Abwicklung über Ihre Sparkassen-Filiale
Seriöse und vertrauenswürdige Partner
Transparente Preise auf Grundlage der jeweiligen Kurse
Beim Verkauf von Edelmetallen sind wir der richtige Partner für Sie
Ob Goldschmuck, das Tafelsilber, Silberschmuck, Münzen aus Platin, Palladium- oder Goldbarren: Wenn Sie Ihre Edelmetalle verkaufen möchten, sind wir der richtige Partner für Sie. Vom Gold zum Geld sind es mit Ihrer Sparkasse nur ein paar Schritte. Dabei schätzen qualifizierte Expertinnen und Experten Ihr Kleinod und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Sind Sie mit dem Betrag einverstanden, überweisen wir Ihnen diesen direkt auf Ihr Konto.
Der Ablauf ist unkompliziert und erfolgt direkt über Ihre nächste Sparkassen-Filiale.
Ob Gold- oder Silbermünze, Gold- oder Silberbarren, Platin, Palladium oder Schmuck: Sie können es uns zum Ankauf anbieten.
Nach einer Prüfung über unsere Partner bekommen Sie gegebenenfalls ein Angebot auf Basis der jeweiligen Edelmetallkurse.
Ihre Sparkasse ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Sie können uns vertrauen, dass es keine bösen Überraschungen gibt.
Kommen Sie mit dem Edelmetall, das Sie verkaufen wollen, in Ihre Sparkassen-Filiale. Dort findet eine erste Beratung statt. Stellen Sie uns gern Ihre Fragen zum Ablauf. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht in jedem Fall ankaufen können. So erwerben wir in der Regel etwa kein Zahngold.
Mit einem entsprechenden Kurier versenden wir Ihren Wertgegenstand versichert an unsere Partner. Je nach Sparkasse können sich diese unterscheiden. In allen Fällen handelt es sich aber dabei um Landesbanken.
Qualifizierte Expertinnen und Experten unterziehen Ihr Exemplar dort einer ausgiebigen Prüfung. Sie erhalten daraufhin ein Angebot auf Grundlage der aktuellen Edelmetallkurse.
Sie können nun in Ruhe überlegen, ob Sie das Angebot annehmen oder ausschlagen möchten.
Schlagen Sie es aus, wird das Edelmetall erneut per Kurier sicher an Ihre Sparkassen-Filiale zurückgeschickt. Dort können Sie es abholen. Sie erhalten eine Rechnung über den Transport und die Kosten für die Prüfung. Nehmen Sie das Angebot hingegen an, wird Ihnen das Geld direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Der Kauf von Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei, der von Altgold hingegen nicht. Doch was ist der Unterschied? Altgold liegt vor, wenn Ihr Gold bereits zu einem Produkt verarbeitet wurde, das mittlerweile unbrauchbar geworden ist. Dazu gehört etwa beschädigter Goldschmuck. Altgold muss daher erst eingeschmolzen werden, um es beispielsweise in Anlagegold zu verwandeln.
Laut Umsatzsteuergesetz (UStG) § 25c ist Anlagegold:
ab 1 Jahr steuerfrei
etwa 10 Gramm, 20 Gramm, 1 Unze usw.
999 bedeutet zum Beispiel, dass der Barren zu 99,9 Prozent aus Gold besteht
hier Barren
Goldkurs
Beim Verkauf physischer Edelmetalle müssen Sie auf den Gewinn keine Einkommensteuer bezahlen, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Ist es weniger als ein Jahr, müssen Sie den Gewinn in Ihrer Einkommensteuer angeben, wenn dieser die Freigrenze von 600 Euro überschreitet. Achtung: Die 600 Euro-Freigrenze gilt für alle Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, nicht nur den Verkauf von Silber & Co (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Davon unterscheiden sich die Regelungen beim Verkauf von Edelmetallen in Form von Wertpapieren, etwa Goldfonds. Die Gewinne aus deren Verkauf müssen generell versteuert werden. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer.
Eine Ausnahme bilden unter Umständen Exchange Traded Commodities (ETCs). Das sind börsengehandelte Rohstoffe, die etwa den Goldpreis möglichst exakt nachbilden. Das bedeutet: Steigt der Goldpreis, steigt auch der Wert der ETCs. Fällt er, fällt auch dieser. Dabei kaufen die Anlegerinnen und Anleger mit den ETCs allerdings nicht tatsächlich physisches Gold, sondern stattdessen das Anrecht, dieses physisch zu kaufen.
