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Eine Frau bezahlt auf einem Flohmarkt mit dem Smartphone, während eine Verkäuferin ein Kartenlesegerät hält. Im Hintergrund stehen ein Mann, eine Gitarre und verschiedene Secondhand-Artikel.

Auf dem Flohmarkt: Was Sie beim Kaufen und Verkaufen beachten sollten

Schnäppchenjagd
Auf Flohmärkten lässt sich einiges zu Geld machen. Doch was darf dort eigentlich verkauft werden? Alles Wichtige zu Gewährleistung, Steuern und wie das Bezahlen noch leichter geht.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Steuern sind für Gelegenheitskäufe in der Regel nicht fällig.

  • Geld zurück gibt es beim Kauf von Privat normalerweise nicht automatisch.

  • Kein passendes Wechselgeld? Mit Wero können Sie Geld innerhalb von Sekunden senden und erhalten.

Fallen auf dem Flohmarkt Steuern an?

In der Regel finden auf einem Flohmarkt Privatverkäufe statt, für die keine Steuern anfallen. Entscheidend ist, wie oft und wie viel verkauft wird. Wer gelegentlich Gebrauchsgegenstände wie Kleidung und Bücher verkauft, braucht sich keine Sorgen zu machen.

Kritisch wird es, wenn Sie:

  • sehr häufig auf Flohmärkten Dinge verkaufen,

  • Wertgegenstände wie Schmuck und Münzen anbieten,

  • größere Gewinne erzielen oder gezielt Waren zum Weiterverkauf ankaufen,

  • eigene Produkte verkaufen, mit der Absicht Gewinne zu erzielen.

Dann kann es notwendig werden, die Gewinne in der Steuererklärung anzugeben oder ein Gewerbe anzumelden.

Praxisbeispiel: Sie verkaufen im Frühling und Herbst aussortierte Kinderkleidung, Bücher und Geschirr vom Dachboden. Das spricht für einen privaten Verkauf. Wenn Sie dagegen regelmäßig auf Märkten stehen oder eigene Produkte anbieten, sollten Sie genauer prüfen, ob Ihr Auftritt schon gewerblich ist.

Gewährleistung: Was gilt beim Flohmarkt?

Wer privat verkauft, kann die gesetzliche Gewährleistung grundsätzlich ausschließen. Eine klare Formulierung kann helfen, zum Beispiel: „Dies ist ein Privatverkauf. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“

Was als funktionstüchtig verkauft wird, sollte auch funktionieren. Andernfalls kann der Käufer oder die Käuferin ihr Geld zurückverlangen. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder falschen Angaben kann ein Gewährleistungsausschluss unwirksam sein. Auf Flohmärkten wird das meist eh pragmatisch gelöst: durch ausprobieren vor Ort.

Wer gewerblich verkauft, kann die Gewährleistung dagegen nicht einfach komplett ausschließen. Bei gebrauchten Sachen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden.

Wichtig ist außerdem: Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt; eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage.

Praxisbeispiel: Sie verkaufen privat einen gebrauchten Toaster. Wenn Sie den Privatverkauf klar kennzeichnen und die Gewährleistung ausschließen, ist das rechtlich etwas anderes, als wenn ein Händler oder eine Händlerin denselben Toaster verkauft.

Diese Waren sind verboten

Nicht alles darf auf dem Flohmarkt den Besitzer wechseln. Verboten ist der Verkauf unter anderem von:

  • Tieren
  • gefälschten Markenprodukten
  • Arzneimitteln und verschreibungspflichtigen Medikamenten
  • Waffen

Auch der Verkauf von Lebensmitteln ist streng reglementiert.

Geld zurück? Nur selten automatisch

Beim Kauf von einer Privatperson gibt es kein Widerrufsrecht wie im Online-Handel. „Geld zurück“, nur weil Ihnen der Kauf später nicht mehr gefällt, ist also normalerweise kein Automatismus.

Praxisbeispiel: Sie kaufen auf dem Flohmarkt Schlittschuhe. Sie sehen danach einige Stände weiter noch bessere zu einem günstigeren Preis. Sie können zwar zum ersten Stand zurückgehen und nett fragen, ob die Person die Schlittschuhe gegen den Kaufpreis zurücknimmt. Verpflichtet ist sie dazu aber nicht.

So vermeiden Sie Ärger am Stand

Am einfachsten ist es, Zustand und bekannte Mängel offen anzusprechen. Das schafft Klarheit und senkt das Streitpotenzial. Für Käuferinnen und Käufer gilt umgekehrt: lieber kurz testen, nachfragen und bei höherpreisigen Dingen den Zustand gemeinsam festhalten. Diese Vorsicht passt gut zu dem Grundsatz, dass Gewährleistung und Rückgabe auf dem Flohmarkt oft anders laufen als im klassischen Handel.

Im Zweifel liegt die Lösung im Preis. Denn das Feilschen macht ja auch den Reiz des Flohmarktes aus.

Bezahlen: So einfach kann‘s gehen

Wer einen Flohmarktstand aufmacht, sollte an ausreichend Wechselgeld denken. Einfacher geht's digital. Mit Wero können Sie innerhalb von Sekunden Geld senden und erhalten. Das geht ganz ohne IBAN – eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer genügt.

Sie können mit Wero auch einen QR-Code erstellen. Die Käuferin oder der Käufer kann ihn einfach abscannen und die Zahlung begleichen.

Praxisbeispiel: Sie verkaufen einen Kinderwagen für 80 Euro. Die Interessentin möchte ihn sofort mitnehmen, hat aber nur 30 Euro bar. Mit Wero kann sie den vollen Betrag oder den Restbetrag direkt per Smartphone senden.

Tipp: Für alle, die auf Flohmärkten gewerblich unterwegs sind, gibt es Wero PRO, das speziell auf Solo-Selbstständige und Kleingewerbetreibende zugeschnitten ist. Damit erhalten Sie das Geld in Sekundenschnelle auf Ihr Geschäftskonto und haben alle Einnahmen im Blick.

Keinen Schatz entgehen lassen

Flohmärkte haben einen besonderen Charme. Was dem einen über ist, kann der anderen noch gute Dienste leisten. Und man weiß nie, welche Schätze auf einen warten. Damit der Kauf nicht am fehlenden Bargeld scheitert, gibt es mit Wero eine hilfreiche Lösung.

Sie möchten es sich mit Wero leichter machen?

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