Ersparnisse sind sowohl beim Wechsel der Police (des Tarifs) als auch beim Wechsel des Versicherungsanbieters möglich – jedoch ist Eigeninitiative gefragt.
Generell gilt: Die Kfz-Versicherung ist jährlich kündbar, Stichtag ist in den meisten Fällen der 30.11. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es im Schadensfall, bei steigenden Beiträgen und wenn Sie sich ein neues Auto zulegen.
Neben den drei Versicherungsarten Haftplicht, Teil- und Vollkasko gibt es viele weitere Leistungsangebote, die Sie kennen sollten.
Der Trend zum Wechseln der Kfz-Versicherung nimmt rasant zu: Laut ADAC haben in den letzten fünf Jahren 54 Prozent der Autofahrer den Anbieter gewechselt, also mehr als jeder und jede Zweite. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2022, als sich noch 47 Prozent dazu entschieden hatten. Und dieser Trend könnte zum Versicherungsjahr 2025 weiter zunehmen.
Höhere Inflation und Wetterereignisse sind Preistreiber
Denn Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich im kommenden Jahr bei der Kfz-Versicherung auf besonders starke Preissteigerungen einstellen. Das liegt an überdurchschnittlich hohen Kosten für Ersatzteile, Reparaturen und gestiegenen Schadensfrequenzen bei den Versicherern. Schon bis 2024 stiegen hier die Preise deutlich schneller als die Inflation: teilweise um 43 Prozentpunkte mehr. Lagen im Jahr 2019 beispielsweise Hagelschäden bei etwa 3.000 Euro, liegen sie heute durchschnittlich bei 5.000 Euro.
Auf globaler Ebene – aber auch hierzulande – spielen zudem wetterbedingte Ereignisse wie Fluten, Starkregen und Unwetter eine Rolle. In Zukunft könnten zudem die Folgen politischer und wirtschaftlicher Unzufriedenheit wie Streiks und Unruhen die Preise nach oben treiben. Höhere Policen sind daher für die Versicherer unausweichlich.
Typ- und Regionalklassen werden angepasst
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für 2025 neue Typklassen berechnet, die Auswirkungen auf die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge haben können. Mehr als 12 Millionen Autofahrer sind von diesen Änderungen betroffen. Zusätzlich ändern sich auch die Regionalklassen für viele Versicherungsnehmer:
- Etwa 7,1 Millionen Autofahrer erhalten in der Kfz-Haftpflichtversicherung höhere Einstufungen.
- Rund 5,1 Millionen werden von besseren Typklassen profitieren.
Teure SUVs
Während kleinere und ältere Fahrzeuge oft günstiger
eingestuft werden, weil sie geringere Reparaturkosten und
Wiederbeschaffungswerte haben, können die Beiträge für SUVs wegen der Typklassen
besonders hoch sein. Das liegt an den höheren Reparaturkosten, am größeren
Schadenpotenzial – das sie aufgrund ihres Gewichts bei Unfällen haben – und am
höheren Anschaffungswert.
Um sich vor höheren Beiträgen zu schützen oder von niedrigeren zu profitieren, müssen Versicherte in aller Regel selbst tätig werden.
Diese Faktoren beeinflussen den Versicherungsbeitrag
Die Prämie ist der Beitrag, den
Sie an Ihre Versicherung zahlen. Die Typklasse ist dabei nur einer von mehreren
Faktoren, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen. Weitere wichtige Aspekte
sind:
- Regionalklasse
- Schadenfreiheitsklasse
- Fahrzeugmodell und -alter
- Fahrleistung
- Alter des Versicherungsnehmers
- Nutzerkreis des Fahrzeugs
- Jährliche Fahrleistung
- Wohnort (Regionalklasse)
- Selbstbeteiligung (bei Kasko-Versicherungen)
- Art des Stellplatzes (z.B. Garage)
- Zahlungsweise (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich)
- Beruf des Versicherungsnehmers
- Art und Umfang der gewählten Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko)
- Zusatzleistungen oder -optionen
Tipp: Auf der Website vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) können Fahrzeughalter die Typklasse ihres Automodells abfragen.
Das sollten Versicherte tun
Um sich vor höheren Beiträgen zu schützen oder von niedrigeren zu profitieren, müssen Versicherte selbst tätig werden. Zunächst sollten Versicherte überprüfen, ob sie in Folge von geänderten Lebens- und Arbeitsgewohnheiten (wie Homeoffice) deutlich weniger Kilometer mit dem Auto zurückgelegt haben. Wer beispielsweise statt 20.000 Kilometer in diesem Jahr nur 10.000 Kilometer gefahren ist, sollte dies seiner Versicherung mitteilen.
