
Alternativen zur Gehaltserhöhung können steuer- und sozialabgabenfrei sein.
Die Vorteile lassen sich individuell an Lebenssituationen anpassen.
Für viele Mitarbeitende bedeuten diese Benefits für das Gehalt mehr Netto vom Brutto.
Mobilität
- Jobticket und BahnCard
Viele Unternehmen bezuschussen Tickets für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Dabei können sie ihren Mitarbeitenden ein steuerfreies Jobticket zusätzlich zum regulären Gehalt anbieten, das auch für private Fahrten genutzt werden darf. Auch eine BahnCard ist als Arbeitgeberleistung möglich. Das lohnt sich vor allem für Vielfahrende und unterstützt eine umweltfreundliche Mobilität.
- Dienstfahrrad und E-Bike
Neben dem Jobticket gewinnen Diensträder immer mehr an Bedeutung. Arbeitgeber können ein Fahrrad oder E-Bike steuerfrei zur Verfügung stellen, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden darf. Bei E-Bikes ist diese Regelung mindestens bis 2030 gültig. Für Mitarbeitende entsteht dadurch kein geldwerter Vorteil, wenn das Dienstrad emissionsfrei ist.
- Firmenwagen/Dienstwagen
Auch der klassische Firmenwagen oder Dienstwagen bleibt eine Option. Er lohnt sich besonders für Pendelnde mit längeren Anfahrtswegen. Wichtig ist jedoch: Der geldwerte Vorteil wird pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat versteuert (1-Prozent-Regelung). Ob sich das rechnet, hängt von individuellen Faktoren ab und sollte im Vorfeld genau kalkuliert werden.
Zeit und Freizeit
- Zusätzlicher Urlaub und Sonderurlaub
Zeit ist für viele Menschen mindestens genauso wertvoll wie Geld. Deshalb bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, statt mehr Gehalt zusätzliche freie Tage zu vereinbaren. Ob Sonderurlaub bei besonderen Anlässen oder ein individuell erhöhtes Urlaubskontingent: Diese Regelungen lassen sich flexibel gestalten und steigern die Lebensqualität.
- 4-Tage-Woche und Teilzeit
Flexible Arbeitszeitmodelle wie die 4-Tage-Woche oder individuell vereinbarte Teilzeitlösungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie können für Arbeitnehmende ein attraktiver Ausgleich sein, wenn eine klassische Gehaltserhöhung nicht möglich ist. Durch eine Reduktion der Arbeitszeit bei gleichbleibender Lebensqualität entsteht Raum für Familie, Hobbys oder Weiterbildung.
- Workation
Arbeiten, wo andere Urlaub machen: Workation-Modelle erlauben es, die Arbeit vorübergehend an einen anderen Ort zu verlegen – ob in die Berge oder ans Meer. Allerdings sollten steuerliche Aspekte und versicherungsrechtliche Fragen im Vorfeld geklärt werden. Bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Ausland könnte ausländisches Steuerrecht gelten.
Gesundheit und Wohlbefinden
- Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung bietet zahlreiche steuerfreie Möglichkeiten: Bis zu 600 Euro jährlich dürfen Unternehmen für Gesundheitskurse, Massagen, ergonomische Ausstattung im Homeoffice oder Programme zur mentalen Gesundheit aufwenden. Wichtig ist, dass die Maßnahmen zertifiziert sind oder durch die Krankenkasse anerkannt werden.
- Fitnessstudio und Prävention
Ergänzend oder alternativ zur Gesundheitsförderung können Unternehmen auch Mitgliedschaften in Fitnessstudios bezuschussen oder interne Bewegungsangebote machen. Das fördert nicht nur die körperliche Fitness, sondern oft auch das Gemeinschaftsgefühl unter Kolleginnen und Kollegen.
Geldwerte Leistungen
- Essenszuschuss
Arbeitgeber dürfen pro Arbeitstag bis zu 6,90 Euro steuerfrei für die Verpflegung ihrer Mitarbeitenden beisteuern. Das funktioniert zum Beispiel über Essensgutscheine, digitale Apps oder Prepaid-Karten. Bei 220 Arbeitstagen jährlich ergibt das einen zusätzlichen Betrag von rund 1.500 Euro.
