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Blick von oben auf eine Person, die mit einem haufen Rechnungen, Laptop und Taschenrechner auf dem Teppich am Boden sitzt.

Inkassoverfahren: Was Sie wissen sollten, wenn Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen

Umgang mit Forderungen
Sie haben ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten? Tief durchatmen. Erfahren Sie, welche Schritte Sie jetzt gehen können und was je nach Fall auf Sie zukommen kann.
Stand:17. Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Inkasso bezeichnet das Einziehen offener Forderungen durch Gläubigerinnen, Gläubiger oder beauftragte Rechtsanwaltsbüros beziehungsweise Inkassounternehmen.

  • Prüfen Sie Inkassoschreiben immer sorgfältig: Nicht jede Forderung ist berechtigt. Teilweise handelt es sich um fehlerhafte Beträge oder gar Betrugsversuche.

  • Kontrollieren Sie, ob die Forderung tatsächlich offen ist, das Inkassounternehmen seriös arbeitet und die Inkassokosten zulässig sind.

  • Berechtigte Forderungen sollten Sie zeitnah begleichen. Gegen unberechtigte Forderungen seriöser Inkassounternehmen sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen.

  • Viele Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt zum Jahresende des Leistungsjahres.

Inkasso-Schreiben erhalten: Ruhe bewahren und zuerst diese eine Frage klären

Zunächst sollten Sie prüfen: Ist die Forderung berechtigt? Wichtig ist es dabei, Ruhe zu bewahren. Ein Inkasso-Schreiben zu erhalten, kann erst einmal einen Schreck einjagen. Es kann aber auch jedem und jeder passieren: Sie vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, übersehen in einer stressigen Phase die Mahnungen und nun haben Sie Post vom Inkassobüro.

In manchen Fällen handelt es sich bei solchen Briefen aber auch um Betrugsversuche. Denn grundsätzlich kann jedes Unternehmen ein Inkassobüro beauftragen. Und auch hinter einem vermeintlichen Inkassobüro können tatsächlich Betrügende stecken. Daher ist es wichtig, berechtigte Forderungen von unberechtigten unterscheiden zu können – und dementsprechend zu reagieren.

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Forderung berechtigt oder nicht? So prüfen Sie es in 3 Schritten

  1. Forderung zuordnen

    Prüfen Sie, ob Sie die Gläubigerseite, den Vertrag, die Rechnung und den geforderten Betrag zuordnen können. Lesen Sie dazu das Schreiben aufmerksam durch. Berücksichtigen Sie auch genannte Daten, um sich genau zu erinnern.


    • Sie können trotz gründlicher Prüfung weder die Gläubigerseite noch den Vertrag oder die Rechnung zuordnen? Dann handelt es sich möglicherweise um eine unberechtigte oder fehlerhafte Forderung.
    • Sie erkennen das Unternehmen, den Vertrag oder die ursprüngliche Rechnung grundsätzlich wieder? Dann ist die Forderung zumindest grundsätzlich plausibel. Prüfen Sie in Schritt 2, ob sie tatsächlich noch offen ist.
  2. Forderung prüfen

    Eine Inkassoforderung ist nur berechtigt, wenn tatsächlich eine Zahlung offen ist, mit der Sie in Verzug geraten sind. Recherchieren Sie anhand Ihres Online-Bankings oder Ihrer Kontoauszüge, ob Sie die entsprechende Rechnung bezahlt haben.

    • Sie haben die jeweilige Rechnung bereits bezahlt und können dies nachweisen? Dann ist die Forderung wahrscheinlich unberechtigt.
    • Sie haben die Rechnung tatsächlich noch nicht bezahlt und die Forderung ist nachvollziehbar? Dann spricht vieles für eine berechtigte Forderung. Prüfen Sie in Schritt 3 aber noch die Inkassokosten.

    Sonderfall: Die Forderung ist bereits sehr alt und Sie sind unsicher, ob sie vielleicht verjährt ist? Dann sollten Sie die Verjährung prüfen lassen. Viele Alltagsforderungen verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt zum Jahresende des Leistungsjahres.

    Beispiel: Eine Rechnung vom 10.04.2022 ist nach dem 31.12.2025 verjährt.

  3. Inkassokosten prüfen

    Selbst wenn die Hauptforderung berechtigt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass auch alle zusätzlichen Gebühren korrekt sind. Nicht jede Gebühr ist automatisch zulässig.

