Junge Frau schaut auf einem Flohmarkt nach Jacken auf einem Garderobenständer

Taschengeld fürs Kind – ab wann und wie hoch?

Empfehlungen zum Taschengeld
Das Thema Geld spielt schon im Kindesalter eine Rolle. Ab wann sollten Kinder Taschengeld erhalten, welcher Betrag ist angemessen und was müssen Eltern beachten? Wir haben die wichtigsten Informationen und die aktuelle Taschengeldtabelle für Sie zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze:

Warum Taschengeld wichtig ist

Kinder lieben es, Erwachsenen nachzueifern. Dazu gehören auch das Einkaufen und das Bezahlen. Schon kleine Kinder spielen gerne „Kaufladen“. Bezahlt wird dabei mit Spielgeld oder alten Karten.

Um aber ein wirkliches Gefühl für Geld und dessen Wert zu entwickeln, ist Taschengeld sehr hilfreich. Ein Eis auf dem Nachhauseweg, Popcorn im Kino, das aktuelle Lieblingscomicheft oder einfach ein neues Spielzeug: Kinder und Jugendliche können sich mit ihrem Taschengeld Wünsche selbst erfüllen. Wird die Taschengeldgabe von den Erwachsenen gut begleitet, erlangen Kinder so nicht nur ein Verständnis für den verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Sie lernen auch, selbst Entscheidungen zu treffen, beispielsweise darüber, ob die eigenen Anschaffungen nötig waren oder nicht, Preise zu vergleichen, und wie sie Geld sinnvoll einteilen.

Auch das Sparen spielt dabei eine Rolle. Möchte Ihr Kind etwas haben, das es sich gerade nicht leisten kann, wird es verstehen lernen, dass der Verzicht von heute die Wunscherfüllung von morgen ist. Gleichzeitig schult sich dadurch ein Verständnis von Knappheit: Das Kind kann nicht immer alles sofort haben.

Wer ein größeres Spielzeug ersehnt, von einem Skateboard träumt oder ein Computerspiel kaufen möchte, kann dafür sein Taschengeld zur Seite legen. Kinder und Jugendliche lernen so, Prioritäten zu setzen. Im späteren Leben haben Sie dadurch eine Idee davon, wie sie ihre Ausgaben und Einnahmen beherrschen können.

Transparente PNG Illustration einer Hand, die einen Strich in einen gelben runden Kreis zeichnet. Oberhalb ist ein Prozentzeichen.

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aller 4- bis 13-Jährigen dürfen ihr Taschengeld selbstständig ausgeben.

Ab wann wie viel Taschengeld angemessen ist

Je nach Entwicklung des Kindes sollte Taschengeld frühestens ab dem 4. Lebensjahr gezahlt werden, spätestens aber im Laufe der Grundschulzeit. Da jüngere Kinder noch schwer für längere Zeiträume planen können, sollte das Taschengeld bis ungefähr zum 10. Lebensjahr am besten wöchentlich gegeben werden. Ab dem 10. Lebensjahr kann die Zahlung dann monatlich erfolgen.

Als Richtschnur für die Taschengeldhöhe gibt das Deutsche Jugendinstitut  (DJI) regelmäßig eine Empfehlung heraus. Die sogenannte Taschengeldtabelle gibt Auskunft, welcher Betrag für welches Alter angemessen ist und in welchem Rhythmus dieser ausbezahlt werden sollte. Die vom DJI zuletzt veröffentlichten Zahlen stammen aus dem Jahr 2020. Die bis dahin übliche Anpassung an die Inflationsrate ist seitdem nicht mehr erfolgt. Das Kindergeld wurde in der Zeit mehrfach angehoben und beträgt seit 2023 250 Euro monatlich. 2020 lag der Betrag bei 204 Euro für die ersten beiden Kinder. 

Die Empfehlungen gelten für Jugendliche ab 16 Jahren und die wirtschaftlich ganz von den Eltern abhängig sind (z.B. Schülerinnen und Schüler).

Beachten Sie, dass dies nur eine Empfehlung ist. Die Höhe des Taschengeldes kann von verschiedenen Faktoren abhängen:

Das Jugendamt Berlin empfiehlt Eltern, mit den Kindern über die Höhe des Taschengeldes zu sprechen und dabei auch auf die eigenen finanziellen Verhältnisse einzugehen. So können Sie leichter ein Verständnis dafür schaffen, falls ihr Kind weniger Taschengeld bekommt als seine Freunde.

