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Eine Frau und ein Mann sitzen in einem Büro vor einem Laptop.

Forward-Darlehen

  • Attraktive Zinsen 

  • Fester Zinssatz über viele Jahre

  • Maßgeschneiderter Darlehensstart

Für langfristige Zinssicherheit

In einigen Monaten oder Jahren endet die Zinsbindung Ihres Kredits, doch voraussichtlich bleibt eine Restschuld? Dann bietet ein Forward-Darlehen (auch: Forward-Kredit) Sicherheit. Sie können es bis zu 5 Jahre im Voraus abschließen. Das Darlehen bekommen Sie dann zum vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft, um die Restschuld aus dem anderen Kredit abzulösen. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt. Steigen in der Zwischenzeit die Zinsen, profitieren Sie besonders. Denn wir garantieren Ihnen den im Vertrag vereinbarten Zinssatz.

Vorteile eines Forward-Darlehens bei Ihrer Sparkasse

  • Planungssicherheit lange im Voraus

    Sie können den Forward-Kredit bis zu 5 Jahre im Voraus abschließen. Dank garantierter Konditionen wissen Sie also frühzeitig, wie es nach Ablauf der Zinsbindung Ihres aktuellen Kredits weitergeht.

  • Fester Zinssatz gegen steigende Zinsen

    Wie auch immer sich die Zinsen entwickeln – Sie sichern sich mit einem Forward-Darlehen den vereinbarten Zinssatz für die gesamte Zinsbindungsfrist Ihrer späteren Anschlussfinanzierung.

  • Feste monatliche Rate gegen böse Überraschungen

    Die vereinbarte monatliche Rate bleibt über die ganze Zinsbindungsfrist konstant. Eventuell sind freiwillige Sondertilgungen möglich.

So funktioniert das Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich schon heute die Zinsen, um einen Kredit in der Zukunft abzulösen. Das kann wenige Monate bis hin zu 5 Jahre im Voraus sein. Je nachdem, wann die Zinsbindungsfrist des bestehenden Kredits ausläuft. Damit schützen Sie sich vor möglichen Zinssteigerungen.

Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem tatsächlichen Beginn der Laufzeit ist die „Forward-Periode“. Während dieser zahlen Sie weder Zinsen noch tilgen Sie. Für diese „Vorratshaltung“, also die Zinssicherheit des Darlehens in der Forward-Phase, wird ein geringer Aufschlag berechnet. Je nach Vorlaufzeit liegt der Forward-Aufschlag aktuell bei maximal 0,03 Prozentpunkten pro Monat.

Die Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft, um die Restschuld aus dem jetzigen Darlehen abzulösen. Auch wenn in der Zwischenzeit die Zinsen steigen – der vereinbarte Zinssatz bleibt bestehen. Für absolute Planungssicherheit!

Alternativen für die Zeit nach Ihrer Erstfinanzierung:

  • Anschlussfinanzierung (Prolongation):

    Einfache Verlängerung Ihres bestehenden Darlehens zu dann aktuellen Konditionen.

  • Umschuldung:

    Ablösung Ihres alten Darlehens durch einen neuen Kredit bei Ihrer Sparkasse.

    Sprechen Sie mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin über Ihre aktuelle Finanzierung, um zu analysieren, welches Angebot für Sie finanziell am günstigsten ist.

Wie hoch sind die Zinsen für mein Forward-Darlehen?

Wir analysieren gern gemeinsam mit Ihnen, ob sich ein Forward-Kredit für Sie lohnt. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin bei Ihrer Sparkasse.
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Rechenbeispiel: Forward-Darlehen und gewöhnliche Prolongation

Angenommen, die Zinsbindung Ihrer aktuellen Baufinanzierung läuft im Oktober 2028 aus. Es bleibt voraussichtlich eine Restschuld von 100.000 Euro. Aktuell haben wir in unserem Beispiel Oktober 2025. Der Forward-Kredit bei einer Zinsbindung von 10 Jahren kann – in unserem Beispiel – zu einem Zinssatz von 3,9 Prozent effektivem Jahreszins abgeschlossen werden.

Bei der Zinsprognose für eine herkömmliche Prolongation im Oktober 2028 gehen wir von gestiegenen Zinsen von 4,5 Prozent effektivem Jahreszins aus – bei gleicher Zinsbindungsfrist. Wir nehmen an, Sie möchten gern innerhalb von maximal 10 Jahren volltilgen, sodass am Ende der Zinsbindung diesmal keine Restschuld bleibt.

Die Tabelle zeigt: Aufgrund der steigenden Zinssätze sparen Sie 3.307 Euro, wenn Sie sich in unserer Beispielsituation für das Forward-Darlehen entscheiden. Ein Forward-Kredit lohnt sich besonders, wenn die Zinsen auf einem aktuell niedrigen Niveau sind und künftig merklich steigen. Im ungünstigsten Fall kann ein Forward-Darlehen für Sie aber auch nachteilig sein. Das gilt, wenn die Zinsen in Zukunft fallen. Denn normalerweise sind Sie verpflichtet, das Darlehen abzunehmen. Sollten Sie den Forward-Kredit aus triftigen Gründen kündigen können, müssen Sie in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlen.

