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Ein interessiert zuhörendes  junges Paar in einem Beratungsgespräch mit einer Sparkassenberaterin in einem modernen Büro.

Das sollten Sie wissen, bevor Sie eine Restschuldversicherung abschließen

Kredit absichern
Auch die Rückzahlung eines Kredits können Sie absichern. Das geht etwa für den Fall, dass Sie arbeitslos oder arbeitsunfähig werden oder gar sterben. Eine Restschuldversicherung kann in solchen Fällen einspringen und die Kreditraten zeitweise übernehmen oder im Todesfall die Restschuld ausgleichen. Doch wann ist sie wirklich sinnvoll – und wann nicht?
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Restschuldversicherung übernimmt in den versicherten Fällen für eine bestimmte Zeit die Kreditraten oder gleicht im Todesfall die Restschuld je nach Vertrag sogar aus.

  • Je nach Vereinbarung greift sie etwa, wenn die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer die Raten wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod selbst nicht mehr aufbringen kann.

  • Seit dem 2. Januar 2025 gilt: Bei Konsumentenkrediten dürfen Neuverträge für Restschuldversicherungen erst mit einem zeitlichen Abstand von mindestens einer Woche abgeschlossen werden.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung (auch: Restkreditversicherung) sichert die Rückzahlung eines Kredits ab. Das bedeutet: Sie übernimmt zeitweise die monatlichen Kreditraten oder gleicht die Restschuld ganz oder teilweise aus, wenn bestimmte versicherte Schicksalsschläge eintreten. Dabei kann es sich etwa um Folgendes handeln:

  • unverschuldete Arbeitslosigkeit,
  • Arbeitsunfähigkeit,
  • Todesfall.

Die Leistungen unterscheiden sich abhängig von der Art des Schicksalsschlags: Während die Versicherung im Todesfall (Basisschutz) je nach Vertrag die verbleibende Restschuld komplett zurückzahlen kann, leistet sie bei den Bausteinen unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit meist über einen bestimmten Zeitraum. Sie übernimmt dann für die im Vertrag festgelegte Dauer die monatlichen Kreditraten. Dabei können bestimmte Ausschlüsse festgelegt werden.

Lohnt sich eine Restschuldversicherung für Sie?

Grundsätzlich kann eine Restkreditversicherung sinnvoll sein für Menschen, …

  • die regelmäßige Zahlungsverpflichtungen aus einem Kredit haben und
  • nicht oder nur unter finanziellen Einschränkungen in der Lage sind, ihre Kreditraten mit einem verminderten Einkommen zu decken.

Das gilt allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind nicht bereits über andere Versicherungsprodukte ausreichend abgesichert.
  • Die Versicherung deckt auch tatsächlich gezielt Ihre bestehenden Risiken ab.
  • Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt.

Tipp: Prüfen Sie auch Alternativen zur Restschuldversicherung. So kann beispielsweise auch eine Risikolebensversicherung Ihre Familie für Ihren Todesfall absichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent eine monatliche Rente. Unten in diesem Artikel erfahren Sie mehr zu möglichen Alternativen zur Restschuldversicherung. Es lohnt sich, verschiedene Möglichkeiten zu vergleichen. 

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In diesen 2 Fällen sollten Sie insbesondere prüfen, ob Sie die Versicherung brauchen

  1. Restkreditversicherung für Alleinverdienende

    Für Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener kann eine Restkreditversicherung wichtig sein, weil das gesamte Haushaltseinkommen von einer einzigen Person abhängt. Stellen Sie sich vor, diese Person fällt durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im schlimmsten Fall durch ihren Tod aus. Natürlich denkt niemand gern über solche Themen nach. Für die Familie käme jedoch erschwerend zum jeweiligen Schicksalsschlag hinzu, dass sie laufende Kreditraten weiter bezahlen muss. Eine Restkreditversicherung kann in solchen Situationen einspringen. Dadurch lassen sich finanzielle Belastungen für die Familie reduzieren und das Risiko einer Überschuldung verringern.

