zum Inhalt springen
Suche
Online-Banking
1782729560945-image_generation-google-ki-4000kb-original

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was das neue Heizungsgesetz für Sie bedeutet

Biogas spielt größere Rolle
Das Heizen in Deutschland steht vor einem tiefen Umbruch. Das Kabinett hat sich im Mai 2026 auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst nun das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab: mit neuen Regeln, neuen Kostenverteilungen und neuen Vorgaben für Gas und Öl. Für Eigentümer und Mieter hat das Folgen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
Stand:2. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze:
  • Hausbesitzer sollen künftig wieder selbst entscheiden können, womit sie heizen: Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt ersatzlos weg.

  • Gas- und Ölheizungen müssten ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Das gilt für jene Heizungen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden.

  • Förderungen gibt es nur für klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, Biomasse oder Fernwärme.

Mehr als nur Heizung: Das steckt im Gesetz

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) greift deutlich weiter als nur bei der Technik im Heizungskeller. Es verändert auch, wie die Wärmewende organisiert und finanziert wird – und wer am Ende welche Kosten trägt.

  • Kostenverteilung: CO₂-Preis, Netzentgelte und Bioanteile sollen künftig stärker zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
  • Kommunale Wärmeplanung: Städte und Gemeinden bleiben stärker in der Pflicht, ihre Wärmeversorgung langfristig zu planen.
  • Förderlogik: Förderungen bleiben klar auf klimafreundliche Technologien ausgerichtet: Wärmepumpen werden weiter gefördert, fossile Heizungen dagegen nicht mehr unterstützt.

Damit soll sich der Fokus spürbar verschieben: weg von starren Vorgaben für einzelne Gebäude, hin zu einem stärker gesteuerten Gesamtsystem der Wärmeversorgung.

Begriffe rund ums Heizen
GModG, GEG, Heizungsgesetz: Was jetzt gilt und warum der Name täuscht 

Der Begriff „Heizungsgesetz“ ist keine offizielle Gesetzesbezeichnung, sondern hat sich in der öffentlichen Debatte eingebürgert. Gemeint ist ein zentraler Teil des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der vor allem den Einbau und Betrieb von Heizungen regelt.

Mit der aktuellen Reform wird dieses Regelwerk neu gefasst und künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bezeichnet. Damit erhält das Gesetz einen neuen offiziellen Namen, der stärker den politischen Schwerpunkt widerspiegelt: die schrittweise Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden.

Das GModG löst in diesem Bereich das bisherige GEG ab und bündelt die Vorgaben rund um Heizsysteme, Energieanteile und Übergangsregeln neu.

Der Begriff „Heizungsgesetz“ bleibt dennoch im Sprachgebrauch, weil die Reform in der Wahrnehmung vor allem die Heiztechnik betrifft; nicht den gesamten Gebäudebestand.

Was ändert das GModG konkret und was bleibt wie bisher?

Weniger Zwang, aber mehr Verantwortung: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern mehr Freiheit bei der Wahl der Heiztechnik – und macht fossile Brennstoffe gleichzeitig schrittweise teurer.

  • 65-Prozent-Regel entfällt

    Die wichtigste Neuerung: Die sogenannte 65-Prozent-Regel fällt weg. Gemäß der noch geltenden Regel im Gebäudeenergiegesetz müssen in manchen Fällen eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe gilt bisher für Neubauten in Neubaugebieten und soll nach und nach ausgeweitet werden.

    Hausbesitzer können künftig selbst entscheiden, womit sie heizen und wieder frei wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse-Heizung – aber eben auch Gas- oder Ölheizungen. Der Zwang zu einer bestimmten Technologie entfällt.

Wichtiger Hinweis: Ab 2030 gelten EU-weit strenge Klimavorgaben für Neubauten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder emissionsarmen Quellen kommen.

  • Mehr Agrarflächen für warme Wohnungen

    Fossile Energieträger sollen auch mit dem neuen Gesetz nach und nach reduziert werden. Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie demnach zu einem wachsenden Anteil mit sogenannten grünen Brennstoffen betreiben.

Bio-Treppe
Welche Pflichten kommen auf neue Gas- und Ölheizungen zu?

