Jemand entwendet ein Portemonnaie aus einer braunen Tasche.

Diebstahl und Verlust von Geld und Co. im Urlaub

Der Notfallplan für den Ernstfall
Sie sind im wohlverdienten Urlaub und genießen die schönste Zeit des Jahres. Plötzlich ist alles weg: Geld, Papiere, Bank- und Kreditkarten – ein wahrgewordener Albtraum. Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Verlustfall schnell und clever handeln, um größeren Schaden zu vermeiden.

Bargeld weg – was nun?

Bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld gilt in vielen Fällen: Was weg ist, ist weg. Wenn Sie es verhindern können, vermeiden Sie, große Summen Bargeld sichtbar bei sich zu haben, denn das zieht Diebe an. Sind Sie auf Bargeld angewiesen, tragen Sie nie den kompletten Vorrat am Körper. Teilen Sie das Geld auf und deponieren Sie, wenn möglich, einen Teil im Hotelsafe oder an einem anderen sicheren Ort.

Verlust von Bank- und Kreditkarten: So schnell wie möglich sperren lassen

Ihnen wurde die Bank- oder Kreditkarte im Urlaub gestohlen und Sie haben keine Ersatzkarten dabei? Dann sollten Sie die Karten schnellstens sperren lassen und umgehend Ihre heimische Sparkasse oder Bank über den Diebstahl oder Verlust informieren. Denn Unbefugte könnten mit Ihren Karten auch ohne Kenntnis Ihrer PIN online oder per gefälschter Unterschrift einkaufen.

Wenn Sie Ihre Karten zügig sperren lassen, haften Sie für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, mit maximal 50 Euro sowohl bei der Kreditkarte und als auch bei der Bankkarte. Fragen Sie Ihre Sparkasse nach den Konditionen.

Das Vorgehen beim Sperren ist im Ausland dasselbe wie hierzulande.

Tipp: Eine Kartensperrung ist weder per E-Mail noch online möglich, sondern ausschließlich per Telefonanruf bei dafür vorgesehenen Sperrrufnummern.

Am schnellsten geht die Sperrung mit der zentralen Sperrrufnummer 116 116 (in Deutschland kostenfrei, aus dem Ausland gebührenpflichtig). Sie steht Ihnen rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Rufen Sie aus dem Ausland an, wählen Sie zusätzlich die Ländervorwahl für Deutschland: 0049 oder +49.

Alternativ gibt es eine Auslandshotline: 0049 30 4050 4050. Hier kann die Vorwahl von einigen Ländern aus abweichen. Informationen finden Sie hier .

Zentrale Sperrrufnummer: 0049 – 116 116

Alle Sparkassen und Banken haben zudem eigene Notrufnummern, die Sie rund um die Uhr erreichen können. Notieren Sie sich diese am besten schon vor der Reise oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. So können Sie den Verlust direkt bei Ihrem Finanzinstitut melden und die Karte sperren lassen. Haben Sie Zugang zum Internet, finden Sie die Nummern auch auf den Webseiten Ihrer Bank.

Zusatzsperrung Girocard: Auch nach der telefonischen Kartensperrung Ihrer Girocard ist Betrug noch möglich – und zwar per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Urlaub in Deutschland können Sie das mithilfe der KUNO-Sperrung der Polizei verhindern. Die KUNO-Kartensperre  ist aus sicherheitstechnischen Gründen ausschließlich bei der Polizei direkt möglich. Online oder telefonisch steht dieser Service nicht zur Verfügung.

Extra-Tipp: Über die Sperrhotline 116 116 können unter anderem neben Kredit- und Girokarten auch SIM-Karten fürs Handy, Online-Banking-Zugänge, E-Mail-Accounts und die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden. Weitere sperrbare Medien finden Sie hier .

Schnellcheck Sperren:

Diese Infos brauchen Sie zum Sperren:

So kommen Sie schnell wieder an Geld

Geld und Karten weg? Es gibt mehrere Möglichkeiten, um nach dem Verlust schnell wieder an Geld zu kommen. Die Auslandsvertretungen helfen übrigens nur im äußersten Notfall mit Bargeld aus.

Bis auf die Basis-Kreditkarten von Visa Card und Mastercard® haben Sparkassen-Kreditkarten (Standard, Gold, Platinum) einen Bargeld-Notfallservice für das Ausland. Sie erhalten Bargeld in der Landeswährung in der Regel innerhalb von 24 Stunden an der nächstgelegenen Auszahlungsstelle. So sind Sie schnell wieder solvent für alles, was Sie brauchen

Je nach Kreditkartenkonditionen besteht auch die Möglichkeit, sich eine Notfallkarte zusenden zu lassen. Das ist vor allem bei längeren Aufenthalten sinnvoll. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Sparkasse oder Bank nach den Gebühren für diesen Service.

