
Hausbesitzer sollen künftig wieder selbst entscheiden können, womit sie heizen: Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt ersatzlos weg.
Gas- und Ölheizungen müsten ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Das giltfür jene Heizungen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden.
Förderung gibt es nur für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen.
Mehr als nur Heizung: Das steckt im Gesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) greift deutlich weiter als nur bei der Technik im Heizungskeller. Es verändert auch, wie die Wärmewende organisiert und finanziert wird – und wer am Ende welche Kosten trägt.
- Kostenverteilung: CO₂-Preis, Netzentgelte und Bioanteile sollen künftig stärker zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
- Kommunale Wärmeplanung: Städte und Gemeinden bleiben stärker in der Pflicht, ihre Wärmeversorgung langfristig zu planen.
- Förderlogik: Förderungen bleiben klar auf klimafreundliche Technologien ausgerichtet: Wärmepumpen werden weiter gefördert, fossile Heizungen dagegen nicht mehr unterstützt.
Damit verschiebt sich der Fokus spürbar: weg von starren Vorgaben für einzelne Gebäude, hin zu einem stärker gesteuerten Gesamtsystem der Wärmeversorgung.
Der Begriff „Heizungsgesetz“ ist keine offizielle Gesetzesbezeichnung, sondern hat sich in der öffentlichen Debatte eingebürgert. Gemeint ist ein zentraler Teil des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der vor allem den Einbau und Betrieb von Heizungen regelt.
Mit der aktuellen Reform wird dieses Regelwerk neu gefasst und künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bezeichnet. Damit erhält das Gesetz einen neuen offiziellen Namen, der stärker den politischen Schwerpunkt widerspiegelt: die schrittweise Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden.
Das GModG löst in diesem Bereich das bisherige GEG ab und bündelt die Vorgaben rund um Heizsysteme, Energieanteile und Übergangsregeln neu.
Der Begriff „Heizungsgesetz“ bleibt dennoch im Sprachgebrauch, weil die Reform in der Wahrnehmung vor allem die Heiztechnik betrifft; nicht den gesamten Gebäudebestand.
65-Prozent-Regel entfällt
Die wichtigste Neuerung: Die sogenannte 65-Prozent-Regel fällt weg. Gemäß der noch geltenden Regel im Gebäudeenergiegesetz müssen in manchen Fällen eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe gilt bisher für Neubauten in Neubaugebieten und soll nach und nach ausgeweitet werden.
Hausbesitzer können künftig selbst entscheiden, womit sie heizen und wieder frei wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse-Heizung – aber eben auch Gas- oder Ölheizungen. Der Zwang zu einer bestimmten Technologie entfällt.
Wichtiger Hinweis: Ab 2030 gelten EU-weit strenge Klimavorgaben für Neubauten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder emissionsarmen Quellen kommen.
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Fossile Energieträger sollen auch mit dem neuen Gesetz nach und nach reduziert werden. Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie demnach zu einem wachsenden Anteil mit sogenannten grünen Brennstoffen betreiben.
Die umstrittene Biotreppe soll nun gesetzlich festgelegt werden. Wie weit diese Bio-Treppe führen soll, ist nun klar definiert: Zum Start reichen 10 Prozent, bis 2040 soll der Anteil schrittweise steigen.
- Ab 01.01.2029: Mindestens 10 % grüne Brennstoffe
- Ab 01.01.2030: Mindestens 15 % grüne Brennstoffe
- Ab 01.01.2035: Mindestens 30 % grüne Brennstoffe
- Ab 01.01.2040: Mindestens 60 % grüne Brennstoffe
Bio-Energie wird Pflicht: Heizen mit Landkraft startet 2029
Die „grünen“ Brennstoffe umfassen beispielsweise Biomethan
aus Raps, Gülle oder Mais sowie synthetische Kraftstoffe. Ein wachsender Anteil
der Energieversorgung in Deutschland soll also von deutschen Feldern kommen. Der
Vorteil für Verbraucher: Auf diesen Öko-Anteil entfällt keine CO2-Steuer.
Da für fossile Energieträger der CO2-Preis gezahlt werden muss, entsteht also ein
finanzieller Anreiz, weniger Erdöl und Erdgas zu nutzen.
Bislang wenig Biogas vorhanden
Noch gibt es relativ wenig „grüne“ Brennstoffe. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbrauchten deutsche Haushalte 2024 rund 245 Milliarden Kilowattstunden Gas zum Heizen. Die gesamte aktuell verfügbare Biomethanmenge liegt bei gerade einmal rund 10 Milliarden Kilowattstunden, also gut 4 Prozent.
Um die Klimaziele zu erreichen, werden die Lieferanten verpflichtet, Biomethan, Bioöl, synthetisches Methan und Wasserstoff einzuspeisen. Die Quote soll 2028 mit 1 Prozent starten und über die Jahre steigen. Biomethan hat dabei den Vorteil, über das Erdgasnetz verteilt zu werden. Bei Wasserstoff geht das nur bis zu einem Anteil von etwa 10 bis 20 Prozent, betont der BDEW.
Etwas höhere Kosten
Grüne Brennstoffe sind teurer als fossiles Öl oder Gas. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen entstehen für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch durch Biogas Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat, bei Bioöl rund 23 Euro.
Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung laut Gesetzespaket eine jährliche Entlastung der Volkswirtschaft von rund 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft. Dabei handelt es sich um Modellrechnungen, die auf Annahmen zu Energiepreisen, CO₂-Kosten und der Entwicklung des Heizungsmarkts beruhen.
Fernwärme bleibt wichtig
In den bisherigen Plänen der Vorgänger-Regierung spielte Fernwärme eine große Rolle. Dies wird auch weiterhin so bleiben. Entscheidend ist dafür die kommunale Wärmeplanung. Bis Mitte 2026 müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern diese vorlegen, bis Mitte 2028 auch alle anderen. Die Fristen sollen bleiben, die Vorgaben dafür aber vereinfacht werden.
Was bedeutet das für Mieter?
Mieter haben in der Regel keinen Einfluss darauf, welche Heizung ihr Vermieter einbaut. Aber: Die Kostenverteilung wird grundlegend verändert: CO₂-Preis, Netzentgelte und Mehrkosten für Biogas werden ab 2028 hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Auch Preisaufschläge durch den verpflichtenden Bioanteil fallen darunter.
Das Gesetz soll Mieter außerdem vor „überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen“ schützen.
Wärmepumpen werden weiter gefördert
Wer eine Wärmepumpe kauft, kann weiterhin bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert bekommen, maximal 21.000 Euro. Diese Förderung soll bis mindestens 2029 gesichert sein. Für neue Öl- oder Gasheizungen gibt es dagegen keine staatliche Unterstützung.
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Wie geht es weiter?
Das Kabinett hat das neue Heizungsgesetz beschlossen und leitet es an den Bundestag weiter. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt, stattdessen setzt die Reform auf mehr Wahlfreiheit bei Heizungen und eine schrittweise Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe über die sogenannte „Bio-Treppe“.
Im Bundesrat kann das noch verändert werden – vor allem bei Fristen und Details. Die Grundrichtung gilt aber als politisch gesetzt.
Wichtige Punkte im Verfahren:
- Änderungen bei Übergangsfristen und Quoten noch möglich
- „Bio-Treppe“ technisch und wirtschaftlich umstritten
- Detailanpassungen im Parlament wahrscheinlich
Der Bundesrat muss dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) noch zustimmen, voraussichtlich entscheidet er im Oktober 2026 darüber. Nach aktuellem Stand soll das neue Gesetz am 1. November 2026 in Kraft treten.
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Stand: 13.05.2026



