
BAföG unterstützt Studierende sowie bestimmte Schülerinnen, Schüler und andere Auszubildende, wenn die Ausbildung sonst finanziell nicht gesichert ist.
Die Förderung wird auf Basis von Bedarfssätzen berechnet. Dabei werden anrechenbares Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Geld vom Staat: Im Zweifel immer BAföG beantragen
Ein BAföG-Antrag lohnt sich, wenn Sie ein Studium oder eine förderfähige schulische Ausbildung beginnen oder fortsetzen und die Finanzierung nicht aus eigenen Mitteln oder familiärer Unterstützung ausreicht. Entscheidend ist nicht nur die Ausbildungsform, sondern auch, wie Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Deshalb kann ein Antrag auch dann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Anspruch noch nicht sicher einschätzen können. Für alle Bundesländer steht das bundesweite Online-Portal BAföG Digital zur Verfügung.
Sie sollten BAföG vor allem dann prüfen, wenn Sie ein Studium aufnehmen, ausziehen, ein Pflichtpraktikum absolvieren oder einen Auslandsaufenthalt planen. Auch bei besonderen familiären Gegebenheiten kann ein Antrag sinnvoll sein, etwa bei getrennt lebenden Eltern, Geschwistern in Ausbildung, einem aktuell deutlich gesunkenen Elterneinkommen oder wenn Eltern keinen Unterhalt leisten. Welche Einkünfte und Freibeträge im Einzelfall berücksichtigt werden, stellt das BAföG-Amt anhand der Angaben im Antrag fest.
Faustregel: Wenn Ihre Ausbildung förderfähig ist und Ihre Finanzierung nicht klar gedeckt ist, sollten Sie BAföG prüfen.
Reichweite im Sinkflug: Immer weniger erhalten BAföG
Während im Spitzenjahr 2012 noch fast eine Million Studierende und Schüler finanzielle Unterstützung erhielten, sank diese Zahl im Jahr 2025 auf rund 570.000 Empfänger – der niedrigste Stand seit der Jahrtausendwende. Obwohl in Deutschland derzeit rund 2,9 Millionen Menschen an den Hochschulen eingeschrieben sind, bezieht damit nur noch ein Bruchteil von ihnen die gesetzliche Ausbildungsförderung. Die folgende Zeitreihe verdeutlicht den kontinuierlichen Rückgang der BAföG-Empfänger im letzten Vierteljahrhundert:
Wann haben Sie Anspruch auf BAföG – und wann nicht?
Ob Sie BAföG bekommen, hängt vor allem von der Art der Ausbildung, Ihrer persönlichen Situation und Ihrer finanziellen Bedürftigkeit ab. Das BAföG soll eine Ausbildung ermöglichen, wenn eigene Mittel und Unterstützung aus der Familie dafür nicht ausreichen.
Wichtig ist zuerst, dass Ihre Ausbildung grundsätzlich förderfähig ist. Dazu zählen insbesondere Studiengänge an Hochschulen und bestimmte schulische Ausbildungen. Zusätzlich wird geprüft, welches Einkommen und Vermögen angerechnet wird. Die Förderung greift dann, wenn die Ausbildung nicht anderweitig finanziert werden kann.
Auch die familiäre Situation spielt eine Rolle. In bestimmten Fällen kommt eine elternunabhängige Förderung in Betracht. Deshalb lohnt sich ein Antrag auch dann, wenn Ihre Lebenslage nicht ganz einfach ist oder Sie unsicher sind, welche Angaben Ihrer Eltern tatsächlich relevant sind. Da die Einkommensfreibeträge der Eltern schrittweise steigen, kann oft auch bei besser verdienenden Eltern noch ein Teilanspruch bestehen.
Kein Anspruch besteht in der Regel, wenn die Ausbildung nicht unter die förderfähigen Ausbildungsformen fällt oder die Finanzierung bereits ausreichend gesichert ist. Ob das im Einzelfall wirklich so ist, zeigt aber oft erst die konkrete Prüfung.
Welche Ausbildungen, Praktika und Auslandsaufenthalte werden gefördert?
