Das Taschengeld sicher aufbewahren
Bargeld kostenlos abheben
Einkäufe mit Karte oder Smartphone bezahlen
Das bessere Sparschwein
Ob als Taschengeld, zum Geburtstag oder an Weihnachten: Zu besonderen Anlässen oder an festen Tagen im Monat bekommst du bestimmt etwas Geld geschenkt. Wo kannst du es sicher aufbewahren? Für ein paar Münzen ist ein Sparschwein ein guter Begleiter. Wenn du dir aber schon häufiger Sachen selbst kaufen kannst, empfiehlt sich ein Schülerkonto.
Dein Taschengeld ist sicher aufbewahrt.
Du kannst dir an über 21.000 Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland kostenlos Bargeld auszahlen lassen.
Du kannst deine Einkäufe auch bargeldlos mit Karte oder Smartphone bezahlen.
Deine Eltern können dein Taschengeld direkt auf das Schülerkonto überweisen und du kannst Freunden Geld senden.
Du kannst auch Käufe im Internet bezahlen („Online-Banking“).
Du kannst mit der Sparkassen-App oder über die Sparkassen-Website jederzeit auf dein Konto zugreifen.
Das Schülerkonto wird gern auch Taschengeldkonto genannt. Damit lagerst du dein Geld sicher bei deiner Sparkasse. Wenn du ein Schülerkonto hast, kannst du selbst sowie deine Eltern oder Oma und Opa direkt Geld darauf einzahlen.
Wenn dein Taschengeld auf deinem Schülerkonto liegt, kannst du jederzeit darauf zugreifen. Brauchst du etwas Geld, kannst du es dir am Automaten auszahlen lassen. Du kommst jederzeit an dein Taschengeld ran, auch wenn du mit Freunden unterwegs oder im Urlaub bist.
Wenn du etwas von deinem Ersparten benötigst, bekommst du es. An über 21.000 Sparkassen-Geldautomaten in Deutschland kannst du dir mit deiner Sparkassen-Card¹ Bargeld auszahlen lassen.
Mit deiner Sparkassen-Card kannst du an vielen Kassen sogar ohne Bargeld bezahlen – ob beim Bäcker, im Klamottenladen oder im Kino. Oft kannst du auch mit dem Smartphone zahlen. Wenn du ein Schülerkonto hast, geht sogar das – ganz einfach mit Apple Pay oder der App „Mobiles Bezahlen“ für dein Android™-Smartphone. Genauso wie du auch online bezahlen kannst mit einer Überweisung.
Wenn du Freunden Geld schuldest, kannst du es ihnen auch sofort auf ihr Konto schicken – Dank der Funktion Wero².
Natürlich nur so viel, wie du auf deinem Schülerkonto gespart hast. Denn da ist es wie mit dem Sparschwein – wenn es leer ist, muss erst wieder etwas rein.
Das erste Konto kannst du schon ab Geburt erhalten. Ab 7 Jahren kannst du bereits eigenständig und meist kostenlos Bargeld abheben. Dafür müssen allerdings deine Eltern zustimmen. Sie können auch bei der Sparkasse angeben, wie viel Geld du abheben darfst. Ab 12 Jahren kannst du die Sparkassen-Card bekommen und auch Online-Banking machen.
Von deinem Schülerkonto kannst du dir nur so viel Bargeld auszahlen lassen, wie auf dem Girokonto liegt. Du bekommst eine Debitkarte, aber keine Kreditkarte. Das heißt, dass du nur so viel Geld nutzen kannst, wie du auf deinem Taschengeldkonto hast. So rutschst du nicht ins Minus und lernst den Umgang mit Geld. Nur in seltenen Ausnahmefällen werden leichte Kontoüberziehungen geduldet.
Vereinbare mit deiner Beraterin oder deinem Berater vor Ort einen Termin zur Kontoeröffnung. Bei einigen Sparkassen ist die Eröffnung auch online möglich.
Bist du unter 18 Jahre alt, brauchst du in der Regel für die Kontoeröffnung das Einverständnis deiner Eltern oder der dich gesetzlich vertretenden Personen.
Für die Eröffnung brauchst du den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zur Kontoeröffnung, deine Steuer-Identifikationsnummer und die deiner Eltern.
Im nächsten Schritt weist du dich mit dem Personalausweis, Reisepass oder der Geburtsurkunde aus – und deine Eltern mit ihren Ausweisdokumenten. Dann kann das Konto eröffnet werden.
In den Tagen danach erhältst du in der Regel per Post deine Karte, deine PIN und kannst deine Online-Banking-Zugangsdaten festlegen.
