Blick von oben auf eine Person, die mit einem haufen Rechnungen, Laptop und Taschenrechner auf dem Teppich am Boden sitzt.

Inkassoverfahren: Was Sie wissen sollten, wenn Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen

Umgang mit Forderungen
Es kann passieren: Sie vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, übersehen in einer stressigen Phase die Mahnungen und auf einmal schreibt Ihnen ein Inkassounternehmen. In manchen Fällen handelt es sich bei solchen Briefen aber auch um Betrugsversuche. Daher ist es wichtig, berechtigte Forderungen von unberechtigten unterscheiden zu können – und dementsprechend zu reagieren.
Das Wichtigste in Kürze

Die erste Frage: Sind die Forderungen berechtigt?

Eine Forderung eines Inkassobüros zu erhalten, kann erst einmal einen Schreck einjagen. Wichtig ist, dass Sie jetzt die Ruhe bewahren. Zunächst sollten Sie prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Haben Sie alle Ihre Rechnungen bezahlt und nicht etwa eine oder mehrere Mahnungen übersehen?

So sollten Sie mit berechtigten Forderungen umgehen

Ist die Forderung berechtigt, sollten Sie grundsätzlich – wenn keine horrenden Inkassogebühren zusätzlich berechnet wurden – möglichst schnell zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Prüfen Sie vorab jedoch, ob es sich um ein seriöses Inkassobüro handelt, das tatsächlich im Auftrag des Gläubigers oder der Gläubigerin handelt. Sie können dafür etwa beim Unternehmen, dem Sie das Geld schulden, anrufen. Alle seriösen Inkassounternehmen sind darüber hinaus im Rechtsdienstleistungsregister  registriert. Indem Sie das jeweilige Inkassobüro über die im Register genannten offiziellen Kontaktdaten anrufen, stellen Sie sicher, dass das Schreiben tatsächlich von diesem Unternehmen an Sie gestellt wurde und nicht etwa Betrügende sich als Inkassobüro ausgeben.

So können Sie mit unberechtigten Forderungen umgehen

Ist die Forderung unberechtigt, sollten Sie hingegen auf keinen Fall zahlen. Der kostenlose Inkasso-Check  der Verbraucherzentrale berät Sie im Zweifel. Sie erfahren dort nicht nur, ob Sie überhaupt bezahlen müssen, sondern auch, ob die Höhe der Inkassokosten gerechtfertigt ist.

Leider gibt es immer wieder Betrugsversuche von Personen, die sich als Inkassobüro ausgeben, um mit Mahnschreiben an Geld zu kommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht eine Liste  mit solchen Fake-Unternehmen. Handelt es sich bei der Forderung gegen Sie eindeutig um einen Betrugsversuch, sollten Sie auf keinen Fall reagieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Betrügenden zu ignorieren und den Fall eventuell bei der Polizei zu melden.

Möglich ist aber auch, dass ein seriöses, ordnungsgemäß registriertes Inkassounternehmen eine unberechtigte Forderung stellt – etwa weil ihm nicht alle Informationen vorliegen. Wenn Sie überprüft haben, dass die Forderung unberechtigt von einem seriösen Unternehmen an Sie gestellt wurde, sollten Sie unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen. Versenden Sie Ihren Widerspruch per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, damit Sie diesen im Ernstfall beweisen können.

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Ablauf eines Inkassoverfahrens in 3 Schritten

  1. Vorgerichtliche Phase:

    Das Inkassounternehmen versucht, für seinen Kunden oder seine Kundin eine rasche Lösung zu finden. Normalerweise schickt es dazu eine Mahnung an die Person, die Geld schuldet, und versucht zunächst, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

  2. Gerichtliche Phase:

    Wenn der Schuldiger oder die Schuldigerin nicht bezahlt, kann das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die offene Forderung einzutreiben. Legt der Schuldner oder die Schuldnerin keinen Widerspruch dagegen ein, kommt es zum Vollstreckungsbescheid. Wird Widerspruch eingelegt, endet die gerichtliche Phase– oder der Gläubiger oder die Gläubigerin kann ein Gerichtsverfahren einleiten.

