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Eine Pflegerin geht mit einer Seniorin Unterlegen durch.

Alles, was Sie über die Verhinderungspflege wissen müssen

Pflegepause mit gutem Gefühl
Verhinderungspflege ist eine pragmatische Lösung, wenn Sie als pflegende Person eine Auszeit brauchen. Sie ermöglicht Ihnen eine Unterbrechung im häuslichen Pflegealltag, während Ihre Angehörigen weiterhin gut versorgt bleiben. Wie die Unterstützung funktioniert und welche finanziellen Aspekte Sie beachten sollten.

Einen pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen, ist eine oft unsichtbare, aber unverzichtbare Aufgabe, die viel Kraft kostet. Wenn der eigene Akku leer ist, ist es Zeit, sich Unterstützung für die häusliche Pflege zu holen. Tage- oder stundenweise Verhinderungspflege bietet genau diese Entlastung: Damit Sie sich eine Pause nehmen können, um aufzutanken oder vielleicht auch mal ein bisschen Zeit für die Dinge zu finden, die in der täglichen Routine zu kurz kommen. Es ist die Möglichkeit, für einen Moment die Verantwortung abzugeben – ohne die Sorge, dass Ihre Liebsten nicht gut versorgt sind.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Verhinderungspflege kann für bis zu 6 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren wurde die Höchstdauer auf 8 Wochen verlängert.

  • Die Pflegeleistung kann sowohl tageweise als auch stundenweise über das Jahr verteilt genutzt werden.

  • Ab 2025 wird ein neues Entlastungsbudget eingeführt, das Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert und flexibler nutzbar macht.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungs- oder auch Ersatzpflege bezeichnet eine Leistung, die ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden kann. Diese Pflegeform stellt die häusliche Pflege sicher, wenn Sie als Hauptpflegeperson aus persönlichen oder beruflichen Gründen vorübergehend verhindert sind: Die Betreuung der Pflegebedürftigen kann dabei durch professionelle und freiberufliche Pflegekräfte übernommen werden oder durch Angehörige, Nachbarn oder auch Freunde, die bereit sind, die Pflegeaufgaben vorübergehend zu übernehmen.

Die Pflegeleistung kann laut Sozialgesetzbuch (SGB XI § 39) bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr genutzt werden, um die notwendige Versorgung sicherzustellen. Für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 wurde die Höchstdauer der Leistung im Jahr 2024 auf 8 Wochen verlängert.

Wichtig ist, dass die Pflegeperson in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person tätig wird, sodass der vertraute Rahmen erhalten bleibt. Die finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflege wird bis zu bestimmten Höchstbeträgen von der Pflegekasse gewährt.

Gründe für die Inanspruchnahme

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Pflegevertretung sinnvoll sein kann, darunter:

  • Urlaub oder Erholungspause der Pflegeperson
  • Eigene Krankheit oder Krankenhausaufenthalt
  • Berufliche Verpflichtungen wie Dienstreisen oder Fortbildungen
  • Wichtige private Termine
Reformen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungspflege Teil des neuen Entlastungsbudgets, das insgesamt 3.539 Euro pro Jahr umfasst. Sie können diese Mittel dann je nach Bedarf einzusetzen, ohne an die bisherigen starren Grenzen gebunden zu sein. Das bedeutet, Sie können das Geld flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination beider Leistungen verwenden. Dies bietet mehr Spielraum, die Pflege individuell zu organisieren und die notwendige Entlastung zu erhalten.

Mit der Pflegereform 2024/2025 werden signifikante Änderungen eingeführt. Aktuell steht für die tage- oder stundenweise Verhinderungspflege ein Betrag von bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Bei der Kurzzeitpflege liegt das Budget bei 1.774 Euro. Ab 2025 werden beide Budgets zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro fusioniert. Bereits 2024 profitieren pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 von diesem kombinierten Budget. Ab Juli 2025 entfällt zudem die notwendige Vorpflegezeit von 6 Monaten, die derzeit noch Voraussetzung für die Ersatzpflege ist (Stand August 2024).

