
Mehr zur Sonderrechtsnachfolge:
Sonderrechtsnachfolge bezeichnet einen speziellen Rechtsmechanismus, der nach dem Tod eines Versicherten zur Anwendung kommen kann. Im Gegensatz zur Gesamtrechtsnachfolge wird hier, basierend auf den Vorschriften des Gesetzes, eine differenzierte Regelung getroffen.
So regelt das Erste Buch Sozialgesetzbuch I (SGB I) § 56, wie Ansprüche auf laufende Geldleistungen an Angehörige und berechtigte Kinder übertragen werden. Anders als beim herkömmlichen Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, erhalten die Berechtigten im Rahmen der Sonderrechtsnachfolge besondere laufende Leistungen, wie etwa Pflegegeld und Rentenansprüche aus der Rentenversicherung beziehungsweise Pflegeversicherung. Diese gelten nicht als Teil des Nachlasses.
Der Grundgedanke der Sonderrechtsnachfolge besteht darin, individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und klare Vorschriften zu schaffen, die den Fortbestand der erbrechtlichen Ansprüche und Pflegeleistungen garantieren. Somit ermöglicht die Sonderrechtsnachfolge eine passgenaue Zuordnung der Leistungen, die langfristig erhalten bleiben. Die Regelungen sollen so eine faire Verteilung der gesetzlichen Leistungen sichern.