  2. Restkreditversicherung für Menschen mit geringen finanziellen Rücklagen

    Auch Menschen mit geringen finanziellen Rücklagen kann eine Restkreditversicherung unter Umständen sinnvoll absichern. Wenn unerwartete Ereignisse wie eine längere Krankheit mit Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder ein Todesfall eintreten, fehlen ohne Notgroschen schnell die finanziellen Reserven. Die Kreditraten fallen dennoch weiter an. In solchen Situationen kann die Versicherung einspringen. Dadurch reduziert sich das Risiko, dass finanzielle Schwierigkeiten rasch zu größeren Schuldenproblemen führen. Wichtig ist dabei natürlich insbesondere für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln, dass die Versicherung bezahlbar bleibt. Ein Vergleich mit den alternativen Möglichkeiten zur Absicherung ist sinnvoll, um die passende Lösung zu finden.

Was die Restkreditversicherung deckt – und was nicht

Das ist oft abgedeckt

  • Tod der versicherten Person:

    Die Versicherung übernimmt je nach Vereinbarung im Vertrag maximal die komplette Restschuld oder zahlt eine vereinbarte Summe, um die Familie finanziell zu entlasten.

  • Arbeitsunfähigkeit:

    Eine Restkreditversicherung, die diesen Baustein abdeckt, übernimmt im Versicherungsfall die Kreditraten im vereinbarten Umfang beziehungsweise für die vereinbarte Dauer.

  • Unverschuldete Arbeitslosigkeit (bei entsprechender Zusatzabsicherung):

    Die Kreditraten werden für die vereinbarte Zeit übernommen. Dabei gelten die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen.

Das ist meist nicht abgedeckt

  • Bei selbstverschuldeten Ereignissen greift die Versicherung oft nicht, zum Beispiel bei Verletzungen durch grob fahrlässiges Verhalten.

  • Je nach Anbieter kann es unterschiedliche Ausschlüsse geben, zum Beispiel bei Vorerkrankungen oder bestimmten Beschäftigungsverhältnissen.

  • Es besteht kein Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen.

  • Normalerweise können Sie Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit in Anspruch nehmen. Oft gelten außerdem Karenzzeiten, bevor die Zahlungen beginnen. Erklärungen dazu finden Sie unten.

Hinweis:

Je nach Versicherer können die abgedeckten Leistungen und Voraussetzungen deutlich variieren. Welche Leistungen tatsächlich gelten, hängt immer vom konkreten Versicherungsvertrag und den darin festgelegten Bedingungen ab. Daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen vor Abschluss genau zu prüfen.

2 Beispiele: Wann die Versicherung greift

Beispiel 1: Wann eine Restkreditversicherung mit Komplettschutz greift

Mia und ihr Mann Armin schließen eine Baufinanzierung über 15 Jahre ab. Während der Laufzeit wird Armin unverschuldet arbeitslos. Es fällt ein Gehalt weg. Dadurch reduziert sich das zur Verfügung stehende Einkommen des Paares. Trotzdem müssen Sie weiterhin jeden Monat Ihre Kreditraten zahlen. Die beiden haben eine Restkreditversicherung mit Komplettschutz inklusive Arbeitslosigkeit abgeschlossen. Diese übernimmt im Rahmen der vereinbarten Leistungen zeitweise die Kreditraten.

Beispiel 2: Wann eine Restkreditversicherung mit Basisschutz greift

Bastian und Bärbel haben ebenfalls eine Baufinanzierung über 15 Jahre abgeschlossen. Als Alleinverdiener möchte Bastian Bärbel nun für seinen Todesfall absichern. Die Restkreditversicherung mit Basisschutz greift im Todesfall des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin. Das bedeutet: Falls Bastian während der Kreditlaufzeit sterben sollte, zahlt sie die noch ausstehende und versicherte Kreditsumme an das Kreditinstitut zurück. So würde Bärbel deutlich entlastet.

Tipp:

Erkundigen Sie sich vor Versicherungsabschluss unbedingt nach Ausschlüssen. So können je nach Vertrag bestimmte Ursachen ausgeschlossen werden, beispielsweise Todesfälle aufgrund von Suchterkrankungen.

