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Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Sondervermögen

Kurz und einfach erklärt
Das Sondervermögen ist das Vermögen, das bei einer Fondsgesellschaft aus dem Geld der Anlegerinnen und Anleger sowie den damit gekauften Anlagen besteht. Es wird rechtlich getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft verwaltet und dient dem Schutz der Investierenden.

Was ist Sondervermögen?

Sondervermögen ist ein Begriff, der in zwei Bereichen vorkommt: in der öffentlichen Finanzverwaltung und in der Investmentbranche. Im staatlichen Kontext bezeichnet er zweckgebundene Mittel, die außerhalb des regulären Haushalts geführt werden, etwa das Sondervermögen „Bundeswehr“.

Im Finanzwesen beschreibt Sondervermögen das Vermögen eines Investmentfonds, das rechtlich getrennt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwahrt wird. Dadurch bleibt das Geld der Anlegerinnen und Anleger im Insolvenzfall der KVG geschützt. Das Fondsvermögen wird in der Regel von einer unabhängigen Depotbank (Verwahrstelle) aufbewahrt.

Warum ist Sondervermögen wichtig?

Der rechtliche Schutz des Sondervermögens sorgt dafür, dass Anlegerinnen und Anleger im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft keine Verluste durch den Ausfall der KVG erleiden. Nur Verwaltungskosten oder Vertriebsgebühren dürfen aus dem Fondsvermögen entnommen werden – nicht jedoch betriebsbedingte Ausgaben der Gesellschaft. So bleibt das angelegte Kapital unabhängig und rechtlich geschützt verwahrt.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Kundinnen und Kunden investieren ihr Geld in Fondsanteile, etwa in aktiv gemanagte Investmentfonds oder in passiv verwaltete ETFs. Das investierte Kapital wird in Wertpapiere oder andere Vermögenswerte angelegt und als Sondervermögen behandelt.

Bei ETFs bestehen unterschiedliche Strukturen:

  • Bei vollständig replizierenden ETFs ist das Risiko des Emittenten nahezu ausgeschlossen.
  • Bei Swap-ETFs besteht ein gewisses Gegenparteirisiko, das gesetzlich auf maximal zehn Prozent des Fondsvermögens begrenzt ist.

Im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft bleibt das Sondervermögen erhalten, da die Depotbank weiterhin für die Verwahrung des Fondsvermögens zuständig bleibt.

Für wen ist das Thema relevant?

Das Sondervermögen ist für alle relevant, die in Fonds oder ETFs investieren. Es bietet rechtliche Sicherheit für Privatanlegerinnen und -anleger, institutionelle Investoren sowie Pensionskassen, die ihr Kapital über Investmentfonds anlegen.

Beispiel aus dem Alltag

Eine Anlegerin investiert in einen globalen Aktienfonds. Sollte die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die den Fonds managt, insolvent werden, bleibt ihr Investment geschützt. Die Depotbank verwahrt das Fondsvermögen weiterhin, sodass ihr Geld nicht Teil der Insolvenzmasse wird und verloren geht.

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