

Geschrieben von
Bella Krug
Was ist ein Mündel?
Der Begriff „Mündel“ stammt aus dem deutschen Familienrecht und bezeichnet eine Person, die unter der Obhut eines gerichtlich bestellten Vormunds steht. In der Regel handelt es sich dabei um Minderjährige, deren Eltern verstorben sind oder aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu vertreten. Die Vormundschaft wird durch ein Familiengericht angeordnet (§§ 1773 ff. BGB). Der Vormund übernimmt dann rechtliche Aufgaben im Sinne des Kindeswohls – etwa bei Verträgen, behördlichen Entscheidungen oder der Vermögensverwaltung.
Warum ist der Begriff Mündel wichtig?
Auch wenn der Begriff heute im Alltag kaum noch verwendet wird, bleibt er im rechtlichen Kontext bedeutsam. Ein Mündel genießt besonderen Schutz, und Entscheidungen über seine Person und sein Vermögen unterliegen hohen gesetzlichen Anforderungen. Gerade bei der Verwaltung von Vermögen gibt es strenge Vorgaben: Gelder dürfen nur in sogenannten mündelsicheren Anlagen investiert werden – also in sichere, risikoarme Produkte, die vom Gesetzgeber zugelassen sind.
Wie funktioniert die Vormundschaft in der Praxis?
Das Familiengericht bestellt eine geeignete Person (häufig Verwandte, Pflegeeltern oder Vormünder) zur gesetzlichen Vertretung des Mündels. Diese Person ist für alle wichtigen Entscheidungen zuständig. Ein Vormund darf jedoch nicht uneingeschränkt handeln. Viele Handlungen, insbesondere bei der Geldanlage oder beim Verkauf von Vermögenswerten, müssen vorher durch das Gericht genehmigt werden. Ziel ist es, das Vermögen und die Interessen des Mündels bestmöglich zu schützen. Die Vormundschaft endet automatisch, wenn das Mündel volljährig wird oder das Gericht sie aus anderen Gründen aufhebt (§ 1882 BGB).
Für wen ist das Thema relevant?
Das Thema ist wichtig für:
- Personen mit gesetzlicher oder familiärer Verantwortung für Minderjährige
- Pflegeeltern, die Kinder ohne elterliche Sorge betreuen
- Angehörige, die eine Vormundschaft übernehmen sollen
- Personen, die Gelder im Auftrag eines Mündels verwalten
- Mitarbeitende in sozialen, pädagogischen oder rechtlichen Berufen
Beispiel aus dem Alltag
Nach dem Tod der Eltern eines Kindes bestellt das Familiengericht eine Tante zur Vormundin. Sie darf das Kind rechtlich vertreten – etwa bei der Wahl der Schule oder bei medizinischen Entscheidungen. Das geerbte Vermögen des Kindes muss sie mündelsicher anlegen, zum Beispiel auf einem Sparkonto oder in Staatsanleihen, und darf es nur mit gerichtlicher Zustimmung verwenden.