Das bietet Ihnen ein Käuferschutz
Beim Käuferschutz sind Sie als Käuferin oder Käufer abgesichert, wenn von Ihnen bestellte Ware gar nicht, beschädigt oder fehlerhaft geliefert wird. Der Käuferschutz ist dazu da, Sie vor betrügerischen Online-Händlern und Online-Händlerinnen, Fake-Shops oder unvorhergesehenen Problemen zu schützen. Beispielsweise, wenn ein Händler oder eine Händlerin seiner oder ihrer Versandpflicht nicht nachkommen kann, allerdings den Betrag nicht an Sie zurücküberweist.
Allgemeine Fragen
2Was bedeutet Käuferschutz?
Was bedeutet Käuferschutz?
Käuferschutz bedeutet, dass Sie bei Falsch-/Nicht- oder fehlerhafter Lieferung Ihr Geld zurückerstattet bekommen. Außerdem bietet der Online-Käuferschutz der Sparkassen die Sicherheit, Ihren Fall zu prüfen und Sie gegebenenfalls an einen qualifizierten Rechtsanwalt weiterzuleiten, sollte es zu keiner Einigung mit dem Online-Händler oder der Online-Händlerin kommen.
3Wie stelle ich einen Antrag auf Käuferschutz?
Wie stelle ich einen Antrag auf Käuferschutz?
Das kommt darauf an, welches Zahlungsmittel Sie eingesetzt haben. Mehr Informationen zum Käuferschutz mit der Sparkassen-Card¹, der Sparkassen-Kreditkarte, der Sparkassen-Karte Basis¹ oder der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ beziehungsweise mit Visa Debit¹ finden Sie im Folgenden auf dieser Seite.
Online-Käuferschutz mit der Sparkassen-Card¹
Mit der digitalen girocard-Anwendung der Sparkassen-Card ist es auch möglich, mit Apple Pay in Apps und im Web zu bezahlen. Der Online-Käuferschutz ist für Sie als kostenfreier Zusatz enthalten. Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card sind.
Mit Einführung der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ und der Sparkassen-Card mit Co-Badge Visa Debit¹ sind nun auch erstmals die Leistungen des Online-Käuferschutz ² verfügbar. Weiteres hierzu finden Sie im Abschnitt Kreditkarte.
Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:
- nicht geliefert wurde,
- falsch geliefert wurde,
- beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
- zurückgesendet wurde, ohne Erhalt der Gutschrift.
Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten wurde. Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Um eine beschädigte oder defekte Ware geht es, wenn die Ware bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden einen Sachmangel aufweist. Außerdem besteht Versicherungsschutz, sofern Sie die Ihnen zustehende Gutschrift bei Rücksendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Verkäufer erhalten haben.
Klären Sie vor der Meldung eines Versicherungsfalls die Situation erst mit dem Online-Händler oder der Online-Händlerin. Sollte sich jedoch keine Einigung finden lassen, ist im Online-Käuferschutz Ihrer Sparkassen-Card der Online-Kaufpreis der Ware (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle) versichert. Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen .
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Die wichtigsten Fragen zum Online-Käuferschutz mit der Sparkassen-Card
2Welcher Betrag ist abgesichert?
Welcher Betrag ist abgesichert?
Im Versicherungsfall ist der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle) abgesichert.
3Welche Waren sind abgesichert?
Welche Waren sind abgesichert?
Beim Einkauf mit der Sparkassen-Card sind physische Gegenstände versichert – keine Dienstleistungen wie Reisen oder Veranstaltungen. Außerdem muss der Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card bezahlt oder der Rechnungsbetrag von Ihrem Sparkassen-Girokonto als berechtigter Karten- und Kontoinhaber abgezogen worden sein.
4Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Versicherte Person sind Sie als Sparkassenkunde oder -kundin (ausschließlich natürliche Personen) mit einer heute oder in der Zukunft ausgegebenen und gültigen girocard einer begünstigten Sparkasse. Sie müssen lediglich einen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein haben. Außerdem darf Ihre Sparkasse nicht auf ihr Recht auf Versicherungsschutz verzichtet haben.
5Wer ist Ansprechpartner bei Antrag auf Rückerstattung des Kaufpreises?
Wer ist Ansprechpartner bei Antrag auf Rückerstattung des Kaufpreises?
Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kunden und Kundinnen durch den Versicherer Deutsche Assistance Versicherung AG bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG.
Online-Käuferschutz mit der Sparkassen-Kreditkarte, der Sparkassen-Karte Basis¹ und der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit
Kreditkarten haben sich als beliebtes Zahlungsmittel in Deutschland etabliert. Rund 38 Millionen Kreditkarten sind im Jahr 2023 deutschlandweit im Umlauf. Mit Einführung der Sparkassen-Card Debit Mastercard mit Co-Badge und der Sparkassen-Card Visa Debit mit Co-Badge sind nun auch erstmals die Leistungen des Online-Käuferschutz für Debit-Karten verfügbar.