Eine für die Blue Ocean Entertainment AG durchgeführte Forsa-Befragung unter 3.500 Kinder zwischen 3 und 13 Jahren zeigt, dass viele Kinder in der Altersgruppe noch kein Taschengeld bekommen (47,6 Prozent). Jene, die welches bekommen, erhalten im Durchschnitt 15,78 Euro im Monat, heißt es im „Kids-Medien-Kompass 2022 “.

Das sollten Sie beim Taschengeld vermeiden

Entscheidend beim Taschengeld ist nicht die Höhe, sondern ein pünktlicher und regelmäßiger Auszahlungstermin. Ihr Nachwuchs sollte Sie nicht erst an den Termin erinnern müssen. Knüpfen Sie die Höhe nicht an das Verhalten des Kindes. Taschengeld ist kein pädagogisches Mittel, heißt es dazu vom Jugendamt Berlin. Kürzen Sie es nicht als Bestrafung und erhöhen Sie es nicht als Belohnung.

Wichtig ist auch, dass Kinder über das Taschengeld in der Regel frei verfügen können. Beraten Sie Ihre Kinder, aber kritisieren Sie nicht jeden Kauf. Solange Ihre Kinder altersgerechte, ungefährliche Dinge kaufen, sollten Sie Käufe nicht verbieten. Durch eventuelle Fehlkäufe lernen diese den Umgang mit Geld noch besser. Durch Gespräche über getane Investitionen und Fehlkäufe können Sie Ihr Kind begleiten. Beraten Sie Ihr Kind, wenn es Sie um einen Tipp in Sachen Sparen bittet oder mit Ihnen über seine finanzielle Situation reden möchte. Sollte es doch einmal aus dem Ruder laufen, beispielsweise, weil Ihr Kind übermäßig viele Süßigkeiten kauft, stellen Sie klare Regeln auf.

Geben Sie Ihrem Kind auch nicht vorzeitig oder zusätzlich Geld, wenn das Taschengeld bereits aufgebraucht ist.

Verhindern Sie einen Gender Pay Gap

Achten Sie bei der Festlegung der Taschengeldhöhe darauf, dass Sie keine Unterschiede zwischen Ihrer Tochter und Ihrem Sohn machen. Umfragen in früheren Jahren hatten gezeigt, dass es einen sogenannten Gender-Pay-Gap, also die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern, auch beim Taschengeld gibt. Der „Kids-Medien-Kompass 2022“ konnte jedoch keine Unterschiede mehr feststellen. 

Der Taschengeldparagraf

Juristisch gesehen dürfen Kinder noch keine Kaufverträge abschließen. Minderjährige sind erst ab einem Alter von sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie brauchen eine gesetzliche Vertretung, also zum Beispiel Mutter oder Vater, die bei einem Kaufgeschäft ihre Zustimmung geben.

Damit Kinder aber einen Schokoriegel, ein T-Shirt oder eine Puppe von ihrem eigenen Geld kaufen können, hält das Bürgerliche Gesetzbuch eine Sonderregelung bereit: den sogenannten Taschengeldparagraphen  (BGB §110). Dieser ermöglicht es Minderjährigen, mit dem Geld einzukaufen, dass ihm von seinen Eltern (oder eines anderen gesetzlichen Vertreters) zugestanden wurde.

Dafür geben Kinder ihr Taschengeld aus

Wofür Kinder und Jugendliche Ihr Geld ausgeben, ist länger nicht untersucht worden. Die letzten belastbaren Zahlen stammen aus dem „Kinder-Medien-Monitor 2018 “. Demnach geben die 4- bis 13-Jährigen ihr Geld vor allem für Süßes, Essen und Zeitschriften und Sammelkarten aus:

Kategorie
Anteil
Süßigkeiten, Kekse, Kaugummi
68 %
Zeitschriften, Magazine, Comics
50 %
Eis
45 %
Getränke
40 %
Essen unterwegs, Fast Food
30 %
Salzige Knabbersachen, Chips, Nüsse
28 %
Sticker, Sammelkarten
18 %
Spielzeug, Spiele
17 %
Sammelfiguren
16 %
Bücher
9 %
Geschenke für Familie und Freunde
9 %
Bekleidung, Schmuck, Uhren
8 %
Musik
8 %
Kino, Konzerte
8 %
Computer-/Konsolenspiele
6 %
Schulsachen, Stifte, Füller
6 %
Kosmetik, Körperpflege
6 %
Handy-, Smartphone-Kosten
6 %
Hörspiel-CDs, Hörbücher
5 %
Spieleapps, Online-Spiele
3 %
Prepaidkarten
3 %

