
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine Nummer, die Sie für die Zulassung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle brauchen.
Sie bekommen die Nummer bei Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer.
Die eVB ist nur einmal verwendbar und verfällt, wenn sie nicht genutzt wird.
Das bringt die eVB-Nummer
Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge brauchen in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese greift bei Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug bei anderen verursachen. Um nachweisen zu können, dass Ihr Fahrzeug den nötigen Versicherungsschutz hat, gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung (auch: eVB-Nummer).
Das ist eine Nummer, die Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle angeben müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden. Die Zulassungsstelle kann anhand dieser Nummer online den Versicherungsnachweis prüfen.
So sieht die eVB-Nummer aus
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code:
- Die ersten beiden Zeichen stehen für den Versicherer der Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Die restlichen 5 Zeichen setzen sich aus einer beliebigen Folge von Buchstaben und Zahlen zusammen. Sie sorgen für eine eindeutige Zuordnung.
Wann Sie eine eVB-Nummer brauchen
Sie benötigen die elektronische Versicherungsbestätigung zu folgenden Anlässen:
- Sie möchten ein Fahrzeug neu zulassen.
- Sie möchten ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen.
- Sie möchten einen Pkw-Anhänger anmelden.
- Sie möchten einen Pkw-Anhänger ummelden.
- Sie möchten ein Fahrzeug auf eine andere Person ummelden.
- Sie möchten für eine Einzelfahrt ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
- Sie möchten ein Saisonkennzeichen beantragen.
- Sie möchten Ihren Wohnort wechseln und wohnen dann in einem anderen Zulassungsbezirk.
Kostet die eVB-Nummer etwas?
Das Beantragen einer eVB-Nummer ist kostenlos. Die Kosten für die Versicherungsbeiträge der Kfz-Haftpflicht sind abhängig von Ihrem Versicherer. Prüfen Sie dazu Ihren Vertrag.
Wie Sie eine eVB-Nummer beantragen
Normalerweise bekommen Sie direkt nach Versicherungsantrag Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch eine eVB-Nummer zugeteilt. Je nach Versicherer erhalten Sie diese zum Beispiel per Mail oder SMS.
Bei einem bereits bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag können Sie eine neue eVB direkt beim Versicherer anfordern. Oft ist das auch online oder telefonisch möglich. Sie erhalten die Nummer dann normalerweise kurz darauf.
Checkliste: Das benötigen Sie typischerweise für den Antrag
Ihre persönlichen Daten, etwa Name, Geburtsdatum und Adresse
die Fahrzeugdaten, etwa Fahrzeugart, Datum der Erstzulassung, Hersteller- und Typschlüsselnummer; Sie finden diese Daten zum Beispiel in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
je nach Fall: das bisherige Kennzeichen oder die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
Ihre eVB-Nummer ist nicht mehr gültig oder Sie finden sie nicht mehr?
Wenden Sie sich direkt an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Meist können Sie einfach online einen Antrag stellen, um sich die Nummer zuschicken zu lassen. Natürlich können Sie die Versicherung auch auf anderem Weg kontaktieren. Der Versicherer schickt Ihnen die Nummer normalerweise kurz darauf per SMS, E-Mail oder auf dem Postweg zu.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn Sie mit Ihrem Auto am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Doch diese versichert Sie nur gegen Schäden, die Sie Dritten zufügen. Schäden am eigenen Fahrzeug deckt eine passende Kaskoversicherung ab. Insbesondere bei neuen und teuren Fahrzeugen, aber auch Leasing-Wagen und finanzierten Fahrzeugen kann eine Kaskoversicherung daher als zusätzlicher Schutz sinnvoll sein – auch wenn sie keine gesetzliche Pflicht ist.
Suchen Sie eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug?
Häufige Fragen zur eVB-Nummer:
Meist ist eine eVB-Nummer zwischen 3 und 6 Monate lang gültig. Das kann jedoch je nach Versicherer unterschiedlich sein. In Einzelfällen sind längere Fristen möglich (bis zu 2 Jahren).
Nein, um ein Auto bei der Zulassungsstelle anzumelden, brauchen Sie immer eine eVB-Nummer. Über die Nummer kann die Zulassungsstelle online nachprüfen, dass Sie für das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese ist Pflicht, um in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Ja, auch dann brauchen Sie eine eVB-Nummer für die Zulassung. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie ein Saisonkennzeichen haben möchten. Sie zahlen Steuer und Versicherung dann nur für den Zeitraum auf dem Saisonkennzeichen. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Sie nicht fahren und es besteht kein regulärer Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr. Mit einer Kaskoversicherung kann allerdings der Diebstahlschutz oft trotzdem greifen. Die eVB-Nummer bekommen Sie vom Versicherer bei Antrag Ihrer Motorrad-Haftpflichtversicherung.
Nein, Sie brauchen ein Kennzeichen, um mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Nur mit eVB ohne Kennzeichen dürfen Sie nicht fahren – auch nicht zur Zulassungsbehörde.
Nein, die Nummer bleibt nicht bestehen. Für einen Versicherungswechsel bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug brauchen Sie selbst jedoch normalerweise keine eVB. Der neue Versicherer meldet den Wechsel für Sie online. Sie selbst müssen dafür in der Regel nichts bei der Zulassungsstelle vorlegen.
- Personalausweis oder Reisepass
- persönliche Daten des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin, etwa Name, Geburtsdatum, Adresse, Führerscheindaten
- Fahrzeugdaten, etwa Hersteller und Modell, Erstzulassung, Leistung, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Kennzeichen (falls bereits vorhanden)
- aktueller Kilometerstand und geschätzte Jahresfahrleistung
- Zulassungsbescheinigung Teil I des zu versichernden Fahrzeugs
- Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
- Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
- gewünschter Schutz: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko oder Vollkasko
- Bankverbindung
- Zulassungsbescheinigung Teil I des zu versichernden Fahrzeugs
· Bankverbindung
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
gewünschter Schutz: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko oder Vollkasko
Bankverbindung
Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
gewünschter Schutz: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko oder Vollkasko
Bankverbindung
Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
gewünschter Schutz: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko oder Vollkasko
Bankverbindung
· Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· ngaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· ngaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· ngaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· ngaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· ngaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· aben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· aben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· aben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· gewünschter Schutz: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko oder Vollkasko
· Bankverbindung
· Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· gewünschter Schutz: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko oder Vollkasko
· Bankverbindung
· Angaben zu Fahrerinnen und Fahrern des Wagens und deren Führerscheindaten
· Versicherungshistorie (wenn nicht Ersterwerb), etwa Schadenfreiheitsinformation, Vorschäden und Schäden der letzten Jahre (oft über eine Bescheinigung des Vorversicherers)
· gewünschter Schutz: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko oder Vollkasko
· Bankverbindung
Zulassungsbescheinigung Teil I des zu versichernden Fahrzeugs