    • Die Inkassogebühren wirken ungewöhnlich hoch oder es werden mehrere Zusatzgebühren verlangt? Dann sollten Sie die Kosten genauer prüfen. Die Verbraucherzentralen bieten dafür einen kostenlosen Inkasso-Check an. Anhand dieses Online-Tools können Sie direkt eine erste Einschätzung dazu erhalten, ob die veranschlagten Kosten zulässig sind.

Bei berechtigter Forderung: Vor dem Bezahlen noch diese 2 Punkte prüfen

  1. So prüfen Sie, ob es sich um ein seriöses Inkassobüro handelt

    Alle seriösen Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Handelt es sich um ein seriöses Unternehmen, finden Sie es also dort über die Registersuche. Rufen Sie das jeweilige Inkassobüro zusätzlich über die im Register genannten offiziellen Kontaktdaten an. Stellen Sie so sicher, dass das Schreiben tatsächlich von diesem Unternehmen an Sie versandt wurde. Betrügende könnten sich andernfalls als das Inkassobüro ausgegeben haben.

  2. So prüfen Sie, dass das Unternehmen, dem Sie Geld schulden, dieses Inkassobüro tatsächlich beauftragt hat

    Sie können dafür einfach das Unternehmen, dem Sie das Geld schulden, per Mail anschreiben und nachfragen.

Die Forderung ist gänzlich berechtigt und es handelt sich um ein seriöses und von der Gläubigerseite beauftragtes Inkassobüro? Dann veranlassen Sie rasch die Überweisung, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Tipp: Zahlungsschwierigkeiten? Lesen Sie unsere Hilfe bei Finanzproblemen.

Bei unberechtigter Forderung: Wann Sie wie reagieren sollten

Unberechtigte Forderungen sollten Sie nicht begleichen. Ob und wie Sie darauf reagieren sollten, hängt davon ab, ob es sich um Betrug oder um einen Fehler handelt:

  • Es handelt es sich bei der Forderung gegen Sie eindeutig um einen Betrugsversuch eines Fake-Unternehmens?

    Leider gibt es immer wieder Betrugsversuche von Personen, die sich als Inkassobüro ausgeben, um mit Mahnschreiben an Geld zu kommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht eine Liste mit solchen Fake-Unternehmen. Prüfen Sie, ob der Absender Ihres Briefs enthalten ist. Mehr Hinweise, um Fake-Unternehmen zu identifizieren, haben wir Ihnen unten in diesem Artikel aufgelistet. Bei einem eindeutigen Betrug eines Fake-Unternehmens sollten Sie weder zahlen noch auf die Forderung eingehen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Betrügenden zu ignorieren und den Fall bei der Polizei zu melden. Ignorieren sollten Sie dies jedoch nur, wenn es sich sicher um ein Fake-Unternehmen handelt.

  • Es handelt sich zwar um ein seriöses, ordnungsgemäß registriertes Inkassounternehmen, das aber eine unberechtigte Forderung stellt?

    Seriöse Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Wenn Sie überprüft haben, dass die Forderung unberechtigt von einem registrierten Unternehmen an Sie gestellt wurde, sollten Sie möglichst rasch schriftlich Widerspruch einlegen. Am besten Sie widersprechen sowohl beim Inkassounternehmen als auch bei der Gläubigerseite. Wenn es sich um eine bereits bezahlte Rechnung handelt: Senden Sie außerdem einen Zahlungsnachweis. Ist die Hauptforderung berechtigt, die Gebühren jedoch zu hoch oder unzulässig, können Sie die Forderung auch teilweise ablehnen.

    Versenden Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie diesen im Ernstfall beweisen können.

Hinweis: 

In vielen Fällen ist die Angelegenheit nach einem begründeten Widerspruch erledigt. Falls Sie dennoch einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, gilt: Diesen dürfen Sie nicht ignorieren! Prüfen Sie zur Sicherheit noch einmal genau, ob Sie dem Unternehmen wirklich kein Geld schulden. Gegen einen Mahnbescheid können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag der Zustellung Widerspruch einlegen. Bei einem europäischen Zahlungsbefehl sind es 30 Tage.

Ablauf eines Inkassoverfahrens: 3 Phasen, die Sie kennen sollten

  1. Vorgerichtliche Phase:

    Das Inkassounternehmen versucht, für seinen Kunden oder seine Kundin eine rasche Lösung zu finden. Normalerweise schickt es dazu eine Mahnung an die Person, die Geld schuldet, und versucht zunächst, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.

