Träumen Sie von einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung? Mit einem Bausparvertrag können Sie Eigenkapital für einen Immobilienkauf ansparen. Bei Zuteilung bekommen Sie dann das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen und können das Darlehen nutzen.
Damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif werden kann, muss das Mindestguthaben von je nach Tarif 40 oder 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart, die Mindestbewertungszahl erreicht und eine bestimmte Zeit vergangen sein.
Das Bausparkassengesetz verbietet, bei Vertragsabschluss einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen. Denn dieser hängt auch von den Spar- und Tilgungsleistungen der anderen Bausparer im Kollektiv ab.
Ist der Vertrag zuteilungsreif, kann sich der Sparer oder die Sparerin die Bausparsumme auszahlen lassen.
Die Bausparsumme besteht aus dem angesparten Betrag inklusive Zinsen und gegebenenfalls Förderungen – zum Beispiel Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester oder vermögenswirksame Leistungen – sowie dem Bauspardarlehen.
Ihre Möglichkeiten, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif wird
Wenn Ihr Vertrag zuteilungsreif wird, bekommen Sie eine Nachricht von Ihrer Bausparkasse wie etwa der LBS . Um sich nun die Bausparsumme auszahlen zu lassen, müssen Sie die Zuteilung schriftlich annehmen. Sie können dann sowohl das angesparte Guthaben samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen als auch das Darlehen verwenden.
Alternativ können Sie die Zuteilung ausschlagen und sich nur das Guthaben auszahlen lassen, das Bauspardarlehen aber nicht nutzen. In diesem Fall endet der Vertrag, nachdem Ihnen das Guthaben ausgezahlt wurde.
Wenn Sie lieber noch warten möchten, können Sie Ihre Bausparkasse informieren, dass Sie den Vertrag ruhen lassen wollen. Das ist vor allem dann ratsam, wenn Sie aktuell keine Immobilie kaufen möchten, der Kauf aber in geraumer Zeit ansteht und Sie dann die Bausparsumme brauchen werden. Sie besparen den Vertrag dann nicht weiter, sondern warten auf den passenden Zeitpunkt für die Zuteilung. Oft ist es auch möglich, die Bausparsumme zu erhöhen und weiter zu sparen. Sinnvoll kann das sein, wenn die ursprünglich vereinbarte Bausparsumme für das mittlerweile geplante Vorhaben nicht ausreicht und eine Kombination aus Bauspardarlehen und beispielsweise einem Annuitätendarlehen nicht vorteilhaft erscheint. Oder wenn dafür nicht genug Eigenkapital vorhanden ist.
Wichtig: Ein Bauspardarlehen dürfen Sie ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Das gilt teilweise auch für das Guthaben im Bausparvertrag, wenn Sie bestimmte Förderungen wie beispielsweise die Wohnungsbauprämie bekommen haben. Wohnwirtschaftliche Zwecke bedeutet, dass Sie damit beispielsweise eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren können. Möglich ist auch der Kauf eines Baugrundstücks oder der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (beispielsweise in einer Seniorenresidenz).
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Zuteilung angenommen: Wie es jetzt weitergeht
Die Bausparkasse hat Ihnen die Zuteilungsreife mitgeteilt und Sie haben angenommen? Dann kommt es zur Auszahlung: Das angesparte Geld wird samt Zinsen und gegebenenfalls erhaltener staatlicher Förderungen oder vermögenswirksamer Leistungen vom Arbeitgeber auf Ihr Konto überwiesen. Außerdem erhalten Sie von Ihrer Bausparkasse das Bauspardarlehen, sodass Sie beispielsweise eine Immobilie kaufen können.
Was sich von nun an für Sie ändert: Sie besparen den Bausparvertrag nicht mehr, sondern zahlen künftig das Darlehen zurück – in der Regel mit einer monatlichen Rate. Die erste Rate zahlen Sie normalerweise im ersten Monat nach vollständiger Auszahlung des Bauspardarlehens. Die Rate ist immer gleich hoch und setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen.
Weil die Zinsen in Prozent der Restschuld berechnet werden, tilgen Sie mit der Zeit trotz gleich hoher monatlicher Rate eine immer weiter steigende Summe. Gleichzeitig werden die Zinsen in absoluten Zahlen immer günstiger. Wie hoch die monatliche Rate im Einzelfall ist und wie lange Sie abzahlen, steht in Ihrem Bausparvertrag. Haben Sie die letzte monatliche Rate bezahlt, ist das Darlehen getilgt.
