
Minimaler Aufwand: Eine Prolongation ist der schnellste Weg. Da Sie bereits Kunde sind, entfallen in der Regel eine komplett neue, aufwendige Kreditprüfung sowie das Einreichen umfangreicher neuer Unterlagen.
Keine Nebenkosten: Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren für notarielle Beglaubigungen oder Grundbuchänderungen, wie sie bei einem Bankenwechsel (Umschuldung) üblich wären.
Gewohnte Stabilität: Die meisten bestehenden Vertragsbedingungen bleiben einfach unverändert. Das bietet Ihnen maximale Sicherheit und Kontinuität bei Ihrer langfristigen Finanzplanung.
Prolongation: Definition und Bedeutung für Ihre Finanzplanung
Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihrer aktuellen Zinsbindung muss Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse mitteilen, ob sie eine neue Sollzinsbindung anbietet. In der Praxis erhalten Sie dann ein konkretes Prolongationsangebot, teilweise mit mehreren Zinsbindungen zur Auswahl. Was Sie damit machen, ist Ihre Entscheidung. Wenn Sie das Angebot annehmen, bleiben die meisten Konditionen Ihrer bestehenden Baufinanzierung unverändert, nur die Zinsen und die Dauer der Zinsbindung werden neu festgelegt.
Hinweis: Warten Sie nicht, bis das Angebot da ist. Ideal ist, wenn Sie schon 6 bis 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung aktiv werden, Ihren Kredit neu verhandeln und Vergleichsangebote einholen.
Das Wort Prolongation leitet sich ab aus dem Lateinischen „prolongare" für „verlängern". Im Finanzwesen steht es für die Fortführung des bestehenden Darlehens beim bisherigen Kreditgeber mit einer neuen Sollzinsbindung. Es besteht allerdings keine gesetzliche Pflicht für Banken oder Sparkassen, eine Prolongation anzubieten.
Bei Annahme des Prolongationsangebots müssen Sie das Dokument unterschreiben und zurücksenden. Ihre Sparkasse oder Bank wird dann die Verlängerung des Darlehens veranlassen und Ihnen eine Bestätigung zusenden. Sollten Sie das Angebot ablehnen, können die Restschuld aber nicht vollends aus Eigenkapital begleichen, müssen Sie sich nach einer alternativen Anschlussfinanzierung umsehen.
Alternative Möglichkeiten: Die Prolongation, auch Zinsprolongation genannt, ist nicht die einzige Option des Anschlusskredits am Ende einer Zinsfestschreibung.
- Sie können auch schon deutlich früher über ein Forward-Darlehen nachdenken, um sich aktuelle Zinsen im Voraus zu sichern.
- Nach Ablauf der Frist können Sie auch von einem anderen Kreditinstitut wechseln und eine Umschuldung in Betracht ziehen.
Die Baufinanzierung einfach zu verlängern, ist aber häufig mit weniger Aufwand und Kosten verbunden und die meisten Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Prolongationsangebot: Worauf Sie achten sollten
Ihre Bank oder Sparkasse muss sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihrer Sollzinsbindung bei Ihnen melden (Paragraf 493 BGB). Liefert sie Ihnen direkt ein Prolongationsangebot mit, enthält dieses typischerweise:
- die neue Zinsbindung
Sie erhalten je nach Anbieter mehrere Varianten zur Auswahl, etwa 5, 10 oder 15 Jahre. Je länger die Zinsbindung, desto höher ist in der Regel der Zinssatz, dafür haben Sie länger Planungssicherheit.
- den neuen Zinssatz je Variante, als Sollzins und Effektivzins
Er orientiert sich am aktuellen Zinsniveau, nicht an Ihrem bisherigen Vertrag.
- den Tilgungssatz und die neue Rate
Oft übernimmt die Bank oder Sparkasse Ihren bisherigen Tilgungssatz. Prüfen Sie, wie viel Ihrer bisherigen Monatsrate beim neuen Zinssatz für die Tilgung übrigbleibt. Fällt der Zinsanteil niedriger aus, können Sie möglicherweise stärker tilgen, ohne die Rate zu erhöhen.
Wichtige Hinweise:
Unterschreiben Sie nicht sofort. Das Angebot Ihrer Hausbank ist ein erster Anhaltspunkt, kein Marktvergleich. Holen Sie mindestens zwei Vergleichsangebote ein, am besten mit derselben Zinsbindung und demselben Tilgungssatz, damit Sie die Zahlen direkt nebeneinanderlegen können.
Beachten Sie dabei die Frist: Viele Prolongationsangebote gelten nur für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel 14 Tage. Reicht Ihnen das nicht, fragen Sie nach einer Verlängerung.
Nutzen Sie außerdem den Verhandlungsspielraum. Der ist bei einer Prolongation kleiner als bei einem neuen Vertrag, aber vorhanden. Fragen Sie etwa, ob sich Tilgung, Sondertilgungen oder andere Vertragsdetails anpassen lassen. Welche Änderungen möglich sind, hängt vom Kreditgeber und vom Vertrag ab.