BAföG gibt es nicht nur für ein Studium im Inland. Auch bestimmte schulische Ausbildungen, Pflichtpraktika und Auslandsaufenthalte können gefördert werden. Für Nutzerinnen und Nutzer ist deshalb wichtig, nicht nur auf das Wort Studium zu schauen, sondern auf die konkrete Ausbildungsform.
Studiengänge und Schulen
Gefördert werden können vor allem Studiengänge an Hochschulen oder Akademien sowie bestimmte schulische Ausbildungen. Auch Praktika können relevant sein, wenn sie verpflichtender Teil der Ausbildung sind. Bei Auslandsaufenthalten ist eine Förderung ebenfalls möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein großer Vorteil: Schüler-BAföG wird als reiner Zuschuss gewährt und muss im Gegensatz zum Studierenden-BAföG später nicht zurückgezahlt werden.
Pflichtpraktika
Bei Praktika kommt es darauf an, ob sie Teil der Ausbildung sind. Besonders relevant sind Pflichtpraktika, die in der Ausbildungs- oder Studienordnung vorgesehen sind. Freiwillige Modelle sind anders zu bewerten und sollten deshalb im Einzelfall geprüft werden.
Auch für Schüler im Praktikum gilt, dass das Geld nicht zurückgezahlt werden muss.
Auslandsaufenthalte
Auch ein Auslandsaufenthalt kann über BAföG förderfähig sein. Dabei gelten besondere Zuständigkeiten und zusätzliche Nachweise, weil nicht immer dasselbe Amt zuständig ist wie beim Inlandsstudium. Wer ein Semester oder ein ganzes Studium im Ausland plant, sollte den Antrag deshalb besonders früh vorbereiten.
Wer für eine schulische Ausbildung ins Ausland geht, profitiert auch dort vom geschenkten Schüler-Vollzuschuss.
Wie viel BAföG können Sie im Wintersemester oder im Schuljahr 2026/2027 bekommen?
Die Höhe des BAföG ergibt sich aus dem Bedarfssatz abzüglich anrechenbaren Einkommens und Vermögens. Deshalb gibt es nicht den einen Betrag für alle, sondern eine individuelle Berechnung. Maßgeblich sind unter anderem Ausbildungsart, Wohnsituation und mögliche Zuschläge.
Die aktuell geltenden Regeln bauen auf den seit 2024/25 angehobenen Bedarfssätzen auf. Für auswärts wohnende Studierende gilt weiterhin eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro sowie das Flexibilitätssemester gelten ebenfalls weiter.
Für die Berechnung in der folgenden Tabelle sind vor allem 2 Faktoren entscheidend:
- Wohnsituation: Wer bei den Eltern wohnt, erhält eine geringere Pauschale als Personen mit eigener Wohnung oder WG-Zimmer.
- Versicherungsstatus: Als familienversichert gilt, wer kostenlos bei den Eltern mitversichert ist. Selbstversichert ist, wer eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt (meist ab 25 Jahren).
Welche Freibeträge, Nebenjobs und Sonderregeln gelten?
BAföG und Nebenjob schließen sich nicht aus. Am 1. Januar 2026 wurde die Hinzuverdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat angepasst. Gleichzeitig erhöht sich der monatliche Freibetrag auf 389 Euro.
Wer BAföG erhält, darf 2026 bis zur Minijobgrenze hinzuverdienen, ohne dass die Förderung allein deshalb automatisch gekürzt wird. Bei höheren Einkommen wird das den Freibetrag überschreitende Einkommen angerechnet. Ein Nebenjob ist also möglich, sollte aber immer mit Blick auf die Gesamtberechnung betrachtet werden.
Auch die Krankenversicherung sollte mitgedacht werden. Gerade bei Nebenjob, Familienversicherung und Statuswechseln lohnt sich ein genauer Blick, weil kleine Änderungen finanzielle Auswirkungen haben können.
Die Studienstarthilfe beträgt 1.000 Euro, kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Sie richtet sich an bestimmte Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten.
