Älterer Mann arbeitet in einer Fabrik konzentriert an einer Maschine.

Was dürfen Rentnerinnen und Rentner dazuverdienen?

Hinzuverdienstgrenzen in der Rente
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner entscheiden sich dazu, trotz Ruhestand weiterhin einer Beschäftigung nachzugehen und so ihre Rentenzahlungen aufzustocken. Wenn sich der Hinzuverdienst als Rentnerin oder Rentner lohnen soll, gibt es einiges zu beachten.

Die Gründe für eine Beschäftigung im Ruhestand können vielfältig sein: Bei manchen ist es der Wunsch nach sozialen Kontakten, andere haben weiterhin Spaß an der Arbeit, wieder andere sind aus Geldsorgen dazu gezwungen, sich etwas zur Rente hinzuzuverdienen.


Das Wichtigste in Kürze:

Arbeiten im Ruhestand

Wenn Sie bis zu Ihrem regulären Renteneintrittsalter gearbeitet haben, können Sie im Anschluss als Rentnerin oder Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.

Dasselbe gilt seit 1. Januar 2023 auch für Menschen, die eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Es ist also in beiden Fällen egal, wie viel Geld Sie für Ihre Beschäftigung erhalten: Dies wirkt sich nicht auf die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, Ihren Job bei der Rentenversicherung zu melden.

Und was ist mit Steuern?

Was viele jedoch vergessen: Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Ihr Einkommen versteuern. Und damit sind sowohl die Rentenzahlungen als auch der Hinzuverdienst gemeint. Wie die Rente steuerlich behandelt wird, richtet sich laut Deutscher Rentenversicherung nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Je später Ihre Rente beginnt, desto höher ist der zu versteuernde Anteil:

Für die Besteuerung der Rente ist darüber hinaus der Grundfreibetrag entscheidend. Dieser erhöht sich jedes Jahr. Er lag im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, 2022 bei 10.347 Euro und liegt 2023 bei 10.908 Euro. Zum Grundfreibetrag kommt noch der individuelle Rentenfreibetrag. 

Liegt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente über diesem Gesamtbetrag, muss sie versteuert werden. Haben Sie pro Jahr aktuell weniger als den Grundfreibetrag von 10.908 Euro plus Rentenfreibetrag zur Verfügung, müssen Sie Ihre Rente also nicht versteuern.

Ein Rechenbeispiel:

Sie erhalten monatlich 1.300 Euro aus der gesetzlichen Rente. Pro Jahr macht das 15.600 Euro. Bei Ihnen sind 80 Prozent davon steuerpflichtig, also 10.560 Euro. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen Sie keine Steuern.

Verdienen Sie zu den 15.600 Euro noch 6.600 Euro dazu (monatlich 550 Euro), liegt Ihr Gesamteinkommen bei 22.200 Euro. In diesem Fall müssten Sie anteilig Steuern zahlen. Berechnen wir erneut 80 Prozent, landen wir bei einem Wert von 17.760 Euro. Wir addieren zum Grundfreibetrag von 10.908 Euro Ihren individuellen Rentenfreibetrag von 3120 Euro und erhalten 14.028 Euro. Das ist der Betrag, der bei Ihnen momentan steuerfrei wäre. Sie müssten folglich 3732 Euro versteuern.

Sie können aber auch als Rentnerin oder Rentner einige Ausgaben, die Sie haben, von der Steuer absetzen. Dadurch kann sich Ihre Steuerlast eventuell reduzieren oder ganz wegfallen.

Beiträge für die Versicherungen

1. Krankenversicherung

Als Rentnerin und Rentner zahlen Sie weiterhin Beiträge für Ihre Krankenversicherung, egal ob Sie weiterhin arbeiten oder nicht. Ihre Rente wird dabei als Einkommen gewertet. Der Beitragssatz beträgt als Rentnerin oder Rentner aktuell bei allen Krankenkassen einheitlich 14,6 Prozent plus den von Ihrer Krankenkasse erhobenen individuellen Zusatzbeitrag. Die Hälfte davon, 7,3 Prozent, sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt Ihre Rentenversicherung. Die andere Hälfte tragen Sie.

Wenn Sie als Rentner noch hinzuverdienen, unterliegen in der Regel sowohl Ihre Rente als auch die Einkünfte aus Ihrer Beschäftigung der Beitragspflicht.

Die gesetzliche Krankenkasse entscheidet, ob und in welcher Höhe Sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen. Freiwillig oder privat Krankenversicherte klären das Prozedere zu den Kranken- und Pflegeleistungen mit Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.

2. Pflegeversicherung

Als gesetzlich Versicherte tragen Sie als Rentnerin oder Rentner die Pflegeversicherung selbst. Wenn Sie neben der Rente arbeiten und mehr als 520 Euro verdienen, werden sie sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer betrachtet.

Counter Positive Entwicklung

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Menschen, die 67 Jahre alt oder älter sind, sind 2022 in Deutschland einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen. (Quelle: RND vom 28.12.2022)

Hinterbliebenenrente

Wenn Sie Hinterbliebenenrente erhalten, gibt es noch einmal andere Regelungen als bei den Fällen zuvor. Um sie in vollem Umfang zu erhalten, dürfen Sie – egal ob Sie selbst schon in Rente sind oder nicht – gewisse Freibeträge beim Zuverdienst nicht überschreiten. Ausschlaggebend hierbei sind Ihre Nettoeinkünfte.

Die Freibeträge liegen aktuell bei 950,93 Euro pro Monat in den alten und 937,73 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern.

Sollte Ihr Einkommen diese Freibeträge übersteigen, wird Ihnen das auf Ihre Witwer- oder Witwenrente angerechnet:

Gibt es ein Kind mit Anspruch auf Waisenrente, für das Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener verantwortlich sind, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwertes. Auch für Kinder, die keinen Anspruch auf Waisenrente haben, weil sie nicht Nachkommen der oder des Verstorbenen sind, können Sie gegebenenfalls einen erhöhten Freibetrag in Anspruch nehmen.

Ein Rechenbeispiel:

Sie erhalten monatlich 1.000 Euro – egal ob in Form von Rentenzahlungen oder Gehalt. Wenn Sie in Düsseldorf leben, übersteigt das den Freibetrag monatlich um 49,07 Euro. 40 Prozent davon sind 19,62 Euro. Diese werden Ihnen dann von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Ebenfalls monatlich.

Erwerbsminderungsrente

Bekommen Sie eine Rente, weil sie teilweise vermindert erwerbsfähig sind, ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro jährlich. Beziehen Sie Rente bei voller Erwerbsminderung, liegt die Grenze bei rund 17.820 Euro. 

Noch Fragen?

Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Rentenberater oder Ihrer Rentenberaterin genau ausrechnen, wie viel Sie monatlich hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihnen durch Abzüge, Steuerzahlungen oder Versicherungen ein Nachteil entsteht.

Wir beraten Sie gern.

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