Für einen neuen Job von Berlin nach München? Oder der Liebe wegen von Wiesbaden nach Leipzig? So ein Umzug kann ordentlich ins Geld gehen. Doch wenn Sie ein bisschen planen, lassen sich die Kosten im Zaum halten. Wir haben die zehn wichtigsten Tipps rund um Umzugskostenpauschale und Co. zusammengestellt.
Wer einen Umzug plant und Geld sparen möchte, denkt natürlich erst einmal darüber nach, alles selbst zu organisieren und Freunde einzuspannen. Doch ein Umzug in Eigenregie ist nicht automatisch günstiger als mit einem Dienstleister.
Mieten Sie einen Transporter, wird meist einen Preisaufschlag dafür fällig, dass Sie das Fahrzeug in einer Stadt in Empfang nehmen und in einer anderen wieder abgeben – die sogenannte Einwegmiete.
Außerdem liegt die volle Verantwortung für die Planung in Ihren Händen: Wie groß muss so ein Transporter sein, damit alle Möbel, Kisten und Pflanzen hineinpassen? Für Unerfahrene ist das schwer abzuschätzen.
Auch vertut sich so mancher bei der Kalkulation des Arbeitsaufwands. Wenn zu wenige Helfer kommen, dauert alles länger als gedacht. Oder nicht alle Möbel passen in den Laderaum. Schnell entstehen neue Kosten, etwa für einen zusätzlichen Tag Transporternutzung. Deshalb: Kalkulieren Sie Ihren Umzug nicht zu knapp.
Wer professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, aber nicht das Komplettpaket buchen möchten, sollte sich fragen: Welche Leistungen erledige ich selbst, und was überlasse ich den Profis?
Kisten packen, Möbel ab- und wieder aufbauen – das können Sie am ehesten selbst übernehmen, wenn Ihr Umzug wenig kosten soll. Holen Sie verschiedene Angebote ein und vergleichen Sie. Starten Sie möglichst früh mit der Planung für Ihren Umzug.
Acht bis zwölf Wochen vor dem Termin sollten die Angebote vorliegen. Denn: Je früher, desto günstiger. Auch die Umzugsunternehmen planen gerne im Voraus.
Wichtig: An Wochen- und Monatsenden ist die Nachfrage besonders hoch. Und in den Monaten Juli, August und Dezember haben Unternehmen besonders viel zu tun. Vermeiden Sie möglichst diese Peak-Zeiten. Dann können Sie gegebenenfalls günstigere Konditionen aushandeln.
Wer einen überschaubaren Hausstand hat und beim Termin für den Transport flexibel ist, für den kann die sogenannte Beiladung interessant sein. Viele Umzugsunternehmen bieten an, Kleinladungen noch mit auf den Möbelwagen zu packen, wenn sowieso schon jemand anders eine Tour mit ähnlichem Start- und Zielort gebucht hat. So lässt sich Geld sparen.
Eine andere Variante zum Sparen sind Leerfahrten: Darunter versteht man die Rückfahrt eines Umzugswagens zur Niederlassung, bei der der Laderaum nicht genutzt wird. Unternehmen versuchen für diese Fahrten Kunden zu finden, die diese für ihre Möbelstücke und Umzugskartons nutzen können. Häufig bringt das eine Ersparnis von vierzig Prozent.
Geht beim selbst organisierten Umzug etwas kaputt, bleibt der Geschädigte meist auf den Kosten sitzen. Die Hausratversicherung ersetzt keine Schäden, die durch Unfälle oder wegen fehlender Sicherungsmaßnahmen entstehen.
Passiert einem freiwilligen Helfer ein Missgeschick, muss er nicht haften, denn seine unbezahlte Unterstützung gilt als Freundschaftsdienst. Umzugsunternehmen hingegen haften für Schäden, die durch ihre Mitarbeiter verursacht werden.
Das gilt allerdings nicht für zerbrochenes Geschirr in einem von Ihnen selbst (schlecht) gepackten Karton, sondern nur für Schäden, die allein das Umzugsunternehmen zu verantworten hat.
Wer Umzugshelfer über eine Jobbörse einstellt, sollte vorab klären, ob sie eine Versicherung abgeschlossen haben.
Sobald der neue Mietvertrag unterzeichnet ist und der Umzugstermin feststeht, sollten Sie Ihre alte Wohnung kündigen. Sie wollen ja nicht doppelt Miete zahlen.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende. Möchten Sie früher ausziehen, fragen Sie Ihre Vermieter, ob sie Sie eher aus dem Vertrag entlassen. Oft ist das möglich, wenn man Nachmieter vorschlägt.
Das hat auch den Vorteil, dass Sie vielleicht nicht mehr benötigte Möbel, Vorhänge oder Lampen den Nachmietern überlassen können. Eventuell kaufen Ihnen auch die Vermieter Einrichtungsgegenstände wie die Einbauküche ab, die nicht in Ihre neue Wohnung passen.