Fristen, Kosten, Laufzeit und Karenzzeiten: Das sollten Sie zu den Rahmenbedingungen wissen

Fristen

Für Neuverträge seit dem 2. Januar 2025 gilt: Eine Restkreditversicherung darf bei einem Konsumentenkredit (auch: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag) nicht mehr zusammen mit dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Es muss mindestens eine Woche zwischen dem Kreditabschluss und dem Abschluss der Versicherung verstreichen. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor übereilten Entscheidungen geschützt werden. Bei Immobiliendarlehen (auch: Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag) gilt diese Frist nicht. Geregelt ist dies im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 7a Absatz 5.

Kosten

Der Versicherungsbeitrag richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihres Kredits, dem Umfang der versicherten Risiken, den Leistungen und der gewünschten Vertragslaufzeit. So sind beispielsweise die Kosten für eine Versicherung mit Basisschutz für den Todesfall in der Regel deutlich geringer als eine Restschuldversicherung mit Komplettschutz.

Laufzeit

Die Laufzeit einer Restschuldversicherung sollte normalerweise der Laufzeit des jeweiligen Kredits entsprechen. Prüfen Sie, was nach dem jeweiligen Vertrag passieren würde, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen. Welche Laufzeit sinnvoll ist, hängt letztlich immer auch von den konkreten Kredit- und Versicherungsbedingungen ab.

Warte- und Karenzzeiten

Achten Sie beim Prüfen des Vertrags auf Karenz- und Wartezeiten:

  • Eine Wartezeit beschreibt den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem bestimmte Leistungen noch nicht greifen.
  • Eine Karenzzeit ist die Zeitspanne nach Eintritt eines Versicherungsfalls (zum Beispiel Arbeitslosigkeit), bevor die Versicherung zu leisten beginnt.

Wie lang diese Zeiträume sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Widerrufsrecht

Nach Abschluss der Restkreditversicherung können Sie innerhalb von 14 Tagen von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei der Absicherung für den Todesfall gelten 30 Tage. In der Widerrufsbelehrung zu Ihrem Vertrag finden Sie dazu genaue Informationen.

Ist die Widerrufsfrist verstrichen, können Sie Ihren Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen kündigen. Eine Kündigung der Restkreditversicherung hat dabei keine Auswirkungen auf Ihren Konsumentenkredit (Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag). Dieser stellt einen separaten Vertrag dar und läuft wie gehabt weiter.

Bei einem Immobiliendarlehen (Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag) kann eine Kopplung unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein. Genaueres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 492b. Oft sind die Verträge dennoch nicht gekoppelt. Sprechen Sie mit Ihrem Kreditanbieter. 

Alternativen zur Restschuldversicherung: Das sind mögliche Vor- und Nachteile

Neben der Restschuldversicherung bestehen verschiedene Alternativen, mit denen Sie die Rückzahlung eines Darlehens absichern können. Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von der finanziellen Situation, dem Kreditbetrag und den individuellen Risiken sowie den Kosten der Versicherung ab. In vielen Fällen kann auch eine Kombination aus Versicherungen und ausreichenden Rücklagen eine Alternative zur Restschuldversicherung darstellen.

Checkliste: Brauche ich eine Restschuldversicherung?

Eine Restschuldversicherung kann sinnvoll sein, wenn mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • Ihr Haushalt ist stark von einem Einkommen abhängig (Beispiel: Alleinverdiener oder Alleinverdienerin).
  • Sie haben nur geringe finanzielle Rücklagen, um Kreditraten über mehrere Monate zu bezahlen.
  • Der Kredit hat eine hohe Summe oder eine lange Laufzeit.
  • Ihre Familie wäre im Ernstfall finanziell belastet, wenn Sie den Kredit nicht mehr bedienen können.
  • Sie haben keine anderen Versicherungen, die ähnliche Risiken abdecken (zum Beispiel Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung).

Treffen mehrere dieser Punkte zu? Dann prüfen Sie die Möglichkeit einer Restschuldversicherung und vergleichen Sie mit alternativen Produkten, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung. Entscheidend sind immer Ihre Risiken, Bedürfnisse sowie Ihre finanzielle Situation einerseits und die Leistungen, Bedingungen und Kosten des jeweiligen Versicherungsvertrags andererseits.