Sie können sich zudem im Notfall über Geldtransferdienstleister gegen Gebühren zeitnah Beträge von Verwandten oder Freunden transferieren und vor Ort in Bargeld auszahlen lassen.

Wichtig: Zum Abholen des Geldes benötigen Sie ein Ausweisdokument. Ist dieses ebenfalls weg, müssen Sie sich zuerst Ersatzdokumente bei der Auslandsvertretung besorgen.

Verlust von Ausweis, Pass und Führerschein

Wenn Ihnen im Ausland Pässe und Ausweise abhandenkommen, müssen Sie zuerst eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei aufgeben. Die Verlustbescheinigung benötigen Sie als Nachweis für den Dokumentenverlust – und um Bußgelder zu vermeiden.

Reisen Sie mit dem Auto oder Zug innerhalb der EU, reicht die Diebstahl- oder Verlustanzeige der örtlichen Polizei für die Ausreise. Bei Flugreisen innerhalb der EU sollten Sie auf Nummer sicher gehen. Viele Fluggesellschaften verlangen auch innerhalb der EU ein gültiges Ersatzdokument. Bei Ausreisen aus Nicht-EU-Ländern brauchen Sie Ersatzpapiere.

Diese werden Ihnen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat ausgestellt. Die Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes .

Für die Ausreise aus einigen Staaten brauchen Sie zusätzlich den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesem Fall müssen Sie sich ein Ausreisevisum des jeweiligen Staates beschaffen, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.

Den Verlust von Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zudem zügig bei Ihrem zuständigen Bürgeramt daheim melden.

Den Verlust des Führerscheins ersetzen Botschaft und Konsulat nicht. Einen neuen können Sie sich erst nach der Rückkehr in Deutschland ausstellen lassen.

Haben Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert, müssen Sie auch diese sperren lassen. Das können Sie ebenfalls über die bereits erwähnten Nummern 116 116 oder 0049 30 4050 4050 tun.

Zurück von der Reise müssen Sie zudem Anzeige bei der Polizei in Deutschland stellen. Das ist auch zu Ihrem eigenen Schutz, sollte sich jemand Ihrer Identität angenommen haben. Beantragen Sie außerdem zeitnah neue Ausweisdokumente bei Ihrem Bürgeramt.

Schnellcheck Papiere:

Mit unseren Tipps zur guten Vorbereitung und zum Schutz gegen Diebstahl und Verlust im Urlaub sind Sie für den Ernstfall gut gewappnet. Wir wünschen Ihnen eine sichere und erholsame Reise!

Häufige Fragen zu Diebstahl im Ausland

Vorsorge ist der beste Schutz. Sie können schon vor Ihrem Urlaub verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Folgen von Diebstahl oder Verlust deutlich abzumildern und sich später weniger zu ärgern. Was Sie tun sollten und wie Sie sich vor Ort am besten schützen, zeigt unser Schnellcheck.

Schnellcheck für die Reise:

  • Notieren Sie wichtige Telefonnummern und Adressen (Notrufnummer der Bank und Versicherungen, Adresse der deutschen Vertretung) und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf.
  • Klären Sie vor dem Urlaub die Versicherungsbedingungen gegen Diebstahl beziehungsweise schließen Sie bei Bedarf eine neue Versicherung ab.
  • Kopieren und fotografieren Sie Ihre Reisepapiere (Ausweis/Pass, Tickets, Geld- und Versicherungskarte) und bewahren Sie sie abseits der Originalpapiere auf oder hinterlegen Sie diese im E-Mail-Postfach.
  • Kombinieren Sie mehrere Zahlungsmöglichkeiten (Bargeld, diverse Karten) und verwahren Sie diese an verschiedenen Orten.
  • Vermeiden Sie große Mengen Bargeld.
  • Tragen Sie Geld und Dokumente nah am Körper, zum Beispiel in einem Brustbeutel oder Sicherheitsgürtel.
  • Lassen Sie Unnötiges zu Hause.
  • Verwahren Sie Wertgegenstände, Dokumente und Buchungsbestätigungen im Hotelsafe.
  • Lassen Sie Ihr Gepäck oder Wertsachen nicht im Auto oder unbeaufsichtigt.
  • Tragen Sie teure Kameras unter der Kleidung.

Werden Sie im Urlaub bestohlen, müssen Sie einige Dinge sofort regeln.

Schnellcheck bei Diebstahl:

  • Bei Einbruchdiebstahl Hotelleitung oder Eigentümer der Unterkunft informieren.
  • Bank- und Kreditkarten sperren lassen und der Sparkasse oder Bank melden.
  • Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
  • Versicherungen informieren.
  • Ersatzpapiere bei der deutschen Auslandsvertretung  ausstellen lassen.

Eine Sache gleich vorweg: Wenn Sie nachweislich grob fahrlässig handeln, haften immer Sie selbst für den Schaden, egal wie gut Sie versichert sind.

