
2024 gab es so wenige BaföG-Bezieher wie seit 25 Jahren nicht. Neben Studierenden wurden auch Schülerinnen und Schüler gefördert.
Erstmalig gibt es eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro für sozial bedürftige Studienanfänger und -anfängerinnen, diese wird zusätzlich zum BAföG gezahlt.
Mit dem Flexibilitätssemester gibt es nun einmalig Anspruch auf ein zusätzliches Semester BAföG – ohne weitere Begründung, einfach auf Antrag.
Die Bundesregierung hat entscheidende Änderungen am BAföG beschlossen, die Studierenden und Schülern sowie Schülerinnen finanziell zugutekommen sollen. Der BAföG-Satz wird erhöht, die Einkommensgrenzen heraufgesetzt, eine Einmalzahlung zum Studienstart eingeführt und Freibeträge werden erhöht. Zudem darf die Regelstudienzeit nun überschritten werden.
Bedarfssätze: Die BAföG-Sätze steigen um 5 Prozent. Der Förderhöchstsatz liegt damit bei 992 Euro pro Monat.
Wohnkostenpauschale: Studierende, die nicht mehr bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten wohnen, erhalten nun 380 Euro statt zuvor 360 Euro für die Wohnkosten.
Studienstarthilfe: Neu ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für Studienanfänger und -anfängerinnen aus einkommensschwachen Haushalten. Auch wenn Sie kein BAföG beantragen, können Sie sich die Starthilfe auszahlen lassen.
Freibeträge: Die Einkommensgrenzen steigen um 5,25 Prozent, um mehr Menschen den Zugang zu BAföG zu ermöglichen.
Flexibilitätssemester: Bisher gab es BAföG nur während der Regelstudienzeit. Künftig gibt es das Geld ein Semester länger; ein sogenanntes Flexibilitätssemester, das auch ohne speziellen Grund beantragt werden kann.
Fachrichtungswechsel: Auch der Wechsel in einen anderen Studiengang wird einfacher. Fortan kann bis zum Beginn des 5. Fachsemesters bei wichtigem Grund die Fachrichtung gewechselt werden, ohne dass dadurch die BAföG-Förderung verloren geht.
Digitalisierung: Seit Februar 2024 gibt es die App BAföG Digital, in der unter anderem Nachweise hochgeladen werden können. Zudem gibt es mittlerweile einen BAföG-Rechner.
Das ist BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung nach ihren Wünschen, wenn sie selbst und ihre Familie diese nicht finanzieren können. Mit der Abkürzung BAföG ist nicht nur das Gesetz gemeint, sondern auch die Förderung selbst.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
- (geplante) Teilnahme an einem Vollzeit-Studium oder einer weiterführenden schulischen Ausbildung
- Nachweis der Eignung für das Studium oder die weiterführende schulische Ausbildung (zum Beispiel die Allgemeine Hochschulreife)
- nicht ausreichende finanzielle Mittel, um die Kosten während der Ausbildungszeit zu decken (auch nicht bei Eltern, Erziehungsberechtigten oder Ehepartnern und Ehepartnerinnen)
- Beginn des Studiums oder der weiterführenden schulischen Ausbildung vor dem 25. Geburtstag; für geförderte Ausbildungen an bestimmten Fachschulen oder Zweitausbildungen gilt eine Altersgrenze bis zum 30. Geburtstag (Ausnahmen möglich)
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit Bleibeperspektive; einige Ausnahmen für EU-Bürger und Geflüchtete möglich
- eventuell Leistungsnachweise (zum Beispiel Studienbescheinigungen)
So wenig BAföG-Empfänger wie seit 25 Jahren nicht mehr
Im Jahr 2024 erhielten bundesweit 612.800 Menschen BAföG – das sind 22.800 weniger als im Vorjahr und der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. Die meisten Geförderten waren Studierende (483.800), 21 Prozent Schülerinnen und Schüler (129.000). Studierende bekamen im Schnitt 657 Euro im Monat, Schülerinnen und Schüler 539 Euro. Insgesamt sank die durchschnittliche Förderhöhe auf 635 Euro, die Bundesausgaben reduzierten sich um 9 Prozent auf 3,1 Milliarden Euro. Der Frauenanteil unter den Geförderten lag übrigens bei 59 Prozent.
