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Online-Banking
Eine Gruppe von Menschen verschieden Alters stehen in den Abendstunden im Grünen und umarmen sich im Kreis.

Guthabenkonto bei der Sparkasse eröffnen

  • Volle Kostenkontrolle auf Guthabenbasis

  • Kein Mindestgeldeingang

  • Keine Überziehung möglich

Basiskonto für alle, die unabhängig von Schufa, Einkommen oder Bonität überweisen, Lastschriften einlösen und Bargeld abheben möchten

Alle Inhalte im Überblick

Guthabenkonto als Basiskonto

Was ist das Guthabenkonto der Sparkasse?

Das Guthabenkonto ist ein Girokonto ohne Dispositionskredit (kurz: Dispo): Sie können damit überweisen, Lastschriften abbuchen lassen und Bargeld abheben wie bei jedem anderen Konto – nur ins Minus rutschen kann es nicht, weil jede Zahlung ausschließlich auf Guthabenbasis ausgeführt wird. Jeder Mensch mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat laut Paragraf 31 Zahlungskontengesetz (ZKG) einen gesetzlichen Anspruch auf ein solches Konto (Basiskonto) – unabhängig von Schufa-Auskunft, Einkommen oder bestehenden Schulden.

Ob negativer Schufa-Eintrag, eine Privatinsolvenz oder einfach der bewusste Verzicht auf einen Dispo: Das Guthabenkonto der Sparkassen ist in vielen Situationen die passende Lösung, um am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Welcher Begriff gilt wann?
Guthabenkonto, Bürgerkonto oder Basiskonto

Die drei Begriffe Guthabenkonto, Bürgerkonto und Basiskonto beschreiben im Kern dasselbe Konto, nur aus drei unterschiedlichen Blickwinkeln:

Guthabenkonto (Sparkasse-Produkt)

Guthabenkonto ist der Produktname, unter dem Sparkassen das Girokonto auf reiner Guthabenbasis führen.

Wichtig: Weil jede Sparkasse ein eigenständiges, regional selbstständiges Institut ist, kann die genaue Bezeichnung für das Guthabenkonto vor Ort leicht abweichen. Manche Institute führen das Konto direkt als „Basiskonto", andere kombinieren beide Begriffe. Leistungen und gesetzlicher Anspruch bleiben davon unberührt.

Bürgerkonto (historischer Selbstverpflichtungsbegriff)

Schon seit 1995 hatten sich die Sparkassen freiwillig dazu verpflichtet, jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein einfaches Konto auf Guthabenbasis einzurichten (unabhängig von persönlicher Situation, Einkommen, Alter oder Nationalität). Dies wurde als Jedermann-Konto oder ab 2012 als Bürgerkonto bezeichnet. Heute ist der Begriff vor allem historisch, weil die freiwillige Zusage seit 2016 durch einen gesetzlichen Anspruch abgelöst wurde.

Basiskonto nach Paragraf 31 ZKG (gesetzlicher Rechtsanspruch)

Basiskonto ist der gesetzliche Fachbegriff aus dem Zahlungskontengesetz. Seit 2016 hat jeder Verbraucher und jede Verbraucherin mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen einklagbaren Anspruch auf ein solches Konto bei einer Bank oder Sparkasse. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete. Der Anspruch gilt für Privatpersonen, nicht für Gewerbetreibende oder Unternehmen. Die Sparkassen erfüllen diesen gesetzlichen Anspruch technisch über das Guthabenkonto.

Die Vorteile eines Guthabenkontos (Basiskonto)

Bis auf den Dispositionskredit bietet das Guthabenkonto praktisch alles, was ein normales Girokonto auch kann – und funktioniert dabei ohne Mindestgeldeingang im Monat:

  • Überweisungen und Daueraufträge einrichten

  • Lastschriften einlösen

  • Bargeld einzahlen und kostenlos [1] abheben an rund 21.000 Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe deutschlandweit

  • Zahlungsverkehr im Alltag mit der Sparkassen-Card (girocard bzw. Debitkarte)

  • Online-Banking und die App Sparkasse für Banking von unterwegs nutzen

  • Geld senden und empfangen per Wero, ganz ohne IBAN

  • Hinweis: Eine Bonitätsprüfung (Schufa) darf für die Eröffnung eines Basiskontos zwar im Hintergrund stattfinden, sie darf aber im Gegensatz zum normalen Girokonto kein Grund für eine Ablehnung sein.