Bei Verlust von Bargeld gilt:

  • In den meisten Fällen haften Sie selbst.
  • Sie können sich allerdings gegen Einbruchdiebstahl und Raub bis zu einer begrenzten Summe versichern lassen, siehe unten.

Bei Verlust der Bank- und Kreditkarten gilt:

  • Ab dem Moment der Sperrung sind Bankkunden vor kriminellen Abbuchungen geschützt.
  • Bis zur Sperrung haften Sie bei Kreditkarten bis höchstens 50 Euro, bei Debitkarten bis maximal 150 Euro.
  • Bei der Sparkasse bekommen Sie Ihr Geld erstattet, falls Ihre Karten missbräuchlich eingesetzt wurden.
  • Sprechen Sie bei Fragen zu den jeweiligen Haftungsregeln Ihr kartenausgebendes Institut an.

Grob fahrlässig handeln Sie, wenn:

  • Sie die PIN auf der Karte vermerken.
  • Sie die PIN zusammen mit der Karte am selben Ort aufbewahren.
  • Sie das Portemonnaie unbeaufsichtigt im Auto oder offen liegenlassen.
  • Sie den Verlust der Karte nicht sofort der Sparkasse oder dem Sperrnotruf melden.

Gegen Diebstahl im Urlaub können Sie sich absichern. Eine Hausratversicherung mit sogenannter Außenversicherung, die in den meisten Hausratversicherungen integriert ist, haftet in vielen Fällen europaweit, in neueren Verträgen sogar weltweit.

Eine Reisegepäckversicherung kann ebenfalls für Schäden durch Diebstahl oder Raub aufkommen.

Hausratversicherung

Mit dem Zusatzbaustein „Außenversicherung“ der Hausratversicherung kann ihr persönlicher Hausrat auch im Ausland versichert sein. Der einfache Diebstahl – wenn Ihnen zum Beispiel jemand das Portemonnaie aus der Tasche klaut – oder Verlust ist mit der Hausratversicherung nicht mitversichert.

Sie haftet nur bei Einbruch aus geschlossenen Räumen, zum Beispiel aus dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung, und bei Diebstahl durch Raub. Der liegt dann vor, wenn die Täter Gewalt angewandt oder zumindest glaubhaft mit Gewalt gedroht haben.

Die Versicherung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum – bei den meisten Versicherungsanbietern maximal drei Monate – und haftet nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze. Häufig ist das ein bestimmter Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme des Hausrats.

Die Versicherung haftet nicht, wenn Sie nachweislich grob fahrlässig gehandelt haben und zum Beispiel Ihre Ferienunterkunft nicht verschlossen war oder Ihre Wertgegenstände offen herumlagen.

Zu Ihrem Hausrat auf Reisen zählen zum Beispiel:

  • Technische Geräte wie Computer, Handy oder Kamera
  • Reisegepäck
  • Schmuck und Uhren
  • Bargeld und Geldkarten
  • Kleidung

Wichtig: Sobald Sie den Verlust bemerken, müssen Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei stellen. Den polizeilichen Nachweis brauchen Sie dringend für die Versicherung. Anschließend informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Hausratversicherung. Das geht bei den meisten Versicherungen problemlos per Notfallhotline, E-Mail, oder Online-Formular. Sonst könnten Sie die Ansprüche auf Schadensersatz bei der Versicherung verlieren.

Für weitere Konditionen erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter.

Reisegepäckversicherung

Da das Reisegepäck in der Hausratversicherung mit Außenversicherung häufig mitversichert ist, ist eine Reisegepäckversicherung nur bedingt sinnvoll. Sie greift, anders als die Hausratversicherung, auch bei Diebstahl und Schäden am Gepäck, zum Beispiel durch einen Unfall.

Haben sie eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und Ihr Gepäck wird Ihnen im Ausland gestohlen, kommt diese Versicherung für den Zeitwert des Reisegepäcks oder die Schadenskosten bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme auf. Die Reisegepäckversicherung muss für jeden Urlaub individuell abgeschlossen werden.

Zeitwert bedeutet: Sie bekommen nicht den Betrag, den Sie zur Neubeschaffung aufbringen müssten, sondern den Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte.
Die Versicherung greift nur, wenn Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt lassen und grob fahrlässig handeln.

Was ist versichert?

  • Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs
  • Ausweispapiere
  • Gastgeschenke, Souvenirs

Was ist nicht versichert?

  • Geld, Wertpapiere
  • Fahrkarten
  • Urkunden
  • medizinische Hilfsmittel (zum Beispiel Prothesen)
  • Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände

Auch hier gilt: Informieren Sie Ihre Versicherung sofort, sobald Sie den Verlust Ihres Gepäcks bemerken.
Lesen Sie vor Abschluss das Kleingedruckte und informieren Sie sich über die jeweiligen Einschränkungen und Ausschlüsse.

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