Geförderte Studierende können auf Antrag einmalig ein Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Das kann vor allem dann relevant sein, wenn sich das Studium verzögert und Sie innerhalb der geltenden Regeln mehr zeitlichen Spielraum brauchen.
So beantragen Sie BAföG Schritt für Schritt
Ein BAföG-Antrag sollte frühzeitig gestellt werden. Wichtig
sind vor allem das zuständige Amt, vollständige Unterlagen und ein rechtzeitig
eingereichter Antrag.
Schritt 1: Zuständiges Amt ermitteln
Welches Amt zuständig ist, hängt von Ihrer Ausbildungsform ab. Bei Studium, schulischer Ausbildung und Auslandsförderung können unterschiedliche Stellen verantwortlich sein.
Schritt 2: Antrag vorbereiten
Sie können den Antrag komplett papierlos über das Portal BAföG Digital oder die Smartphone-App vorbereiten und die Unterlagen hochladen. Das erleichtert die Antragstellung, ersetzt aber nicht die sorgfältige Zusammenstellung aller Angaben und Nachweise.
Schritt 3: Nachweise zusammenstellen
Sie können den Antrag komplett papierlos über das Portal BAföG Digital oder die Smartphone-App vorbereiten und die Unterlagen hochladen. Das erleichtert die Antragstellung, ersetzt aber nicht die sorgfältige Zusammenstellung aller Angaben und Nachweise.
Schritt 4: Antrag einreichen
Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, auch wenn noch einzelne Unterlagen fehlen – diese können unkompliziert nachgereicht werden. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung. Wichtig ist, den Antrag nicht erst dann zu starten, wenn schon alle Dokumente komplett vorliegen.
Schritt 5: Bewilligungszeitraum im Blick behalten
BAföG wird für einen Bewilligungszeitraum gewährt. Danach ist ein Folgeantrag nötig. Wer das zu spät bemerkt, riskiert eine Lücke in der Förderung.
Personaldaten: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Ausbildungsnachweis: Aktuelle Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung (mit BAföG-Hinweis).
Einkommensnachweise: Eigene Nachweise (z. B. Nebenjob) sowie Steuerbescheide der Eltern/Ehepartner vom vorletzten Kalenderjahr.
Vermögensnachweise: Eigene Kontoauszüge, Sparbücher oder Krypto-Depots zum Tag der Antragstellung.
Wohnsituation: Mietvertrag und Meldebescheinigung, falls du nicht mehr bei den Eltern wohnst (für die Wohnpauschale).
Zusatznachweise: Nachweise über eigene Kinder, Pflichtpraktika, Auslandssemester oder eigene Kranken-/Pflegeversicherung.
Studentisches Wohnen: BAföG-Pauschale trifft WG-Realität
Das Bundeskabinett hat im Rahmen einer geplanten BAföG-Reform die Erhöhung der Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende zum Sommersemester 2027 von derzeit 380 auf dann 440 Euro pro Monat beschlossen. Doch wie gut deckt diese künftige gesetzliche Pauschale die tatsächlichen Ausgaben ab? Aktuelle Erhebungen des Moses Mendelssohn Instituts beleuchten die beträchtlichen regionalen Unterschiede bei den studentischen Wohnkosten in Deutschland. Die nachfolgende Übersicht vergleicht die geplante Pauschale mit den durchschnittlichen Warmmieten für ein WG-Zimmer in 40 universitären Ballungsräumen.
Für das Wintersemester 2026/27 war ursprünglich eine BAföG-Erhöhung geplant. Nach langem Streit der Fraktionen von Union und SPD wurde die Anhebung auf das Sommersemester 2027 verschoben. Geplant ist demnach, die Wohnkostenpauschale für Studierende und Schüler (in schulischer Ausbildung) von 380 auf 440 Euro pro Monat anzuheben.
Darüber hinaus soll der Grundbedarf für Studierende in zwei Schritten auf Grundsicherungsniveau steigen: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro, und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro.
Ab dem Wintersemester 2028/2029 werden die Einkommensfreibeträge der Eltern jährlich automatisch um 1,5 Prozent angehoben. Zudem wird eine transparente Regelung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Fördersätze etabliert, um mehr Stetigkeit ins System zu bringen.
