
Mehr zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote umfasst gebündelt die jährlich anfallenden Gebühren eines Fonds. Dazu gehören beispielsweise die Verwaltungskosten. Angegeben wird sie in Prozent des durchschnittlichen Fondsvolumens.
Beispiel: Ein Investmentfonds hat im Durchschnitt ein Fondsvolumen von 3.000.000 Euro und eine TER von 1,5 Prozent. Das bedeutet, dass die laufenden Kosten 1,5 Prozent von 3.000.000 Euro betragen, also 45.000 Euro. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies, dass bei einem Investment von beispielsweise 1.000 Euro indirekt etwa 15 Euro (1,5 Prozent von 1.000 Euro) jährlich an Kosten entstehen, die sich in einer entsprechend niedrigeren Wertentwicklung widerspiegeln.
Die TER-Kosten werden nicht separat vom Anlagebetrag eines einzelnen Anlegers oder einer Anlegerin abgezogen, sondern diese zahlen die Kosten indirekt über eine geringere Wertentwicklung. Wichtig ist, dass Transaktionskosten wie Kauf- oder Verkaufsgebühren in der Gesamtkostenquote nicht berücksichtigt werden. Auch die Performance Fee ist in der Gesamtkostenquote nicht enthalten.
Die Gesamtkostenquote erleichtert Anlegerinnen und Anlegern die Berechnung und den Vergleich verschiedener Fonds. Besonders bei langfristigen Investments beeinflusst die Höhe der Kosten maßgeblich die erzielbare Rendite. ETFs weisen häufig niedrigere Gesamtkostenquoten auf als aktiv gemanagte Fonds.