheizungen ersetzt werden müssen.
Es ist bei Weitem nicht der erste Umstieg. Bis in die 1990er-Jahre hinein wurde beispielweise mit Kohle geheizt, ehe der Heizungstausch zu vorwiegend Gas erfolgte. Der Vorteil der Investition war greifbar: Die Luft wurde sauberer und das Heizen bequemer.
Der Bundestag hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Zum 1. Januar 2024 soll es in Kraft treten.
Grundsätzlich sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll mit bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden. Förderfähig sind aber höchstens Kosten bis 30.000 Euro, die Förderung ist entsprechend auf 21.000 Euro begrenzt.
Es soll zum 1. Januar 2024 eine Pflicht zum erneuerbaren Heizen geben. Allerdings nur für Neubauten in Neubaugebieten. Die dort verbauten Heizungen müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zwar ist die Regelung technologieoffen, in der Praxis kommen damit vor allem Wärmepumpen, Fernwärme und Holzheizungen wie Pelletheizungen in Frage. Für Neubauten abseits von Neubaugebieten gelten die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
In Gebäuden, die bereits stehen und die, die außerhalb von Neubaugebieten errichtet werden, dürfen auch weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Zumindest solange, bis die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat, die dann regelt, wie es weitergeht. Das müssen die Kommunen bis spätestens 2028 erledigen. Die Wärmeplanung kann aber auch früher kommen, einige Länder arbeiten bereits an entsprechenden Entwürfen.
Sollte eine Kommune kein CO2-neutrales Gasnetz (also eines, das beispielsweise mit Wasserstoff oder Biogas gespeist wird) bei ihrer Wärmeplanung gewährleisten, müssen Immobilieneigentümer innerhalb einer noch unbekannten Frist fossile Heizungen austauschen gegen beispielsweise eine Wärmepumpe oder sich an ein Fernwärmenetz anschließen.
Wer Fernwärme nutzt, ist von weiteren Verpflichtungen ausgenommen. Die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen obliegt dann den betreibenden Unternehmen.
Ab 1. Januar 2024 sollen fossile Heizungen nur verkauft werden, wenn eine Beratung erfolgt. Diese soll auf „mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit“ hinweisen, wie es im Einigungspapier der Regierungsparteien heißt. Der Hauptgrund ist, dass es künftig über den CO2-Preis und eine Ausweitung des Emissionshandels ohnehin teurer werden dürfte, eine Öl- oder Gasheizung zu nutzen. Wie sich die Rohstoffkosten und die Strompreise selbst entwickeln, kann jedoch niemand vorhersagen.
Um die gesetzlich vorgeschriebene und vom Bundesverfassungsgericht indirekt verlangte Klimaneutralität 2045 zu erreichen, wird ab jenem Jahr nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden dürfen.
Zwar wird stets von der Wärmepumpe gesprochen, doch sind auch andere Heizsysteme möglich. Die Regelung ist technologieoffen. So können in bestehende Gebäude sogar auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen jedoch zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist werden. Dafür kommen „grüne Gase“ infrage, also beispielsweise Bio-Methan und Wasserstoff, der nur mit erneuerbaren Energien erzeugt wurde („grüner Wasserstoff“ und „blauer Wasserstoff“).
Wie genau die Regelungen künftig ausfallen werden, hängt von den kommunalen Wärmeplanungen ab. Voraussichtlich gibt es dann folgende Möglichkeiten zu heizen:
Elektrische Wärmepumpen gewinnen die Wärme zum Heizen und für die Warmwasserbereitung aus der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser. Sie nutzen zwar für den Betrieb auch Strom aus der Steckdose, der kommt aber wiederum zu guten Teilen aus regenerativen Energien. Mit der Energie aus der Umwelt und der regenerativen aus der Steckdose ist sie insgesamt sehr klimaschonend. Die Wärmepumpe bietet sich insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser an, sowohl für den Neubau als auch für bestehende Gebäude. Eine begleitende energetische Sanierung ist nicht Pflicht, aber sinnvoll. Auch der Einbau einer Fußbodenheizung ist nicht zwingend notwendig.
Holz- und Pelletheizungen sind weiterhin erlaubt. Sie waren im ersten Entwurf noch teilweise verboten, da sie zu einer hohen Feinstaubbelastung führen und die Waldbestände strapazieren könnten.
Noch sind sie Zukunftsmusik. Es gibt aber bereits Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können. Sie sind „H2-Ready“. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn der örtliche Gasnetzbetreiber einen konkreten Plan veröffentlicht hat, der den Weg zum Wasserstoffnetz festhält.
Die Anforderungen erfüllt auch, wer mit Solarthermie heizt. Das ist allerdings an Wintertagen mit wenig Sonne schwierig, ohne ausreichende Speicherkapazitäten.
Da der Strom im deutschen Stromnetz bis 2030 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen soll und es auch heute schon zu etwa 50 Prozent tut, sind Stromdirektheizungen eine Option. Da sie anders als Wärmepumpen die benötigte Wärmeenergie komplett aus Strom umwandeln, empfehlen sie sich jedoch nur in sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf.
