
Erbschleicherei ist eine zunehmende Gefahr für ältere Menschen und deren Erben.
Durch gezieltes Vorgehen wird der Wille der Erblasser manipuliert, um sich einen rechtlichen oder finanziellen Vorteil zu sichern.
Häufig bleibt das Opfer solcher Machenschaften bis zum Tod in Unkenntnis über die wahren Absichten.
Das ist Erbschleicherei
Der Begriff Erbschleicherei beschreibt das Ausnutzen von Vertrauen und emotionaler Nähe, meist bei vulnerablen älteren Personen. Erbschleicher bauen gezielt Beziehungen auf, um Testamente, Schenkungen oder Vollmachten zu beeinflussen. Typischerweise wählen Täter oder Täterinnen ihre Opfer nach wirtschaftlichen Kriterien aus – etwa Erblasser mit größerem Nachlass oder eigenem Haus.
Typische Vorgehensweise von Erbschleichern
Das Vorgehen beginnt oft unauffällig: Erbschleicher treten als hilfsbereite Nachbarn, Pflegekräfte oder vertraute Familienmitglieder auf. Schrittweise gewinnen sie Einfluss auf finanzielle Entscheidungen und isolieren den Erblasser oder die Erblasserin von engen Angehörigen. In manchen Fällen wird der Erblasser dazu bewegt, Vollmachten zu erteilen oder ein neues Testament zu schreiben. So wird der Nachlass schon zu Lebzeiten in die „richtigen“ Hände gelenkt. Der Nachweis solcher Manipulation ist schwierig, da die Beweise häufig nach dem Tod kaum zu sichern sind.
Kein Randphänomen: Aktuelle Zahlen
Jährlich werden in Deutschland Vermögenswerte von rund 400 Milliarden Euro durch Erbschaften oder Schenkungen übertragen. Schätzungen zufolge sind rund 400 Millionen Euro auf Erbschleicherei zurückzuführen. Etwa 230.000 Betroffene geraten jedes Jahr ins Visier von Erbschleichern. Besonders riskant sind Situationen, in denen eine Vorsorgevollmacht missbraucht wird; rund ein Drittel der Vollmachten wird laut Bundeskriminalamt zweckwidrig eingesetzt.
Erbschleicherei bleibt häufig unentdeckt, wird rechtlich nicht verfolgt oder aus Scham, Abhängigkeit oder fehlenden Beweisen nicht angezeigt. Während Erbschleicherei finanziell nur etwa 0,1 Prozent der jährlich in Deutschland übertragenen Vermögenswerte betrifft, zeigt der Blick auf Vorsorgevollmachten ein deutlich größeres Risiko: Wird jede dritte Vollmacht zweckwidrig eingesetzt, zeigt sich die systematische Verwundbarkeit der betroffenen Menschen.
Viele sind häufig alleinstehend, gesundheitlich eingeschränkt und in hohem Maß von Vertrauenspersonen abhängig. Vorsorgevollmachten übertragen weitreichende Entscheidungs- und Zugriffsrechte – oft ohne laufende Kontrolle. Wird dieses Vertrauen missbraucht, können Vermögen, Wohnsituation und persönliche Lebensführung gleichzeitig betroffen sein.
Rechtliche Einordnung und Konsequenzen
Rein juristisch ist Erbschleicherei bislang nicht unmittelbar strafbar, fällt aber je nach Fall unter bestehende Straftatbestände wie Betrug (§ 263 StGB), Untreue oder Nötigung. Erben können ein Testament anfechten, wenn der Erblasser bei der Errichtung nicht testierfähig war oder unter Täuschung bzw. Druck handelte. Grundlage sind die Paragraphen § 2078 (BGB) ff. zur Anfechtung und § 2339 BGB zur Erbunwürdigkeit.
Das Erbrecht sieht zudem vor, dass bei unklaren oder manipulierten Verfügungen auch der gesetzliche Pflichtteil zu prüfen ist. Spezialisierte Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen für Erbrecht können hier klären, ob der Wille des Erblassers mit rechtlichen Mitteln durchgesetzt werden kann – etwa durch das Nachlassgericht, das über die Echtheit einer Verfügung entscheidet.
