

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Kapitalerträge – also Einkünfte aus Zinsen, Dividenden oder Fonds – unterliegen der Kapitalertragsteuer. Wenn die anlegende Person kirchensteuerpflichtig ist, fällt zusätzlich die Kirchensteuer an. Diese wird seit dem 1. Januar 2015 automatisch durch das jeweilige Kreditinstitut erhoben und an das Finanzamt weitergeleitet.
Warum gibt es die Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Die Kirchensteuer dient der Finanzierung kirchlicher Aufgaben – etwa sozialer Einrichtungen oder Seelsorge. Wer Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft ist und Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags erzielt, beteiligt sich über die Kirchensteuer auch mit diesen Erträgen an der Finanzierung.
Wie funktioniert die Erhebung?
Sobald Kapitalerträge – etwa aus Aktien, Fonds oder Tagesgeld – den Sparerpauschbetrag überschreiten, werden sie steuerpflichtig. Der Sparerpauschbetrag liegt aktuell (Stand 2023) bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Wird kein Freistellungsauftrag eingereicht, ziehen Banken automatisch 25 Prozent Kapitalertragsteuer ab – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Kapitalertragsteuer. Die Religionszugehörigkeit wird einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt – so erfolgt der Steuerabzug automatisch und korrekt.
Für wen ist das relevant?
Für alle Anlegerinnen und Anleger, die:
- Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind
- Kapitalerträge über dem Freibetrag erzielen
- keinen Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt haben
Privatpersonen, die bewusst steuern, wie ihre Kapitalerträge behandelt werden, sollten Freistellungsaufträge korrekt einreichen.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Anleger hat 2.500 Euro Erträge aus einem Aktienfonds erzielt. Da der Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist, behält seine Sparkasse automatisch die Kapitalertragsteuer ein. Weil er der katholischen Kirche angehört, wird zusätzlich die Kirchensteuer berechnet und gemeinsam mit den übrigen Abgaben ans Finanzamt abgeführt – ohne, dass er selbst aktiv werden muss.