Für die Zukunft hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform des BaföG geeinigt. Ab dem Wintersemester 2026/27 soll die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro steigen, der Grundbedarf ab 2027 schrittweise angehoben werden.
So beantragen Sie BAföG
Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen. Welches BAföG-Amt für Sie zuständig ist, hängt von der Art Ihrer Ausbildung ab. So wenden sich inländische Studenten und Studentinnen etwa an das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind. Beim Auslands-BAföG hängt es vom Zielland ab, welches Studentenwerk zuständig ist. Für eine schulische Ausbildung und eine Ausbildung im Ausland gelten andere Regeln.
Alle Adressen und Antragsformulare sind auf den offiziellen BAföG-Seiten im Internet zu finden. BAföG kann auch bequem online beantragt werden – einfach das Formular digital abschicken ohne Ausdrucken, ohne Unterschrift.
Checkliste für den Antrag
- Zuständiges BAföG-Amt ermitteln
für Studierende in Deutschland meist das Studentenwerk der Hochschule; bei Auslands-BAföG abhängig vom Zielland
- Antragsformulare besorgen
online auf den offiziellen BAföG-Seiten oder per App „BAföG Digital“
- Unterlagen vorbereiten
Angaben zu Anschrift, Familienstand, Kindern, Einkommen und Vermögen ausfüllen; Immatrikulationsbescheinigung und weitere Nachweise über Ausbildung bzw. Studium beifügen
- Leistungsnachweise einplanen
ab dem 5. Semester oder nach etwa 2 Jahren Studienzeit verlangt das BAföG-Amt meist Leistungsnachweise
- Antrag fristgerecht einreichen
frühestens ab Studienbeginn, idealerweise spätestens im Startmonat, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird
- Weiterförderungsantrag stellen
nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (meist 2 Semester); Folgeantrag 2 Monate vorher einreichen
Nach der Beantragung benötigen Sie Geduld. Der Antrag kann mehrere Wochen bearbeitet werden. Wer rechtzeitig beantragt, vermeidet finanzielle Engpässe.
So hoch ist der BAföG-Satz
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt von Ihrem BAföG-Bedarfssatz ab. Das Amt für Ausbildungsförderung berechnet ihn. Danach wird Ihr anrechenbares Einkommen und Vermögen abgezogen, gleiches gilt für das anrechenbare Einkommen und Vermögen von Ehepartnern, Ehepartnerinnen und Eltern sowie Erziehungsberechtigten. Das Ergebnis ist Ihr BAföG-Förderungsbetrag.

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(inklusive der Zuschüsse für Krankenversicherung und Pflegeversicherung für selbst beitragspflichtig Versicherte)
- Wer, wie die meisten Studierenden, familienversichert ist und nicht bei den Eltern wohnt, erhält maximal 855 Euro.
- Wer bei den Eltern wohnt und familienversichert ist, erhält maximal 664 Euro.
- Für studierende Eltern gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 160 Euro je Kind.
- Bei Schülern sind die jeweiligen Höchstsätze etwas niedriger und abhängig von der Schulart.
Weitere Infos finden Sie beim BAföG-Rechner.
BAföG jetzt flexibler und länger beziehen
Bei Studierenden gilt die Förderung meist für die Dauer der Regelstudienzeit. Für ein Bachelorstudium sind das üblicherweise 6 Semester, für ein Masterstudium 4 Semester.
Neu ist nun: das Flexibilitätssemester. Damit können Sie ein zusätzliches Semester BAföG erhalten – ganz ohne Begründung und unabhängig von Krankheit oder Gremientätigkeit. Ein Antrag genügt. Zudem gibt es Ausnahmen, in denen Sie die Unterstützung länger bekommen können. Entlastung gibt es beispielsweise für Studierende, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Sie bleiben BAföG-berechtigt über das Ende der Förderungshöchstdauer hinaus.
Seit Mitte 2024 ist außerdem ein Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des fünften Fachsemesters möglich, ohne dass Ihr BAföG-Anspruch vollständig verfällt. In beiden Fällen beginnt die Förderungshöchstdauer neu.
Wenn das Geld knapp ist: Vorausleistung beantragen
Wenn Ihre Ausbildung gefährdet ist, weil Ihre Eltern/Erziehungsberechtigte keine Angaben zu ihren Einkommensverhältnissen machen möchten oder keinen Unterhalt zahlen, können Sie einen Vorausleistungsantrag stellen. Die BAföG-Vorausleistung ist keine Vorschusszahlung, sondern eine besondere Unterstützung des Amtes, wenn die Ausbildung durch fehlende Unterhaltsleistungen gefährdet ist.
So hoch ist die neue Wohnpauschale
Der BAföG-Gesamtförderbetrag enthält eine Wohnpauschale. Dieses Geld ist bereits im Höchstsatz enthalten.
- Wohnen Sie noch bei Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten oder in einer Wohnung, die Ihren Eltern/ Erziehungsberechtigten gehört, beläuft sich die Wohnpauschale auf 59 Euro pro Monat.
- Wenn Sie eine eigene Wohnung unterhalten, erhalten Sie seit dem Wintersemester 2024/25 beziehungsweise dem Schuljahr 2024/25 nun 380 Euro statt zuvor 360 Euro.
Bei Auszug sollten Sie also umgehend das zuständige Amt informieren.
So viel Einkommen ist erlaubt
Grundsätzlich werden Ihr eigenes Einkommen und Vermögen, das Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners bzw. -partnerin und das Einkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten auf den ermittelten Bedarfssatz angerechnet – und zwar in dieser Reihenfolge. Wie hoch die Werte konkret sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb Sie Ihren Anspruch mit dem BAföG-Rechner prüfen sollten.
- Elternunabhängiges BAföG
Grundsätzlich müssen die Eltern/ Erziehungsberechtigte die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, BAföG-Leistungen auch ohne die Einkommensangaben der Eltern zu erhalten. Für dieses elternunabhängige BAföG muss mindestens eines der folgenden Merkmale zutreffen:
- Der Aufenthaltsort der Eltern/Erziehungsberechtigten ist nicht bekannt.
- Die Eltern/ Erziehungsberechtigten leben im Ausland und können unter anderem aus rechtlichen Gründen keinen Unterhalt in Deutschland zahlen.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist älter als 30 Jahre zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns (Bachelor, Master etc.).
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller war bereits 5 Jahre erwerbstätig oder alternativ: 3 Jahre in Berufsausbildung plus 3 Jahre erwerbstätig.
- Verheiratet? Aufgepasst!
Das Einkommen Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners bzw. Partnerin hat direkten Einfluss auf die bewilligte Summe. Jedoch wird das monatliche Nettoeinkommen nur dann angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Der BAföG-Rechner hilft bei der näheren Bestimmung.
- Auch das Vermögen zählt
Ab einem Vermögen von 15.000 Euro reduziert sich der bewilligte BAföG-Betrag. Wer älter als 30 ist, hat einen Freibetrag von 45.000 Euro. Je Kind erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag um 2.300 Euro. Das Vermögen von Ehepartnern bzw. -partnerinnen und Eltern/ Erziehungsberechtigten spielt keine Rolle.
Der Freibetrag für das Einkommen Ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten wurde zum August 2024 um 5,25 Prozent angehoben. Dadurch lohnt es sich für mehr Menschen, das Antragsformular beim BAföG-Amt einzureichen.
BAföG gibt es nicht nur für Studierende
1. Schüler-BAföG
Ob Schülerinnen und Schüler BAföG erhalten können, hängt insbesondere von der Art der Schule ab – teilweise existieren weitere Voraussetzungen. Die Bedarfssätze richten sich zumeist ebenfalls nach der Schulart. Zuständig sind die bei den Kreis- und Stadtverwaltungen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung.
2. BAföG im Praktikum
BAföG wird für Pflichtpraktika gezahlt, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind. Die Vergütung aus dem Praktikum wird auf das BAföG angerechnet, Freibeträge sind möglich. Freiwillige Praktika können teils gefördert werden, Vollzeit-Praktika während der Vorlesungszeit meist nicht. Auslandspraktika sind förderfähig, wenn sie als Pflichtpraktikum anerkannt sind. Nachweise zur Art, Dauer und Vergütung sind für den Antrag nötig.
3. BAföG im Ausland
Wer Anspruch auf BAföG in Deutschland hat, kann es auch für eine Ausbildung im Ausland beziehen. So soll ein Auslandsaufenthalt ermöglicht werden. Für Ausbildung oder Studium innerhalb der EU gibt es keine zeitliche Begrenzung. Auslandsaufenthalte außerhalb der EU werden regulär bis zu 1 Jahr, im Ausnahmefall bis zu 2,5 Jahre gefördert.
Das Auslands-BAföG kann höher sein als das Inlands-BAföG, da auch Studiengebühren und Reisekosten übernommen werden. Beantragt wird es beim zuständigen Auslandsamt; für die USA zum Beispiel beim Studierendenwerk Hamburg.
4. Meister-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG wird landläufig Meister-BAföG genannt. Es ist aber viel umfangreicher und unterstützt bei mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen wie Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in, Betriebswirt/in und Meister/in. Es funktioniert ähnlich wie das BAföG, hat aber spezielle Regeln.
Arbeiten trotz BAföG-Bezug
Sie können trotz BAföG-Bezug arbeiten und eigenes Geld verdienen und als Single ohne Kind beispielsweise durchschnittlich 556 Euro im Monat (Minijob-Grenze) hinzuverdienen, ohne dass es sich mindernd auf die BAföG-Höhe auswirkt.
Das Geld wird ausschließlich bargeldlos per Überweisung ausgezahlt, daher lohnt sich ein eigenes Konto. Viele Sparkassen bieten kostenlos ein Schülerkonto und ein Studentenkonto zur Kontoführung an. So können Sie sich deutschlandweit an rund 20.000 Geldautomaten bequem Bargeld auszahlen lassen, fast überall bargeldlos mit Debitkarte bezahlen sowie sicheres Mobile- und Online-Banking nutzen.
Ist BAföG ein Kredit oder ein Zuschuss?
Die Förderung gibt es als Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen. Schüler erhalten in der Regel einen Vollzuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen. Für Studierende besteht die Förderung jeweils zur Hälfte aus Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen. Nur letzteres muss zurückgezahlt werden.
BAföG zurückzahlen
Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhalten Sie einen Rückzahlungsbescheid, die erste Rate wird ein halbes Jahr später fällig. Die Rückzahlung bezieht sich auf den ersten geförderten Studiengang, also zum Beispiel bei Bachelor/Master auf den Bachelor.
Als ehemalige Studierende zahlen Sie in der Regel die Hälfte der erhaltenen BAföG-Fördersumme, höchstens jedoch 10.010 Euro zurück. Die Rückzahlung erfolgt vierteljährlich in Raten von meist 390 Euro.
Tipp: Lesen Sie unsere Ratgeber zum Thema BAföG zurückzahlen
Ohne finanzielle Sorgen durch die Studienzeit?
Häufige Fragen zum BAföG
Ein BAföG-Antrag kann abgelehnt werden,
- wenn Sie oder Ihre Eltern/ Erziehungsberechtigten zu viel verdienen.
- Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und auch über keine Bleibeperspektive verfügt, ist in der Regel von BAföG ausgeschlossen.
- Auch sollten Sie nicht älter als 45 Jahre sein und die Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben. Weitere Voraussetzungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Mit der Reform wurden die Einkommensgrenzen angehoben, sodass sich für mehr Menschen ein Antrag lohnt. Wie viel BAföG Sie erhalten, hängt von Ihrem eigenen Einkommen und dem Ihrer Familie und Eltern/ Erziehungsberechtigten ab. Auch die Ausbildungsstätte spielt eine Rolle. Wenn Sie allein oder in einer WG wohnen, nicht zu viel verdienen und selbst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, können Sie bis zu 992 Euro pro Monat BAföG erhalten.