Die Beiträge müssten aufgrund der geringeren jährlichen Fahrleistung dann sinken. Mit der Meldung sollten Versicherte nicht warten, da einige Versicherungen die geringeren Beiträge erst ab dem Zeitpunkt der Meldung zahlen – und nicht rückwirkend erstatten.
Wechseln oder bleiben?
Die Kfz-Versicherung ist jährlich kündbar. Stichtag ist in den meisten Fällen der 30. November. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat, sodass das Fahrzeug bei einem Wechsel zum 1. Januar des neuen Jahres von der neuen Autoversicherung abgedeckt ist.
Versicherte sollten die Zeit nutzen und die unterschiedlichen Tarife genau vergleichen. Dabei kommt es auf Gründlichkeit an, da Beiträge und Leistungen stark variieren können. Ob dann ein Wechsel tatsächlich die beste Option ist, hängt von vielen Faktoren ab – nicht zuletzt auch von einem möglichen verbesserten Angebot des derzeitigen Versicherers.
Kfz-Versicherung: 5 wichtige Dinge, die Sie wissen müssen
Sie wollen Ihre Kfz-Versicherung wechseln? Wie Sie Ihre alte Police kündigen, welche Frist zur Kündigung gilt, wann eine außerordentliche Kündigung möglich ist, was Sie bei einer neuen Versicherung beachten sollten und wie Sie den neuen Vertrag abschließen. Wir beantworten die 5 wichtigsten Fragen, damit Sie Ihr Auto richtig und möglichst günstig versichern:
Der Kfz-Versicherungsvertrag
In Deutschland gilt bei Kraftfahrzeugen die Versicherungspflicht: Wenn Sie mit Ihrem Auto, Lkw, Motorrad, E-Scooter oder Roller fahren, müssen Sie mindestens haftpflichtversichert sein. Diese drei Versicherungsarten gibt es:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name sagt, eine Pflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmern bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise bei einem Unfall, zufügen. Das umfasst Sachschäden wie Reparaturkosten an einem fremden Auto. Aber auch Personenschäden sind abgedeckt, zum Beispiel die Übernahme von Heilkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder eine Invaliditätsrente.
Die Haftpflicht beinhaltet oft auch die sogenannte Mallorca-Police. Damit sind Sie bei Unfällen im Ausland mit einem Mietwagen versichert, wenn der Schaden die Deckungssumme im Mietvertrag übersteigt.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden an Ihrem Fahrzeug, für die Sie nichts können. Sie kommt – je nach Police – zum Beispiel bei Schäden durch Hagel und Sturm, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild (z.B. Wildschwein oder Marder), Tierbiss, Glasbruch oder Diebstahl auf. Anders als die Haftpflichtversicherung ist sie nicht Pflicht, sondern kann zusätzlich abgeschlossen werden.n.
Die Vollkaskoversicherung geht mit ihren Leistungen über die Teilkasko hinaus. Sie übernimmt Kosten für die Reparatur von Schäden an Ihrem Fahrzeug, wenn Sie selbst schuld an einem Unfall tragen. Ebenso kann die Versicherung auch Schäden durch Vandalismus abdecken. Wie die Teilkasko ist sie freiwillig.
Ihre Autoversicherung hat weitere wichtige Merkmale. Je nach Versicherer unterscheiden sich möglicherweise die Deckungssummen, die maximal bei einem Schaden übernommen werden. Weitere wichtige Unterschiede beim Versicherungsumfang sind der Schutz im Ausland, die Neuwertentschädigung, eine Werkstattbindung oder Rabattschutz.
Am besten schauen Sie in Ihren Vertrag oder fragen Ihren Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin bei Ihrer Versicherung oder Sparkasse.
Tipp: Vergleichen Sie nicht nur Preise, sondern auch Leistungen!
Wann Sie eine Kfz-Versicherung wechseln können
- Ordentliche Kündigung
Sie können Ihre Kfz-Versicherung zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen – das ist meist identisch mit dem Kalenderjahr. Es besteht eine einmonatige Kündigungsfrist. Stichtag für die Kündigung des alten Versicherungsvertrags ist dann der 30. November.
Ihre alte Versicherung wirkt weiter bis zum Vertragsablauf, zum Beispiel dem 31. Dezember. Am Folgetag, also dem 1. Januar, greift dann die neue.