Die umstrittene Biotreppe soll nun gesetzlich festgelegt werden. Wie weit diese Bio-Treppe führen soll, ist nun klar definiert: Zum Start reichen 10 Prozent, bis 2040 soll der Anteil schrittweise steigen. Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, gelten dabei gesonderte, gesetzlich festgelegte Stufen:

  • Ab 01.01.2029: Mindestens 10 Prozent grüne Brennstoffe
  • Ab 01.01.2030: Mindestens 15 Prozent grüne Brennstoffe
  • Ab 01.01.2035: Mindestens 30 Prozent grüne Brennstoffe
  • Ab 01.01.2040: Mindestens 60 Prozent grüne Brennstoffe

Was kostet Heizen mit der Bio-Treppe – und wer zahlt mehr?

Wer weiterhin mit einer Gas- oder Ölheizung heizt, zahlt künftig mehr, denn die Pflicht zur schrittweisen Beimischung grüner Brennstoffe treibt die Kosten nach oben. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen entstehen für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch durch Biogas Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat, bei Bioöl rund 23 Euro.

Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung laut Gesetzespaket eine jährliche Entlastung der Volkswirtschaft von rund 2,3 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich um Modellrechnungen, die auf Annahmen zu Energiepreisen, CO₂-Kosten und der Entwicklung des Heizungsmarkts beruhen.

Was bedeutet das GModG für Mieter und Vermieter?

Mieter haben in der Regel keinen Einfluss darauf, welche Heizung ihr Vermieter einbaut. Das Gesetz schützt sie deshalb vor überhöhten Nebenkosten: CO₂-Preis, Netzentgelte und Mehrkosten für Biogas werden ab 2028 hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Auch Preisaufschläge durch den verpflichtenden Bioanteil fallen darunter.

Für Vermieter bedeutet das GModG vor allem eines: steigende Kostenrisiken, je länger an einer fossilen Heizung festgehalten wird. Bis zur 30-Prozent-Stufe der Bio-Treppe (geplant ab 2035) können Mehrkosten noch zur Hälfte auf Mieter umgelegt werden. Ab diesem Punkt trägt der Vermieter die darüberhinausgehenden Kosten vollständig selbst. Das Gesetz setzt damit einen klaren finanziellen Anreiz, rechtzeitig auf klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme umzusteigen.

Bio-Energie wird Pflicht: Heizen mit Landkraft, Chance für die Landwirtschaft

Die „grünen" Brennstoffe umfassen Biomethan aus Raps, Gülle oder Mais, Bioöl sowie synthetische Kraftstoffe. Auf den Öko-Anteil entfällt die CO₂-Steuer, was einen finanziellen Anreiz schafft, den fossilen Anteil schrittweise zu senken. Besonders die Landwirtschaft könnte davon profitieren: Gülle und Ernterückstände lassen sich zu Biomethan vergären und eröffnen eine neue Einkommensquelle – vorausgesetzt, die Industrie baut die nötigen Kapazitäten rechtzeitig aus. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Industrie, Produktionskapazitäten für grüne Brennstoffe rasch auszubauen, denn die Nachfrage wird mit jeder Bio-Treppe-Stufe größer.

Faktencheck
Biogas: knappes Gut, große Aufgabe

Noch gibt es weit weniger grüne Brennstoffe als benötigt. Und das gilt nicht nur für Deutschland. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbrauchten deutsche Haushalte 2024 rund 245 Milliarden Kilowattstunden Gas zum Heizen. Die gesamte verfügbare Biomethanmenge liegt europaweit bei gerade einmal einem Bruchteil davon; in Deutschland bei rund 10 Milliarden Kilowattstunden, also gut 4 Prozent des Bedarfs.

Um die Lücke zu schließen, werden Lieferanten ab 2028 verpflichtet, Biomethan, Bioöl, synthetisches Methan und Wasserstoff einzuspeisen: zunächst mit 1 Prozent (Lieferantenpflicht). Biomethan lässt sich dabei über das bestehende Erdgasnetz verteilen. Bei Wasserstoff ist das nur bis zu einem Anteil von etwa 10 bis 20 Prozent möglich, betont der BDEW.

Energetisch sanieren

Modernisierungsrechner

Sie möchten Ihre Immobilie energetisch verbessern? Erstellen Sie für Ihr Ein- und Zweifamilienhaus einen individuellen Modernisierungsplan mit:

  • Passenden Maßnahmen für Ihre Immobilie

  • Potentiellen Modernisierungskosten

  • Einsparpotenzial bei Kosten und CO₂

  • Fördermöglichkeiten

Gegebenenfalls wird Ihre Sparkasse Sie im Nachgang per E-Mail kontaktieren.