- Gutscheine und Sachbezug
Ein weiterer steuerfreier Benefit sind Sachbezugsgutscheine bis 50 Euro monatlich. Diese können für Tanken, Einkäufe oder Streaming-Dienste eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Gutscheine zweckgebunden sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Elektronikgeräte
Wird ein Smartphone, Laptop oder Tablet vom Unternehmen gestellt, darf es in der Regel auch privat genutzt werden, ohne dass ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Voraussetzung: Das Gerät bleibt Eigentum des Unternehmens. Wird es hingegen verschenkt, muss pauschal versteuert werden.
- Erfolgsbeteiligung und Boni
Viele Unternehmen honorieren besondere Leistungen mit Prämien oder Beteiligungen am Unternehmenserfolg. Je nach Ausgestaltung können diese steuerbegünstigt sein, etwa bei Zielvereinbarungen.
Familie und Betreuung
- Kita-Zuschuss
Eltern profitieren besonders vom steuerfreien Kita-Zuschuss. Unternehmen dürfen Kosten für Kindertagesstätten, Krippen oder Tagespflege übernehmen, solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist. Das entlastet junge Familien und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Pflegeunterstützung
Auch bei der Pflege von Angehörigen können Arbeitgeber unterstützen: durch Freistellung, Beratung oder Kooperationen mit Pflegediensten. Solche Angebote sind bislang weniger verbreitet, gewinnen aber durch den demografischen Wandel an Bedeutung.
Altersvorsorge und Vermögensaufbau
- Betriebliche Altersvorsorge
Ob Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – die betriebliche Altersvorsorge wird durch gesetzliche Förderung zunehmend attraktiver. Seit 2022 gilt für alle bestehenden Verträge: Arbeitgeber müssen bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten.
- Steuervorteile und Förderungen
Zusätzlich zu betrieblichen Zuschüssen fördert auch der Staat das Sparen fürs Alter. Besonders bei kleineren Einkommen lohnt sich ein genauer Blick auf die Riester- oder Rürup-Förderung und deren Steuerersparnis.
- Vermögenswirksame Leistungen
Ein Klassiker unter den Benefits: Vermögenswirksame Leistungen (VL). Arbeitgeber zahlen monatlich einen festen Betrag in einen Sparvertrag ein, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Fondsparplan. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zusätzliche staatliche Zuschüsse.
Weiterbildung und Entwicklung
- Fachliche Weiterbildung
Berufliche Qualifikation ist nicht nur für Unternehmen ein Gewinn. Viele bieten darum Seminare, Schulungen oder Coachingprogramme an – steuerfrei, sofern ein beruflicher Bezug besteht. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels werden solche Angebote wichtiger.
- Bildungsurlaub
In vielen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – haben Arbeitnehmende Anspruch auf Bildungsurlaub. Unternehmen können diesen zusätzlich aktiv unterstützen, etwa durch Lohnfortzahlung oder die Übernahme von Seminargebühren.
Innovation und Unternehmenskultur
- 20-Prozent-Zeit und Ideenprogramme
Einige Unternehmen geben ihren Mitarbeitenden Freiraum für eigene Projekte. Die sogenannte „20-Prozent-Zeit“ erlaubt es, einen Teil der Arbeitszeit für innovative Ideen, Experimente oder interne Weiterentwicklungen zu nutzen. Diese Praxis stammt ursprünglich aus dem Tech-Bereich.
Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt
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Häufige Fragen zu Alternativen zur Gehaltserhöhung
Zum Beispiel mehr Urlaub, ein Jobticket, Weiterbildung, Kinderbetreuung, Gesundheitsangebote oder Gutscheine. Viele davon sind steuerfrei und damit besonders vorteilhaft.
Sachbezugsgutscheine, Erfolgsprämien, Sonderurlaub, vermögenswirksame Leistungen oder auch mehr Flexibilität im Alltag – die Liste ist lang. Entscheidend ist, was zu Ihrer Lebenssituation passt.
Sie sind oft steuerlich günstiger, individueller gestaltbar und verbessern direkt den Alltag. Außerdem können sie oft schneller umgesetzt werden als klassische Gehaltserhöhungen.
Warum ist eine Alternative zur Gehaltserhöhung oft rentabler als eine reine Gehaltserhöhung? Weil sie keine oder nur geringe Steuer- und Abgabenlast mit sich bringt. Statt einer Erhöhung des Bruttogehalts, bei der viel „auf dem Weg“ verloren geht, erhalten Sie den vollen Wert der Leistung – direkt und nutzbringend.