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Kontoinhaber oder Kontoinhaberin: Wem das Konto gehört

Kontoführung
Kontoinhaber, Karteninhaber, Kontonummer … Rund um Sparkassen- und Bankkonten gibt es einige Fachbegriffe. Was bedeutet es eigentlich, Inhaber oder Inhaberin eines Kontos zu sein?

Für den Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin gelten die Rechte und Pflichten des jeweiligen Kontovertrags. Er oder sie darf über das Konto verfügen. Das bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass ihm oder ihr auch das Geld auf dem Konto gehört.

Das Wichtigste in Kürze

Wer Inhaber oder Inhaberin eines Kontos ist

Ein Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin ist die Person oder die juristische Einheit (zum Beispiel ein Unternehmen), auf die ein bestimmtes Konto bei einer Sparkasse oder Bank registriert ist. Meist hat sie dieses auch eröffnet. Diese Person hat dabei den Geschäftsbedingungen der Sparkasse oder Bank für die Nutzung des Kontos zugestimmt. Sie ist dafür verantwortlich, dass diese Bedingungen eingehalten werden. Und sie darf über das Konto verfügen, zum Beispiel Rechnungen darüber bezahlen. Sie kann auch Geld einzahlen, Geld abheben und andere Bankgeschäfte durchführen.

Je nach Kontoart kann ein Bankkonto einen einzelnen oder mehrere Kontoinhaberinnen oder Kontoinhaber haben. Wenn Sie ein Girokonto bei Ihrer Sparkasse eröffnen, sind Sie in der Regel dessen einziger Kontoinhaber oder dessen einzige Kontoinhaberin. Bei einem Gemeinschaftskonto können dies aber auch mehrere Personen sein.

Bei einem Geschäftskonto ist eine juristische Person (das Unternehmen) Kontoinhaber. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer – oder jemand anderes, der dazu berechtigt wurde, – kann das Konto über eine Kontovollmacht führen und dadurch auch Transaktionen ausführen. Bei einem Vereinskonto ist ein Verein Kontoinhaber.

Sonderfall: Das ist ein Treuhandkonto

In den meisten Fällen ist der Inhaber oder die Inhaberin eines Bankkontos gleichzeitig der- oder diejenige, der das Geld auf dem Konto gehört. Anders ist das bei einem Treuhandkonto. Das ist eine spezielle Kontoform, bei der Eigentümerin oder Eigentümer des Geldes und Kontoinhaberin oder Kontoinhaber unterschiedliche Personen sind. Solche Konten verwenden zum Beispiel Notare oder Notarinnen für die Abwicklung von Immobilienkäufen beziehungsweise -verkäufen, um den geregelten Ablauf und die zuverlässige Übertragung von Geld und Immobilie sicherzustellen und Betrug zu verhindern.

Wichtig: Karteninhaber ist nicht gleich Kontoinhaber

Kontoinhaberin oder Kontoinhaber und Karteninhaberin oder Karteninhaber müssen nicht zwingend dieselbe Person sein. So kann etwa eine Debitkarte auf den Namen des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin ausgestellt werden – aber auch auf den einer anderen Person, wenn dieser eine Kontovollmacht erteilt wurde.

Gemeinschaftskonten: Und-Konto oder Oder-Konto?

Ein Und-Konto ist ein Gemeinschaftskonto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung. Das bedeutet: Alle Kontoinhabenden müssen stets gemeinsam handeln, um Transaktionen durchzuführen. Abhebungen, Überweisungen oder andere wichtige Kontoaktivitäten können also nur durchgeführt werden, wenn alle diese freigegeben haben.

Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung. Damit kann jeder der Kontoinhaber oder jede der Kontoinhaberinnen unabhängig von den anderen über das Konto verfügen. Oft verwenden zum Beispiel Ehepaare diese Kontoart. Jeder oder jede kann also eigenständig Transaktionen wie Abhebungen oder Überweisungen vornehmen, ohne dass die Zustimmung des oder der anderen benötigt wird.

Kurz gesagt: Bei einem Und-Konto müssen alle zusammen entscheiden, bei einem Oder-Konto kann jeder für sich alleine entscheiden.

So überprüfen Sie, wer Inhaber oder Inhaberin Ihrer Konten ist

In der Sparkassen-App können Sie Ihre Konten nach „Kontoinhaber“ sortieren. Klicken Sie dazu einfach unter „Ansicht bearbeiten“ auf „Kontoinhaber“.