  2. Gerichtliche Phase:

    Wenn die Schuldnerseite nicht bezahlt, kann das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die offene Forderung einzutreiben. Dafür beantragt es einen gerichtlichen Mahnbescheid. Legt der Schuldner oder die Schuldnerin innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahnbescheids keinen Widerspruch ein, kann es zum Vollstreckungsbescheid kommen. Wird Widerspruch eingelegt, endet die gerichtliche Phase – oder der Gläubiger oder die Gläubigerin kann ein Gerichtsverfahren einleiten.

  3. Nachgerichtliche Phase:

    Wenn das Inkassounternehmen in der gerichtlichen Phase einen sogenannten vollstreckbaren Titel erwirken konnte (etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil), kann es zu einer Pfändung kommen. Dafür muss das Inkassobüro beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen. Sind die Forderungen nach einer Pfändung noch immer nicht oder nur teilweise beglichen, kommt es zum Überwachungsverfahren. Dabei lässt das Inkassobüro die finanzielle Situation des Schuldners oder der Schuldnerin regelmäßig überprüfen.

Inkasso-Betrug erkennen: So schützen Sie sich vor Fake-Inkassobüros
  • Recherchieren Sie, ob Sie das angebliche Inkassobüro auf der Liste bekannter Fake-Unternehmen der Verbraucherzentrale Brandenburg finden.
  • Prüfen Sie, ob Sie die angebliche Forderung, den Vertrag und die Gläubigerseite überhaupt kennen. Können Sie nichts davon zuordnen, ist Vorsicht geboten.
  • Kontrollieren Sie, ob das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Seriöse Inkassobüros müssen dort registriert sein.
  • Werden Sie misstrauisch, wenn das Schreiben allgemein verfasst ist und dem Absender weder Ihr Name noch weitere Daten bekannt sind. Inkassoschreiben per E-Mail ohne persönliche Daten und ohne zuordnungsbare Forderungen sind häufig gefälscht.
  • Achten Sie auf Druck im Schreiben, etwa extrem kurze Zahlungsfristen, Drohungen mit sofortiger Pfändung oder Strafverfahren. Das kann ein Warnsignal sein.
  • Zahlen Sie niemals vorschnell, nur weil das Schreiben bedrohlich wirkt. Prüfen Sie zuerst die Forderung.
  • Klicken Sie nicht auf verdächtige Links in SMS oder E-Mails angeblicher Inkassounternehmen. Dahinter können Phishing-Versuche stecken.
  • Im Betrugsfall sollten Sie keinesfalls zahlen. Melden Sie das Schreiben bei der Polizei oder Verbraucherzentrale.

Tipp: Erfahren Sie in unserem Artikel mehr über aktuelle Betrugsmaschen.


Fazit: Erst prüfen, dann je nach Fall handeln

Wenn Sie ein Inkassoschreiben erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und sorgfältig prüfen, ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist. Ist sie berechtigt und die Höhe der Inkassokosten zulässig? Dann sollten Sie möglichst zeitnah überweisen, um zusätzliche Kosten und gerichtliche Schritte zu vermeiden. Auf unberechtigte Forderungen seriöser (!) Inkassounternehmen sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Handelt es sich um einen Betrugsfall eines Fake-Unternehmens, sollten Sie nicht reagieren. Melden Sie den Fall bei der Polizei. Im Zweifel können Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte helfen, die Situation richtig einzuordnen.

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Häufige Fragen zum Inkassoverfahren

  1. Ein Inkassoverfahren kann direkt abgeschlossen werden oder auch mehrere Monate dauern. Was zutrifft, hängt wesentlich davon ab, ob es sich um eine berechtigte oder eine unberechtigte Forderung handelt:

    • Haben Sie als Schuldner oder Schuldnerin die Zahlung nur vergessen und das berechtigterweise erhaltene Mahnschreiben enthält keine unerlaubt hohen Kosten? Dann können Sie bezahlen und das Inkassoverfahren ist damit außergerichtlich beendet.
    • Geht das Verfahren hingegen in die gerichtliche und nachgerichtliche Phase, kann es viele Monate dauern. Prüfen Sie unbedingt zunächst, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
  2. Bei Forderungen bis maximal 50 Euro gilt ein Gebührenwert von 31,50 Euro, der in der Regel mit einem Gebührensatz von 0,9 berechnet wird. Das bedeutet: Für eine unbezahlte Rechnung in Höhe von bis zu 50 Euro können typischerweise Inkassokosten von 0,9 x 31,50 Euro anfallen, also 28,35 Euro. Dazu kann eine Auslagenpauschale von 20 Prozent der Inkassogebühr, höchstens aber 20 Euro, anfallen.