Voraussetzungen für den Anspruch

Um Pflegeunterstützung bei Abwesenheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB XI) erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass die Leistung gezielt denjenigen zugutekommt, die regelmäßig und intensiv häusliche Pflege leisten und gelegentlich eine Pause oder Unterstützung benötigen:

  1. Mindestens Pflegegrad 2

    Pflegegrade werden in 5 Stufen eingeteilt und drücken den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der betroffenen Person aus. Eine Ersatzpflege kann ab Pflegegrad 2 des pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden, da hier ein erhöhter Pflegebedarf besteht, der eine regelmäßige Unterstützung erfordert.

  2. Vorpflegezeit (entfällt ab Mitte 2025)

    Bevor die Leistung beansprucht werden kann, muss die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate lang von einer nahestehenden Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Diese sogenannte Vorpflegezeit stellt sicher, dass die tage- oder stundenweise Verhinderungspflege als Entlastung für Personen dient, die über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Pflege leisten. 

  3. Häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson

    Die Pflege muss durch eine private Pflegeperson, in der Regel einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn, in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person erbracht werden. Diese Bedingung stellt sicher, dass die Ersatzpflegeleistung vor allem diejenigen unterstützt, die ihre Angehörigen zu Hause betreuen. Professionelle Pflegekräfte, die bereits regelmäßig die Pflege übernehmen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

  4. Anspruch auf Pflegegeld

    Die pflegebedürftige Person muss Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten. Dieses wird gewährt, wenn die Betreuung durch private Pflegepersonen erfolgt. Der Anspruch ist also an das Pflegegeld gekoppelt, da dies bestätigt, dass die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet.

  5. Keine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Leistungen

    Die Pflegeform kann nicht parallel zu anderen pflegerischen Leistungen, wie zum Beispiel der Kurzzeitpflege, genutzt werden, es sei denn, sie wird als Kombinationsleistung geplant. Wichtig ist hierbei, dass das Budget für beide Leistungen nicht überschritten wird, es aber durch geschickte Planung optimiert werden kann.

  6. Erforderliche Nachweise und Dokumentationen

    Damit die Vertretungspflege erstattet werden kann, müssen alle entstandenen Kosten und Aufwendungen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Dies umfasst zum Beispiel Rechnungen für die Dienstleistungen von Pflegediensten oder Quittungen für Fahrtkosten und Verdienstausfall, wenn Verwandte die Pflege übernehmen.

Hinweis: Die Regelungen werden ab 2025 vereinfacht. So entfällt die bisher notwendige Vorpflegezeit, sodass die Pflegeform sofort genutzt werden kann, sobald ein Pflegegrad von mindestens 2 vorliegt. Zudem wird ein neues Entlastungsbudget integriert, das die bisherigen Leistungen der Ersatzpflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst.

Pflegegrade und deren Bedeutung für die Vertretungspflege

Der Pflegegrad spielt eine zentrale Rolle im deutschen Pflegesystem und bestimmt den Umfang der Leistungen, die Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten können. Je höher der Pflegegrad, desto intensiver ist der Pflegebedarf und desto wichtiger wird die Möglichkeit, eine zuverlässige Vertretung bei Abwesenheit zu organisieren.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Diese Pflegestufe wird Personen zuerkannt, die relativ wenig Unterstützung im Alltag benötigen. Daher besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Vertretungspflege.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Diese Pflegestufe beschreibt eine Person, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen regelmäßig auf Unterstützung angewiesen ist. Ab diesem Pflegegrad besteht der Anspruch auf tage- oder stundenweise Verhinderungspflege.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Personen mit diesem Pflegegrad benötigen eine intensive und regelmäßige Unterstützung bei den meisten täglichen Aktivitäten, wie zum Beispiel bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität. Die finanziellen Leistungen und die maximale Dauer der Ersatzpflege sind identisch mit denen bei Pflegegrad 2.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 wird Menschen zuerkannt, die nahezu rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen sind. In dieser Stufe ist die Ersatzpflege besonders wichtig, da die Pflegeperson aufgrund der hohen Belastung häufiger eine Auszeit benötigt. Die Pflegekasse übernimmt auch hier die Kosten bis zum Höchstbetrag.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 5 beschreibt die schwerste Form der Pflegebedürftigkeit. Neben den physischen Einschränkungen müssen Personen hier auch oft komplex medizinisch versorgt werden. Personen mit Pflegegrad 5 haben den gleichen Anspruch auf Verhinderungspflege wie bei den anderen Pflegegraden ab Stufe 2.

