Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – kurz Schufa – sammelt Daten von uns, damit wir uns zu bestimmten Anlässen als zahlungsfähig ausweisen können. Die Schufa-Vertragspartner, zu denen auch Banken und Sparkassen gehören, erhalten von der Schufa Informationen zur Zahlungsfähigkeit von Menschen, auch Bonität genannt. Bei der Schufa handelt es sich nicht – wie oft vermutet – um eine Behörde, sondern um ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die Schufa Holding AG hat ihren Sitz in Wiesbaden.
Neben persönlichen Daten wie Name und Geburtsdatum speichert die Schufa auch Informationen, die von Vertragspartnern zu einer Person gemeldet werden. Dazu gehören zum Beispiel Daten zur Eröffnung eines Girokontos, zur Ausgabe einer Kreditkarte oder zum Abschluss eines Kreditvertrags. Außerdem nimmt die Auskunftei Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen auf, etwa bei einer eidesstattlichen Versicherung oder Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. Die Schufa speichert auch sogenannte Negativmerkmale wie Zahlungsausfälle oder gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.
Die Schufa betont jedoch, dass sie keine Informationen zu den folgenden Punkten erfasst: Vermögen und Einkommen, Kaufverhalten, Beruf, Lebenseinstellungen, Konfession, politische Orientierung, Familienstand sowie Nationalität. Man muss also kein deutscher Staatsbürger sein, um erfasst zu werden. Die Schufa holt nach eigenen Angaben auch keine Daten aus sozialen Netzwerken ein.
Zu den Schufa-Vertragspartnern gehören neben Banken und Sparkassen zum Beispiel Versandhändler oder Mobilfunkanbieter. Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen wie Vermieter können Auskünfte einholen. Die Arbeitsweise beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Die Vertragspartner melden der Schufa Informationen und erhalten ihrerseits bei „berechtigtem Interesse“ eine Schufa-Auskunft über die Bonität des Verbrauchers. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn ein Unternehmen mit einer Dienstleistung oder Lieferung in Vorleistung geht und damit ein wirtschaftliches Risiko trägt.
Bis vor Kurzem enthielten viele Verträge die sogenannte Schufa-Klausel. Sie regelte die automatische Weitergabe der Daten eines Konsumenten nach seiner Unterzeichnung an die Schufa. Mittlerweile gibt es diese Klausel nicht mehr.
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) am 25.05.2018 bedarf es keiner konkreten Einwilligung der Verbraucher mehr. Sie werden auch weiterhin über die Weitergabe ihrer Daten informiert. Dies geschieht aber in der Regel durch die Unternehmen, die ihre Daten an die Schufa übermitteln wollen und erfolgt durch den neuen Schufa-Hinweis und eine Schufa-Information .
Zwar hat jeder das Recht, der Schufa-Klausel nicht zuzustimmen. Aber die Streichung dieser Klausel aus dem Vertrag kann dazu führen, dass der Vertrag nicht zustande kommt, der Verbraucher den Kredit oder das Handy also nicht erhält.
Auch die sogenannten schufafreien Kredite oder Kredite ohne Schufa werden nicht ohne Blick auf Daten vergeben, die in einer Auskunftei gespeichert sind. Die schlechtere Bonität hat dann zur Folge, dass der Kredit mit höheren Zinssätzen angeboten wird.
Die zu einer Schufa-Auskunft berechtigten Unternehmen sehen nur solche Informationen, die für den gerade abzuschließenden Vertrag relevant sind. Bei der Eröffnung eines Girokontos erfahren sie zum Beispiel, ob der Verbraucher Inhaber einer Kreditkarte ist oder bereits einen Immobilienkredit aufgenommen hat. Außerdem können bestimmte Unternehmen wie Banken oder Leasingunternehmen Informationen zum sogenannten nicht vertragsgerechten Verhalten (A-Auskünfte) einsehen. Nicht vertragsgerechtes Verhalten kann zum Beispiel bedeuten, dass jemand offene Rechnungen nicht begleicht.
Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen sehen nur, ob es bisher zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist (B-Auskünfte). Um Vertragspartner der Schufa zu werden, müssen Unternehmen zahlreiche Anforderungen erfüllen, vor allem in Bezug auf den Datenschutz.
Die Schufa ist genau wie alle anderen Auskunfteien per Gesetz dazu verpflichtet, jedem Bürger einmal jährlich auf Nachfrage eine Selbstauskunft zu erteilen. So sollen Verbraucher erfahren können, welche Informationen zur eigenen Person gespeichert werden und an wen sie weitergeleitet werden. Die Sparkassen empfehlen, das zu nutzen.
Diese Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO ist kostenlos. Das Formular muss mittlerweile nicht mehr heruntergeladen und ausgedruckt werden. Es kann komplett online ausgefüllt UND abgeschickt werden.
Doch Achtung: Diese Übersicht über die eigenen Daten sollte nicht mit der Bonitätsauskunft verwechselt werden. Sie enthält sensible personenbezogene Daten, die nicht an Dritte wie Vermieter weitergereicht werden sollten.
Mit der kostenpflichtigen Schufa-Bonitätsauskunft erhalten Verbraucher eine Auskunft über ihre Kreditwürdigkeit, die sie an potenzielle Vermieter und andere Geschäftspartner weiterreichen können. Die Bonitätsauskunft umfasst zwei Dokumente: Das zur Weitergabe gedachte Papier enthält nur die Informationen, die nötig sind, um Vertrauen aufzubauen. Das zweite Dokument enthält alle Schufa-Daten zur eigenen Person und ist für die persönliche Verwendung gedacht.
Auskünfte der Schufa haben keine bestimmte Gültigkeitsdauer. Da sich die Bonität einer Person aber rasch ändern kann, verlieren die Dokumente auch schnell an Aktualität. Meistens machen Vermieter und andere Vertragspartner eine Angabe dazu, wie alt die Schufa-Auskunft höchstens sein darf.
Wer der Meinung ist, dass die zur eigenen Person gespeicherten Daten nicht aktuell oder falsch sind, sollte sich an die Schufa wenden. Dort wird der Sachverhalt geklärt. Ist eine gespeicherte Information nachweislich falsch, wird sie korrigiert. Es hilft, das Anliegen kurz schriftlich darzustellen und Kopien von Dokumenten mitzusenden, die den Sachverhalt verdeutlichen (zum Beispiel Quittungen oder Löschungsbescheide).
Bei Scoring handelt es sich um ein statistisches Verfahren, das die Schufa und andere Auskunfteien anwenden. Mit der Abfrage bestimmter zahlungsrelevanter Angaben ermittelt sie die Bonität eines Kreditinteressenten. Wenn jemand bei der Schufa eine Selbstauskunft anfordert, hat das jedoch keinen Einfluss auf die eigene Bonität.
Hilfreich kann der kostenfreie Schufa Score-Simulator sein. Dort erfahren Sie anhand von 7 Fragen, wie es grob um Ihre Bonität steht. Dabei wird auch erklärt, welche Daten Ihren Score beeinflussen.
Neben der Schufa gibt es in Deutschland vier weitere große Auskunfteien: Creditreform , Bürgel , Deltavista und Infoscore