Beim Käuferschutz sind Sie als Käuferin oder Käufer abgesichert, wenn von Ihnen bestellte Ware gar nicht, beschädigt oder fehlerhaft geliefert wird. Der Käuferschutz ist dazu da, Sie vor betrügerischen Online-Händlern und Online-Händlerinnen, Fake-Shops oder unvorhergesehenen Problemen zu schützen. Beispielsweise, wenn ein Händler oder eine Händlerin seiner oder ihrer Versandpflicht nicht nachkommen kann, allerdings den Betrag nicht an Sie zurücküberweist.
Käuferschutz bedeutet, dass Sie bei Falsch-/Nicht- oder fehlerhafter Lieferung Ihr Geld zurückerstattet bekommen. Außerdem bietet der Online-Käuferschutz der Sparkassen die Sicherheit, Ihren Fall zu prüfen und Sie gegebenenfalls an einen qualifizierten Rechtsanwalt weiterzuleiten, sollte es zu keiner Einigung mit dem Online-Händler oder der Online-Händlerin kommen.
Das kommt darauf an, welches Zahlungsmittel Sie eingesetzt haben. Mehr Informationen zum Käuferschutz mit der Sparkassen-Card¹, der Sparkassen-Kreditkarte, der Sparkassen-Karte Basis¹ oder der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ beziehungsweise mit Visa Debit¹ sowie giropay finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.
Mit der digitalen girocard-Anwendung der Sparkassen-Card ist es auch möglich, mit Apple Pay in Apps und im Web zu bezahlen. Der Online-Käuferschutz ist für Sie als kostenfreier Zusatz enthalten. Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card sind.
Mit Einführung der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ und der Sparkassen-Card mit Co-Badge Visa Debit¹ sind nun auch erstmals die Leistungen des Online-Käuferschutz ² verfügbar. Weiteres hierzu finden Sie im Abschnitt Kreditkarte.
Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:
Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten wurde. Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Um eine beschädigte oder defekte Ware geht es, wenn die Ware bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden einen Sachmangel aufweist. Außerdem besteht Versicherungsschutz, sofern Sie die Ihnen zustehende Gutschrift bei Rücksendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Verkäufer erhalten haben.
Klären Sie vor der Meldung eines Versicherungsfalls die Situation erst mit dem Online-Händler oder der Online-Händlerin. Sollte sich jedoch keine Einigung finden lassen, ist im Online-Käuferschutz Ihrer Sparkassen-Card der Online-Kaufpreis der Ware (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle) versichert. Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen .
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Im Versicherungsfall ist der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle) abgesichert.
Beim Einkauf mit der Sparkassen-Card sind physische Gegenstände versichert – keine Dienstleistungen wie Reisen oder Veranstaltungen. Außerdem muss der Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card bezahlt oder der Rechnungsbetrag von Ihrem Sparkassen-Girokonto als berechtigter Karten- und Kontoinhaber abgezogen worden sein.
Versicherte Person sind Sie als Sparkassenkunde oder -kundin (ausschließlich natürliche Personen) mit einer heute oder in der Zukunft ausgegebenen und gültigen girocard einer begünstigten Sparkasse. Sie müssen lediglich einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben. Außerdem darf Ihre Sparkasse nicht auf ihr Recht auf Versicherungsschutz verzichtet haben.
Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kunden und Kundinnen durch den Versicherer Deutsche Assistance Versicherung AG bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG.
Kreditkarten haben sich als beliebtes Zahlungsmittel in Deutschland etabliert. Rund 38 Millionen Kreditkarten sind im Jahr 2023 deutschlandweit im Umlauf. Mit Einführung der Sparkassen-Card Debit Mastercard mit Co-Badge und der Sparkassen-Card Visa Debit mit Co-Badge sind nun auch erstmals die Leistungen des Online-Käuferschutz für Debit-Karten verfügbar.
Der Online-Käuferschutz der Sparkassen ist eine kostenfreie Mehrwertleistung Ihrer Sparkassen-Kreditkarte, Sparkassen-Karte Basis, sowie der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit. Er besteht aus zwei Leistungspaketen:
Bitte beachten Sie: Nicht jede Sparkasse bietet den Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte bzw. Sparkassen-Karte Basis oder für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit an. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.
Bitte versuchen Sie im ersten Schritt, eine Einigung mit dem Händler oder der Händlerin herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an den Karteninhaberservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte oder für Ihre Kreditkarte zusätzlich auf der Kreditkartenabrechnung. Der Karteninhaberservice prüft die Möglichkeit einer Kaufpreisrückerstattung über das sogenannte „Chargeback-Verfahren“. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie zum Beispiel Ihren Schriftwechsel mit dem Händler oder der Händlerin beifügen. Alternativ können Sie Ihren Schadensfall auch Ihrer Sparkasse melden, die die weitere Klärung dann für Sie in die Wege leitet.
Sollte eine Rückbuchung nicht möglich sein, erhalten Sie die „Ablehnung der Kreditkartengesellschaft“ als Information. Zeitgleich wird der Fall automatisch an das Kundenservice-Center Ihrer Sparkasse für den Online-Käuferschutz übergeben. Die telefonische Internet-Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, nach vorangegangener Prüfung eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zu erhalten. Die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt pro telefonische Rechtsberatung der Versicherer.
Ihnen wird ein Online-Kaufpreis bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall erstattet. Insgesamt sind im Kalenderjahr bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Kartenkonto inkludiert. Sollten Sie also im Internet Ware im Wert von beispielsweise 1.200 Euro gekauft haben, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versandkosten erstattet. Bei Bestellung mehrerer Waren bei einem Händler oder einer Händlerin wird der gesamte Einkauf als ein Versicherungsfall betrachtet. Bei Bestellung mehrerer Waren bei unterschiedlichen Händlern oder Händlerinnen handelt es sich um einzelne Transaktionen und Versicherungsfälle.
Der Versicherungsschutz gilt für Sie weltweit und beginnt mit dem Zustandekommen eines wirksamen Kartenvertrags zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse.
Bei Online-Zahlungen mit giropay sind Sie bis zu 100 Tage nach der Zahlung über den giropay-Käuferschutz abgesichert, der besteht, wenn Ihre Ware nicht geliefert wird. Der Käuferschutz gilt unabhängig davon, wie Sie die giropay-Zahlung freigeben – ob mit den Online-Banking-Zugangsdaten, der digitalen Sparkassen-Card oder giropay-Login (Benutzername/Passwort). Zur Beantragung des Online-Käuferschutzes im Kundenportal unter giropay.de ist es allerdings notwendig, dass Sie sich einen giropay-Login einrichten. Dies kann vor oder nach Eintritt des Käuferschutzfalls geschehen.
Wenn ein bestellter Artikel nicht ankommt, kann der Kaufpreis des Artikels erstattet werden. Voraussetzung ist, dass innerhalb von 100 Tagen ab Zahlung für die entsprechende Bestellung die Funktion „Problem melden“ und dann „Keine Ware erhalten“ im giropay-Kundenportal ausgewählt wird. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen und Ihr Passwort einrichten, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgeführt haben, bzw. die angegebene IBAN mit der auf Ihrer für die Zahlung verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt.
Anschließend wird giropay Sie um einen Nachweis der Bestellung bitten. giropay hat den Anspruch, den gemeldeten Fall innerhalb von 10 Bankarbeitstagen mit dem Händler oder der Händlerin zu klären. Wichtig: Um sich im Kundenportal anmelden zu können, müssen Sie sich zunächst bei giropay freischalten. Ob dies vor oder nach Ihrer Bezahlung mit giropay geschieht, spielt für Ihren Käuferschutz keine Rolle. Es gelten die Bedingungen für den giropay-Käuferschutz .
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
Der Käuferschutz von giropay ist eine inkludierte und kostenlose Zusatzleistung. Sie profitieren so vom vollen Schutz ohne Mehrbelastung.
Der Käuferschutz von giropay sichert Sie bis zu 100 Tage nach der Zahlung bzw. Nicht-Lieferung Ihrer Ware ab.
