

Geschrieben von
Bella Krug
Was sind grundstücksgleiche Rechte?
Grundstücksgleiche Rechte sind keine Grundstücke im klassischen Sinn, werden aber rechtlich genauso behandelt. Sie sind im Grundbuch eingetragen und können verkauft, vererbt oder mit einer Hypothek belastet werden. Ein häufiges Beispiel ist das Erbbaurecht: Dabei darf auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichtet und genutzt werden, ohne dass man selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.
Auch andere Rechte, wie Wohnungs- oder Teileigentum, können unter bestimmten Bedingungen grundstücksgleich sein, wenn sie selbstständig im Grundbuch stehen.
Warum sind sie wichtig?
Grundstücksgleiche Rechte schaffen Flexibilität im Umgang mit Immobilien. Sie ermöglichen es beispielsweise, auf fremdem Boden zu bauen oder Immobilienrechte unabhängig vom Grundstück zu übertragen. Das hat große Bedeutung bei der Finanzierung, Vererbung oder Verpachtung. Für Kreditinstitute sind diese Rechte besonders relevant, da sie als Sicherheit dienen können.
Wie funktioniert das in der Praxis?
Grundstücksgleiche Rechte werden im Grundbuch eingetragen, oft in einem eigenen Erbbaugrundbuch. Sie sind damit wie Grundstücke eigenständig übertragbar und können mit Grundpfandrechten belastet werden. Ihre Bewertung erfolgt ähnlich wie bei Grundstücken, berücksichtigt werden unter anderem Laufzeit, Lage und Nutzungspotenzial. Die rechtliche Grundlage ergibt sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
Für wen ist das Thema relevant?
Grundstücksgleiche Rechte betreffen Bauherren, die nicht selbst Grundstückseigentümer sind, Institutionen wie Kirchen oder Kommunen, die Erbbaurechte vergeben, sowie Banken, Notariate und Investorinnen und Investoren, die mit langfristig nutzbaren Grundstücksnutzungsrechten arbeiten.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Ehepaar erwirbt das Erbbaurecht an einem städtischen Grundstück mit 99 Jahren Laufzeit. Sie bauen ein Haus, zahlen jährliche Erbbauzinsen an die Stadt und können das Haus später verkaufen oder vererben. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und kann auch zur Besicherung eines Kredits genutzt werden.





