Eine Frau mit kurzen grauen Haaren sitzt zuhause bequem auf dem Sofa und schaut auf ein Tablet.

Eine für alles: Die Digitale Rentenübersicht auf einen Blick

Altersvorsorge
Heute wissen, wie hoch die Altersvorsorge später sein wird, das geht jetzt noch einfacher: Nur wenige Klicks – und schon können Bürger und Bürgerinnen erfahren, wie hoch ihre Rente später sein wird. Die digitale Rentenübersicht ist seit 30. Juni 2023 online. Darüber hinaus sind jederzeit auch die private sowie betriebliche Altersvorsorge einsehbar. Ein umfassender Überblick, den es so noch nie gab. Und am Problem mit der elektronischen Identifizierung wird auch gearbeitet.
Das Wichtigste in Kürze:

Zur Information: Was ist die digitale Rentenübersicht?

Jeder und jede kann sich von nun an einfach online über die im Alter zu erwartende gesetzliche Rente informieren. Die digitale Rentenübersicht ist ein Service der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Sie hilft, die zukünftige individuelle Situation einzuschätzen und möglichen Handlungsbedarf für sich rechtzeitig zu erkennen – so lässt sich auch im Ruhestand der Lebensstandard sichern. Es ist also nie zu früh für später.

Alle Informationen auf einen Blick: gesetzliche Rente und private sowie betriebliche Vorsorge abrufbar

Welche Leistung kann ich erwarten, wenn ich nicht mehr zur Arbeit gehe? Diese Frage stellen sich viele gerade zum Jahresende – und berücksichtigen die Antwort bei ihren finanziellen Vorsätzen für das neue Jahr. Die digitale Rentenübersicht kann unter anderem auch dafür Bürgern und  Bürgerinnen einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge geben. Das umfasst natürlich die Pflichtversicherung – aber auch Direktversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen, Unterstützungs- und Pensionskassen, Pensionsfonds und Fondsparpläne, Zusatzversorgungen und Versorgungswerke, Riester und Rürup.

Hinweis: Noch ist das Portal nicht ganz vollständig. Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter auch beteiligen und ihre Daten zur Verfügung stellen. Dann nutzt die Rentenübersicht auch Freiberuflern, Beamten und Selbständigen.

Zur Teilnahme verpflichtet werden bis Ende 2024 nur Altersvorsorgeanbieter, die jedes Jahr eine Standmitteilung an ihre Versicherten schicken. Dazu gibt es eine Verordnung vom Bundesarbeits- und das Finanzministerium.

Alles Kür: Gibt es eine Pflicht, die digitale Rentenübersicht zu nutzen?

Klare Vorsorgeplanung statt Verzettlung: Online wird nun alles strukturiert und übersichtlich dargestellt. Es werden sowohl alle erworbenen Ansprüche abgebildet als auch alle zu erwartenden Perspektiven aufgezeigt. Und wer Lücken entdeckt, kann nun noch besser bis zum Renteneintritt seine Vorsorgen optimieren. Dafür braucht es nur eine Anmeldung und ein paar Klicks.

Die digitale Übersicht ist kein Gesetz der Bundesregierung und somit nicht verpflichtend, sondern ein zusätzliches Angebot. Unabhängig von diesem neuen Angebot – übrigens eine kostenlose Leistung ­ wird es die jährliche schriftliche Renteninformation weiterhin geben. Eine Pflicht, die digitale Rentenübersicht zu nutzen, gibt es nicht. Die Daten über die Versorgungsansprüche werden nicht zentral gespeichert. Stattdessen werden sie direkt vom jeweiligen Anbieter abgerufen, wenn Bürgerinnen oder Bürger eine Abfrage über das Portal starten. So sehen nur die Nutzer die Ergebnisse, was schließlich die Datenschutzfragen minimiert.

Klick, Klick, Überblick

Wie kann ich mein Rentenkonto online einsehen?

Das Login ist über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone möglich. Die Online-Funktion  ist bei allen seit 2017 ausgegebenen Personalausweisen standardmäßig aktiviert. Außerdem wird die Steuer-ID benötigt.

Harte Arbeit: Die elektronische Ausweisfunktion offenbart sich als große Hemmschwelle

Nachdem die digitale Rentenübersicht gut angelaufen ist, offenbart sich die größte Hürde: Zwar haben mehr als 1,3 Millionen Menschen Interesse daran, Informationen über ihre Vorsorge abzurufen – jedoch hat sich bislang nur jeder oder jede Zehnte registriert.

Um den digitalen Überblick auf rentenuebersicht.de zu nutzen, müssen die Nutzer zunächst die Anmeldung überwinden, die die größte Hürde darstellt. Diese erfordert die Verwendung eines digitalen Personalausweises oder eines gleichwertigen Online-Ausweises wie dem elektronischen Aufenthaltstitel. Außerdem:

  1. Die persönliche eID muss aktiviert und der PIN bekannt sein.
  2. Zusätzlich wird entweder ein Smartphone mit NFC-Kartenlese-Funktion oder ein Kartenleser für den PC benötigt.
  3. Es muss auch die „AusweisApp2" entweder als Programm für den PC oder als App für das Smartphone installiert werden.

