
Kaputte Scheine behalten meist ihren Wert.
Zerrissene, bemalte oder beschädigte Geldscheine lassen sich oft ersetzen – beispielsweise bei Ihrer Sparkasse oder der Bundesbank.
Wichtig ist der Erhalt von mehr als 50 Prozent. Unter Umständen geht es aber auch mit weniger.
Beschädigte Geldscheine – was bedeutet das?
Geldscheine haben ziemlich abwechslungsreiche Leben. Manchmal lagern Sie wochen- und monatelang unbewegt an einem sicheren Ort. Dann wiederum reisen Sie innerhalb eines Tages um die halbe Welt und wechseln mehrfach den Besitzer oder die Besitzerin. Damit das klappt, sind sie äußerst strapazierfähig und besitzen eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen.
Doch früher oder später tragen die Scheine Knicke, Risse, Flecken oder Verfärbungen davon. Auch Bemalungen oder sogar Verklebungen zählen zu typischen Beschädigungen. Manche waschen sie (versehentlich in der Waschmaschine), andere bügeln sie (um schön glatte Scheine zu verschenken). Aber was ist, wenn ein Geldschein beschädigt ist?
Händler müssen beschädigte Geldscheine nicht annehmen
Händler und Verkäufersind verpflichtet, Bargeld anzunehmen, solange sie es mit dem Kunden nicht anders vertraglich regeln. Beschädigte Geldscheine können sie aber auch im Einzelfall ablehnen, um sich vor Falschgeld zu schützen. Wenn etwa Teile des Scheins fehlen, sind in der Regel auch einzelne Sicherheitsmerkmale nicht mehr vorhanden.
Geregelt ist das im Münzgesetz § 3, Absatz 3: „Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.“
Das Münzgesetz regelt ausschließlich die Annahme- und Umtauschpflicht sowie die Erstattung von Münzen, nicht von Banknoten. Für beschädigte Geldscheine handhabt die Deutsche Bundesbank es aber ähnlich.
Beispiele für typische Schäden:
- Ein 10-Euro-Schein wandert versehentlich in der Gesäßtasche mit in die Waschmaschine – mögliches Ergebnis: weichgespült und eingerissen.
- Die lieben Kinder haben Langeweile und verzieren in einem unbeobachteten Moment einen 50-Euro-Schein mit Sonnen und niedlichen Tierchen.
- Nach einem Wohnungsbrand bleibt nur noch ein angekokelter 100-Euro-Schein übrig.
- Beim Basteln eines Geschenkes zerschneiden Sie versehentlich auch einen 10-Euro-Schein.
- Sie schreddern fleißig kritische Dokumente und übersehen den dazwischen liegenden Geldschein.
Eine Beschädigung ist nicht strafbar
Das Bemalen und Beschriften von Geldscheinen ist in Deutschland nicht verboten, denn rechtlich gesehen gehören die Geldscheine weder der Europäischen Zentralbank noch der Bundesbank – sondern den jeweiligen Bankkundinnen und -kunden. Diese erwerben das Eigentum daran, sobald sie Geld von den Sparkassen oder der Bank beziehen.
Wie viel vom Geldschein muss erhalten sein?
Die 50-Prozent-Regel
Als Faustregel gilt: Mehr als die Hälfte des Geldscheins muss vorhanden sein, damit ein Anspruch auf Ersatz besteht. Alternativ muss zweifelsfrei belegt werden können, dass der fehlende Teil vernichtet wurde. Solange die Banknote oder die Münze erstattungsfähig ist, erhalten Sie den kompletten Nennwert überwiesen.
Aber Achtung: Haben Sie die Euro-Münzen und -Scheine mutwillig zerstört oder war eine Beschädigung zu erwarten, wird die Bundesbank Sie Ihnen nicht erstatten.
Hier können Sie beschädigte Geldscheine umtauschen
Hier können Sie beschädigte Geldscheine umtauschen
- Umtausch bei Ihrer Sparkasse oder Bank
In vielen Fällen können Sie beschädigte Geldscheine direkt in Ihrer Sparkassen-Filiale oder Bank abgeben. Besonders bei leichten Schäden (Riss, Fleck, Knick) wird der Umtausch dort meist unbürokratisch und kostenlos erledigt. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht allerdings nicht.
- Der direkte Weg zur Bundesbank
Stärker beschädigte oder verdächtige Scheine – etwa solche mit Tintenverfärbungen – sollten direkt an die Deutsche Bundesbank gesendet oder in einer ihrer 31 Filialen in Deutschland abgegeben werden.
Achtung: Verfärbte Geldscheine können ein Hinweis auf Diebstahl sein – z. B. aus Geldautomaten, die mit einer Tintensicherung (IBNS) ausgestattet sind. Vermeiden Sie es, solche Scheine anzunehmen.
Geld beschädigt – so gehen Sie vor
- Zustand prüfen
Sichern Sie auch etwaige Schnipsel oder Aschereste, die zu den Scheinen gehören könnten.
- Anlaufstelle wählen
Bei leichten Schäden erhalten Sie voraussichtlich Ersatz bei Ihrer Sparkasse oder Bank, bei stärkeren Schäden hilft die Bundesbank.
