

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist eine Sonderumlage?
Sonderumlagen kommen dann zum Einsatz, wenn Reparaturen, Sanierungen oder andere dringende Ausgaben anstehen, aber nicht genügend Mittel in der Instandhaltungsrücklage vorhanden sind oder wenn diese bewusst nicht dafür verwendet werden sollen. Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Sonderumlage in einer Eigentümerversammlung. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss, der häufig auf Vorschlag der Verwaltung erfolgt. Die Höhe der Umlage wird meist nach Miteigentumsanteilen auf die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt. Eine abweichende Regelung ist aber ebenfalls möglich, wenn sie gemeinschaftlich beschlossen wird.
Warum ist eine Sonderumlage wichtig?
Sonderumlagen sichern die Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft – etwa bei dringendem Sanierungsbedarf oder unvorhergesehenen Schäden. Ohne diese Option könnten notwendige Maßnahmen verzögert oder gar nicht durchgeführt werden, was den Wert der Immobilie beeinträchtigen würde. Zugleich ist die Sonderumlage ein sensibles Thema, da sie alle Eigentümerinnen und Eigentümer finanziell belasten kann, oft kurzfristig und mit größeren Beträgen.
Wie funktioniert eine Sonderumlage?
Der Ablauf einer Sonderumlage folgt bestimmten rechtlichen Vorgaben:
- Beschlussfassung: Die Eigentümergemeinschaft muss in einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung zustimmen.
- Verteilung: Die Umlage wird in der Regel entsprechend der Miteigentumsanteile aufgeteilt.
- Zahlungsmodalitäten: Die Verwaltung legt fest, bis wann und in welcher Form die Beträge zu zahlen sind.
Fehlerhafte Beschlüsse, etwa bei fehlender Mehrheit oder mangelhafter Einladung, können rechtlich angefochten werden. Deshalb ist eine transparente und ordnungsgemäße Durchführung besonders wichtig.
Für wen ist das Thema relevant?
Eine Sonderumlage betrifft:
- alle Eigentümerinnen und Eigentümer in einer WEG
- potenzielle Käuferinnen und Käufer von Eigentumswohnungen
- Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte
- Investorinnen und Investoren, die WEG-Immobilien halten oder kaufen möchten
Beispiel aus dem Alltag
Die Heizung in einem Mehrparteienhaus fällt im Winter unerwartet aus und muss kurzfristig ersetzt werden. Da die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, beschließt die Eigentümergemeinschaft eine Sonderumlage in Höhe von 3.000 Euro pro Partei. Die Verwalterin legt einen Zahlungszeitraum von vier Wochen fest.