Tipp: Ihr Bausparvertrag ist noch nicht zuteilungsreif, Sie brauchen das Darlehen aber schon früher? Sprechen Sie mit Ihrer Bausparkasse, diese hat auch für diesen Fall das passende Angebot.
Häufige Fragen zur Zuteilung beim Bausparvertrag
1Was bedeutet zuteilungsreif bei einem Bausparvertrag?
Ist der Vertrag zuteilungsreif, kann sich der Bausparer oder die Bausparerin die Bausparsumme – oder auch nur das angesparte Kapital samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen – auszahlen lassen, um beispielsweise eine Wohnung zu kaufen. Alternativ kann er oder sie die Bausparsumme oft auch erhöhen und weitersparen oder den Vertrag ruhen lassen, bis das Geld benötigt wird.
2Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?
Ein Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn das Mindestguthaben der vereinbarten Bausparsumme angespart, die Mindestbewertungszahl erreicht und eine bestimmte Zeit vergangen ist. Das Mindestguthaben beträgt je nach Tarif 40 oder 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme.
3Was ist die Bewertungszahl beim Bausparvertrag und wie hoch muss diese sein?
Um fair festzulegen, wessen Bausparvertrag im Kollektiv als Nächstes zuteilungsreif ist, verwenden Bausparkassen die Bewertungszahl. Wie genau diese erhoben wird, unterscheidet sich je nach Bausparkasse. In diesen Wert fließt aber in der Regel ein, …
- … welche Summe der Sparer oder die Sparerin angespart hat.
- … wie lange der Sparer oder die Sparerin den Vertrag bereits hat.
- … wie hoch die Bausparsumme des Vertrags ist. Wie hoch die Bewertungszahl mindestens für die Zuteilung sein muss, steht jeweils im Bausparvertrag. Bausparerinnen und Bausparer bekommen regelmäßig einen Kontoauszug, der unter anderem auch Angaben dazu enthält, wie hoch die Bewertungszahl aktuell ist.
4Was muss ich tun, wenn mein Bausparvertrag zuteilungsreif ist?
Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Zuteilung annehmen: Sie können sich das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen auszahlen lassen und außerdem das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, um eine Immobilie oder ein anderes gefördertes Vorhaben zu finanzieren.
- Zuteilung ausschlagen: Sie können sich nur das angesparte Geld samt Zinsen und gegebenenfalls Förderungen auszahlen lassen, das Bauspardarlehen aber ausschlagen. Haben Sie keine Förderung erhalten, können Sie Guthaben und Zinsen frei verwenden. Haben Sie zum Beispiel die Wohnungsbauprämie erhalten, ist nur eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie etwa ein Immobilienerwerb möglich.
- Zuteilungsreife anpassen: Sie können die Bausparsumme oft noch einmal erhöhen und weiter bausparen.
- Zuteilung aufschieben: Sie können den Vertrag ruhen lassen, bis Sie das Geld brauchen.
Wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung noch unsicher sind, analysiert Ihr Sparkassenberater beziehungsweise Ihre -beraterin oder Ihre LBS gern gemeinsam mit Ihnen, welche Option für Sie am besten ist. Die Entscheidung müssen Sie dann schriftlich treffen.
5Wie kann ich meinen Bausparvertrag auszahlen lassen?
Wird der Vertrag zuteilungsreif, bekommen Sie eine Nachricht von Ihrer Bausparkasse. Um sich die Bausparsumme auszahlen zu lassen, müssen Sie die Zuteilung schriftlich annehmen. Alternativ können Sie sich auch nur das Guthaben auszahlen lassen, das Bauspardarlehen aber nicht verwenden (Zuteilung ablehnen). Außerdem können Sie den Vertrag ruhen lassen oder in vielen Fällen die Bausparsumme erhöhen und weiter sparen.
6Kann ich einen Bausparvertrag nach Zuteilung weiter besparen?
Ja, das ist in der Regel möglich. Besprechen Sie mit Ihrer Bausparkasse, dass Sie die Bausparsumme erhöhen möchten. Sie passt den Vertrag dann nach Möglichkeit an, sodass Sie weiter bausparen können.