- Sonderkündigung
Beachten Sie, dass Sie Ihre Autoversicherung unter bestimmten Umständen auch unabhängig vom Stichtag 30. November mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen wechseln können. Diese sind:
Wechseln im Schadensfall: Nach einem Unfall oder anderen Schadensfall – egal, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen nachdem der Schaden reguliert, also bezahlt wurde, können Sie die Versicherung wechseln. Übrigens gilt das auch andersherum: Der Versicherer hat vier Wochen Zeit, Ihnen zu kündigen.
Tipp: Wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, kann es unter Umständen sinnvoll sein, kleine Schäden am Fahrzeug auf eigene Rechnung reparieren zu lassen. Am besten, Sie lassen sich von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag geben. Dann kann Ihre Versicherungsfachperson durchrechnen, was sich mehr lohnt.
Wechseln bei steigenden Prämien: Sie können eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn Ihre Beiträge für die Autoversicherung erhöht werden, Sie aber nicht mehr Leistungen bekommen. Diese Regelung greift aber nicht, wenn Sie selbst etwas ändern, wie zum Beispiel: Sie ziehen um, und dadurch kommen Sie in eine teurere Regionalklasse. Sie wechseln den Arbeitsplatz und müssen daher mehr mit dem Auto fahren. Oder Sie melden der Versicherung zusätzliche Fahrer, weil zum Beispiel Ihre Kinder den Führerschein gemacht haben.
Hinweis: Sie haben nach dem Erhalt des Erhöhungsbescheids vier Wochen Zeit, um zu kündigen.
Wechseln bei der Anschaffung eines neuen Autos: Wenn Sie sich ein neues Auto zulegen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen
Tipp: Ihre Versicherungsexperten und -expertinnen in den Sparkassen bieten Ihnen eine umfassende Beratung vor Ort.
Wie Sie zu einem anderen Versicherer wechseln können
Sofern keine Gründe für eine Sonderkündigung vorliegen, muss dem Versicherer Ihre schriftliche Kündigung spätestens am Stichtag 30. November vorliegen.
Neben Ihrer Anschrift und dem Datum sollte das Schreiben folgende Daten enthalten:
- Versicherungsscheinnummer
- Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
- Kündigungsgrund („Fristgerechte Kündigung“ oder „Sonderkündigung wegen“) und eine Aufforderung zur Kündigungsbestätigung
Wenn Sie den Stichtag verpassen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Wichtig: Bevor Sie Ihre alte Versicherung kündigen, sollten Sie eine neue unterschrieben haben. Deshalb sollten Sie sich erst informieren und Angebote einholen – und erst dann kündigen. In vielen Fällen unterstützt Sie der neue Versicherer bei der Kündigung.
Überprüfen Sie den Tarif in Ihrem bestehenden Vertrag
Die besten Gründe: Sie wollen Geld sparen oder sind mit Ihrem bisherigen Schutz oder dem Service nicht zufrieden.
Wenn Sie über eine neue Autoversicherung nachdenken, sollten Sie sich über die Tarife der Versicherer informieren und die Frist für den Kfz-Versicherungswechsel beachten. Womöglich gibt es günstigere Tarife als Ihren. Aber Vorsicht: Achten Sie immer darauf, welche Leistungen Sie für den Preis bekommen. Manches Angebot hört sich vielleicht zunächst gut an. Aber gut möglich, dass Sie dann bei den Versicherungsleistungen oder beim Service Einschränkungen hinnehmen müssen.
Achten Sie bei den Leistungen besonders auf die Deckungssummen (empfehlenswert sind mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögenschäden). Auch sollte die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit greifen (wenn Sie zum Beispiel bei Rot über eine Ampel fahren). Ausgeschlossen ist die Versicherungshaftung allerdings, wenn Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren.
Besonders bei absoluten Billigtarifen sollten Sie immer vorsichtig sein und das Angebot kritisch prüfen.
Tipp: Sie können auch ohne Kündigung Geld sparen:
- Der Fahrerkreis Ihres Autos wird kleiner, weil Ihr Partner oder Ihre Partnerin ein eigenes Auto fährt oder Kinder, die Ihr Auto mitgenutzt hatten, ausziehen. In diesem Fall können Sie nur sich als Fahrer angeben und so möglicherweise Geld sparen.
- Wenn Sie den Job wechseln und deutlich weniger Kilometer pendeln, kann sich das positiv auf Ihren Tarif auswirken.