Ein Schülerkonto richtet sich speziell an Schülerinnen und Schüler. Du kannst damit dein Taschengeld und andere Ersparnisse sicher aufbewahren und es zum Bezahlen nutzen. Auf das Schülerkonto kannst du auch Geld geschickt bekommen oder anderen etwas überweisen sowie Rechnungen bezahlen. An den Automaten der Sparkassen kannst du Geld meist kostenlos abheben. Überziehen kannst du das Konto nicht, wodurch keine Schulden auflaufen. Es ist ein mitwachsendes Konto, sodass als Azubi, Student oder Studentin weitere Funktionen hinzukommen können.
Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten können für dich schon zur Geburt ein Konto einrichten. Die meisten Sparkassen bieten diesen Service an. Auf diese Weise bilden sie für dich einen finanziellen Grundstock. Schon ab einem Alter von 7 Jahren kann ein eigenes Konto für das Taschengeld genutzt werden. So kannst du ein Gefühl für das eigene Geld entwickeln. Spätestens ab 12 Jahren ist dann ein Girokonto für Jugendliche sinnvoll. Das Schülerkonto wächst dabei mit und erhält mit höherem Alter neue Funktionen. Dadurch kannst du mit wachsender Eigenständigkeit Bargeld mit der Debitkarte (Sparkassen-Card) abheben, per Online-Banking bezahlen oder das Prepaid-Handy aufladen.
Was das Girokonto für Schülerinnen und Schüler kann, hängt von deinem Alter und den Freigaben deiner Erziehungsberechtigten ab. So sind Bargeldauszahlungen an sehr junge Sparkassenkunden und -kundinnen oft nur in vorher festgelegtem Umfang oder auch nur in den Filialen und in Begleitung der Eltern möglich. Ab dem 12. Lebensjahr bietet ein Jugendgirokonto dann in der Regel annähernd dieselben Funktionen wie ein „erwachsenes“ Konto: Überweisungen können online getätigt, Daueraufträge eingerichtet werden und Funktionen wie Wero stehen zur Verfügung. An rund 22.000 Geldautomaten können junge Sparkassenkunden und -kundinnen dann außerdem üblicherweise kostenfrei Bargeld abheben.
Kontoführung und Bargeldauszahlungen sind bei einem Taschengeldkonto so gut wie bei allen Anbietern kostenlos. Mitunter gibt es auch eine Verzinsung der Guthaben.
Keine Sorge: Ein Überziehungs- oder Dispokredit³ gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Du kannst dir nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf deinem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Mit dem Konto erhältst du keine Kreditkarte, sondern eine Debitkarte. Damit kannst du üblicherweise kostenlos Geld abheben, das du zuvor eingezahlt hast.
Je nach Sparkasse können Jugendliche ab einem Alter von 10 Jahren – vorbehaltlich der Zustimmung der Eltern – auch per Online- oder Mobile Banking Geld überweisen und im Internet bargeldlos einkaufen. Schon vorher kannst du bei den Sparkassen online deinen Kontostand abfragen.
Du bist die Hauptkontoinhaberin oder der Kontoinhaber – dir gehört das Geld. Deine Erziehungsberechtigten besitzen jedoch eine Kontovollmacht und haben ebenfalls Zugriff auf das Konto. Mit ihrer Rolle als Verfügungsberechtigte sollen sie aber verantwortungsvoll umgehen: Das Geld auf dem Taschengeldkonto dürfen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten nur als Bargeld auszahlen lassen, um es beispielsweise für Extraausgaben zu nutzen, die direkt dir zugutekommen – nicht aber etwa für den normalen Unterhalt oder um das Geld umzuschichten oder gar für sich zu nutzen.
Ein Konto kannst du in der Regel online, auf jeden Fall aber in der Filiale deiner Sparkasse eröffnen. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, musst du deine Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Kontoeröffnung mitbringen, um den Kontoantrag auszufüllen und zu unterschreiben.
Bei dem Taschengeldkonto für Schüler und Schülerinnen handelt es sich um ein Girokonto, das in der Regel keinen Dispo³ erlaubt. Es kann also nicht überzogen werden. Du erhältst eine Debitkarte, aber keine Kreditkarte. Das Angebot richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche, um finanziell eigenständiger zu werden und ein Gefühl für das erste Geld zu bekommen. Kredite, für die Zinsen anfallen würden, werden daher vermieden. Deine Eltern sollten insbesondere in der Zeit nach der Eröffnung mit dir gemeinsam auf die Kontobewegungen schauen, um dir einen verantwortungsvollen Umgang zu vermitteln.
Das Taschengeldkonto für Schüler und Schülerinnen ist ein mitwachsendes Konto. Es ist als Starter-Konto ein Angebot für junge Menschen. Die Funktionen können über die Jahre immer umfangreicher werden, sodass dein kostenloses Schülerkonto mit Debitkarte zu einem vollumfänglichen Girokonto inklusive Kreditkarte wird, wenn du als Azubi, Studentin oder Student eigenständiger wirst.
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.
² Das entspricht einer Überweisung nach standardisierter Zahlungskontenterminologie.
³ Beim Dispo-Kredit handelt es sich um eine eingeräumte Kontoüberziehung.