Der Online-Käuferschutz der Sparkassen ist eine kostenfreie Mehrwertleistung Ihrer Sparkassen-Kreditkarte, Sparkassen-Karte Basis, sowie der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit. Er besteht aus zwei Leistungspaketen:
- Wenn Ihre bestellte Ware nicht oder beschädigt geliefert wurde oder auf dem Versandweg abhandengekommen ist und Sie im ersten Schritt keine Einigung mit dem Händler oder der Händlerin erzielen konnten, können Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises beantragen. Dazu wenden Sie sich an den Karteninhaberservice, der die Möglichkeiten der Rückerstattung für Sie überprüft. Die Kontaktdaten des Karteninhaberservice finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte oder für Ihre Kreditkarte zusätzlich auf der Kreditkartenabrechnung.
- Sollte eine Rückerstattung gemäß den Chargeback-Regularien (Rückbuchungs-Regeln) der Kartengesellschaften Mastercard bzw. Visa nicht möglich sein, wird automatisch die Internet-Lieferschutz-Versicherung eingeschaltet. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine erste telefonische Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, wenn Ihr Einigungsversuch mit dem Händler oder der Händlerin nicht erfolgreich war.
Bitte beachten Sie: Nicht jede Sparkasse bietet den Online-Käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte bzw. Sparkassen-Karte Basis oder für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit an. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.
Die wichtigsten Fragen zum Online-Käuferschutz der Sparkassen
2Wie melde ich meinen Schaden?
Wie melde ich meinen Schaden?
Bitte versuchen Sie im ersten Schritt, eine Einigung mit dem Händler oder der Händlerin herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an den Karteninhaberservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite Ihrer Karte oder für Ihre Kreditkarte zusätzlich auf der Kreditkartenabrechnung. Der Karteninhaberservice prüft die Möglichkeit einer Kaufpreisrückerstattung über das sogenannte „Chargeback-Verfahren“. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie zum Beispiel Ihren Schriftwechsel mit dem Händler oder der Händlerin beifügen. Alternativ können Sie Ihren Schadensfall auch Ihrer Sparkasse melden, die die weitere Klärung dann für Sie in die Wege leitet.
3Was, wenn eine Rückbuchung nicht möglich ist?
Was, wenn eine Rückbuchung nicht möglich ist?
Sollte eine Rückbuchung nicht möglich sein, erhalten Sie die „Ablehnung der Kreditkartengesellschaft“ als Information. Zeitgleich wird der Fall automatisch an das Kundenservice-Center Ihrer Sparkasse für den Online-Käuferschutz übergeben. Die telefonische Internet-Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, nach vorangegangener Prüfung eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zu erhalten. Die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt pro telefonische Rechtsberatung der Versicherer.
4Welcher Betrag ist abgesichert?
Welcher Betrag ist abgesichert?
Ihnen wird ein Online-Kaufpreis bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall erstattet. Insgesamt sind im Kalenderjahr bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Kartenkonto inkludiert. Sollten Sie also im Internet Ware im Wert von beispielsweise 1.200 Euro gekauft haben, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versandkosten erstattet. Bei Bestellung mehrerer Waren bei einem Händler oder einer Händlerin wird der gesamte Einkauf als ein Versicherungsfall betrachtet. Bei Bestellung mehrerer Waren bei unterschiedlichen Händlern oder Händlerinnen handelt es sich um einzelne Transaktionen und Versicherungsfälle.
5Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Der Versicherungsschutz gilt für Sie weltweit und beginnt mit dem Zustandekommen eines wirksamen Kartenvertrags zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse.
Gibt es einen Käuferschutz bei Überweisungen?
Einen klassischen Käuferschutz gibt es bei der Überweisung nicht. Jedoch haben Sie die trotzdem die Möglichkeit, eine Rückerstattung Ihres Geldes einzufordern. Die Gründe für den Rückruf sind vielfältig – neben Tippfehlern, falschen Namensangaben oder Zahlendrehern, können auch betrügerisches Online-Shopping, das Pleitegehen eines Händlers oder eine Nichtlieferung Grund zur Beanstandung sein.
Wichtig: Im Gegensatz zu einer SEPA-Lastschrift ist es bei einer Überweisung nicht so einfach, den fehlerhaft abgebuchten Betrag wieder auf Ihr Konto zurück zu buchen. Dies ist nur möglich, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist. Die Chancen stehen am besten, wenn die Überweisung am Wochenende oder an Feiertagen getätigt wurde, da Sparkassen nur an Bankarbeitstagen Überweisungen ausführen. Melden Sie sich im Falle einer Falschüberweisung schnellstmöglich persönlich bei Ihrer Sparkasse.
Ist Ihr Geld bereits auf dem Empfängerkonto eingegangen, ist ein Entgegenkommen des Empfängers notwendig. Die Kosten für das Zurückholen werden von jeder Sparkasse selbst festgelegt.
Anders sieht es bei einem Betrugsfall aus: Bei gefälschten Überweisungen haben Sie eine Erstattungsfrist von 13 Monaten. Der Täter muss zuvor an Ihre Kontodaten gelangt sein und Ihre Unterschrift gefälscht haben. Auf diese Weise konnte er unberechtigt Geld von Ihrem Konto auf ein anderes überweisen.
¹ Sofern im Text von Sparkassen-Card, Sparkassen-Karte Basis oder Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard/Visa Debit die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
² Ehemals betitelt als Sparkassen Internet-Käuferschutz.