Prävention: Wie Erblasser und Angehörige sich schützen
Um Missbrauch und Erbschleicherei zu verhindern, ist es entscheidend, frühzeitig zu handeln. Eine notarielle Vorsorgevollmacht mit mehreren Bevollmächtigten, die im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen ist, bietet Schutz vor heimlicher Einflussnahme. Auch regelmäßige Gespräche mit Angehörigen und ein klar formulierter Erbvertrag können Manipulationen vorbeugen.
Weitere Schutzmaßnahmen:
- notarielles Testament und schriftliche Verfügung über Schenkungen zu Lebzeiten
- klare Kontrolle von Kontobewegungen und Vermögen durch zwei oder mehr Bevollmächtigte
- regelmäßige Dokumentation von Entscheidungen, um späteren Missbrauch leichter nachweisen zu können
- offene Kommunikation mit Angehörigen, um Isolation und Einflussnahme zu verhindern
- Bei Verdacht auf Erbschleicherei: Beweise sichern, rechtlich beraten lassen und frühzeitig selbstständig handeln
Ein geprüfter Erbvertrag oder die rechtzeitige Einbindung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin kann verhindern, dass der Erbschleicher im Erbfall einen Vorteil erhält. Das Nachlassgericht prüft dann die Rechtmäßigkeit und den freien Willen des Erblassers.
Gesetzliche Vorsorge schützt das Vermögen
Erbschleicherei entsteht dort, wo Vertrauen, Einsamkeit und rechtliche Unklarheit zusammentreffen. Wer die eigene Testierfähigkeit geschützt hält, klare Vollmachten vergibt und seine Verfügung beim Notar hinterlegt, wahrt seinen letzten Willen. Ältere Menschen, ihre Erben und Angehörigen sollten deshalb rechtzeitig Vorsorge treffen, um Missbrauch zu verhindern und ihr Vermögen über Generationen hinweg zu sichern.
Ob Erben oder Vererben: Wir beraten Sie gern.
Fragen und Antworten zu Erbschleicherei
Bei einem Verdacht auf Erbschleicherei sollte man zunächst Beweise sichern, etwa in Form von Kontoauszügen, Zeugenaussagen oder Schriftstücken. Es ist ratsam, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Testamente können gemäß den §§ 2078 ff. BGB angefochten werden, wenn sie durch Täuschung, Druck oder bei nachgewiesener Testierunfähigkeit des Erblassers zustande gekommen sind. Zur Vorbeugung empfiehlt sich eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht mit mehreren Bevollmächtigten, die im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen wird, sowie die Errichtung eines Erbvertrags.
Erbschleicher treten häufig als hilfsbereite Nachbarn, Pflegekräfte oder sogar als Familienmitglieder auf, um das Vertrauen der betroffenen Person zu gewinnen. Mit der Zeit isolieren sie den Erblasser zunehmend von seinen Angehörigen und versuchen, Einfluss auf dessen finanzielle Entscheidungen zu nehmen. Warnsignale für Erbschleicherei sind etwa eine plötzliche Distanzierung von der Familie, auffällige Veränderungen bei Kontobewegungen oder überraschende Testamentsänderungen zugunsten neuer Bekannter, besonders bei alleinstehenden älteren Menschen.
Erbschleicherei stellt keine eigenständige Straftat dar, kann jedoch unter Tatbestände wie Betrug (§ 263 StGB), Untreue oder Nötigung fallen. Eine Anzeige ist grundsätzlich möglich, allerdings gestaltet sich der Nachweis oftmals schwierig, da es meist an direkten Beweisen für Manipulation oder Täuschung fehlt. Wird ein Täter jedoch überführt, kann er wegen Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden.
Erbschleicher gehen meist nach einem bestimmten Muster vor. Zu ihren typischen Methoden gehören der gezielte Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung durch scheinbare Hilfsbereitschaft, die schrittweise Isolation der betroffenen Person von ihren Angehörigen sowie das Erwirken von Vollmachten, die sie häufig missbrauchen. Außerdem versuchen sie, den Erblasser zu neuen Testamenten oder Schenkungen zu überreden und unter Umständen sogar Beweise zu manipulieren, um ihre Vorteile abzusichern.