Die Entwicklung der Zinsen bei der Baufinanzierung

Wie also entwickeln sich die Zinsen bei der Immobilienfinanzierung? Eine genaue Vorhersage gestaltet sich schwierig, da diese von zahlreichen, miteinander interagierenden Faktoren abhängt. Dazu gehören die Inflation, die wirtschaftliche Entwicklung sowie globale politische Ereignisse. Einige Fachleute gehen für die nächsten 6 Monate (Stand: Oktober 2025) von einem leichten Anstieg der Zinsen für Baufinanzierungen aus. Begründet wird das mit den steigenden Staatsschulden in Deutschland und im Euroraum.

Sie rechnen mit höheren Zinsen zum Ende Ihrer Zinsbindung? Dann kann sich ein Forward-Darlehen lohnen. Und auch ohne Zinsanstieg sichert Ihnen der Forward-Kredit eine langfristige finanzielle Planungssicherheit.

4 Schritte zum Forward-Kredit

  1. Timing beachten
  2. Beobachten Sie Zinsentwicklung und Prognosen für die Zeit nach Ablauf der Zinsbindung Ihres Kredits. Bis zu 5 Jahre im Voraus können Sie den Vertrag abschließen.

  3. Angebot einholen
  4. Lassen Sie sich von Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin ein Angebot für einen Forward-Kredit machen. Überlegen und entscheiden Sie.

  5. Bisherige Finanzierung kündigen
  6. Nehmen Sie das Angebot an, müssen Sie Ihre aktuelle Baufinanzierung fristgerecht schriftlich zum Termin des Ablaufs der Zinsbindungsfrist kündigen.

  7. Neue Immobilienfinanzierung ersetzt bisherige
  8. Am Ende der Zinsbindungsfrist tilgt das Forward-Darlehen die Restschuld des alten Kredits. Wenn Sie Ihre Erstfinanzierung und das Forward-Darlehen bei Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben, entstehen keine Kosten für die Neueintragung oder Übertragung der Grundschuld. Bei einem Wechsel der Bank wird der Grundbucheintrag kostenpflichtig angepasst.

Voraussetzungen für den Abschluss eines Forward-Darlehens

Grundsätzlich gelten für den Forward-Kredit dieselben Voraussetzungen wie für den Abschluss der ursprünglichen Baufinanzierung. Weil die Kreditsumme nun in der Regel wesentlich geringer ist, ist jedoch auch die Kreditvergabe meist einfacher möglich. So müssen Sie etwa nicht immer zusätzliches Eigenkapital einbringen. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:

  • eine gute Kreditwürdigkeit (Bonität)
  • ein sicheres Einkommen in ausreichender Höhe
  • Eintrag einer Grundschuld auf die Immobilie

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Häufige Fragen zum Forward-Darlehen

  1. Das ist ein Kredit. Er hat die Besonderheit, dass er in der Regel bis zu 5 Jahre im Voraus abgeschlossen werden kann. Zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung liegt also häufig eine längere Frist. Im Umfeld steigender Zinsen kann das vorteilhaft sein, um sich günstigere Konditionen für die Finanzierung der Restschuld in der Zukunft zu sichern.

  2. Es ist sinnvoll, wenn Sie vermuten, dass die Zinsen in den kommenden Monaten steigen werden. So können Sie sich zum jeweiligen Zeitpunkt noch günstigere Konditionen für ihre spätere Finanzierung oder die Umschuldung von einer anderen Bank festschreiben.

  3. Das geht in der Regel von ein paar Monaten bis zu 5 Jahre im Voraus. Besprechen Sie sich am besten mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin, um zu analysieren, welches Vorgehen für Sie finanziell am günstigsten ist.

  4. Das ist ein geringer Zinsaufschlag, den Sie in der Regel für die „Vorratshaltung“ Ihres Darlehens bezahlen.

  5. Das ist ein anderer Begriff für Forward-Zinsen. Forward-Zinsen bezeichnen den Zinsaufschlag, um Ihr Darlehen im Voraus bereitzuhalten.

  6. Warten Sie nicht bis kurz vor Ende der Zinsbindung ab. Befassen Sie sich stattdessen frühzeitig damit, wie es nach Ende der Zinsbindung weitergeht. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin analysiert gern gemeinsam mit Ihnen, was für Sie am günstigsten ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

  7. Bis zu 5 Jahre im Voraus können Sie einen Forward-Kredit abschließen und damit – bei einem günstigen Zeitpunkt und steigenden Zinsen – unter Umständen mehrere Tausend Euro bei der Anschlussfinanzierung sparen. Meist wählen Kreditnehmerinnen und -nehmer eine Forward-Periode zwischen 1 und 3 Jahren. Aber auch geringere Vorlaufzeiten von nur ein paar Monaten sind möglich.

  8. Für die Zinssicherheit des Kredits wird ein geringer Forward-Aufschlag von aktuell maximal 0,03 Prozentpunkten pro Monat auf den Sollzins fällig. Er akkumuliert sich über die entsprechende Vorlaufzeit. Er ist umso höher, je früher Sie den Vertrag im Voraus abschließen.

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