- Formular ausfüllen
Wenn Sie sich an die Bundesbank wenden müssen, füllen Sie das Erstattungsformular aus.
- Versand vorbereiten
- Keine Klebebänder verwenden
- Keine weiteren Reinigungsversuche
- Verpackung: stabiler Umschlag oder kleine Box
- Verbrannte Scheine so senden, dass sie nicht von Münzen oder ähnlichem weiter zerstört werden
- Versicherten Versand wählen
- Senden Sie das Geld per Post an Deutsche Bundesbank, H 313, Hegelstraße 65, 55122 Mainz.
- Alternativ: Sie können auch eine der 31 Bundesbankfilialen aufsuchen.
- Erstattung erhalten
Die Bundesbank überweist Ihnen nach erfolgreicher Prüfung das Geld auf das von Ihnen angegebene Konto. Alternativ können Sie sich das Geld auch in bar in einer Wunschfiliale auszahlen lassen.
Wie lange der Umtausch dauert
Die Sparkassen erstatten Ihnen die Scheine oder Münzen meist sofort oder innerhalb weniger Tage. Bei der Bundesbank kann die Prüfung durch Spezialistinnen und Spezialisten bis zu drei Monate dauern, bei sehr komplizierten Fällen auch länger.
Kostenlos
Die gute Nachricht: Die Erstattung beschädigter Münzen und Geldscheine ist kostenlos. Das gilt sowohl bei Ihrer Sparkasse als auch bei der Bundesbank.
Tipps zum Umgang mit beschädigtem Bargeld
- Nicht weiter beschädigen: Versuchen Sie nicht, das Geld zu reinigen oder zu bügeln.
- Alles aufheben: Sammeln Sie auch kleinste Reste, Asche und Fragmente.
- Sicherheitsdatenblatt: Sollten die Geldscheine mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen in Kontakt gekommen sein, listen Sie die verwendeten Stoffe auf.
Die Bundesbank ersetzt keine Ostmark
Die Bundesbank ersetzt Euro- und D-Mark-Münzen und -Scheine. Sogar beschädigte Banknoten der Bank deutscher Länder (ab 20. Juni 1948) werden erstattet. Andere beschädigte Vorgängerwährungen werden hingegen nicht erstattet, etwa Mark der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), besser bekannt als Ostmark. Diese werden aber auch in tadellosem Zustand nicht mehr umgetauscht.
Japan staffelt Erstattung nach erhaltenem Anteil
Während in vielen Ländern die Regeln ähnlich sind wie die der Bundesbank, stellt die Bank of Japan eine interessante Ausnahme dar. Sie unterscheidet beim Umtausch beschädigter Banknoten nach dem erhaltenen Anteil:
- ≥ 2/3 erhalten: voller Nennwert
- ≥ 2/5 bis < 2/3: halber Nennwert
- < 2/5: kein Umtausch
Zudem müssen die Vorder- und Rückseite der Banknote vorhanden sein.
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Häufige Fragen zu beschädigten Geldscheinen
Ja, bei leichten Schäden oft problemlos. Bei schweren Schäden wenden Sie sich an die Bundesbank per Post oder eine ihrer 31 bundesweit verteilten Filialen.
Am besten mehr als 50 Prozent. Wenn es weniger ist, müssen Sie nachweisen, dass der Rest endgültig zerstört wurde.
In der Regel nichts, weder bei den Sparkassen noch bei der Bundesbank. Allerdings dürfen Sie die Beschädigung nicht mutwillig herbeigeführt haben. Dann ist der Wert verloren.
Je nach Schaden und Prüfaufwand bis zu drei Monaten. In besonderen Fällen und nach größeren Ereignissen, wie der Flut im Ahrtal, als sehr viele Menschen beschädigtes Geld umtauschen mussten, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.
Senden Sie Ihre beschädigten Scheine oder Münzen an die nächstgelegene Bundesbankfiliale oder direkt an: Deutsche Bundesbank, H 313, Hegelstraße 65, 55122 Mainz. Verpacken Sie die Reste sicher, ohne weitere Beschädigungen zu riskieren. Nutzen Sie dafür den Erstattungsantrag für beschädigte Noten und Münzen der Bundesbank. Es empfiehlt sich ein versicherter Postversand.
Wie bei Feuerbestattungen (Einäscherung) bleiben auch bei Reerdigungen die Knochen nach der vierzigtägigen Zersetzung zurück. Diese werden gemahlen und dann der neu entstandenen Erde beigegeben.
Bei einer Reerdigung wird der Körper einer verstorbenen Person stattdessen in einem sogenannten Kokon zusammen mit Heu, Stroh, Blumen und Pflanzenkohle durch die im Körper stets enthaltenen natürlichen Mikroorganismen zersetzt. Im Anschluss wird die entstandene Erde der Erde beigesetzt.
Bei einer traditionellen Erdbestattung wird der Leichnam einer verstorbenen Person bekleidet in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Er zersetzt sich in der Regel im Sarg unter der Erde.
Bei einer Reerdigung wird der Leichnam einer verstorbenen Person stattdessen zunächst im Kokon innerhalb von 40 Tagen zersetzt. Die entstehende Erde wird ohne Sarg beigesetzt.