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Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

FATCA

Kurz und einfach erklärt
FATCA ist ein internationales Abkommen zwischen Deutschland und den USA. Es verpflichtet deutsche Finanzinstitute dazu, steuerlich relevante Informationen über US-steuerpflichtige Personen an die US-Finanzbehörde zu melden.

Was ist FATCA?

FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“. Das US-Gesetz wurde eingeführt, um Steuerhinterziehung über Auslandskonten zu verhindern. Deutschland hat zur Umsetzung ein entsprechendes Abkommen mit den USA geschlossen. Seitdem tauschen beide Länder steuerrelevante Finanzdaten automatisch aus.

Warum ist FATCA wichtig?

Das Abkommen soll sicherstellen, dass US-Staatsangehörige und andere in den USA steuerpflichtige Personen auch Kapitalerträge im Ausland korrekt versteuern. Für die USA ist FATCA ein zentrales Instrument zur Sicherung ihrer Steuereinnahmen – für Deutschland Teil der internationalen Zusammenarbeit gegen Steuerhinterziehung.

Wie funktioniert FATCA?

Deutsche Banken, Sparkassen, Versicherungen oder Fondsgesellschaften prüfen anhand bestimmter Merkmale, ob eine US-Steuerpflicht vorliegen könnte. Solche Merkmale können sein:

  • US-Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in den USA
  • US-Geburtsort oder US-Telefonnummer
  • Daueraufträge zugunsten eines US-Kontos
  • US-Postanschrift oder c/o-Adresse in den USA

Ergeben sich Hinweise auf eine US-Steuerpflicht, fordern die Institute eine sogenannte Selbstauskunft der betroffenen Kundin oder des Kunden an. Bestätigt sich die Vermutung oder bleibt die Auskunft aus, erfolgt eine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die Informationen an die US-Steuerbehörde weiterleitet.

Betroffen sind in Deutschland geführte Konten oder Depots von Personen mit steuerlicher Verbindung zu den USA.

Für wen ist FATCA relevant?

FATCA betrifft:

  • US-Staatsangehörige mit Konten in Deutschland
  • Personen mit steuerlichem Wohnsitz in den USA
  • Unternehmen oder Institutionen mit US-Bezug

Auch Personen, die nur einen indirekten Bezug zu den USA haben, können von einer Überprüfung betroffen sein – etwa durch eine US-Adresse oder doppelte Staatsbürgerschaft.

Beispiel aus dem Alltag

Ein Mann mit doppelter Staatsbürgerschaft (deutsch und US-amerikanisch) eröffnet ein Depot bei einer Sparkasse. Aufgrund seines US-Geburtsorts fordert die Sparkasse eine Selbstauskunft an. Der Kunde bestätigt seine Steuerpflicht in den USA. Die Sparkasse meldet die relevanten Kontodaten an das Bundeszentralamt für Steuern, das sie an die US-Finanzverwaltung übermittelt.

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