  3. Nachgerichtliche Phase

    Wenn das Inkassounternehmen in der gerichtlichen Phase einen sogenannten vollstreckbaren Titel erwirken konnte (etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil), kann es zu einer Pfändung kommen. Dafür muss das Inkassobüro beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen. Sind die Forderungen nach einer Pfändung noch immer nicht oder nur teilweise beglichen, kommt es zum Überwachungsverfahren. Dabei lässt das Inkassobüro die finanzielle Situation des Schuldners oder der Schuldnerin regelmäßig überprüfen.

Häufige Fragen zum Inkassoverfahren

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Was ist ein Inkassoverfahren?

Ein Inkassoverfahren ist der Prozess, mit dem ausstehende Zahlungen oder Schulden bei einem Schuldner oder einer Schuldnerin eingetrieben werden. Häufig übernimmt das ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt, der vom Gläubiger oder der Gläubigerin beauftragt wurde. Ein Inkassounternehmen ist eine Firma, die sich darauf spezialisiert hat, ihre Kundinnen und Kunden bei Forderungsmanagement und Inkassoverfahren zu unterstützen. Der Gläubiger oder die Gläubigerin ist die Person oder das Unternehmen, dem das Geld geschuldet wird.

Das Inkassobüro nimmt in der Regel zunächst Kontakt zum Schuldner oder der Schuldnerin auf und versucht meist mit einem Mahnschreiben, die Schuldnerseite zum Zahlen zu bewegen. Wenn diese oder dieser nicht freiwillig zahlt, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken. Widerspricht die Schuldnerseite der Forderung, kann die Gläubigerseite ein Gerichtsverfahren starten. Wenn die Forderungen berechtigt sind, kann es am Ende zu einer Zwangsvollstreckung beim Schuldner oder der Schuldnerin kommen.

Inkassounternehmen und Rechtsanwälte sind bei den Kosten an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Demnach richtet sich die Vergütung, die für ein Mahnschreiben verlangt werden darf, nach der Streitsumme und der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Geht es um eine Streitsumme von maximal 50 Euro, dürfen nicht mehr als 36 Euro veranschlagt werden. Zahlt der Schuldner oder die Schuldnerin sofort, können maximal 18 Euro berechnet werden.

Ein Inkassounternehmen kann das Konto eines Schuldners oder einer Schuldnerin nicht eigenmächtig pfänden. Dafür muss zunächst ein sogenannter vollstreckbarer Titel gegen die Schuldnerseite vorliegen. Das kann zum Beispiel ein gerichtliches Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid sein. Die Schuldnerseite muss den vollstreckbaren Titel erhalten haben. Ein Pfändungsbeschluss kann aber auch dann nur durch ein Vollstreckungsgericht erlassen werden.

Grundsätzlich gibt es beim Inkassoverfahren drei Schritte:

  1. Vorgerichtliche Phase: Das Inkassobüro versucht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. In diesem Rahmen erhält der Schuldner oder die Schuldnerin in der Regel ein Mahnschreiben.
  2. Gerichtliche Phase: Zahlt die Schuldnerseite weiterhin nicht, kann das Inkassounternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Legt die Schuldnerseite beim gerichtlichen Mahnverfahren keinen Widerspruch ein, kann es zum Vollstreckungsbescheid kommen. Widerspricht die Schuldnerseite, ist das gerichtliche Mahnverfahren jedoch beendet. Möglicherweise kommt es zum Gerichtsverfahren, wenn die Gläubigerseite dieses einleitet.
  3. Nachgerichtliche Phase: Wenn das Inkassounternehmen beziehungsweise der Gläubiger oder die Gläubigerin in der gerichtlichen Phase einen sogenannten vollstreckbaren Titel erwirken konnte (etwa einen Vollstreckungsbescheid), ist unter Umständen eine Pfändung möglich. Dafür muss das Inkassobüro beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Pfändung stellen. Sind die Forderungen nach der Pfändung noch immer nicht oder nur teilweise beglichen, kommt es zum Überwachungsverfahren. Dabei lässt das Inkassobüro die finanzielle Situation des Schuldners oder der Schuldnerin regelmäßig überprüfen.