Zusammenfassung:

Eine Restschuldversicherung sichert die Rückzahlung eines Kredits ab. Im Versicherungsfall – etwa bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod – übernimmt sie die Raten zeitweise oder begleicht die Restschuld ganz oder teilweise. Sie kann beispielsweise für Personen mit geringen Rücklagen oder einem vom Einkommen einer Person abhängigen Haushalt sinnvoll sein. Für bereits gut abgesicherte Kreditnehmende ist sie je nach Fall nicht notwendig. Alternativen wie Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie eigene Rücklagen können je nach Situation auch eine passendere Lösung sein.

Restkreditversicherung – ja oder nein?

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Häufige Fragen zur Restschuldversicherung

  1. Der Begriff „Kreditversicherung“ wird häufig mit dem der Restschuldversicherung (auch: Restkreditversicherung) verwechselt. Genau genommen meint eine Kreditversicherung aber den oft unscharf verwendeten Oberbegriff über eine bestimmte Gruppe von Versicherungen. Zu diesen gehört etwa die Warenkreditversicherung für Unternehmen.

  2. Umgangssprachlich wird der Begriff „Kreditausfallversicherung“ oft gleichbedeutend mit dem Begriff „Restschuldversicherung“ (auch: Restkreditversicherung) verwendet. Genau genommen ist die Restschuldversicherung aber nur eine Form der Kreditausfallversicherungen. Auch die Warenkreditversicherung für Unternehmen gehört zu den Kreditausfallversicherungen.

  3. Die Dauer der Zahlung hängt gegebenenfalls vom Vertrag ab. Zudem gibt es oft eine Karenzzeit, bevor Zahlungen einsetzen. Entscheidend sind immer die individuellen Versicherungsbedingungen.

  4. Die Kosten und Leistungen einer Restkreditversicherung lassen sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten hängen unter anderem vom Anbieter, der Kreditsumme, der Laufzeit und dem Umfang des Versicherungsschutzes ab. Die Leistungen können je nach Vertrag variieren. Meist können Sie aus verschiedenen Paketen auswählen.

  5. Ob sich eine Restkreditversicherung wirklich lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist vor allem, wie hoch das finanzielle Risiko ohne zusätzliche Absicherung wäre. Wer beispielsweise über ausreichende Rücklagen verfügt oder über andere Versicherungen bereits abgesichert ist, benötigt eine Restkreditversicherung möglicherweise nicht. Für Menschen mit einem geringen finanziellen Puffer oder hoher finanzieller Verantwortung kann sie dagegen unter Umständen eine zusätzliche Sicherheit bieten. Dabei lohnt es sich, Kosten, Leistungen und alternative Möglichkeiten zur Absicherung sorgfältig zu vergleichen.

  6. Wenn Sie mit Ihren Kreditraten in Rückstand geraten, sollten Sie möglichst schnell selbst aktiv werden. Sprechen Sie mit Ihrer Sparkasse oder Bank, um herauszufinden, ob Sie beispielsweise Kreditraten aussetzen können. Wichtig ist, dass Sie rasch handeln. Oft lässt sich eine Lösung finden.

    Werden Sie nicht aktiv, verschickt das Kreditinstitut nach der ersten offenen Rate normalerweise eine Mahnung. Zahlen Sie zwei Raten in Folge nicht, kann das Institut unter bestimmten Voraussetzungen den Kredit kündigen. Bei einer Kreditkündigung wird die gesamte Restschuld fällig gestellt, meist mit zusätzlichen Kosten für die Eintreibung. Im nächsten Schritt kann der Kreditgeber rechtliche Maßnahmen einleiten. Das kann unter anderem negative Auswirkungen auf Ihre Bonität haben.

    • Für Konsumentenkredite ist der Abschluss einer Restschuldversicherung immer freiwillig. Sie entscheiden, ob Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die optionale Versicherung abschließen oder nicht.
    • Bei Immobiliendarlehen kann der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass eine geeignete Versicherung abgeschlossen wird. Dabei muss jedoch die Wahl des Anbieters frei bleiben (§ 492b BGB). Lassen Sie sich die Kosten in den effektiven Jahreszins mit einrechnen.

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    Wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen können, gibt es mehrere Möglichkeiten, damit umzugehen: von der Ratenpause über die Reduzierung der Raten bis hin zur Restschuldversicherung. Am wichtigsten ist eines: Sprechen Sie mit Ihrer Sparkasse.