Angehörige oder professionelle Dienstleister: Wer darf Verhinderungspflege machen?

Die Frage, wer die Vertretungspflege vornimmt, ist wichtig, da die Wahl der Pflegevertretung unterschiedliche Auswirkungen hat – unter Umständen auch steuerliche. Grundsätzlich können sowohl Verwandte als auch professionelle Dienstleister die Pflegeaufgaben übernehmen. Die Vergütung für nahe Angehörige, die im selben Haushalt leben, fällt allerdings geringer aus.

Ambulante Pflegedienste

Professionelle Pflegedienste sind häufig die erste Wahl, wenn es um die Versorgung in der Abwesenheit der Hauptpflegeperson geht, da sie über geschultes Personal verfügen, das umfassende pflegerische Aufgaben übernehmen kann. Die Kosten für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes werden von der Pflegekasse bis zu den im Gesetz festgelegten Höchstbetrag (aktuell 1.612 Euro pro Jahr) übernommen.

Freiberufliche Pflegekräfte

Neben ambulanten Pflegediensten können auch freiberufliche Pflegekräfte die Ersatzpflege übernehmen. Diese können sich oft persönlicher und flexibler an den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Auch hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zum Höchstbetrag.

Pflege durch nahe Angehörige

Nahe Angehörige, wie zum Beispiel Kinder, Eltern, Geschwister oder Enkelkinder, können ebenfalls die Pflege übernehmen. Wenn diese im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, übernimmt die Pflegekasse maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Pflegeform nicht zu einer versteckten finanziellen Entlastung für ohnehin eng eingebundene Familienmitglieder führt.

Entfernte Verwandte und andere Personen

Entfernte Verwandte, wie Cousins, Tanten oder Onkel, sowie Personen, die nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zur pflegebedürftigen Person stehen, wie Freunde, Nachbarn oder Bekannte, können ebenfalls die Betreuung übernehmen. In diesen Fällen erstattet die Pflegekasse die Kosten bis zum festgelegten Höchstbetrag, unabhängig davon, ob diese Personen im selben Haushalt leben oder nicht.

Kombination von Pflegepersonen

Es ist möglich, die tage- oder stundenweise Vertretungspflege durch eine Kombination aus Angehörigen und professionellen Dienstleistern sicherzustellen. Zum Beispiel könnte ein Großteil der Pflege von einem ambulanten Dienst übernommen werden, während Freunde stundenweise einspringen. Durch dieses Betreuungsmodell lässt sich die Ersatzpflege optimal an die jeweilige Lebenssituation anpassen. Wichtig ist, dass alle anfallenden Kosten dokumentiert werden, um die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse voll auszuschöpfen.

Steuerliche Aspekte

Wenn nahe Angehörige die Pflege übernehmen und dafür eine Vergütung erhalten, kann diese Zahlung unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein. Die Steuerpflicht tritt ein, wenn die gezahlte Vergütung als Einkommen des pflegenden Angehörigen angesehen wird.

