Zwei Männer und eine Frau verschiedenen Alters sitzen zusammen in einer Wohnung und studieren ernst Unterlagen.

Kontovollmacht: Die Vorsorge für Ihre Finanzen

Für den Ernstfall vorbereitet
Es gibt Situationen im Leben, in denen ein Mensch nicht mehr oder vorübergehend nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. So etwas passiert oft unvorhersehbar. Dem beugen Sie mit einer Kontovollmacht vor, indem Sie für den Fall der Fälle Personen, denen Sie vertrauen, Ihre Bankgeschäfte übergeben. Wir zeigen Ihnen, welche Arten es gibt und geben Tipps, wie Sie eine Kontovollmacht richtig erteilen.

Das Wichtigste in Kürze:

Vollmacht ist nicht gleich Vollmacht

Eine Vollmacht können Sie für all Ihre Bankgeschäfte (Bankvollmacht) oder nur für ein bestimmtes Konto (Kontovollmacht) erteilen. Häufig ist von beiden Begriffen die Rede. Wir verwenden beide hier synonym.
Zu unterscheiden ist die Konto- beziehungsweise Bankvollmacht von der allgemeinen Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht auf die Bankgeschäfte begrenzt, sondern umfasst sämtliche Interessenbereiche einer Vollmachtgeberin oder eines Vollmachtgebers, z. B. Vertretung gegenüber Behörden, Arztgespräche, Wohnangelegenheiten.

Obwohl eine Vorsorgevollmacht in der Regel die finanzielle Vertretung durch die bevollmächtigte Person abdecken kann, wird sie in der Praxis von vielen Sparkassen und Banken nicht ohne Weiteres akzeptiert. In diesem Fall lohnt sich eine zusätzliche Bankvollmacht.

Kontovollmacht erteilen – so gehts

Für das Erteilen und den Inhalt einer Konto- oder Bankvollmacht gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber hat die Freiheit, sämtliche Details genau zu definieren und die Vollmacht entweder auf bestimmte Konten (Girokonto, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto), Wertpapierdepots beziehungsweise Transaktionen zu begrenzen, oder als Generalvollmacht für sämtliche Bankgeschäfte festzulegen.

Sie können die Vollmacht entweder nur für eine Person ausstellen lassen oder für mehrere. Übrigens: Ehepartnerinnen und Ehepartner sind kein gesetzlicher Vertreter beziehungsweise keine Vertreterin der oder des jeweils anderen und daher nicht automatisch berechtigt, auf Konten – Ausnahme ist hier das Gemeinschaftskonto – der Partnerin oder des Partners zuzugreifen, wenn diese oder dieser stirbt oder anderweitig nicht mehr in der Lage ist, die Bankgeschäfte selbst zu erledigen. Auch Verheiratete müssen für diesen Fall vorsorgen. Eine Kontovollmacht kann formlos verfasst werden. Kostenlose Musterbeispiele gibt es auch im Internet zum Download. Eine notarielle Beglaubigung ist zwar nicht nötig, wird aber von vielen Sparkassen und Banken verlangt. Andererseits haben die meisten Kreditinstitute ihre eigenen Standardvordrucke, zu denen Sie bei Bedarf zusätzliche Regelungen treffen können.

Haben Sie Konten bei verschiedenen Sparkassen und Banken, für die eine Vollmacht gelten soll, lohnt sich der Gang zum Notar. Ansonsten brauchen Sie für jedes Kreditinstitut womöglich eine extra Vollmacht.

 Arten von Bankvollmachten

Kontovollmachten unterscheiden sich vor allem darin, für welche Zeiträume sie gelten sollen: zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder erst im Todesfall der Vollmachtgeberin/ des Vollmachtgebers.

Die folgenden drei Typen von Bankvollmachten gelten als die in der Praxis gängigen Muster. Sie unterliegen allerdings keiner Vorschrift und stellen somit keine Verbindlichkeit dar.

Eine Alternative zur Kontovollmacht stellt in manchen Fällen das sogenannte Gemeinschaftskonto dar. Es lohnt sich beispielsweise für Paare, Eheleute aber auch für Wohngemeinschaften etc.

Checkliste für die Vollmachterstellung

Haftung bei Missbrauch

Eine bevollmächtigte Person hat meist Zugriff auf das gesamte Guthaben auf einem Konto oder Depot. Eine Bankvollmacht beinhaltet in der Regel aber nur das Verwalten des Kontos und nicht die Haftung dafür.

Sollte die Vollmacht ausgenutzt werden – beispielsweise bei Missbrauch des Guthabens und überziehen des Dispositionskredits – haftet weiterhin die Kontoinhaberin beziehungsweise der Kontoinhaber. Grundsätzlich sollten Sie nur Personen bevollmächtigen, mit denen ein großes Vertrauensverhältnis besteht.

Widerruf der Bankvollmacht

Sie als Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber können die Kontovollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich dies möglichst schriftlich zu tun und so Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Missverständnisse vorzubeugen.

Häufige Fragen zur Bankvollmacht

Da niemand mit Sicherheit sagen kann, in welche Situation er oder sie gerät, ist eine Kontovollmacht im Grunde für alle Menschen sinnvoll. Beispielsweise für den Fall, dass Sie Ihre Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Aber auch, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod problemlos Zugriff auf Ihre Konten haben.

  • Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden – formlos oder per Vordruck.
  • Sie können die Kontovollmacht direkt in der Filiale abgeben. Beide Parteien müssen sich identifizieren.
  • Die Vollmacht ist nur mit den Unterschriften von Kontoinhaberin/ Kontoinhaber und Bevollmächtigtem beziehungsweise Bevollmächtigter gültig.
  • Die Details für die Vollmacht müssen präzise formuliert werden.
  • Der Verfügungsrahmen muss angegeben werden.
  • Die Laufzeit für die Vollmacht muss angegeben werden.
  • Wichtig: Bewahren Sie das Original der Kontovollmacht gut auf!  

Bei einer Kontovollmacht geht es in erster Linie um Guthabenkonten (Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten) und Wertdepots. In der Regel dürfen Bevollmächtigte im Grunde alle üblichen Transaktionen und Handlungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konto stehen, durchführen. Für Kreditkarten oder Darlehen ist eine Bankvollmacht hingegen nicht möglich.

  • Darlehen abzuschließen
  • Konten zu kündigen oder zu eröffnen
  • Umschreibung des Kontos auf den eigenen Namen
  • Untervollmachten zu erteilen

Eine Kontovollmacht ist so lange gültig, bis Sie diese widerrufen. Sie können die Vollmacht Ihren Lebensgegebenheiten jederzeit anpassen.

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