Junge Familie steht in der Küche; es tropft Wasser aus der Zimmerdecke, das der Mann mit einem Topf auffängt.

So sind Sie als Familie bestens versichert

Versicherungsschutz für Familien
Mit dem ersten Kind beginnt für junge Familien ein völlig neuer Lebensabschnitt. Ab jetzt tragen Paare nicht mehr nur die Verantwortung für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder. Höchste Zeit also für junge Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre bestehenden Versicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Denn mit der veränderten Lebenssituation ändert sich auch der Versorgungsbedarf. Wir zeigen welche Versicherungen jetzt unverzichtbar sind.

Viele Menschen denken mit der Geburt des ersten Kindes erstmals ernsthaft über ihre Versicherungen und Vorsorge nach: Was passiert, wenn von einem Moment auf den nächsten Jobverlust, Unfall oder Krankheit das junge Glück bedrohen? Das Bedürfnis nach Sicherheit für die Kinder ist in dieser Lebensphase besonders groß. Darum sollten besonders junge Familien daran denken, sich gegen existenzielle Risiken abzusichern.

Ein Muss für alle: Die Privathaftpflicht-Versicherung

Ganz oben auf der Liste der wichtigsten Versicherungen steht die Privathaftpflichtversicherung. Sie ist so wichtig, weil jeder Mensch gesetzlich dazu verpflichtet ist, für alle von ihm verursachten Schäden zu haften und im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Privatvermögen dafür aufzukommen. Die private Haftpflichtversicherung sichert also das finanzielle Risiko ab, das nach einem Schaden auf die Verursacherin oder den Verursacher zukommt.

Dabei gilt bei der Privathaftpflichtversicherung allerdings, dass zwar jeder und jede mitversichert sein sollte, aber nicht jeder und jede sich selbst versichern muss. Im Familientarif können die Mitglieder eines Haushalts preisgünstig mitversichert werden. Wenn Sie eine Familie gründen, empfehlen wir von dem Single- in den Familien-Tarif zu wechseln.

Wenn Sie in den Familientarif wechseln, sind Ihre Kinder solange sie zur Schule gehen oder sich noch in ihrer ersten ununterbrochenen Ausbildung oder im ersten Studium befinden, über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn die Kinder nicht mehr zu Hause leben. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist, wird es Zeit für einen eigenen Versicherungsvertrag.

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Eltern oder Erziehungsberechtigte haften automatisch für ihre Kinder?

Für Kinder unter sieben Jahre gilt eine gesetzliche Sonderregel. Verursachen Kinder einen Schaden, ohne dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften weder sie selbst noch die Eltern für den Schaden. In diesem Fall muss auch die Haftpflichtversicherung nicht einspringen.

Wenn das Kind beispielsweise bei Freunden die teure Lampe beschädigt, ohne dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten etwas dafürkönnen, muss die Besitzerin oder der Besitzer der Lampe die Kosten selbst tragen.

Wann Kinder haften und wann nicht

Ist mein Kind mitversichert?

Infografik welche die Steuern beim Hausverkauf erklärt

Risikolebensversicherung – Schutz für den Todesfall

An den eigenen Tod denkt niemand gerne. Wer eine Familie gründet, sollte sich aber darüber Gedanken machen. Denn die gesetzlichen Leistungen im Todesfall sind so gering, dass der Lebensstandard nicht zu halten ist. Mit einer Risikoversicherung sichern sich Familien für den Fall ab, dass mit dem Tod des Versicherten ein Einkommen wegfällt. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme hilft dann, beispielweise die Ausbildung der Kinder und andere laufende Kosten weiter zu zahlen.

Wichtig: Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten bei der Risikolebensversicherung nicht nur auf die monatliche Beitragshöhe achten, sondern vor allem auf die Auszahlungssumme. Die Todesfallabsicherung sollte das wegfallende Einkommen des Partners oder der Partnerin für mindestens drei bis fünf Jahre ersetzen. Zudem sind Kreditverbindlichkeiten und die Aufwendungen für die Ausbildung der Kinder zu berücksichtigen.