    Zahlen Schuldnerinnen und Schuldner direkt nach dem ersten Inkassoschreiben, darf in einfachen Fällen oft nur ein Gebührensatz von 0,5 statt 0,9 berechnet werden. In aufwendigeren oder strittigen Fällen kann der Gebührensatz hingegen etwa zwischen 1,3 bis 2,5 liegen. Inkassounternehmen und Rechtsanwälte sind bei den Kosten an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Demnach richtet sich die Vergütung für ein Mahnschreiben nach dem Gegenstandswert und der Gebührenordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

    Nutzen Sie den kostenfreien Inkasso-Check der Verbraucherzentralen, um die angemessenen Inkassogebühren konkret für Ihren Fall zu berechnen.

  3. Ein Inkassounternehmen kann das Konto eines Schuldners oder einer Schuldnerin nicht eigenmächtig pfänden. Dafür muss zunächst ein sogenannter vollstreckbarer Titel gegen die Schuldnerseite vorliegen. Das kann zum Beispiel ein gerichtliches Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid sein. Die Schuldnerseite muss den vollstreckbaren Titel erhalten haben. Ein Pfändungsbeschluss kann aber auch dann nur durch ein Vollstreckungsgericht erlassen werden.

  4. Nicht jedes Inkassoverfahren führt automatisch zu einem Eintrag bei der SCHUFA. Ein negativer Eintrag kann jedoch beispielsweise entstehen, wenn offene Forderungen unbestritten, fällig und mehrfach angemahnt sind. Oder auch, wenn bereits ein gerichtlicher Titel vorliegt. Beglichene Einträge werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung gelöscht.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Forderungen bereits nach 18 Monaten gelöscht werden. Das gilt, wenn …

    1. es sich um eine einmalige Zahlungsstörung handelt,
    2. Sie innerhalb einer Frist von 100 Tagen nach Übermittlung an die SCHUFA zahlen,
    3. in den nächsten 18 Monaten kein weiterer Negativeintrag entsteht und
    4. bei der SCHUFA keine weiteren Informationen aus Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen.

    Sie können Ihre gespeicherten Daten kostenlos bei der SCHUFA überprüfen und Ihre Speicherfrist einsehen.

  5. Ja, viele Inkassobüros bieten Ratenzahlungen an, wenn Schuldnerinnen oder Schuldner die Forderung grundsätzlich anerkennen, aber nicht sofort vollständig zahlen können. Treffen Sie Vereinbarungen gegebenenfalls möglichst schriftlich. Vorab sollten Sie prüfen, ob die Forderung und die verlangten Kosten berechtigt beziehungsweise zulässig sind.

  6. Ja, Inkassobüros dürfen Schuldnerinnen und Schuldner kontaktieren, grundsätzlich auch telefonisch. Dabei dürfen sie jedoch keinen unzulässigen Druck ausüben, keine Drohungen aussprechen und keine ständigen Belästigungen verursachen.

  7. In bestimmten Fällen kann es nach einem Inkassoverfahren zu einer Pfändung oder einem Überwachungsverfahren kommen:

    - Zu einer Pfändung kann es aber nur kommen, wenn in der gerichtlichen Phase des Verfahrens ein sogenannter vollstreckbarer Titel erwirkt wurde. - Zu einem Überwachungsverfahren kann es nur kommen, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt und die Forderungen noch nicht erfüllt wurden. Bei einem Überwachungsverfahren wird die finanzielle Situation des Schuldners oder der Schuldnerin regelmäßig überprüft.

    Wichtig: Ein Inkassobüro kann niemals eigenmächtig pfänden. Es geht immer eine gerichtliche Phase voraus. Nur wenn diese mit einem vollstreckbaren Titel endet, ist überhaupt eine Pfändung möglich. Nur ein Vollstreckungsgericht kann daraufhin einen Pfändungsbeschluss erlassen.

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