Grundsätzlich fallen physische und digitale Waren unter den giropay-Käuferschutz. Digitale Güter, die unter den Käuferschutz fallen, sind:
Andere digitale Güter und Dienstleistungen als die zuvor genannten, fallen nicht unter den giropay-Käuferschutz. Nicht berechtigt für den giropay-Käuferschutz sind zudem die folgenden physischen Güter:
Der Käuferschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die paydirekt GmbH bereitgestellt. Wird eine Ware nicht geliefert, melden Sie die fehlerhafte Transaktion bitte im giropay-Kundenportal . Im Falle eines Käuferschutzanspruchs gibt die paydirekt GmbH folgende Daten an die ELEMENT Insurance weiter:
Die weitere Verarbeitung der Daten durch ELEMENT Insurance kann im Merkblatt zur Datenverarbeitung nachgelesen werden.
Sollte ein Online-Shop Ihre bestellte Ware innerhalb von 100 Tagen nicht liefern, können Sie im Kundenportal auf giropay.de Ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen. Richten Sie sich dazu vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort ein. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Login einrichten, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgeführt haben, bzw. die angegebene IBAN mit der auf Ihrer für die Zahlung verwendeten digitalen Sparkassen-Card übereinstimmt.
Dann melden Sie sich mit Ihrem giropay-Benutzernamen und dem giropay-Passwort im giropay-Kundenportal an. In Ihrem persönlichen Kundenbereich gehen Sie dann einfach auf „Problem melden“ und dann auf „Keine Ware erhalten und Käuferschutz beantragen“. Das Serviceteam setzt sich unmittelbar mit dem Online-Shop in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wenn die Händlerin oder der Händler nicht nachweisen kann, dass die Ware verschickt wurde, erhalten Sie Ihr Geld umgehend auf Ihr Girokonto zurück.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de um den Käuferschutzfall zu melden.
Den vollständigen Leistungsumfang des Käuferschutzes entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay .
Einen klassischen Käuferschutz gibt es bei der Überweisung nicht. Jedoch haben Sie die trotzdem die Möglichkeit, eine Rückerstattung Ihres Geldes einzufordern. Die Gründe für den Rückruf sind vielfältig – neben Tippfehlern, falschen Namensangaben oder Zahlendrehern, können auch betrügerisches Online-Shopping, das Pleitegehen eines Händlers oder einer Händlerin oder eine Nichtlieferung Grund zur Beanstandung sein.
Einen klassischen Käuferschutz gibt es bei der Überweisung nicht. Jedoch haben Sie die trotzdem die Möglichkeit, eine Rückerstattung Ihres Geldes einzufordern. Die Gründe für den Rückruf sind vielfältig – neben Tippfehlern, falschen Namensangaben oder Zahlendrehern, können auch betrügerisches Online-Shopping, das Pleitegehen eines Händlers oder eine Nichtlieferung Grund zur Beanstandung sein.
Wichtig: Im Gegensatz zu einer SEPA-Lastschrift ist es bei einer Überweisung nicht so einfach, den fehlerhaft abgebuchten Betrag wieder auf Ihr Konto zurück zu buchen. Dies ist nur möglich, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist. Die Chancen stehen am besten, wenn die Überweisung am Wochenende oder an Feiertagen getätigt wurde, da Sparkassen nur an Bankarbeitstagen Überweisungen ausführen. Melden Sie sich im Falle einer Falschüberweisung schnellstmöglich persönlich bei Ihrer Sparkasse.
Ist Ihr Geld bereits auf dem Empfängerkonto eingegangen, ist ein Entgegenkommen des Empfängers notwendig. Die Kosten für das Zurückholen werden von jeder Sparkasse selbst festgelegt.
Anders sieht es bei einem Betrugsfall aus: Bei gefälschten Überweisungen haben Sie eine Erstattungsfrist von 13 Monaten. Der Täter muss zuvor an Ihre Kontodaten gelangt sein und Ihre Unterschrift gefälscht haben. Auf diese Weise konnte er unberechtigt Geld von Ihrem Konto auf ein anderes überweisen.
¹ Sofern im Text von Sparkassen-Card, Sparkassen-Karte Basis oder Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard/Visa Debit die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
² Ehemals betitelt als Sparkassen Internet-Käuferschutz.