Gerade in größeren Städten dürfte Fernwärme eine wichtige Rolle spielen. In das Wärmenetz fließen die Abwärme aus der Industrie, Rechenzentren und Ähnlichem. Auch andere erneuerbare Wärmequellen werden genutzt. Bis 2045 sollen die Wärmenetze treibhausgasneutral sein. Wer ans Fernwärmenetz angeschlossen ist, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben.
Möglich sind mit der technologieoffenen Regelung auch neue Erfindungen.
Bisher gibt es für Wärmepumpen einen Fördersatz von 25 Prozent, ergänzt um einen möglichen Heizungstauschbonus von 10 Prozent sowie einen 5-Prozent-Bonus bei sehr effizienten Wärmepumpen.
Künftig sollen bis zu 70 Prozent der Kosten vom Staat getragen werden, höchstens aber 21.000 Euro. Konkret sieht die derzeitige Einigung vor:
Für Mieterinnen und Mieter relevant: Die Modernisierungsumlage wird von 8 auf 10 Prozent erhöht. Das heißt, Vermieter können einen größeren Teil der Sanierungskosten weitergeben. Jedoch erst, wenn sie alle staatlichen Förderungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben und diese auch in vollem Umfang an die Mieter weitergeben. Höchstens darf die Jahresmiete wegen des Heizungstausches um 50 Cent pro Quadratmeter steigen.
Es gibt in der Tat einen eklatanten Unterschied zwischen Neubau und Gebäudebestand. Im Neubau lässt sich eine Wärmepumpe meist problemlos installieren. Bei der Modernisierung sollte durch den Heizungsbauer immer vorab geprüft werden, ob eine Wärmepumpe mit den vorhandenen Heizkörpern ausreichend viel Wärme erzeugt. Wenn nicht, müssen einzelne Heizkörper vergrößert werden oder eine neue Flächenheizung nachträglich eingebaut werden. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber einen Transformationsfahrplan für bestimmte Gebäudebestände vorgeben würde.
So könnte man sich zunächst die Gebäudetypen vornehmen, die man als „low hanging fruits“ bezeichnen kann, wo der Einbau einer Wärmepumpe ausreicht, wo ein Garten vorhanden ist, um sie aufzustellen, und eine Abstandsfläche, um den Schallschutz managen zu können. Bei ungeeigneten Gebäuden sollte man zunächst mit der Modernisierung an anderer Stelle beginnen – und dann erst die Wärmepumpe einbauen. Wenn die Wärmepumpe zuerst kommt, arbeitet sie uneffektiv und ist vielleicht sogar überdimensioniert für den späteren Bedarf.
980.000 Wärmeerzeuger hat das deutsche Heizungsbauerhandwerk im Jahr 2022 installiert. Darunter 236.000 Wärmepumpen. Vorausgesetzt, die Geräte können geliefert werden, ist der Einbau von 500.000 Wärmepumpen ab 2024 zu schaffen. Eng wird es bei knapper gesetzten politischen Fristen zur Erreichung der Klimaneutralität im Heizungskeller. Denn unsere Betriebe installieren neben Heizungen eben auch Bäder (1 Millon im Jahr) und Raumklimageräte. Und sie erfüllen die von der Politik vorgegebenen Aufgaben zur Gaseinsparung durch den seit Oktober 2022 verpflichtenden Heizungs-Check sowie den hydraulischen Abgleich an Gasheizungen. Noch gibt es längere Lieferzeiten für Wärmepumpen. Aber das wird sich mit der Zeit bessern, wenn die deutschen Hersteller ihre Produktion hochfahren können.
Das ist ein ganz entscheidendes Thema – nicht nur für unser Handwerk. Auch für die Kunden. Es braucht eine verlässliche, verstetigte und unkomplizierte Förderung.
Schon jetzt wird klimaschonendes Heizen gefördert. Die genauen Sätze sind in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) festgelegt. So werden für Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizungen 25 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Zusätzlich sind 10 Prozent Heizungstauschbonus möglich sowie zusätzlich 5 Prozent für sehr effiziente Wärmepumpen.
Verbote sind explizit kaum ausformuliert. Sie beschränken sich ab 2024 auf Neubauten in Neubaugebieten. Dort dürfen ausschließlich Heizungen verbaut werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Vieles weitere werden die kommunalen Wärmepläne regeln, die bis spätestens 2028 stehen sollen.
Wie teuer eine Wärmepumpe in der Nutzung ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist der Strompreis. Aber auch die Effizienz der Wärmepumpe, die Dämmung der Wohnung und das Heizverhalten beeinflussen die Betriebskosten. Zudem müssen Sie für einen Vergleich den genauen Preis der Alternativen wie Gas und Öl kennen. Dieser kann in der Zukunft höher liegen als in der Vergangenheit, auch aufgrund des CO2-Preises und dem Emissionshandel.
Stand: 08.09.2023