
Definition des Midijobs
Bei einem Midijob verdienen die Beschäftigten mehr als bei einem Minijob. Dennoch bleibt der Verdienst unter einer bestimmten Grenze. Aktuell liegt die sogenannte Midijobzone (auch: Übergangsbereich) zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro pro Monat (Stand: 2025). In diesem Bereich gelten besondere Regelungen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber.
Ein Midijobber oder eine Midijobberin zahlt zwar Sozialversicherungsbeiträge, aber in geringerer beziehungsweise reduzierter Höhe. Die Höhe nimmt mit dem Verdienst zu. Das betrifft die Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und auch die Arbeitslosenversicherung. So bleibt das Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar höher als bei einer vollen Berechnung der Beiträge. Das Besondere: Für die spätere gesetzliche Rente wird trotz des reduzierten Satzes das volle Einkommen angerechnet.
Arbeitgeber führen für Midijobberinnen und Midijobber je nach Verdienst unterschiedliche Anteile ab. Im unteren Bereich der Midijobzone sind es wie beim Minijob insgesamt rund 28 Prozent. Je höher der Verdienst innerhalb des Midijobs, desto geringer wird der Beitragsanteil für den Arbeitgeber. Im oberen Verdienstbereich des Midijobs zahlt der Arbeitgeber schließlich die ansonsten übliche Hälfte des Gesamtbeitrags für die Sozialversicherungen – insgesamt rund 21 Prozent.
Mit dem Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende genau berechnen.
Wichtig: Ausbildungsverträge gehören nicht zu den Midijobs. Sie werden separat behandelt.
Bedeutung des Midijobs
Im Unterschied zum Minijob ist ein Midijob sozialversicherungspflichtig. Auf den Lohn kann außerdem Lohnsteuer anfallen. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, Beschäftigte entsprechend abzusichern und ein längeres Arbeiten im Vergleich zum Minijob attraktiver zu gestalten.