BAföG im Zeitraffer: Die Entwicklung der Fördersätze
Neben den aktuellen Reformbestrebungen verrät ein Blick in die Geschichte der BAföG-Gesetzgebung viel über die oftmals zögerliche Anpassung der Fördersätze an die Realität. In den letzten zwei Jahrzehnten reagierte der Gesetzgeber nur in unregelmäßigen Abständen mit Novellen auf die veränderten Lebenshaltungskosten und passte den maximalen Förderbetrag für Studierende an. Die nachfolgende Zeitreihe dokumentiert die Entwicklung des BAföG-Höchstsatzes – inklusive aller Wohn- und Versicherungspauschalen – von 2002 bis zum geplanten Abschluss der Reformschritte im Jahr 2029.
Wann müssen Sie BAföG zurückzahlen?
Beim Thema Rückzahlung kommt es auf die Art der Förderung an. Für viele Nutzer und Nutzerinnen ist es wichtig, dass BAföG nicht in jedem Fall vollständig zurückgezahlt werden muss, sondern je nach Ausbildungsart und Förderungsform unterschiedliche Regeln gelten.
Wenn Sie BAföG für eine schulische Ausbildung erhalten, müssen Sie die Förderung in der Regel nicht zurückzahlen. Wenn Sie BAföG für ein Studium erhalten, müssen Sie später grundsätzlich nur den Darlehensanteil zurückzahlen.
Für Studierende gilt: Sie müssen höchstens 11.550 Euro zurückzahlen, auch wenn Sie insgesamt mehr BAföG erhalten haben. Die Rückzahlung beginnt spätestens fünf Jahre nach dem Ende des Studiums. Die reguläre Rate liegt bei 150 Euro pro Monat und wird in der Regel vierteljährlich fällig, also mit 450 Euro pro Termin.
Welche Fehler sollten Sie beim Antrag vermeiden?
Viele Probleme entstehen nicht erst bei der BAföG-Berechnung, sondern schon beim Antrag. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Zu späte Abgabe: BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt. Reichen Sie den Antrag im Zweifel lieber unvollständig ein, um die Frist für den laufenden Monat zu wahren. Fehlende Nachweise können Sie unkompliziert digital nachreichen.
Falsche Vermögensangaben: Geben Sie Ihr Sparguthaben, Krypto-Depots oder Autowerte exakt zum Tag der Antragstellung an. Das Amt führt automatisierte Datenabgleiche mit dem Bundeszentralamt für Steuern durch.
Verpasste Folgeanträge: Reichen Sie den Weiterförderungsantrag idealerweise zwei bis drei Monate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums ein, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
Verschwiegene Änderungen: Informieren Sie das Amt sofort, wenn Sie den Studiengang wechseln, aus der WG zurück zu den Eltern ziehen oder Ihr Nebenverdienst steigt.
Fehlende Mitwirkung der Eltern: Wenn Ihre Eltern sich weigern, Formblätter auszufüllen, sollten Sie das Amt umgehend informieren und einen Antrag auf Vorausleistung prüfen.
Unterm Strich: Für wen sich ein BAföG-Antrag 2026 lohnt
Ein BAföG-Antrag lohnt sich 2026 für alle, die ein Studium oder eine förderfähige Ausbildung beginnen oder fortsetzen und ihre Finanzierung nicht sicher aus eigenen Mitteln oder familiärer Unterstützung decken können. Die geltenden Regeln umfassen unter anderem die Studienstarthilfe, das Flexibilitätssemester und die neue Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat seit Januar 2026. Die vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro wurde allerdings verschoben und greift noch nicht zum anstehenden Wintersemester, sondern erst zum Sommersemester 2027.
Sie sollten BAföG also nicht nur dann prüfen, wenn Sie sicher von einer Förderung ausgehen. Ein Antrag kann sich auch dann lohnen, wenn Ihre Situation komplex ist, Sie mit einem Teilanspruch rechnen oder einzelne Voraussetzungen noch nicht eindeutig einschätzen können.