Vereinfacht gesagt hinterlegen die ETCs dabei oft physisches Gold entsprechend der jeweiligen Anlage. Damit verbriefen sie den Anlegerinnen und Anlegern einen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold, um ihre Anlage abzusichern. Durch diesen Anspruch fallen sie steuerlich nicht mehr unter die Regelungen für Wertpapiere, sondern unter die oben beschriebene Regelung zum Verkauf von physischen Edelmetallen. Sie unterliegen deshalb nicht der Abgeltungssteuer. Halten sie die ETCs mehr als ein Jahr und der Gewinn bleibt unterhalb der Freigrenze, unterliegen sie auch nicht der Einkommensteuer.
Die Legierung Ihres Goldes entscheidet wesentlich darüber, welchen Betrag Sie für ein Gramm bekommen. Oft ist diese aufgeprägt. 333 bedeutet beispielsweise, dass es sich zu 33,3 Prozent um Gold handelt. Besonders wertvoll ist dementsprechend 999er Gold. Außerdem entscheidet darüber der aktuelle Goldpreis.
Gewinne aus physischen Edelmetallen sind steuerfrei, wenn Sie die Wertgegenstände länger als ein Jahr gehalten haben. Dann müssen Sie diese nicht dem Finanzamt melden. Ist der Zeitraum kürzer, sind Sie verpflichtet, den Gewinn aus dem Verkauf in Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage SO anzugeben.
Ja, das geht. Kommen Sie in Ihre Sparkassen-Filiale. Wir beraten Sie gern dazu. Ein Verkauf ist übrigens auch möglich, wenn Sie noch nicht Kunde beziehungsweise Kundin bei uns sind.
Laden Sie keine vermeintlichen Ankäuferinnen oder Ankäufer zur Prüfung Ihrer Wertgegenstände zu sich nach Hause ein. Es sei denn, Sie sind sich absolut sicher, dass das Unternehmen seriös ist. In manchen Fällen wurden Haushalte auf diese Weise für spätere Einbrüche ausspioniert. Besuchen Sie stattdessen seriöse Anbieterinnen und Anbieter. Kommen Sie gern in Ihre Sparkassen-Filiale.
Pauschal lässt sich das nicht konkret beantworten. Doch es gibt mehrere Anzeichen, auf die Sie achten können, um einen guten Zeitpunkt abzupassen. Grundsätzlich ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Denn dann ist der Verkauf physischer Edelmetalle steuerfrei. Andernfalls müssen Sie den Gewinn versteuern.
Außerdem bekommen Sie natürlich umso mehr Geld, je höher der Goldpreis ist. Verschaffen Sie sich also einen Überblick über die aktuelle Goldpreisentwicklung. Nicht zuletzt ist es oft die persönliche Situation, die über den besten Zeitpunkt entscheidet. Wenn Sie etwa dringend Geld brauchen, kann es ratsamer sein, das Gold zu verkaufen als etwa einen Kredit aufzunehmen und Zinsen zu zahlen.
Ihre Sparkasse bietet Ihnen je nach Produkt gern den Gold- und Silberankauf an. Ob Sammler- oder Anlagemünzen: Profitieren Sie gegebenenfalls von einer schnellen, einfachen und zuverlässigen Abwicklung sowie transparenten Preisen.
Das hängt unter anderem davon ab, wann Sie dieses gekauft haben. Ist der Kauf schon Jahre her, können Sie mit einem Verkauf je nach aktuellem Kurs unter Umständen einen guten Gewinn machen. Außerdem ist der Verkauf bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei. Auch könnten persönliche Aspekte für das Verkaufen sprechen, etwa wenn Sie Geld benötigen und sonst einen Kredit aufnehmen müssten.
Andererseits kann niemand mit Sicherheit voraussagen, wie sich der Goldpreis in Zukunft entwickeln wird und ob etwa in Zukunft ein noch größerer Gewinn möglich ist.
Bei den Sparkassen läuft er in der Regel folgendermaßen ab: