Mann mit Frau auf den Schultern. Sie renovieren eine Wohnung.

Renovieren, sanieren, modernisieren – wo liegt der Unterschied?

Das steckt hinter den Begriffen
Die Zeiten ändern sich, das Zuhause auch: Sie wollen Ihre Fenster austauschen, die Wände dämmen, Parkett im Wohnzimmer verlegen oder sich um Ihren feuchten Keller kümmern? Dann werden Sie in jedem Fall handwerklich aktiv. Doch was ist was? Was ist noch eine Renovierung, wann beginnt eine Modernisierung – und was ist schließlich eine Sanierung? Und welche Arbeiten dürfen Sie selbst übernehmen, welche überlassen Sie besser Fachkräften? Das Einmaleins der handwerklichen Veränderungen im Überblick.

Viele verwechseln die Begriffe Renovierung, Modernisierung und Sanierung oder verwenden sie im Alltag gleichbedeutend. Das liegt auch daran, dass es durch die Entwicklungen der letzten Jahre Begriffsverschiebungen gegeben hat. Dabei geht es streng genommen um drei unterschiedliche Vorhaben: das kleinste ist die Renovierung, das größte die Sanierung.

Renovieren = verschönern und reparieren 

Bei einer Renovierung geht es ganz klar um eine optische Verbesserung und um ästhetische Bedürfnisse. Es sollen kleinere Mängel, die durch die tägliche Nutzung entstehen, behoben werden – und ein frisches Design bringt Abwechslung in die eigenen vier Wände. Eine Renovierung umfasst daher vor allem Schönheitsreparaturen und Malerarbeiten: Die Arbeiten sind nicht zwangsläufig nötig, verbessern aber das Wohngefühl. Sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter können viele Renovierungsarbeiten selbst erledigen und müssen dafür nicht unbedingt einen Handwerker engagieren.

Typische Beispiele für Renovierungsmaßnahmen sind:

Maler steht in einem Raum mit einer Leiter und kippt Farbe in einen Topf.

 Modernisieren = verbessern und erneuern 

Zur Modernisierung gehört indes auch –  durch die umgangssprachliche Verwendung – die energetische Sanierung. Das Ziel einer Modernisierung ist, eine Immobilie nachhaltig auf den neuesten Stand zu bringen. Viele Wohneigentümer modernisieren ihr Zuhause, damit sie langfristig ihre Energie- und Wasserkosten senken können. Durch eine Modernisierung erhöhen sich Wohnkomfort und der Wert der eigenen vier Wände. Sprich: Wenn Sie Ihre Immobilie modernisieren, können Sie bei einem Verkauf einen höheren Preis erzielen oder die Kosten auf die Miete umlegen. Einige Modernisierungsmaßnahmen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel zur Senkung des Energiebedarfs oder für den Brandschutz.

Typische Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen sind:

Sanieren = Mängel und Schäden beheben 

Anders als bei einer Renovierung ist der Anlass für eine grundlegende Sanierung immer ein gravierender Mangel. Eine Sanierung führen Sie durch, wenn Sie einen Schaden beheben möchten oder die Immobilie überhaupt wieder nutzbar machen möchten. Sie stellen also die ursprüngliche Qualität Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses wieder her. Die Arbeiten sind häufig aufwendig und erfordern Fachwissen und spezialisierte Handwerker. Sanierungsmaßnahmen erhöhen am Ende natürlich auch den Gebrauchswert der Immobilie.

Typische Beispiele für Sanierungsmaßnahmen sind:

Häufige Fragen zum Sanieren, Modernisieren und Renovieren

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Was ist der Unterschied zwischen Renovieren und Sanieren?

Das Renovieren ist die Kür, das Sanieren ist die Pflicht.

Beim Renovieren wird das Wohnumfeld verändert, um es zu verschönern. Dazu gehört der sprichwörtliche „Tapetenwechsel“ oder das Streichen: von Wänden, Türen, Heizungsrohren oder Fenstern. Also alle kleinen und dekorativen Schönheitsreparaturen, die auch selbst durchgeführt werden können.

Beim Sanieren dagegen dürfen nur Fachhandwerker die Arbeiten ausführen, nachdem ein Bausachverständiger eine gründliche Bestandsaufnahme gemacht hat. Denn bei der Sanierung geht es um große Mängel oder gar erhebliche Schäden, die behoben werden müssen. Wird ein Dach repariert oder gar neu gedeckt, wird die Bausubstanz von Schimmel, Feuchtigkeit oder gar Asbest befreit – ist das keine Instandhaltung mehr, sondern eine grundlegende Instandsetzung.

Eine Sanierung stellt das Objekt überhaupt erstmal wieder her. Sie umfasst größere Bauarbeiten, die dazu führen können, dass das Objekt für die Zeit der Baumaßnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden kann. Hierbei werden solche Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, die unbedingt notwendig sind, um die Immobilie wieder bewohnbar zu machen – zum Beispiel durch ein neues Dach.

Bei der Modernisierung dagegen wird die vorhandene Wohnqualität noch verbessert. Hier gibt es meist nur vorübergehende Einschränkungen beim Wohnen – ein Auszug jedoch ist nicht unbedingt nötig. So verbessern neue Heizungen oder Isolierglasfenster etwa die Wohnqualität. Natürlich gibt es Möglichkeiten, in manchen Fällen sogar Vorschriften, notwendige Sanierungsarbeiten mit nachhaltigen Modernisierungsarbeiten zu kombinieren. So werden Dachsanierungen oft mit Dämmmaßnahmen verbunden, die die Energiesparverordnung vorschreibt.

Alles, was die Immobilie zurück in den ursprünglich bewohnbaren Zustand bringt, gehört zur Sanierung. Dabei werden Mängel oder Schäden an der Bausubstanz der Gebäude beseitigt. Das kann die Fassade, das Dach, den Balkon, Abwasserrohre, die Elektrik oder morsche Böden und Balken betreffen, aber auch die Entfernung von Schimmelpilz oder Feuchtigkeit in Räumen. Eine Sanierung ist sozusagen die grundlegende Stabilisierung der vier Wände, um prinzipiell ein Wohnen zu ermöglichen. Sanierungen sind nicht zu verwechseln mit Luxussanierungen, wo etwa Marmortreppen eingebaut werden, nur zum Zwecke, die Mieten zu erhöhen. Notwendige Sanierungen – im eigentlichen Sinne – zerstören keinen bezahlbaren Wohnraum, sondern stellen ihn wieder her – wenn etwa winddurchlässige Fenster durch neue Isolierfenster ersetzt werden.

Alles, was die Wohnqualität hebt und verbessert, was nachhaltig Energie und Wasser spart, gehört zu den Modernisierungsmaßnamen. Das kann der barrierefreie Umbau, die Wärmedämmung, der Austausch der Türen, die Heizungserneuerung, der Lifteinbau oder der Balkonausbau sein. Als Modernisierung gilt etwa auch, wenn noch intakte Fenster gegen neue isolierverglaste Schallschutzfenster ausgetauscht werden.

Renovierungen sind nicht zwingend notwendige, meist optische Anpassungen der eigenen vier Wände mit dem Ziel, das persönliche Wohngefühl zu verbessern. Mit handwerklichen Arbeiten, den so genannten Schönheitsreparaturen, wird das Wohndesign aufgehübscht. Zeigen sich etwa an Wänden, Decken, Fußböden, Heizkörpern und Heizrohren die Zeichen der Zeit, gehören eine neue Auslegeware oder ein neuer Farbanstrich (auch an der Fassade vom Gebäude) zur typischen Renovierung.

Renovierungsmaßnahmen wie das Streichen von Wänden kann der Mieter – soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart – allein und nach seinem Geschmack in der Wohnung durchführen (lassen). Sie sind eher eine ästhetische als eine baulich erforderliche Maßnahme. Die Kosten trägt der Mieter in der Regel selbst.

Modernisierungsmaßnahmen, wie der Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung, kann der Eigentümer beschließen und auf die Miete umlegen. Die energetische Sanierung, die oft eine Modernisierung ist, wird in vielen Bereichen vom Staat gefördert.

Sanierungsmaßnahmen stellen einen Zustand wieder her, der das Wohnen überhaupt erstmal ermöglicht. Sanierungen sind die aufwändigsten Arbeiten und können nur von Fachleuten durchgeführt werden. Die Kosten dieser Maßnahmen trägt vorrangig der Eigentümer oder die Eigentümerin.

Kleine Schönheitsreparaturen und Umbauten dürfen Sie in der Regel selbst ausführen oder ausführen lassen. Dazu gehören: das Einbauen einer Küche oder eines Hochbetts, das Anbringen von Regalen an der Wand, von neuen Fußleisten am Boden und das Auslegen von Teppich. Beim Verlegen von Laminat oder Parkett empfiehlt es sich, den Vermieter zu fragen. Zu den Schönheitsreparaturen zählen Malerarbeiten aller Art: wie das Streichen der Wände, der Türen, Fenster und Rahmen oder der Heizung. Übrigens: Die Vermieterin oder der Vermieter kann verlangen, dass Sie Kleinreparaturen für sogenannte Bagatellschäden selbst oder auf eigene Kosten durchführen. Eine Reparatur (zum Beispiel am Wasserhahn oder der Jalousie) darf nicht mehr als 75 Euro kosten. In der Regel gilt, dass die jährliche Belastung für Kleinreparaturen nicht über 200 Euro liegen soll.

Eine Sanierung ist die gravierendste Baumaßnahme: Hier muss ein bewohnbarer Zustand überhaupt erstmal wiederhergestellt werden. Da es große Unterschiede zwischen einer Kernsanierung (umfangreiche Arbeiten im gesamten Haus) und einer Teilsanierung (Arbeiten an bestimmten Stellen/Etagen des Hauses) gibt, ist eine pauschale Zeitangabe kaum möglich. Eine Kernsanierung (etwa die Verlegung neuer Rohre, Umbau der Sanitäranlagen, neue Dachkonstruktion) kann gute 6 Monate beanspruchen, eine Teilsanierung (etwa neue Fenster und Bäder) zwei Tage bis 4 Wochen. Dabei kommt es aber immer auf den Umfang an. Unvorhergesehene Ereignisse nicht eingeschlossen.

Wer eine Sanierung plant, sollte sich zunächst von einem Architekten oder von Fachhandwerkerinnen beraten lassen und die entsprechenden Kostenvoranschläge einholen, um die finanzielle Belastung kalkulieren zu können. Als Faustformel gilt: Wenn die Kosten einer Sanierung 75 Prozent der Kosten für einen Neubau betragen, lohnt sich eine Sanierung meist nicht mehr.

Der Staat fördert insbesondere die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen. Nicht zuletzt wegen der Energiekrise und der gestiegenen Heizkosten ist das Interesse an Förderungen 2022 auf einen Rekordwert gestiegen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zahlte rund 2,6 Milliarden Euro an die Antragsteller aus: 85 Prozent mehr als im Jahr 2021 (1,4 Milliarden). Wer plant, dauerhaft Energiekosten zu sparen – und dafür etwa seine alte Heizung gegen eine neue austauscht beziehungsweise sie modernisiert – kann auch im nächsten Jahr mit staatlichen Förderungen rechnen. Einen Überblick über alle aktuellen Förderprogramme  mit Zuschüssen gibt der Bund. Energieeffiziente Gebäude fördert auch die  KfW. Da erfreulicherweise seit August 2022 so viele Anträge wie nie zuvor gestellt werden, müssen sich Antragsteller jedoch auf lange Bearbeitungszeiten (von mehr als 20 Wochen) einstellen.

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