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Häufige Fragen zum BAföG
Welches Amt für Ihren BAföG-Antrag zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie ein Studium im Inland, eine schulische Ausbildung oder einen Auslandsaufenthalt planen. Für Studierende ist meist das Amt bei der Hochschule oder dem Studierendenwerk zuständig. Bei Schüler-BAföG, schulischer Ausbildung oder Auslands-BAföG können andere Stellen zuständig sein. Unabhängig von der Zuständigkeit können Sie Ihren Antrag für jeden Fall zentral über das Bundesportal BAföG Digital online einreichen.
Für die BAföG-Antragstellung brauchen Sie je nach Fall verschiedene Nachweise, zum Beispiel den Ausbildungsnachweis (wie die Immatrikulationsbescheinigung), eigene Kontoauszüge zum Tag der Antragstellung sowie die Steuerbescheide Ihrer Eltern vom vorletzten Kalenderjahr. Häufig werden auch Mietverträge bei eigener Wohnung sowie weitere Nachweise für Praktika, Angaben über Kinder oder Krankenversicherung verlangt. Für eine vollständige Antragstellung sollten alle Nachweise so früh wie möglich vorbereitet werden.
Für den BAföG-Antrag werden je nach persönlicher Situation unterschiedliche Formblatt-Unterlagen benötigt, wie das Formblatt 1 für den Lebenslauf und das Formblatt 3 für das Einkommen der Eltern. Welche Formblatt-Angaben für Ihre Antragstellung nötig sind, hängt von Studium, Einkommen, Vermögen, Hochschule und Bewilligungszeitraum ab. Wer BAföG beantragen möchte, sollte deshalb alle Unterlagen und Nachweise frühzeitig zusammenstellen.
Die Höhe der BAföG-Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem von Bedarfssätzen, Wohnsituation, Einkommen, Vermögen und möglichen Zuschlägen. Im Wintersemester 2026/27 liegt der BAföG-Höchstsatz bei bis zu 992 Euro pro Monat. Wer familienversichert und auswärts wohnend ist, erhält höchstens 855 Euro pro Monat. Wer noch bei den Eltern wohnt, erhält maximal 534 Euro (familienversichert) bzw. 671 Euro (selbstversichert). Für Studierende im Studium an einer Hochschule gilt deshalb nicht für alle derselbe Betrag. Die genaue Höhe der Förderung wird immer individuell berechnet.
Ja. BAföG und Nebenjob können kombiniert werden. Wichtig sind dabei Einkommen, Freibetrag und die Höhe des Verdiensts pro Monat. Wer als Student oder Studierende neben dem Studium arbeitet, sollte darauf achten, dass Einkommen, Freibetrag und Versicherungsstatus zusammenpassen, damit die Förderung nicht unnötig sinkt. Seit Januar 2026 dürfen Sie durchschnittlich bis zu 603 Euro brutto im Monat komplett anrechnungsfrei dazuverdienen, ohne dass sich Ihr BAföG-Anspruch verringert. Erst Verdienste oberhalb dieser Grenze mindern die Förderung.
Der Freibetrag ist beim BAföG wichtig, weil nicht jedes Einkommen vollständig auf die Förderung angerechnet wird. Das gilt für das eigene Einkommen (mit dem anrechnungsfreien Minijob-Freibetrag von aktuell 603 Euro brutto im Monat) und in vielen Fällen auch für das Einkommen der Eltern. Wer BAföG beantragen will, sollte deshalb immer prüfen, welcher Freibetrag im jeweiligen Bewilligungszeitraum gilt. Bei höherem Einkommen der Eltern kann oft noch ein Teilanspruch bestehen.
Ja. BAföG kann nicht nur für ein Studium, sondern auch für bestimmte schulische Ausbildungen und Praktika relevant sein. Ob eine schulische Ausbildung, Praktika oder Schüler-BAföG gefördert werden, hängt von der genauen Ausbildungsform ab. Gerade bei schulischen Angeboten einschließlich Praktika lohnt sich eine genaue Prüfung.
