Guten Tag, ich kann mein Sparbuch nicht mehr finden und möchte es sowieso auflösen. Fallen trotzdem Gebühren an?
Hallo Mona, eine Bargeldauszahlung von einem Sparbuch ist grundsätzlich nur bei Vorlage des Sparbuchs möglich. Sollten Sie Ihr Sparbuch verloren haben oder nicht mehr auffinden, wenden Sie sich umgehend an Ihre Sparkasse und melden Sie den Verlust. Es kann Ihnen dann eine neue Sparurkunde (Sparbuch) ausgestellt werden. Für die Führung und Auflösung eines Sparbuchs werden Ihnen keine Gebühren berechnet. Die Kündigungsfrist für Spareinlagen beträgt aktuell drei Monate.