
Mehr zur Ausschüttung:
Aktionärinnen und Aktionäre können regelmäßig Dividendenzahlungen erhalten, mit denen sie die Unternehmen, von denen sie Aktien halten, am Gewinn beteiligen. Diese Ausschüttung stellt somit einen Anteil des Gewinns dar, der an die Investorinnen und Investoren weitergegeben wird. Unternehmen können aber selbst dann eine Dividendenauszahlung oder Ausschüttung beschließen, wenn sie gar keinen Gewinn gemacht haben, etwa um Aktionärinnen und Aktionäre bei der Stange zu halten. Dividendenzahlungen sind andererseits nicht verpflichtend. Ob eine Dividendenausschüttung erfolgt, wird auf der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Neben Unternehmen, die Gewinne ausschütten, verteilen auch ausschüttende Fonds ihre Erträge an Fondsanteileinhaber und -inhaberinnen. Somit können die Investorinnen und Investoren möglicherweise nicht nur von einer Rendite durch Kursgewinne, sondern auch von regelmäßigen Dividendenzahlungen profitieren. Spezielle Dividenden-ETFs und Dividenden-Fonds enthalten gezielt Aktien von Unternehmen, die in der Vergangenheit häufig eine Dividende ausgeschüttet haben. Anlegerinnen und Anleger, die in passiv verwaltete ETFs oder aktiv gemanagte Fonds investieren, können entweder auf ausschüttende Fonds beziehungsweise ausschüttende ETFs setzen, bei denen die Dividenden gegebenenfalls ausgezahlt werden, oder auf thesaurierende Fonds beziehungsweise thesaurierende ETFs, bei denen die Erträge automatisch reinvestiert werden.
Die Berechnung der Dividendenrendite von Aktien kann eine wichtige Rolle spielen, um diese zu vergleichen. Sie gibt das Verhältnis zwischen der Dividende und dem aktuellen Aktienkurs an. Sie erhalten die Dividendenrendite, indem Sie die vereinbarte Dividende durch den aktuellen Aktienkurs dividieren. Das Ergebnis wird anschließend mit 100 multipliziert. Eine hohe Dividendenrendite kann ein wichtiges Qualitätsmerkmal für die Aktien eines Unternehmens darstellen, sollte bei der Bewertung jedoch immer nur ein Kriterium unter vielen sein.
Bei der Besteuerung von Dividendenausschüttungen gilt: Sie unterliegen der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Um den Steuerfreibetrag zu nutzen, können Anlegerinnen und Anleger in der Regel einfach einen Freistellungsauftrag bei ihrer Sparkasse oder Bank abgeben.