Das BAföG wird für den Monat im Voraus überwiesen. Das heißt, dass es in der Regel am letzten Werktag im Monat für den kommenden Monat auf Ihrem Konto eingehen sollte.
BAföG beantragen Sie am besten online über das Portal BAföG-Digital. Sie brauchen: eine Immatrikulationsbescheinigung, Einkommensnachweise der Eltern oder Partner und ggf. Nachweise zu Vermögen oder Miete. Reichen Sie den Antrag frühzeitig und vollständig ein, damit die Förderung pünktlich beginnt. Fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden.
Wie viel BAföG Sie zurückzahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie erhalten haben. In der Regel müssen Sie nur etwa die Hälfte zurückzahlen. Die andere Hälfte wird Ihnen geschenkt. Maximal liegt der Rückzahlungsbetrag bei 10.010 Euro, sodass die „Schenkung“ auch größer ausfallen kann.
Wenn Sie nicht unter 45 Jahre alt sind und ein Studium oder eine Ausbildung an einer weiterführenden Schule absolvieren, können Sie BAföG beantragen. Entscheidend für die Bewilligung und die Leistungshöhe ist das eigene Einkommen und gegebenenfalls das der Eltern/ Erziehungsberechtigten und Partner beziehungsweise Partnerin.
Nein, das Kindergeld wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Ja. Die Nebenverdienstgrenze liegt bei 556 Euro im Monat. Durchschnittlich dürfen Sie sich damit 556 Euro im Monat neben dem BAföG abzugsfrei dazuverdienen.
Ja. Das BAföG unterstützt auch Auslandsaufenthalte. Wer es im Inland beziehen kann, kann es auch im Ausland erhalten. Die Förderhöhe des Auslands-BAföG kann sogar höher liegen als das Inlands-BAföG.
Wenn kein Anspruch auf BAföG besteht, gibt es alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Studienkredite, Stipendien oder Nebenjobs. Viele Hochschulen bieten auch spezielle Beratungsstellen, die bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen, wenn der Antrag abgelehnt wurde.
Neu ist seit dem Wintersemester 2024/25 eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro für sozial bedürftige Studienanfänger und -anfängerinnen. Sie wird zusätzlich zum BAföG gezahlt. Voraussetzungen:
- Erstmalige Immatrikulation für ein Vollzeitstudium (unter 25 Jahre)
- Bezug bestimmter Sozialleistungen im Monat vor Studienbeginn (zum Beispiel Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Antragstellung innerhalb von 2 Monaten nach Studienbeginn ausschließlich online über das Portal BAföG-Digital. Diese Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden und soll Einstiegskosten wie Laptop, Kaution oder Semestergebühren abdecken.
Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Beginn des 5. Fachsemesters ohne Begründung möglich, muss aber dem BAföG-Amt gemeldet werden. Danach ist ein Wechsel nur bei einem wichtigen, schriftlich nachgewiesenen Grund erlaubt, etwa bei Krankheit. Beim Wechsel werden frühere Fachsemester angerechnet, dabei sind maximal vier „Verlustsemester“ zulässig. Überschreitet der Wechsel die Regelstudienzeit, endet der BAföG-Anspruch meist. Werden diese Fristen und Voraussetzungen nicht eingehalten, kann das BAföG gekürzt oder gestrichen werden.
Die aktuellen BAföG-Sätze setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Bedarfssatz für Studierende: 475 Euro Grundbedarf pro Monat
- Wohnkostenpauschale: 380 Euro, wenn nicht bei den Eltern gewohnt wird
- Höchstsatz BAföG: bis zu 992 Euro monatlich (inklusive Kranken- und Pflegeversicherung), bei Elternwohnenden ca. 664 Euro
- Freibeträge: wurden um 5,25 Prozent erhöht, zum Beispiel für Einkommen von Eltern oder eigenen Einkommen vor Anrechnung
Die Wohnkostenpauschale soll laut Koalitionsvertrag 2026/27 auf 440 Euro steigen.