Für wen ist das Guthabenkonto geeignet?

Ein Basiskonto passt in ganz unterschiedliche Lebenslagen. Die häufigsten vier sind:

  1. Konto trotz negativer Schufa

    Weil das Konto nie ins Minus geht, prüft die Bank oder Sparkasse beim Basiskonto keine klassische Bonität als Kriterium für die Eröffnung. Ein schlechter oder kein Score verhindert die Kontoeröffnung nicht. Mehr zum Thema lesen Sie unter: Was ist die SCHUFA?

  2. Konto nach Privatinsolvenz

    Auch während oder nach einer Privatinsolvenz brauchen Sie ein Konto für Gehalt, Miete und laufende Kosten. Das Guthabenkonto verschafft diesen Zugang, ohne dass über einen Dispokredit neue Schulden entstehen können. Droht zusätzlich eine Kontopfändung, kann das Guthabenkonto jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden.

  3. Konto ohne Überziehungsrisiko (Selbstdisziplin, junge Erwachsene)

    Manche Menschen wollen bewusst keinen Dispo, etwa zur eigenen Haushaltsdisziplin oder für volljährige Kinder, die ihr erstes eigenes Konto bekommen. Das Guthabenkonto gibt volle Kostenkontrolle, weil Zahlungen nur bei ausreichendem Guthaben ausgeführt werden.

  4. Konto für EU-Neuzugezogene ohne deutsche Bonität

    Wer neu aus dem EU-Ausland zugezogen ist oder als Geflüchtete bzw. Geflüchteter in Deutschland lebt, hat oft noch keine deutsche Schufa-Historie. Der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto gilt ausdrücklich unabhängig von Nationalität und bisherigem Aufenthalt in Deutschland. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise behördliche Dokumente wie ein Ankunftsnachweis oder eine Duldung genügen zur Kontoeröffnung.

Was ist der Unterschied?
Guthabenkonto vs. P-Konto

Beide Konten laufen auf Guthabenbasis und lassen sich nicht überziehen. Der Unterschied liegt im Pfändungsschutz: Das Guthabenkonto schützt Ihr Geld nicht automatisch vor einer Kontopfändung, das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schon.

  • Auf einem P-Konto ist ein gesetzlicher Grundfreibetrag automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Stand August 2026 sind das 1.590 Euro pro Kalendermonat für Einzelpersonen ohne Unterhaltspflichten (mit Zuschlägen für jede unterhaltsberechtigte Person).
  • Auf einem normalen Guthabenkonto gibt es diesen Schutz nicht. Bei einer Pfändung kann zunächst das gesamte Guthaben blockiert werden.

Droht also eine Pfändung oder ist bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Ihrer Sparkasse eingegangen, sollten Sie Ihr Konto zeitnah in ein P-Konto umwandeln lassen. Jedes Guthabenkonto lässt sich dafür kostenlos umstellen. In der Regel muss die Umwandlung innerhalb von 4 Geschäftstagen nach Antragstellung umgesetzt werden.

Was kostet ein Guthabenkonto bei Ihrer Sparkasse?

Ein Basiskonto muss laut Gesetz nicht als kostenloses Konto geführt werden. Die Konditionen für das Guthabenkonto legt Ihre Sparkasse vor Ort fest. Dazu zählen neben den Kontoführungsgebühren unter anderem der Preis für die Sparkassen-Card und mögliche Kosten für Bargeldauszahlungen am Schalter. Die genauen Preise erfragen Sie direkt bei Ihrer Sparkasse.

