

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist Gemeinschaftseigentum?
Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist geregelt, welche Bereiche eines Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum gehören. Dazu zählen typischerweise:
- das Grundstück
- die Außenwände
- das Dach
- Treppenhäuser und Aufzüge
- haustechnische Anlagen
- alle anderen Bauteile, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind
Diese Bereiche gehören allen Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam, anteilig nach dem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil.
Warum ist Gemeinschaftseigentum wichtig?
Gemeinschaftseigentum betrifft alle, die eine Eigentumswohnung besitzen. Es ist nicht individuell nutzbar, steht aber allen zur Verfügung und beeinflusst maßgeblich den Wert der Immobilie sowie die Wohnqualität. Zudem sind Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums häufig mit Kosten verbunden – die Eigentümergemeinschaft entscheidet darüber gemeinschaftlich in der Eigentümerversammlung. Die Beschlüsse wirken sich auf jede einzelne Partei aus.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Die Rechte und Pflichten rund um das Gemeinschaftseigentum werden in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung festgehalten. Für alle baulichen Veränderungen, Reparaturen oder Modernisierungen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Eigentümerversammlung abstimmen. Verwaltet wird das Gemeinschaftseigentum in der Regel durch eine professionelle WEG-Verwaltung. Sie ist für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig, organisiert Handwerksdienste und erstellt den Wirtschaftsplan.
Für wen ist das Thema relevant?
Gemeinschaftseigentum betrifft:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen
- potenzielle Käuferinnen und Käufer von Wohnungseigentum
- WEG-Verwalterinnen und -Verwalter
- Investorinnen und Investoren im Bereich Wohneigentum
Wer eine Wohnung kaufen möchte, sollte daher genau wissen, was zum Gemeinschaftseigentum gehört und welche Pflichten damit verbunden sind.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Eigentümergemeinschaft beschließt die energetische Sanierung der Fassade. Da die Außenwand zum Gemeinschaftseigentum gehört, müssen sich alle Eigentümerinnen und Eigentümer an den Kosten beteiligen, unabhängig davon, ob ihre eigene Wohnung betroffen ist oder nicht.





