
Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag. Wenn Ihr Kind beispielsweise studiert oder eine Ausbildung macht, auch länger.
Für jedes Kind steht Ihnen ein halber oder ganzer Freibetrag zu, je nachdem, wie die Betreuung geregelt ist.
Sie müssen den Kinderfreibetrag nicht separat beantragen. Das Finanzamt prüft bei Ihrer Steuererklärung automatisch, ob der Freibetrag oder das Kindergeld für Sie vorteilhafter ist (Günstigerprüfung).
Was der Kinderfreibetrag bedeutet
Der Kinderfreibetrag gehört zu den wichtigsten Steuerentlastungen für Familien. Er sorgt dafür, dass ein Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt – und zwar ein pauschaler Betrag, den Sie für den grundlegenden Bedarf Ihres Kindes aufwenden. Dazu zählt nicht nur das tägliche Leben mit Essen, Kleidung oder Miete, sondern zum Beispiel auch Aufwände für die Berufsausbildung. Der Staat erkennt diese Kosten an und berücksichtigt sie bei der Steuer.
Im Jahr 2025 liegt der Kinderfreibetrag bei 3.336 Euro pro Elternteil, unabhängig vom Einkommen. Dazu kommt der sogenannte BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
Insgesamt macht das 4.800 Euro Entlastung pro Elternteil und Jahr. Sind Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil steuerlich veranlagt, verdoppelt sich dieser Betrag auf 9.600 Euro pro Kind. Das heißt aber nicht, dass Sie diesen Betrag vom Finanzamt ausgezahlt bekommen. Stattdessen verringert er Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage.
Voraussetzungen: Wann der Anspruch auf die Steuerentlastung entsteht
Sie haben Anspruch auf den Kinderfreibetrag, wenn Sie in Deutschland leben, steuerpflichtig sind und mindestens ein Kind haben, das in Ihrem Haushalt lebt oder für das Sie unterhaltspflichtig sind. Das gilt für leibliche Kinder genauso wie für Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder. Der Anspruch beginnt ab dem Monat, in dem Ihr Kind geboren wird – genau wie beim Kindergeld.
Kinderfreibetrag beantragen?
Den Kinderfreibetrag müssen Sie nicht separat beim Finanzamt beantragen. Alles läuft über Ihre jährliche Steuererklärung. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Kinder vollständig und korrekt in der „Anlage Kind“ angeben, mit allen relevanten Angaben:
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Das Kindschaftsverhältnis (leiblich, adoptiert, Pflegekind)
- Bei volljährigen Kindern: Ausbildung, Studium oder andere Gründe für den Fortbestand des Anspruchs
- Wer mit dem Kind zusammenlebt und wer es unterhält
Diese Angaben reichen in den meisten Fällen aus.
Was 0,5 oder 1 beim Kinderfreibetrag bedeutet
Wenn Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung oder die „Anlage Kind“ Ihrer Steuererklärung anschauen, stoßen Sie oft auf die Angabe 0,5 oder 1 beim Kinderfreibetrag. Diese Zahlen geben an, wie der Freibetrag auf die Eltern verteilt ist.
0,5 steht für einen halben Kinderfreibetrag, 1 für den vollen. In der Regel erhält jeder Elternteil pro Kind einen halben Freibetrag (0,5). Das ist der Standardfall bei getrennt veranlagten Eltern oder wenn beide Elternteile das Kind gemeinsam betreuen und unterhalten.
Sie können den vollen Freibetrag erhalten, wenn Sie Ihr Kind allein betreuen und unterhalten, zum Beispiel als alleinerziehende Person. Dann kann der andere Elternteil auf seinen Anteil verzichten, und der Steuervorteil wird Ihnen in voller Höhe zugeordnet. Das funktioniert aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- Das Kind lebt dauerhaft bei Ihnen.
- Der andere Elternteil beteiligt sich nicht am Unterhalt oder der Betreuung.
- Sie stellen beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrags.
Diese Regelung betrifft vor allem getrennt lebende Eltern, bei denen ein Elternteil die hauptsächliche Verantwortung trägt.
Kinderfreibetrag mit 2 und mehr Kindern
Der Kinderfreibetrag wird pro Kind gewährt. Bei 2 Kindern verdoppelt sich folglich der Freibetrag im Vergleich zu einem Kind:
- Bei gemeinsamer Veranlagung stehen Ihnen und dem anderen Elternteil insgesamt 19.200 Euro Freibetrag zu, also 2 × 9.600 Euro.
- Bei Alleinerziehenden kann der Betrag auch bei 2 × 9.600 Euro = 19.200 Euro liegen, wenn beide Kinder dauerhaft bei einer Person leben und der andere Elternteil nicht unterhaltspflichtig ist.
Je mehr Kinder Sie haben, desto höher fällt also der Freibetrag aus und desto stärker sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Vor allem bei mittlerem bis hohem Einkommen kann sich das deutlich auf Ihre Steuerlast auswirken.
Mit den Kindern ändern sich die Finanzen?
Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld
Das Kindergeld ist die wohl bekannteste finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Es wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt und beträgt 255 Euro pro Kind im Jahr 2025. Wie bereits beschrieben, funktioniert der Kinderfreibetrag anders. Er kommt nicht als regelmäßige Zahlung, sondern senkt Ihre Steuerlast.
Wichtig: Sie bekommen den vollen Steuervorteil nicht zusätzlich zum Kindergeld. Stattdessen prüft das Finanzamt, was für Sie besser ausfällt. Diese sogenannte Günstigerprüfung erfolgt bei jeder Steuererklärung automatisch, auch bei mehreren Kindern. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Kinder in der „Anlage Kind“ Ihrer Steuererklärung korrekt angeben.
Sie müssen sich also nicht aktiv zwischen Freibetrag und Kindergeld entscheiden. Wenn der Freibetrag zu einer höheren Entlastung führt, wird dieser Vorteil mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld verrechnet. Sie erhalten am Ende also mehr Geld über die Steuererklärung zurück.
Der Grund liegt im Prinzip der Steuerfairness. Nicht alle würden gleich stark von einem steuerlichen Freibetrag profitieren:
- Gerade bei niedrigeren Einkommen bringt das Kindergeld meist den größeren Vorteil.
- Wer wiederum mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern und profitiert dadurch stärker vom Kinderfreibetrag.
Damit niemand benachteiligt wird, gleicht das Finanzamt Differenzen für unterschiedliche Einkommensgruppen entsprechend aus.
Hinweis: Geringverdienende können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf Kinderzuschlag erheben.
Freibetrag: Wie lange der Anspruch gilt
Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag besteht nicht unbegrenzt, sondern ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Entscheidend ist in erster Linie das Alter Ihres Kindes, aber auch der Lebensweg spielt eine Rolle.
Bis zum 18. Geburtstag
Grundsätzlich gilt der Kinderfreibetrag automatisch bis zur Volljährigkeit, also bis zum Ende des Monats, in dem Ihr Kind 18 Jahre alt wird. In dieser Zeit prüft das Finanzamt den Anspruch ohne weitere Nachweise. Die Angabe in der Steuererklärung genügt.
Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr
Nach dem 18. Geburtstag bleibt der Freibetrag erhalten, wenn Ihr Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolviert oder als arbeitssuchend gemeldet ist. In diesen Fällen ist ein Nachweis erforderlich, etwa durch Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen.
Der Anspruch endet in der Regel mit dem 25. Lebensjahr. Eine Ausnahme gilt, wenn das Kind einen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, dann verlängert sich der Zeitraum um die Dauer des Dienstes.
Ohne Altersgrenze bei Kind mit Behinderung
Eine Sonderregelung gilt, wenn das Kind dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt ist und die Behinderung schon vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. In diesem Fall kann der Anspruch auf den Kinderfreibetrag zeitlich unbegrenzt gewährt werden.
Steuerchance beim Finanzamt
Der Kinderfreibetrag gehört zu den wirkungsvollsten staatlichen Hebeln für mehr finanziellen Spielraum von Familien. Besonders mit steigendem Einkommen oder mehreren Kindern kann der Steuervorteil deutlich mehr bringen als das monatliche Kindergeld. Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht aktiv zwischen den beiden staatlichen Leistungen entscheiden. Das Finanzamt sorgt automatisch dafür, dass Sie den besten Gesamtvorteil erhalten.
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Die wichtigsten Fragen zum Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Vorteil, den Eltern in Deutschland für ihre Kinder erhalten. Er sorgt dafür, dass ein Teil des Einkommens – nämlich der Betrag, der für das Existenzminimum des Kindes sowie Betreuung und Erziehung vorgesehen ist – steuerfrei bleibt. Der Freibetrag wirkt sich bei der Einkommensteuer aus und wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Er bedeutet konkret: Sie zahlen weniger Steuern, weil das Finanzamt davon ausgeht, dass Sie einen bestimmten Betrag Ihres Einkommens für Ihr Kind verwenden. Wie stark sich das auswirkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Je höher dieser ist, desto größer ist auch der Steuervorteil.
Im Jahr 2025 beträgt der Kinderfreibetrag 3.336 Euro pro Elternteil. Hinzu kommt ein Freibetrag von 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Zusammen ergibt das 4.800 Euro pro Elternteil oder 9.600 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.
Grundsätzlich gilt der Freibetrag bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit – kann er bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, kann der Anspruch sogar zeitlich unbegrenzt bestehen.
In der Regel bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind in Ausbildung ist oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt. Ohne diese Voraussetzungen endet der Anspruch mit dem 18. Geburtstag. Bei schwerer Behinderung kann der Anspruch dauerhaft bestehen.
Das hängt vom Einkommen ab. Bei niedrigen und mittleren Einkommen bringt das Kindergeld in der Regel den größeren Vorteil. Bei höheren zu versteuernden Einkünften beginnt sich der Kinderfreibetrag steuerlich stärker auszuwirken. Das Finanzamt prüft das automatisch, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen.