Alles, was mit Ihnen umzieht, erhöht die Kosten für den Transport. Deshalb sollten Sie sich vor dem Umzug von Einrichtungsgegenständen und Hausrat trennen, die Sie nicht mit in Ihr neues Zuhause nehmen wollen.
Oder Sie verkaufen gut erhaltene, aber nicht mehr benötigte Dinge über ein Inserat im Internet oder auf dem Flohmarkt in der Nachbarschaft. Viele karitative Einrichtungen freuen sich über Möbelspenden.
Was sich nicht mehr zum Verkaufen oder Verschenken eignet, können Sie über den Sperrmüll entsorgen. Viele Gemeinden bieten diesen Service noch kostenfrei an. Bei kurzfristiger Abholung fallen allerdings oft Gebühren an, sie unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Elektrogeräte und Haushaltsgroßgeräte gelten als Elektronikschrott. Sie müssen bei einer lokalen Entsorgungsstelle abgegeben werden.
Behörden, Versicherungen, Banken und andere Stellen sollten Sie über Ihre neue Anschrift informieren. Richten Sie zur Sicherheit einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein, damit Sie weiterhin rechtzeitig alle Rechnungen erhalten und keine Mahngebühren anfallen.
Mit dem Wechsel Ihres Wohnorts können Sie Ihre Steuerlast für das betreffende Kalenderjahr reduzieren. Für einen Umzug aus privaten Gründen können Sie pro Jahr 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Bei einem berufsbedingten Umzug haben Sie die Wahl: Sie nehmen entweder die Umzugskostenpauschale in Anspruch oder machen mit Einzelnachweisen die tatsächlichen Kosten geltend. Die Pauschale liegt seit 1. April 2022 für Verheiratete und Lebenspartner bei 1.476 Euro, für Singles bei 886 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es einen Zuschlag von 590 Euro.
Liegen Ihre Umzugskosten über diesem Betrag, können Sie auf die Umzugspauschale verzichten und belegen stattdessen Ihre tatsächlichen Kosten mit entsprechenden Quittungen. Diese Ausgaben gehören in die Kategorie der Werbungskosten in Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung.
Neben den Kosten für den Transport Ihres Hausrates können Sie zum Beispiel folgende Ausgaben geltend machen: Maklergebühren für Mietwohnungen, doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate sowie die Kosten für einen Kochherd bis zu 230 Euro. Die sonstige Einrichtung Ihres neuen Zuhauses gilt allerdings als Privatsache – die Kosten dafür können nicht abgesetzt werden.
Das Finanzamt erkennt einen Umzug meist nur dann als beruflich veranlasst an, wenn Sie den Arbeitsort wechseln oder sich durch den Umzug die Zeit für Ihren Arbeitsweg pro Richtung um mindestens eine halbe Stunde verkürzt. Sie können allerdings immer nur die Kosten angeben, die Sie tatsächlich selbst tragen. Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten, können Sie diese Ausgaben nicht geltend machen.
Sie ziehen für einen besser bezahlten Job in eine neue Stadt? Doch vor der Gehaltssteigerung steht der Umzug, müssen Sie die Mietkaution für die neue Wohnung und vielleicht auch neue Möbel finanzieren.
Das kann mehr sein, als Ihre Ersparnisse hergeben. Hier kann ein Ratenkredit der Sparkasse mit niedrigen Zinsen helfen. Die vereinbarten Raten für Ihren Umzugskredit sind während der gesamten Laufzeit gleich – Sie können daher gut kalkulieren.
Ziehen Sie nicht innerhalb derselben Stadt um, sondern gleich in ein anderes Land, kommen noch deutlich höhere Kosten auf Sie zu. Als grobe Faustregel gilt: Für den Wohnungswechsel in ein deutsches Nachbarland kalkulieren Sie mit mindestens 2.000 bis 4.000 Euro.
Bei einem Umzug innerhalb Europas oder nach Übersee, etwa in die USA, steigen die Speditionskosten schnell auf rund 5.000 bis 13.000 Euro. Sie orientieren sich vor allem an den Kosten eines Umzugscontainers. So kostet ein Seefracht-Container in die USA (20 Fuß Container / 33,2 Kubikmeter) 4.000 bis 7.000 Euro. Ähnlich hoch ist der Betrag für einen Container nach Australien.
Umzug vor Ort | Langstreckenumzug (über 600 km) | |
---|---|---|
ca. 35 m² | 350 – 1.050 Euro | 750 - 1.800 Euro |
ca. 60 m² | 700 – 1.200 Euro | 1.000 – 2.400 Euro |
ca. 85 m² | 850 – 1.450 Euro | 1.250 – 3.000 Euro |
> 120 m² | 1.200 – 2.000 Euro | 2.600 – 3.600 Euro |
Durchschnittlich entstehen bei einem Umzug insgesamt Kosten von mehr als 5.000 Euro. Es gibt jedoch einige Tipps, um sie zu senken. Dabei helfen vor allem eine clevere Planung und Eigeninitiative.
Und: Nutzen Sie die günstigen Ratenkredite der Sparkasse, wenn ein Umzug Ihr Budget übersteigt.