Prüfen Sie im ersten Schritt, ob die Forderungen berechtigt oder unberechtigt sind. Haben Sie alle Ihre Rechnungen bezahlt und nicht etwa eine oder mehrere Mahnungen übersehen? Ist die Forderung berechtigt, sollten Sie – wenn keine horrenden Inkassogebühren zusätzlich berechnet wurden – möglichst schnell zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Ist sie unberechtigt, sollten Sie auf keinen Fall zahlen. Wenn Sie unsicher sind, hilft der Inkasso-Check  der Verbraucherzentrale. Sie können die Inkassoforderung dort kostenlos überprüfen lassen.

Leider gibt es zahlreiche betrügerische Versuche von Fake-Unternehmen, mit Mahnschreiben an Geld zu kommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht eine Liste  mit solchen Betrügerunternehmen. Auf Betrugsversuche sollten Sie auf keinen Fall reagieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Betrügern zu ignorieren und den Fall eventuell bei der Polizei melden.

Möglich ist aber auch, dass ein seriöses Inkassounternehmen eine unberechtigte Forderung stellt. Alle seriösen Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister  registriert. Indem Sie das jeweilige Inkassounternehmen über die im Register genannten offiziellen Kontaktdaten anrufen, stellen Sie sicher, dass das Schreiben tatsächlich von diesem Unternehmen an Sie gestellt wurde und nicht etwa ein Betrügerunternehmen sich als dieses ausgibt. Haben Sie überprüft, dass die Forderung unberechtigt von einem seriösen Unternehmen an Sie gestellt wurde, sollten Sie unbedingt Widerspruch per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein einlegen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Betrüger oder Betrügerinnen unberechtigte Mahnschreiben verschicken und mit Konsequenzen drohen, wenn kein Geld überwiesen wird. Wenn Sie sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie auf keinen Fall bezahlen. Wenn Sie unsicher sind, hilft der Inkasso-Check  der Verbraucherzentrale. Sie können das Schreiben dort kostenlos überprüfen lassen. Handelt es sich um einen Betrug durch ein Fake-Unternehmen, sollten Sie am besten nicht antworten. Handelt es sich um eine unberechtigte Forderung eines seriösen Inkassounternehmens, sollten Sie hingegen unbedingt Widerspruch gegen die Forderung einlegen – schriftlich per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein.

Tipp: Lesen Sie auch unsere Handlungstipps gegen Phishing, also Datenklau im Internet.

Das ist vom Einzelfall abhängig. Haben Sie als Schuldner oder Schuldnerin die Zahlung nur vergessen und das berechtigterweise erhaltene Mahnschreiben enthält keine unerlaubt hohen Kosten, können Sie bezahlen und das Inkassoverfahren ist damit außergerichtlich beendet. Geht das Verfahren hingegen in die gerichtliche und nachgerichtliche Phase kann es viele Monate dauern.

Wenn der Gläubiger, die Gläubigerin oder das Inkassobüro in der gerichtlichen Phase des Verfahrens einen sogenannten vollstreckbaren Titel erwirken konnte (Sie als Schuldner oder Schuldnerin etwa einen Vollstreckungsbescheid bekommen), ist unter Umständen am Ende des Inkassoverfahrens eine Pfändung möglich – ansonsten aber nicht.

In bestimmten Fällen kann es auch zu einem Überwachungsverfahren kommen, bei dem die finanzielle Situation des Schuldners oder der Schuldnerin regelmäßig überprüft wird. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt und die Forderungen noch nicht erfüllt wurden. 

Wichtig: Ein Inkassobüro kann niemals eigenmächtig pfänden. Es geht immer eine gerichtliche Phase voraus. Nur wenn diese mit einem vollstreckbaren Titel endet, ist überhaupt eine Pfändung möglich. Nur ein Vollstreckungsgericht kann daraufhin einen Pfändungsbeschluss erlassen.

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