Ja, BAföG kann auch für ein Studium im Ausland oder für bestimmte Praktika im Ausland möglich sein. Entscheidend ist, welche Ausbildung gefördert wird. Beim Auslands-BAföG gibt es oft zusätzliche finanzielle Hilfen, wie Zuschüsse zu den Reisekosten und die Übernahme von Studiengebühren bis zu 5.600 Euro. Wichtig ist hierbei eine frühzeitige Antragstellung, da für das Ausland andere, zentrale Auslands-BAföG-Ämter in Deutschland zuständig sind als für das normale Inlandstudium.
Die Studienstarthilfe ist eine Unterstützung für bestimmte Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten. Sie steht im Zusammenhang mit BAföG und Ausbildungsförderung, wird aber gesondert beantragt. Sie beträgt einmalig 1.000 Euro, wird als reiner Zuschuss komplett geschenkt und später nicht auf das reguläre BAföG angerechnet. Für viele Studierende im ersten Studium ist die Studienstarthilfe ein wichtiger Betrag zum Start an der Hochschule.
Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den Ihr BAföG-Antrag bewilligt wird (in der Regel zwei Semester; also ein komplettes Studienjahr). Läuft dieser Bewilligungszeitraum ab, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Für Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, den Bewilligungszeitraum im Blick zu behalten, damit die Förderung ohne Unterbrechung weiterlaufen kann.
Der genaue Auszahlungstermin kann vom Verfahren und vom Bewilligungszeitraum abhängen. Grundsätzlich gilt jedoch: Das BAföG wird immer im Voraus für den kommenden Monat überwiesen. Das Geld ist gesetzlich so angewiesen, dass es spätestens am letzten Bankarbeitstag des Vormonats auf Ihrem Konto eingeht. Für Studierende und andere Auszubildende ist deshalb wichtig, den BAföG-Antrag vollständig einzureichen, damit sich die Förderung nicht verzögert. Wer beim Auszahlungstermin sicher planen möchte, sollte Antrag, Nachweise und Formblatt-Unterlagen früh an das zuständige Amt senden.
Wenn Sie BAföG für ein Studium erhalten, müssen Sie später in der Regel einen Teil davon zurückzahlen. Beim BAföG für Studierende besteht die Förderung grundsätzlich zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinsfreien Darlehen. Zurückgezahlt werden müssen höchstens 11.550 Euro, selbst wenn Sie insgesamt deutlich mehr Geld erhalten haben. Die Rückzahlung startet spätestens fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Regelrate beträgt 150 Euro pro Monat beziehungsweise 450 Euro pro Quartal.
Ja, denn auch dann kann ein BAföG-Antrag sinnvoll sein. Ob trotz Unterstützung durch die Eltern noch Förderung möglich ist, hängt von Einkommen, Freibetrag, Vermögen, Bedarfssätzen und der konkreten Höhe des anrechenbaren Betrags ab. Selbst wenn Ihre Eltern Ihnen monatlich Geld geben, kann durch die hohen Freibeträge oft noch ein BAföG-Teilanspruch bestehen. Gerade im Studium an einer Hochschule lohnt sich die Prüfung oft trotzdem.
Für BAföG 2024 und 2025 galten bereits wichtige Verbesserungen, die auch 2026 für viele Studierende weiter relevant sind. Die in diesen Jahren eingeführten Erhöhungen und Extras (wie das Flexibilitätssemester und die Studienstarthilfe) bilden unverändert das Fundament für das anstehende Wintersemester 2026/2027. Wer BAföG 2026/27 beantragen will, sollte deshalb nicht nur auf neue Regeln schauen, sondern auch auf die seit 2024 und 2025 geltenden Änderungen bei Förderung, Studienstarthilfe, Einkommen und Antragstellung.
BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Gemeint ist damit das Gesetz zur Ausbildungsförderung und zugleich die Förderung selbst. Für Studierende, Schülerinnen, Schüler und andere Auszubildende ist BAföG eine wichtige staatliche Unterstützung für Studium, schulische Ausbildung und weitere geförderte Bildungswege.