Das Taschengeld sollten Sie Ihrem Nachwuchs zur freien Verfügung stellen. Es sollte nicht für Ausgaben des täglichen Bedarfs oder der Grundversorgung genutzt werden. Je älter die Kinder werden, desto mehr Mitsprache wollen sie allerdings bei bestimmten Ausgaben haben. Daher empfiehlt sich ab einem gewissen Alter, neben dem Taschengeld auch ein Budgetgeld auszubezahlen. Das Budgetgeld ist spezifisch für bestimmte Produkte vorgesehen, die die Jugendlichen brauchen und sollte ihnen aufs Girokonto überwiesen oder von den Eltern verwaltet werden. Auch hierzu gibt es eine Empfehlung des Deutschen Jugendinstituts (Stand 2020):  

Ausgaben
Budget
Kleidung und Schuhe
30 bis 50 Euro pro Monat
Essen (außer Haus)
20 bis 30 Euro pro Monat
Öffentlicher Nahverkehr
15 bis 20 Euro pro Monat
Telefon/Smartphone
10 bis 20 Euro pro Monat
Schulmaterial
5 bis 10 Euro pro Monat
Körperpflege/Kosmetik
5 bis 10 Euro pro Monat

Taschengeld ausbezahlen: bar, aufs Girokonto oder übers Smartphone?

Bei kleineren Kindern ist eine Barauszahlung sinnvoll. Die Münzen können dann in den Geldbeutel oder ganz klassisch ins Sparschwein wandern. Ab einem Alter von sechs Jahren kann das Taschengeld auf ein eigenes Konto eingezahlt werden. Ab einem Alter von zehn Jahren dürfen Kinder bei vielen Sparkassen auch Online-Banking oder mobiles Banking via App nutzen. Für Schüler bieten viele Sparkassen ein spezielles Schülerkonto an. Ein Konto hilft auch dabei, die monatlichen Ausgaben im Blick zu behalten.

Tipp: Die Verbraucherzentrale empfiehlt das Führen eines Taschengeldbuchs, damit Kinder ein Gefühl dafür bekommen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Hilfreich ist auch der Budgetkompass für Jugendliche .

Über Online-Käufe aufklären

Die digitale Welt ist für Kinder fester Bestandteil der eigenen Realität. Sobald sie ein Girokonto haben, ist damit in der Regel auch ein Online-Banking-Zugang verbunden. Sprechen Sie daher mit Ihrem Kind darüber, wie Online-Shopping funktioniert, dass es in Computer- und Smartphone-Spielen kostenpflichtige Zusatzinhalte (In-App-Käufe) gibt und erklären Sie, was Abofallen sind. Mehr über die Rechte und Gefahren bei In-App-Käufen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung 

Checkliste für Eltern zum Thema Taschengeld

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Häufige Fragen zum Thema Taschengeld

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Warum sollten Kinder Taschengeld bekommen?

Taschengeld hilft Kindern dabei, einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erlernen. Mit eigenem Geld können sich Kinder einen Wunsch erfüllen und lernen, dafür zu sparen. 

Kinder sollten ein erstes Verständnis für Geld und Zahlen entwickelt haben, bevor sie regelmäßig Taschengeld erhalten. Expertinnen und Experten setzen bei frühstens vier Jahren an. Spätestens mit Ende der Grundschulzeit sollte Ihr Kind Taschengeld bekommen.

Welche Taschengeldhöhe für ein Kind angemessen ist, wird regelmäßig in der sogenannten Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts (DIJ) veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Empfehlungen für Kinder vom Kleinkindalter bis hin zur Volljährigkeit. Ein gesetzliches Anrecht auf Taschengeld haben Kinder allerdings nicht. Es liegt im Ermessen der Eltern oder Erziehungsberechtigten, wie hoch und ab wann das Taschengeld ausgezahlt wird.

Das Jugendamt beruft sich in seinen Empfehlungen auf die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Für ältere Kinder ab etwa 14 Jahren wird auch die Auszahlung eines sogenannten Budgetgelds empfohlen, wenn sie auch notwendige Ausgaben wie Kleidung und Schulmaterial aus eigener Tasche bezahlen sollen.

Eltern finden bei der Festlegung der Taschengeldhöhe Orientierung in der sogenannten Taschengeldtabelle. Sie bildet Empfehlungen – gestaffelt für die Altersgruppe von unter sechs Jahren bis hin zur Volljährigkeit – ab. Für jüngere Kinder werden kleinere Euro-Beträge in wöchentlicher Auszahlung empfohlen. Je älter Kinder werden, desto mehr monatliches Taschengeld sollten sie – wenn möglich – bekommen.

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