Das Konto auf Guthabenbasis

Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch gerne persönlich für Sie da.
Konditionen klären
Sie werden zu Ihrer Sparkasse weitergeleitet bzw. können sich ihr zuordnen lassen.

Jetzt Guthabenkonto eröffnen – so geht's

Sie können Ihr Guthabenkonto online eröffnen oder direkt in Ihrer Sparkasse vor Ort.

Guthabenkonto in Ihrer Sparkasse eröffnen

  1. Beantragen
  2. Termin vereinbaren oder direkt in einer Filiale vorbeikommen

  3. Legitimieren
  4. Personalausweis oder Reisepass mitbringen

  5. Konto eröffnen
  6. Konto direkt am Schalter eröffnen und individuelle Fragen, etwa zu einer laufenden Privatinsolvenz, gleich vor Ort klären

Online in wenigen Schritten zum Guthabenkonto

  1. Beantragen
  2. Über den unteren Button das Guthabenkonto  online bei Ihrer Sparkasse  auswählen und Ihre persönlichen Daten eingeben

  3. Legitimieren
  4. Per Video-Ident (oder über die Online-Ausweisfunktion eID) mit Personalausweis oder Reisepass legitimieren 

  5. Absenden
  6. Antrag digital unterschreiben und absenden

Die Sparkassen-Card und Ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage in getrennten Briefen per Post.

Fragen zu Ihrer finanziellen Situation?

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Finanzfragen persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Guthabenkonto eröffnen
Sie werden zu Ihrer Sparkasse weitergeleitet bzw. können sich ihr zuordnen lassen.

Häufige Fragen zum Guthabenkonto

  1. Ja. Die Sparkasse prüft beim Guthabenkonto keine klassische Bonität als Entscheidungskriterium für die Eröffnung, weil das Konto ohnehin nicht überzogen werden kann. Ein schlechter oder kein Schufa-Score ist zudem laut Gesetz kein zulässiger Grund, ein Basiskonto abzulehnen.

  2. Ein Basiskonto hat keinen Dispositionskredit und keine klassische „Kreditkarte“ (wie Mastercard oder Visa), sondern nur eine girocard bzw. Debitkarte. Es schützt außerdem nicht automatisch vor einer Kontopfändung, dafür braucht es ein P-Konto. Auch kostenlos ist ein Basiskonto nicht automatisch: Ihre Bank oder Sparkasse darf dafür ein angebmessenes Entgelt (Kontoführungsgebühr) verlangen.

  3. Ja. Verbessert sich Ihre finanzielle Situation, können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse jederzeit ein reguläres Girokonto mit Dispositionskredit und Kreditkarte (wie Mastercard oder Visa) beantragen. Dafür prüft das Institut dann Ihre Bonität.

  4. Eine Bank darf die Eröffnung eines Basiskontos nur aus wenigen, im Gesetz abschließend aufgezählten Gründen ablehnen:

    • Sie haben bei diesem Institut oder anderswo bereits ein funktionierendes Zahlungskonto.
    • Sie können sich nicht ausreichend ausweisen, etwa weil kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorliegt, oder die Eröffnung würde gegen gesetzliche Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen.
    • Sie wurden in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen dieses Institut (dessen Mitarbeitende oder dessen Kundinnen und Kunden) rechtskräftig verurteilt.
    • Ihnen wurde im letzten Jahr bereits ein Basiskonto wegen Missbrauchs oder wegen unbezahlter Gebühren von mehr als 100 Euro über mehr als drei Monate vom selben Institut gekündigt.

    Wird Ihnen ein Basiskonto aus anderen Gründen verweigert, können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Umgekehrt können Sie Ihr Basiskonto aber jederzeit selbst kündigen.

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    Ihre Sparkasse oder Ihr Kreditinstitut entscheidet in einem Kreditgespräch, ob Ihnen der gewünschte Kreditbetrag bewilligt wird. Für die Entscheidung sind bestimmte Unterlagen notwendig.