Wer die digitale Ausweisfunktion noch nie genutzt hat, muss diese also zunächst einrichten. Derzeit gibt es keine andere Möglichkeit, sich für die digitale Rentenübersicht anzumelden.

Das soll sich bessern: Die Deutsche Rentenversicherung erwägt, Identitätsinformationen in einer sogenannten ID-Wallet-App auf dem Smartphone zu hinterlegen. Damit wäre es möglich, sich in Kombination mit beispielsweise Gesichtserkennung bei Behörden digital auszuweisen.

Up to date: Kann ich im Internet meinen aktuellen Rentenstand sehen?

Die Zeiten ändern sich, die Renten auch: Jedes Jahr legt die Regierung eine Verordnung über die Anpassung der Renten zum 1. Juli vor. Jedes Jahr wird dafür die zurückliegende Lohnentwicklung im Land berücksichtigt. Jedes Jahr ändert sich – wenn auch die Bundesländer im Bundesrat zugestimmt haben – dadurch die persönlich zu erwartende Rentenhöhe. Diese Anpassungen berücksichtigt die digitale Rentenübersicht zeitnah: So können sich alle schneller auf Stand bringen und müssen nicht mehr auf die einmal im Jahr postalisch verschickte Renteninformation warten.

Da die geschlossenen Tarifverträge in diesem Jahr teils beachtliche Lohnerhöhungen vorsehen, wird es – laut Rentenversicherung und Sozialministerium – zum 1. Juli 2024 aller Voraussicht nach wieder eine Rentenerhöhung geben. Sollte die Lohnentwicklung in den kommenden Jahren doch einmal anders verlaufen, keine Sorge: Eine Minderung der Rente ist rechtlich durch eine Schutzklausel (die „Rentengarantie“ ) nicht möglich. Sinken die Löhne, bleiben die Renten gleich.

Betrifft mich. Betrifft mich nicht. Das Problem Altersarmut

Doch längst nicht jede oder jeder hat eine auskömmliche Rente zu erwarten. Laut einer Erhebung des Umfrageinstituts Yougov im Mai 2023 hat jeder Zweite in Deutschland Angst vor Altersarmut. Zugleich legt jeder Dritte kein Geld für die Altersvorsorge zurück oder ist nicht in der Lage, welches zurückzulegen. Zukunftssorgen mischen sich da oft mit Hilflosigkeit, Unwissenheit und manchmal sogar mit Fatalismus. Doch der soziale Abstieg beginnt spätestens, wenn die Rente nicht mehr ausreicht. Und im Rentenalter werden die Menschen aus eigener Kraft der Armut kaum entkommen können.

Kleine Rente

Ältere sind stärker armuts­gefährdet als Jüngere

Nach EU-Definition gilt jemand als armutsgefährdet, wenn er oder sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. Wenn also nicht einmal mehr das ganze Gehalt zur Verfügung steht, sondern nur der Rentenanteil, sind die Menschen mit zunehmendem Alter umso armutsgefährdeter. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts  von 2022:

  • In der Altersgruppe ab 65 Jahren lag die Armutsgefährdungsquote von Frauen bei 20,3 Prozent, von Männern bei 15,9 Prozent.
  • In der Altersgruppe ab 75 Jahren waren Seniorinnen zu 20,6 Prozent armutsgefährdet, Senioren zu 14,2 Prozent.

Von A bis Z: Das ABC der Fachbegriffe

Wichtig ist es in jedem Fall, rechtzeitig gut informiert zu sein. Leider steckt das Amtsdeutsch oft voller Fachbegriffe und ist damit verwirrend und für viele unverständlich. Auch damit will rentenuebersicht.de aufräumen: Was nicht gleich verstanden werden kann, muss erklärt werden. Deshalb hat die Website auch ein Glossar eingerichtet: von „A“ wie Ansparphase über „K“ wie Kapitalwert zur Verrentung oder „M“ wie Mindestversicherungszeit bis „Z“ wie Zeitrente. Dort werden die Fachbegriffe  einfach erklärt und Fragen beantwortet. Für den einen oder die andere sicher ein Aha-Erlebnis.

Und wem etwas fehlt: Neue Vorschläge können jederzeit eingereicht werden. Zum Beispiel „E“ wie Entgeltpunkte oder „R“ wie Rentenpunkte.

Und wenn es so weit ist: Den Rentenantrag nicht vergessen

Die Rentenanträge können weiterhin auf der Website der Deutschen Rentenversicherung  gestellt werden – am besten 3 bis 4 Monate vor dem Ruhestandsdatum. Hierfür werden unter anderem die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN benötigt. Wer den Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt stellt, erhält die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rückwirkend, aber nicht mehr rechtzeitig zum Eintrittsdatum. Wer auch diese Frist versäumt, muss damit leben, dass die Rente erst ab dem vierten oder späteren Antragsmonat fließt. Fristen sind also auch wichtig, um kein Geld zu verlieren.

Stand: 28.12.2023

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