- Sie haben sich einen Carport zugelegt oder eine Garage gemietet: Bei vielen Versicherern gibt es dafür Rabatt.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsexperten oder Ihrer -expertin. Unter bestimmten Umständen, wenn zum Beispiel Ihr Kind einen Führerschein erwirbt und auch mit dem Fahrzeug fährt, lässt sich der Vertrag auch unterjährig anpassen.
Rabattschutz
Wenn Ihre Versicherung einen
Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlt, werden Sie fürs Folgejahr normalerweise neu
eingestuft. Das heißt: Ihre Prämie steigt. Dem können Sie entgehen, wenn Sie
eine Versicherung mit Rabattschutz abschließen. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr
beispielsweise einen Schaden haben dürfen, ohne in eine schlechtere
Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden. Dieser Rabattschutz kostet
allerdings, ist meist an gewisse Voraussetzungen gebunden und nicht bei allen
Versicherern verfügbar. Ob sich dies für Sie lohnt, müssen Sie durchrechnen.
Achten Sie auf den passenden Versicherungsschutz
Welche Autoversicherung für Sie die richtige ist, müssen Sie individuell entscheiden. Die Versicherer haben verschiedene Pakete und Zusatzleistungen, die sich für Sie lohnen können.
Eine wichtige Frage vorab, die Sie vor den Details klären sollten: Welcher Versicherungsschutz passt zu mir? Die Vollkaskoversicherung ist die teuerste, bietet aber auch den umfassendsten Schutz. Gerade bei Neuwagen ist das absolut sinnvoll.
Aber vielleicht ist Ihr Auto mittlerweile in die Jahre gekommen. Brauchen Sie dann noch Voll- oder Teilkasko? Oder reicht die Kfz-Haftpflichtversicherung vielleicht aus?
Tipp: Einige Versicherer bieten für Teilkasko und Vollkasko eine Werkstattbindung an. Sie verpflichten sich damit, Schäden bei von der Versicherung ausgewählten Partnerwerkstätten beheben zu lassen. Dafür zahlen Sie geringere Prämien.
Sie haben Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung? Sie wünschen sich ein Angebot nach Ihren individuellen Bedürfnissen? Dann sprechen Sie gern mit Ihrer Sparkassen-Beraterin oder Ihrem -Berater.
Sie haben Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung?
Häufige Fragen zum Kfz-Versicherungswechsel
2Was muss man beim Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung beachten?
Was muss man beim Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung beachten?
Sie sollten die Chance zur Anpassung nutzen und die unterschiedlichen Tarife genau vergleichen. Dabei kommt es auf Gründlichkeit an, da Beiträge und Leistungen stark variieren können. Ob dann ein Wechsel tatsächlich die beste Option ist, hängt von vielen Faktoren ab – nicht zuletzt auch von einem möglichen verbesserten Angebot des derzeitigen Versicherers. Wichtig ist dabei auch, dass Sie nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch die Leistungen im Schadensfall vergleichen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist auf jeden Fall nicht zu vernachlässigen.
3Wie wechselt man die Kfz-Versicherung?
Wie wechselt man die Kfz-Versicherung?
Dem Versicherer muss Ihre schriftliche Kündigung spätestens am Stichtag 30. November vorliegen. Neben Ihrer Anschrift und dem Datum sollte das Schreiben folgende Daten enthalten:
- Versicherungsscheinnummer
- Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
- Kündigungsgrund („Fristgerechte Kündigung“ oder „Sonderkündigung wegen“) und eine Aufforderung zur Kündigungsbestätigung
Dann ist der Versicherungswechsel gültig und offiziell erledigt.
4Bis wann kann man die Autoversicherung wechseln?
Bis wann kann man die Autoversicherung wechseln?
Sofern keine Gründe für eine Sonderkündigung vorliegen, muss dem Versicherer Ihre schriftliche Kündigung spätestens am Stichtag 30. November vorliegen. Wenn Sie den Stichtag verpassen, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Planen Sie deswegen am besten ein paar Tage als Puffer ein.
5Kann man mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln?
Kann man mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln?
Ja, unter bestimmten Umständen ist auch ein unterjähriger Versicherungswechsel möglich. Greift in Ihrer individuellen Situation das Sonderkündigungsrecht, haben Sie die Möglichkeit auch während des laufenden Jahres die Versicherung zu wechseln. Welche das sind, lesen Sie im Artikel.
Stand: 18.10.2024