Ein guter Richtwert sind drei bis fünf Bruttojahresgehälter. Kommen noch laufende Kredite hinzu, sollten Sie den Betrag höher ansetzen. Im Versicherungsfall, also dem Tod der versicherten Person, sind die Leistungen einkommenssteuerfrei.

In diesen Fällen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll

Berufsunfähigkeitsversicherung für beide Eltern

Ein weiterer wichtiger Bestandteil für die Familienabsicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn nicht nur ein kaputter Rücken, sondern zum Beispiel auch psychische Leiden können zur Berufsunfähigkeit führen. Fällt das Einkommen eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person auf Grund von Krankheit aus, kann die Familie schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn die geringe Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht aus. Hier greift die Berufsunfähigkeitsversicherung, die den Verdienstausfall der oder des Versicherten durch eine monatliche Rente ausgleicht, die bis zum regulären Renteneintritt vereinbart werden kann. Als Faustformel sollte diese Summe bei 50-75 Prozent des letzten Nettogehalts liegen.

Tipps für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Übrigens: Frühe Vorsorge zahlt sich aus. Die Beitragshöhe der Versicherung bemisst sich sowohl nach Ihrem Alter als auch etwaigen Vorerkrankungen. Davon profitieren junge, gesunde Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger. Je früher Sie sich also um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmern, desto günstiger ist der Beitrag.

Über diese Versicherungen sollten Sie nachdenken

Bleibt noch Geld im Monatsbudget übrig, können Sie über zusätzliche Versicherungen nachdenken. Gerade für Familien mit Kindern ist die private Unfallversicherung sinnvoll. Denn sie schützt bei Unfällen, die in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder im Straßenverkehr passieren. Einige Versicherer bieten besondere Leistungen für Kinder an, zum Beispiel einen Kostenzuschuss, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte nach dem Unfall eines Kindes mit ihm Krankenhaus übernachten wollen.

Eine Hausratversicherung ist ein sinnvoller Schutz, um Ihren Hausrat in Wohnung oder Haus gegen Risiken abzusichern. Sie übernimmt die Kosten, wenn die Einrichtung, beispielsweise durch Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ersetzt werden muss.

Ärger mit der Vermieterin, Stress mit dem Arbeitgeber oder illegale Internetaktivitäten des Kindes: Häufig enden kleinere Streitigkeiten am Ende vor Gericht. Um sich gegen die hohen Kosten eines Verfahrens abzusichern, raten wir zu einer Rechtsschutzversicherung. Private Rechtsschutzverträge sind in der Regel Familienverträge, wodurch je nach Versicherer Ehepartner, Ehepartnerin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin und Kinder, die mit im Haushalt leben, mitversichert sind.

Versicherungsschutz für Familien

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Häufige Fragen zu Versicherungen für die Familie

Die persönliche Absicherung Ihrer Angehörigen ist wichtig. Erwarten oder haben Sie bereits ein oder mehrere Kinder, ist eine private Haftpflichtversicherung besonders wichtig. So sind Kinder in nahezu jedem Schadensfall mitversichert. Auch eine Unfallversicherung für das kleine Familienmitglied kann ratsam sein. Für weniger Sorgen beim Spielen, Toben oder erste Ausflüge mit Roller oder Fahrrad.

Junge Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten als erstes existenzbedrohende Risiken für jedes Familienmitglied abdecken. Damit sind hohe finanzielle Belastungen für Familienangehörige gemeint, die durch Sachschäden, Unfall oder Tod auf die Familie zukommen können. Das sind die wichtigsten Versicherungen: Eine private Haftpflichtversicherung, eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für beide Elternteile oder erziehungsberechtigten Personen.

Die private Haftpflichtversicherung zu haben ist in jedem Fall verpflichtend. Denn sie deckt beispielsweise auch Schäden ab, die Kinder an Gütern anderer verursachen. Das persönliche Hab und Gut aller Familienangehörigen wird mit einer Hausratversicherung geschützt. Beispielsweise bei einem schweren Unwetter oder Einbruch. Gibt es Streit, etwa in der Nachbarschaft, und dieser eskaliert, bietet eine Rechtsschutzversicherung Absicherung für Ihre Angehörigen. Anwalts- und Gerichtskosten werden dann anteilig oder vollständig übernommen.

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