Beispiel: Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Vergütung für die Ersatzpflege erhalten und diese Vergütung höher ist als Ihre tatsächlichen Ausgaben (wie etwa Fahrtkosten und Verdienstausfall), gilt der Differenzbetrag als steuerpflichtiges Einkommen. Dies bedeutet, dass Sie diesen Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Hier ist es wichtig, sich gegebenenfalls steuerlich beraten zu lassen, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.

Die Vergütung bleibt steuerfrei, wenn sie als Aufwandsentschädigung gilt – sie also vollständig für die Deckung der Ausgaben verwendet wird, die im Rahmen der Ersatzpflege anfallen.

Wenn die Pflege durch professionelle Dienstleister oder freiberufliche Pflegekräfte übernommen wird, werden die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, und Sie müssen keine zusätzlichen Steuerangaben machen.

Verhinderungspflege 2024: Höhe der Erstattung durch die Pflegekasse

Im Jahr 2024 erstattet die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro für die Ersatzpflege pro Jahr. Es ist zudem möglich, bis zu 806 Euro des Budgets für Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege zu übertragen, was die maximale Erstattung auf insgesamt 2.418 Euro pro Jahr erhöht. Bei der Pflege durch nahe Angehörige wird maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes gezahlt.

Wie und ab wann lässt sich Ersatzpflege beantragen?

Den Betreuungsersatz beantragen Sie bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Dies ist zu jedem Zeitpunkt im Jahr möglich, sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können die Leistung im Voraus beantragen, wenn Sie wissen, dass Sie eine Auszeit benötigen werden, oder auch kurzfristig, wenn ein unvorhergesehener Bedarf entsteht.

Die Ersatzpflege kann zudem auch rückwirkend bis jeweils zum 31.12. beantragt werden. Das bedeutet, dass Sie die Erstattung für bereits erbrachte Pflegeleistungen durch eine Vertretungsperson geltend machen können, wenn diese innerhalb des laufenden Kalenderjahres angefallen sind.

Antragstellung auf Verhinderungspflege – Schritt für Schritt

  1. Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen
  2. Setzen Sie sich telefonisch, schriftlich oder online mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person in Verbindung. Viele Pflegekassen bieten auf ihrer Webseite Antragsformulare zum Download an oder ermöglichen die Beantragung direkt online.

  3. Antragsformular ausfüllen
  4. Hier geben Sie an, wann und warum die Pflegevertretung benötigt wird, wer sie übernehmen soll, und in welchem Umfang diese Person tätig wird (zum Beispiel nur stundenweise oder über mehrere Tage). Zusätzlich müssen Sie angeben, ob die Pflegevertretung durch eine nahe stehende Person, einen Freund oder Nachbarn, oder durch einen professionellen Pflegedienst erfolgt.

  5. Nachweise einreichen
  6. Alle Kosten müssen nachweisbar sein. Zusammen mit dem Antrag sollten Sie daher sämtliche relevanten Belege einreichen, die die Ersatzpflege dokumentieren.

  7. Entscheidung abwarten
  8. Die Pflegeversicherung prüft Ihre Angaben und entscheidet über die Bewilligung. Falls der Antrag genehmigt wird, übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Rahmen der festgelegten Höchstbeträge. Wenn Sie die Ersatzbetreuung bereits in Anspruch genommen haben und den Antrag rückwirkend stellen, erfolgt die Kostenerstattung nach Genehmigung. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung. Wenn alle Angaben korrekt sind, überweist die Pflegekasse den Betrag dann auf das von Ihnen angegebene Konto.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Informieren Sie sich möglichst genau über die Ablehnungsgründe und sprechen sie diese in Ihrem Widerspruch an. Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich von einem Pflegedienst, einem Pflegeberater oder einem Anwalt für Sozialrecht unterstützen lassen.

