
Befristete Arbeitsverträge machen fast 40 Prozent aller Neuanstellungen in Deutschland aus – in einigen Branchen und Regionen ist der Anteil noch deutlich höher.
Sie bieten Chancen für den Berufseinstieg, bringen aber auch Unsicherheiten mit sich, die bedacht werden müssen.
Erfahren Sie, welche Rechte Arbeitnehmende haben und wie Sie Ihre Finanzen trotz zeitlich begrenzter Verträge stabil halten.
Befristete Verträge in Zahlen
2023 waren in Deutschland 7,5 Prozent der Arbeitnehmenden ab 25 Jahren befristet beschäftigt. In manchen Branchen wie der Verbrauchsgüterindustrie nutzen Betriebe Befristungen häufig, um neue Mitarbeitende zu testen. Im gemeinnützigen und kulturellen Bereich sind dagegen oft zeitlich begrenzte Finanzierungen der Grund.
Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass befristete Verträge weiterhin ein fester Bestandteil des Arbeitsmarkts sind. Im vierten Quartal des vergangenen Jahres hatten 38 Prozent der neu eingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag – ein Rückgang gegenüber 42 Prozent im Jahr 2021. Besonders stark betroffen sind junge Menschen: Fast jede zweite Person unter 25 Jahren beginnt ihre berufliche Laufbahn mit einem befristeten Vertrag. Bei Beschäftigten im Alter zwischen 55 und 65 Jahren liegt der Anteil nur bei knapp einem Drittel.
Bestimmte Berufsgruppen sind überdurchschnittlich häufig betroffen. In darstellenden, unterhaltenden und wissenschaftlichen Berufen werden bis zu 9 von 10 Personen befristet eingestellt. Befristete Verträge erleichtern zwar den Einstieg in den Arbeitsmarkt und bieten Arbeitgebern Flexibilität, doch für Arbeitnehmende bringen sie oft Unsicherheiten – sowohl beruflich als auch finanziell.
Chancen und Herausforderungen für Arbeitnehmende
Ohne ein garantiertes Einkommen über längere Zeit wird die Planung schwierig – sei es für die Altersvorsorge, größere Anschaffungen oder die Familiengründung. Besonders belastend ist es, wenn Vertragsverlängerungen kurzfristig entschieden werden.
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt außerdem: Frauen empfinden die Jobunsicherheit oft als größere Belastung als Männer. Diese Unterschiede wirken sich spürbar auf die Lebenszufriedenheit aus. Hier können Arbeitgeber und Beratungsstellen ansetzen, um Lösungen anzubieten.
Trotzdem bieten befristete Stellen auch Vorteile. Sie eröffnen die Möglichkeit, neue Branchen oder Unternehmen kennenzulernen. Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sind sie oft der erste Schritt in die Arbeitswelt. Wer die Flexibilität geschickt nutzt, kann wichtige Erfahrungen sammeln und berufliche Chancen nutzen.
Befristete Verträge: Das solltest du beachten
- Nutze die Zeit für deine Entwicklung: Befristete Stellen sind ideal, um praktische Erfahrungen zu sammeln und deine Fähigkeiten zu erweitern. Nutze diese Chance, um dich in verschiedenen Bereichen auszuprobieren und dein Netzwerk aufzubauen.
- Informiere dich über deine Rechte: Gerade als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger ist es wichtig, die Bedingungen deines Vertrags genau zu kennen. Zum Beispiel: Wie lange läuft dein Vertrag? Gibt es Aussicht auf eine Übernahme? Welche Rechte hast du, falls der Vertrag nicht verlängert wird?
- Plane mit deinem Einkommen: Sorge dafür, dass du einen finanziellen Puffer aufbaust, falls der nächste Job nicht sofort folgt. Überlege, wie du dein Einkommen am besten einteilst, um in der Übergangszeit abgesichert zu sein.
- Zeige Einsatz und Interesse: Arbeitgeber schätzen engagierte Mitarbeitende. Mit einer positiven Einstellung und einem guten Eindruck kannst du deine Chancen auf eine Verlängerung oder eine unbefristete Übernahme erhöhen.
- Bleib flexibel und offen: Jede Station in deiner Karriere ist eine Lernmöglichkeit. Befristete Verträge können ein Sprungbrett sein – vielleicht sogar in eine ganz neue Richtung, die du noch gar nicht auf dem Schirm hattest.
Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt?
Befristete Arbeitsverträge unterliegen in Deutschland klaren Regeln, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt sind. Dieses Gesetz unterscheidet zwischen sachgrundlosen und sachgrundgebundenen Befristungen. Sachgrundlose Befristungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Ein Arbeitsvertrag darf maximal drei Mal verlängert werden und eine Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, gilt der Vertrag als unbefristet.
Sachgrundgebundene Befristungen hingegen sind an konkrete Gründe gekoppelt, wie etwa den vorübergehenden Bedarf an zusätzlicher Arbeitskraft, eine Elternzeitvertretung oder die Befristung im Rahmen eines Projekts. Hier sind Verlängerungen über die Zwei-Jahres-Grenze hinaus möglich, solange der Sachgrund besteht.
Auch die Rechte der Arbeitnehmenden sind genau definiert. Nach Ablauf eines befristeten Vertrags besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wichtig
Befristete Arbeitsverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Eine mündliche Vereinbarung ist unwirksam und führt automatisch dazu, dass der Vertrag als unbefristet gilt.