Prolongation oder Umschuldung: Was lohnt sich mehr?
Die Prolongation ist der einfache Weg:
- eine Unterschrift, keine umfassende Bonitätsprüfung, keine Grundschuldübertragung und damit keine Notar- und Grundbuchkosten. Die Nachteile: Die Zinsen für eine Verlängerung können möglicherweise höher sein als bei anderen Optionen auf dem Markt. Außerdem haben Sie weniger Flexibilität bei den Vertragskonditionen im Vergleich zu einer Neufinanzierung. Eine Anpassung der Tilgungsrate oder der Laufzeit ist oft nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Die Umschuldung zu oder von einer anderen Bank oder Sparkasse bedeutet mehr Aufwand:
- mit vollständiger Kreditprüfung, neuem Vertrag und Abtretung der Grundschuld, die Kosten für Notariat und Grundbuchamt verursacht. Dafür können Sie Angebote am Markt vergleichen und gegebenenfalls günstigere Konditionen finden. Je größer die Restschuld, desto stärker wirkt sich schon ein kleiner Zinsvorteil aus. Unter Umständen können Sie zudem zusätzliche Mittel aufnehmen, wenn etwa eine Modernisierung ansteht.
Beispiel: Bei 100.000 Euro Restschuld und 10 Jahren Zinsbindung spart ein um 0,3 Prozentpunkte niedrigerer Zinssatz rein rechnerisch 3.000 Euro Zinsen (vereinfacht, ohne laufende Tilgung). Die Wechselkosten einer Umschuldung können im Einzelfall also schnell wieder drin sein.
Alternative Anschlussfinanzierung: Forward-Kredit
Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich den heutigen Zinssatz im Voraus, zahlen dafür aber einen Zinsaufschlag je Monat Vorlaufzeit. Diese Art der Finanzierung ist besonders vorteilhaft, wenn Sie erwarten, dass die Zinsen in Zukunft steigen werden. Sollten die Zinsen jedoch wider Erwarten sinken, bleiben Sie in der Regel an die festgelegten Konditionen Ihres Forward-Darlehens gebunden.
Finanzierungsplanung mit Weitblick
Die Prolongation einer Baufinanzierung ist eine bequeme und oft unkomplizierte Lösung. Die Entscheidung für oder gegen eine Verlängerung hängt von Ihren individuellen Finanzzielen, der aktuellen Zinslage und den angebotenen Konditionen ab. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn:
- Sie Ihre bisherigen Kreditkonditionen beibehalten möchten
- das Prolongationsangebot im Marktvergleich attraktiv ist
- Sie den administrativen Aufwand und die Kosten für eine Neufinanzierung vermeiden wollen
- Sie die bestehende Beziehung zu Ihrer Sparkasse oder Bank schätzen und fortsetzen möchten
Eine sorgfältige Analyse Ihrer individuellen finanziellen Situation und der Marktbedingungen hilft, die richtige Entscheidung zu treffen und Ihre Weiterfinanzierung optimal zu gestalten. Ihre Sparkasse unterstützt Sie gern dabei.
Sie denken über eine Laufzeitverlängerung Ihres Darlehens nach?
Häufige Fragen rund um die Prolongation
Ja, in Grenzen. Den Zinssatz verhandeln Sie am besten mit einem konkreten Vergleichsangebot in der Hand. Bei der Zinsbindung können Sie mehrere Varianten anfragen, etwa 5, 10 und 15 Jahre. Auch ein anderer Tilgungssatz und ein Sondertilgungsrecht lassen sich häufig vereinbaren, weil die Bank oder Sparkasse ohnehin einen Nachtrag zum Vertrag erstellt. Der Spielraum ist kleiner als bei einem neuen Kredit, aber er ist da.
Dann müssen Sie die Restschuld zum Ende der Zinsbindung anders finanzieren: aus eigenen Mitteln oder über eine Umschuldung zu einer anderen Bank oder Sparkasse, die die Restschuld ablöst und die Grundschuld übernimmt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an, weil die Zinsbindung regulär endet. Lehnen Sie ein Prolongationsangebot erst ab, wenn die Anschlussfinanzierung steht.
Ja, hier greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht. Nach Paragraf 489 BGB dürfen Sie ein Immobiliendarlehen 10 Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen (unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung noch läuft, und ohne Vorfälligkeitsentschädigung). Die Restschuld muss dann innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung eingehen.
Achtung bei Verlängerungen: Ob und wann diese 10-Jahres-Frist bei einer vereinbarten Prolongation neu zu laufen beginnt, hängt stark von der rechtlichen Ausgestaltung der Vereinbarung ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) läuft die Frist bei einer reinen Zinsanpassung des bestehenden Kredits (Modifikation des alten Vertrages) oft einfach ab dem ersten Auszahlungsdatum weiter. Da dies im Einzelfall komplex ist, empfiehlt sich hierzu eine genaue Prüfung Ihres Vertrages durch Ihre Sparkassenberatung.