Bildanschnitt einer Frau in der Bahn. In den Händen hält sie ein Smartphone auf dem man die geöffneten Sparkassen-App erkennt.

Werden Sie Kontoinhaber oder Kontoinhaberin bei Ihrer Sparkasse

Sie möchten ein Konto eröffnen? Wir bieten Ihnen unterschiedliche Konten und Karten. Unser Girokonto bildet dabei als Basis-Angebot den Dreh- und Angelpunkt Ihrer Finanzen. Mit der Sparkassen-Card¹, einer Sparkassen-Kreditkarte oder Ihrem Smartphone können Sie einfach bargeldlos und kontaktlos bezahlen. Nutzen Sie für Ihre Bankgeschäfte auch unser komfortables Online-Banking, die praktische Sparkassen-App mit vielen Zusatzfunktionen oder kommen Sie in Ihre Filiale vor Ort.

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Häufige Fragen zu Bankkonten

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Was ist ein Kontoinhaber oder eine Kontoinhaberin?

Das ist die Person, die berechtigt ist, über ein bestimmtes Bankkonto zu verfügen. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Vertragsbedingungen des Kontos eingehalten werden. Sie hat außerdem das Recht, Transaktionen wie Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen und andere kontobezogene Aktionen durchzuführen. Bei Gemeinschaftskonten sind mehrere Personen Kontoinhaber oder Kontoinhaberinnen.

Der Begriff bezeichnet eine Person, die rechtlich als Eigentümer oder Eigentümerin eines Bankkontos anerkannt ist. Sie hat die Befugnis, über dieses zu verfügen. Das bedeutet: Sie darf Transaktionen wie Einzahlungen, Abhebungen und Überweisungen tätigen. Sie ist außerdem dafür verantwortlich, dass die mit dem Bankkonto verbundenen Vereinbarungen und Bedingungen eingehalten werden.

Die Internationale Bankkontonummer (IBAN) dient primär dazu, Bankkonten international eindeutig zu identifizieren. Das erleichtert grenzüberschreitende Zahlungen und reduziert Fehler bei Überweisungen. Die IBAN enthält Informationen über das Land, die Sparkasse oder Bank und die spezifische Kontonummer des Inhabers oder der Inhaberin. Sie ermöglicht Außenstehenden jedoch nicht direkt die Ermittlung des Namens des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin.

Sparkassen und Banken sind aus Datenschutzgründen und zum Schutz der finanziellen Privatsphäre ihrer Kundinnen und Kunden grundsätzlich nicht berechtigt, Informationen über Kontoinhabende ohne deren Zustimmung weiterzugeben. Die Identifizierung eines Kontoinhabers oder einer Kontoinhaberin anhand der IBAN ist spezialisierten Behörden wie Steuerbehörden oder der Polizei im Rahmen von Ermittlungen und mit den entsprechenden rechtlichen Genehmigungen vorbehalten.

Ein abweichender Kontoinhaber oder eine abweichende Kontoinhaberin bezieht sich auf eine Situation, in der eine andere Person involviert ist, die kontoinhabend ist. Oft kommt es zu dieser Situation, wenn jemand für jemand anderen bezahlt. Ein Beispiel: Wenn Anne ihrem Freund Florian ein Abonnement für eine Zeitung schenkt, ist neben Lutz und der Zeitung Anne als dritte Person involviert, die das Abonnement als abweichende Kontoinhaberin bezahlt. Das Abonnement läuft dennoch auf Lutz, nicht auf Anne.

Der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin bei der Sparkasse – oder bei jedem anderen Kreditinstitut – ist die Person, die berechtigt ist, über das jeweilige Konto zu verfügen. Diese Person trägt die Verantwortung für das Konto, einschließlich aller Einlagen, Abhebungen und durchgeführten Transaktionen. Der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin stimmt bei der Kontoeröffnung den Geschäftsbedingungen der Sparkasse oder Bank zu und ist an diese gebunden.

Bei einem Einzelkonto hat nur eine Person Zugriff auf das Konto und kann Transaktionen darüber abwickeln. Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es mehrere Kontoinhabende, die je nach Vereinbarung entweder einzeln oder gemeinsam über das Konto verfügen können.

Die Identität des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin wird bei der Kontoeröffnung durch entsprechende Dokumente, wie Personalausweis oder Reisepass, festgestellt. Sparkassen und Banken haben zudem gesetzliche Verpflichtungen, die Identität ihrer Kundinnen und Kunden genau zu prüfen, um Geldwäsche und Betrug vorzubeugen.

¹Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.

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