Wenn ein befristeter Vertrag verlängert wird, dürfen die Inhalte nicht verändert werden. Weder eine Gehaltserhöhung noch eine Anpassung der Arbeitszeit ist zulässig, da dies einen neuen Arbeitsvertrag darstellen würde und keine einfache Verlängerung des bestehenden Vertrags.
Arbeitnehmende, die unsicher sind, ob ihr Vertrag rechtlich korrekt gestaltet ist, können sich an Beratungsstellen oder Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten wenden. Diese Regelungen schaffen nicht nur Klarheit, sondern schützen Arbeitnehmende vor unangemessenen Befristungen. Hier empfiehlt sich Rechtsschutzversicherung, um etwaige Kosten abdecken zu können.
Finanzplanung und Vorsorge: Sicherheit trotz befristeter Verträge
Ein befristeter Arbeitsvertrag verlangt vorausschauende Planung. Besonders wichtig ist der Aufbau eines finanziellen Puffers – idealerweise in Höhe von drei Monatsgehältern. Diese Reserve hilft, finanzielle Engpässe zu überbrücken, wenn der Vertrag ausläuft oder unerwartete Ausgaben anfallen und keine anschließende Anstellung gefunden ist. Gleichzeitig sollte die Altersvorsorge nicht vernachlässigt werden. Selbst kurze Lücken in der Vorsorge können sich langfristig auswirken.
Die Sparkassen bieten dafür gezielte Lösungen. Ein Tagesgeldkonto ermöglicht schnellen Zugriff auf Erspartes, während ein ETF-Sparplan flexible Möglichkeiten für den Vermögensaufbau bietet. Für die Altersvorsorge eignen sich moderne Konzepte wie private Rentensparpläne oder nachhaltige Investmentfonds. Mit einer individuellen Beratung lassen sich diese Produkte an persönliche Lebenssituationen und Zukunftspläne anpassen.
Perspektive der Sparkassen: Unterstützung und Karrierechancen
Eine befristete Anstellung muss nicht das Ende der beruflichen Perspektive bedeuten – das zeigen die Sparkassen mit ihren hohen Übernahmequoten. Besonders bei Auszubildenden, deren Verträge naturgemäß auf den Ausbildungszeitraum befristet sind, beweisen die Sparkassen ihr Engagement: Viele Institute übernehmen den Großteil ihrer Nachwuchskräfte, wie Übernahmequoten von bis zu 98 Prozent eindrucksvoll belegen.
Doch auch außerhalb der Ausbildung bieten sie attraktive Karrieremöglichkeiten. Das Karriereportal der Sparkassen-Finanzgruppe informiert über offene Stellen und Entwicklungsperspektiven – für Arbeitnehmende, die nach einer befristeten Beschäftigung auf der Suche nach langfristiger Stabilität und Wachstum sind.
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Fragen und Antworten zu befristeten Arbeitsverträgen
2Warum möchte ein Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?
Warum möchte ein Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten?
Arbeitgeber nutzen befristete Arbeitsverträge häufig, um einen vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften zu decken, etwa bei Projekten, Elternzeitvertretungen oder saisonalen Spitzen. Ein befristeter Vertrag bietet Unternehmen Flexibilität und reduziert das Risiko langfristiger Verpflichtungen.
3Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund darf höchstens
dreimal verlängert werden. Insgesamt darf die Befristungsdauer zwei Jahre nicht
überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, gilt das Arbeitsverhältnis
automatisch als unbefristet. Mit Sachgrund, wie z. B. Elternzeitvertretung,
sind wiederholte Befristungen zulässig.
4Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus: Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen befristeten
Vertrag vor Ablauf explizit zu kündigen, da das Arbeitsverhältnis automatisch
endet. Eine rechtzeitige Information, ob der Vertrag verlängert wird oder
endet, ist jedoch angemessen, um dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin Planungssicherheit
zu geben.
5Muss der Sachgrund der Befristung im Arbeitsvertrag genannt werden?
Ein Sachgrund muss nicht zwingend im Arbeitsvertrag genannt
werden. Allerdings sollte er schriftlich dokumentiert und nachvollziehbar sein,
falls eine rechtliche Prüfung erforderlich wird. Fehlt ein zulässiger Sachgrund
bei der Befristung, kann der Vertrag als unbefristet gelten.
6Muss ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
In der Regel endet ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Eine Kündigung ist nur notwendig, wenn im Vertrag eine vorzeitige Beendigung vereinbart wurde, etwa während der Probezeit oder bei einem Aufhebungsvertrag.
7Wie lange darf ein Arbeitsvertrag befristet sein?
Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund darf maximal zwei Jahre dauern. Innerhalb dieser Befristungsdauer sind drei Verlängerungen möglich. Mit Sachgrund kann die Befristungsdauer länger sein, solange ein berechtigter Grund vorliegt.
8Wie lange muss ein befristeter Arbeitsvertrag mindestens dauern?
Es gibt keine gesetzliche Mindestdauer für einen befristeten Vertrag. Die Vereinbarung muss jedoch schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin können gemeinsam eine Dauer festlegen, die den Bedürfnissen beider Seiten entspricht.
9Wie lange dauert die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag?
Die Probezeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis kann bis zu sechs Monate dauern, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. Während der Probezeit gelten kürzere Kündigungsfristen, in der Regel zwei Wochen. Auch bei befristeten Verträgen sollte die Probezeit angemessen gestaltet sein.