Wärmepumpe, Gas oder Fernwärme: Welche Heizung lohnt sich noch?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Wahl als je zuvor. Doch wer jetzt eine Heizung kauft oder tauscht, trifft eine Entscheidung für die nächsten 20 Jahre. Die Kosten, Risiken und Förderungen der drei Systeme unterscheiden sich dabei erheblich.

  • Fernwärme bleibt wichtig

    In den bisherigen Plänen der Vorgänger-Regierung spielte Fernwärme eine große Rolle. Dies wird auch weiterhin so bleiben. Entscheidend ist dafür die kommunale Wärmeplanung. Bis Mitte 2026 müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern diese vorlegen, bis Mitte 2028 auch alle anderen. Die Fristen sollen bleiben, die Vorgaben dafür aber vereinfacht werden.

  • Wärmepumpen werden weiter gefördert

    Wer eine Wärmepumpe kauft, kann weiterhin bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert bekommen, maximal 21.000 Euro. Diese Förderung soll bis mindestens 2029 gesichert sein. Für neue Öl- oder Gasheizungen gibt es dagegen keine staatliche Unterstützung.

  • Gas noch möglich, aber mit Ablaufdatum

    Eine neue Gasheizung einzubauen, bleibt weiterhin erlaubt. Die starre 65-Prozent-Pflicht entfällt. Wer jedoch jetzt noch auf Gas setzt, sollte die Folgekosten im Blick haben: Ab 2029 greift die Bio-Treppe, die eine schrittweise Beimischung grüner Brennstoffe vorschreibt: von 10 Prozent (2029) bis 60 Prozent (2040). Hinzu kommen ein steigender CO₂-Preis auf fossiles Erdgas und wachsende Gasnetzentgelte, weil immer mehr Haushalte auf Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen. Das absolute Enddatum für fossiles Gas steht fest: Ab 1. Januar 2045 muss jede Gasheizung vollständig treibhausgasneutral betrieben werden. Eine neue Gasheizung, die heute eingebaut wird, läuft also absehbar in gesetzliche und wirtschaftliche Grenzen.

Wann tritt das GModG in Kraft und was kann sich noch ändern?

Das Kabinett hat am 13. Mai 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und es an den Bundestag weitergeleitet. Die Beratungen im Bundestag laufen von Juni bis September 2026, die abschließende Abstimmung im Bundesrat ist für Oktober 2026 geplant. Nach aktuellem Stand tritt das Gesetz am 1. November 2026 in Kraft.

Der Bundesrat hat im Juni 2026 bereits Stellung genommen und 67 Kritikpunkte beschlossen — vor allem zu Fristen und technischen Details der Bio-Treppe.

Wichtige Punkte im Verfahren:

  • Änderungen bei Übergangsfristen und Quoten noch möglich
  • „Bio-Treppe" technisch und wirtschaftlich umstritten
  • Detailanpassungen im Parlament wahrscheinlich
Von A wie Aktien bis Z wie Zentralbank
Der Newsletter Ihrer Sparkasse

Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!

Kostenlos abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Eine junge Frau mit einem Tablet in der Hand fühlt die Temperatur eines Heizkörpers zuhause.
    Bares Geld sparen
    10 Tipps, wie Sie Heizkosten sparen
    Heizen bleibt auch in diesem Herbst und Winter ein teures Unterfangen. Mit den richtigen Tipps halten Sie Ihre Heizkosten bestmöglich in Grenzen. Hier erfahren Sie mehr.
  • Orangefarbene Kunstoffrohrleitungen für eine Wandheizung mit Halterungen vor unverputzter grauer Mauerwerkswand.
    Jederzeit behagliche Raumtemperatur
    Wandheizungen haben viele Vorteile
    Eine Wandheizung kann in Ihrem Zuhause mit wenig Energie viel angenehme und behagliche Wärme erzeugen. Wo sie sinnvoll sind und mit welchen Anschaffungs- und Betriebskosten Sie rechnen können.
    24. Februar 2026
  • Frau legt Holzscheite in einen brennenden Kaminofen, um ihn zu befeuern
    Ein Kaminofen ist für viele das Herzstück des Wohnzimmers, das Wärme und gemütliche Atmosphäre schafft. Und er dient als sinnvolle Ergänzung beim Heizen. Doch welche Modelle sind zukunftssicher?
    22. Februar 2026