Abrechnung und Kostenerstattung

Die Abrechnung der Verhinderungspflege erfolgt meist stundenweise. Sobald Sie die Leistungen in Anspruch genommen haben, sollten Sie alle damit verbundenen Ausgaben sorgfältig dokumentieren. Diese Kosten können unter anderem folgende Posten umfassen:

  • Vergütung für die Pflegeperson: Hierzu zählen auch mögliche Fahrtkosten oder Verdienstausfälle, die der Pflegeperson entstanden sind.
  • Rechnungen von Pflegediensten: Wenn ein ambulanter Pflegedienst oder eine freiberufliche Kraft die Pflege übernommen hat, müssen die Rechnungen der erbrachten Leistungen vorliegen.
  • Quittungen für andere Ausgaben: Falls zusätzliche Ausgaben anfallen, wie beispielsweise für spezielle Pflegehilfsmittel oder Transportkosten, sollten diese ebenfalls erfasst werden.

Kostenerstattung nach dem Tod des Pflegebedürftigen

Auch nach dem Tod eines oder einer Pflegebedürftigen können zuvor entstandene Pflegekosten erstattet werden, sofern sie korrekt eingereicht werden.

Wie Verhinderungspflege und Zusatzversicherung gemeinsam entlasten

Die Pflegevertretung bei Abwesenheit ist eine wichtige Entlastung. Sie ermöglicht es, die Pflege im eigenen Zuhause aufrechtzuerhalten, ohne dass die Qualität der Versorgung leidet. Ab 2025 wird diese Unterstützung zudem noch flexibler und umfassender nutzbar. Die maximale Erstattung durch die Pflegekasse reicht allerdings in vielen Fällen nicht aus, um alle anfallenden Pflegekosten zu decken. Hier kann eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie hilft, die Lücken zu schließen, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung entstehen. Informieren Sie sich frühzeitig über diese Möglichkeit, um im Alter bestmöglich abgesichert zu sein.

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Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

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Wann ist Verhinderungspflege steuerpflichtig?

Die Pflegeart ist bei der Pflege durch Angehörige steuerpflichtig, wenn die Erstattung den tatsächlichen Aufwand übersteigt. Erhalten Sie als pflegender Angehöriger also eine Vergütung für die Ersatzpflege, die höher ist als Ihre Ausgaben für Fahrtkosten oder Verdienstausfall, gilt der Differenzbetrag als steuerpflichtiges Einkommen. Diesen Betrag müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.

Die Verhinderungspflege kann bis zum Ende des Kalenderjahres rückwirkend beantragt werden.

Nach der Bewilligung durch die Pflegekasse dauert es in der Regel einige Wochen, bis das Geld überwiesen wird.

Die Kosten variieren je nach Region, Pflegedienst und dem Umfang der benötigten Leistungen. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, die einen Teil der Kosten übernimmt.

Für die Grundpflege als häusliche Krankenpflege muss die betroffene Person keinen Pflegegrad haben. Diese muss jedoch ein Arzt oder eine Ärztin verschreiben, sie kann also nicht selbst bei der Pflegekasse beantragt werden.

Zur Grundpflege gehören bestimmte Pflegemaßnahmen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährungshilfe (zum Beispiel Hilfe beim Essen), Mobilitätshilfe (etwa Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen) und Unterstützung bei der Ausscheidung sowie prophylaktische Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Nicht dazu zählen medizinische Maßnahmen wie die Medikamentenverabreichung, Wundversorgung und Injektionen, die zur Behandlungspflege gehören. Außerdem gehört die hauswirtschaftliche Versorgung (wie einkaufen und kochen) nicht dazu.

Sie darf von ausgebildeten Pflegekräften, Pflegehilfskräften sowie von pflegenden Angehörigen oder anderen Betreuungspersonen durchgeführt werden. Es ist keine spezielle medizinische Qualifikation erforderlich, solange die Personen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Bei professionellen Pflegediensten sind es meist Pflegehilfskräfte oder Pflegeassistenten, die die Grundpflege übernehmen.

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