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Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Sorgeerklärung

Kurz und einfach erklärt
Eine Sorgeerklärung ist eine offizielle Erklärung, mit der nicht verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind rechtsverbindlich festlegen können.

Was ist eine Sorgeerklärung?

Die Sorgeerklärung, auch Sorgerechtserklärung genannt, ist ein juristisches Dokument, das es unverheirateten Eltern ermöglicht, gemeinsam die elterliche Sorge für ihr Kind auszuüben. Ohne diese Erklärung hat in der Regel nur die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die gemeinsame Sorge wird durch eine öffentliche Beurkundung rechtskräftig. Diese kann kostenfrei beim Jugendamt oder gebührenpflichtig bei einer Notarin oder einem Notar erfolgen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile einverstanden sind.

Warum ist die Sorgeerklärung wichtig?

Mit der Sorgeerklärung können beide Elternteile rechtlich gleichberechtigt Entscheidungen für ihr Kind treffen – etwa in Erziehungsfragen, bei medizinischen Eingriffen oder schulischen Angelegenheiten. Sie sichert zudem ab, dass der andere Elternteil in wichtigen Lebensbereichen des Kindes mitentscheiden darf. Das schafft Verbindlichkeit und Transparenz, vor allem im Alltag getrennt lebender Eltern.

Wie funktioniert eine Sorgeerklärung?

Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden – entweder:

  • kostenfrei beim Jugendamt oder
  • gebührenpflichtig bei einer Notarin oder einem Notar.

Beide Elternteile müssen zustimmen. Eine Frist gibt es nicht, die Erklärung kann auch nach der Geburt des Kindes erfolgen. Kommt keine Einigung zustande, kann ein Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Das Gericht entscheidet dann im Sinne des Kindeswohls.

Für wen ist das Thema relevant?

Die Sorgeerklärung betrifft:

  • nicht verheiratete Eltern
  • Eltern, die getrennt leben, aber gemeinsam Verantwortung übernehmen möchten
  • Personen, die familienrechtliche Vollmachten benötigen
  • junge Eltern, die frühzeitig Rechtssicherheit schaffen möchten

Beispiel aus dem Alltag

Ein unverheiratetes Paar bekommt ein Kind. Um gemeinsam sorgeberechtigt zu sein, beurkunden beide Elternteile beim zuständigen Jugendamt eine Sorgeerklärung. Sie können nun gemeinsam über Kindergartenwahl, ärztliche Behandlungen oder Reisen entscheiden, mit rechtlicher Absicherung.

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