Künftig können auch Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl, Pellets oder Kohle heizen, unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zuschüsse erhalten.
Für eine Antragsberechtigung müssen sich die Heizkostenpreise in Anlehnung an Referenzpreise mindestens verdoppelt haben.
Ein Haushalt wird mit maximal 2000 Euro bezuschusst.
Die Energiepreisbremse für Gas- und Fernwärmekundinnen ist bereits seit März 2023 in Kraft. Bislang galt diese Preisbremse aber nicht für alle Haushalte. Nun sollen in Anlehnung an die bestehenden Regelungen auch Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, die beispielsweise mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet.
Voraussetzungen für die Zuschüsse
Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten für Energie im Jahr 2022 abgefedert werden. Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass bei Ihnen die Kosten mehr als doppelt so hoch sind wie beim Bundesdurchschnitt. Entscheidend seien dabei laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder bundeseinheitliche Referenzpreise ermittelt.
Referenzpreise von Bund und Ländern
Um einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen zu können, müssen die Preise für Heizmaterialien bei Ihnen mindestens doppelt so hoch sein wie untenstehende Referenzpreise. Es werden Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt.
Heizöl: 71 Cent pro Liter
Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
Scheitholz: 85 Euro je Raummeter
Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm – jeweils inklusive Umsatzsteuer.
Wer von der neuen Härtefallregelung profitiert
Die neuen Härtefallhilfen sollen sich zum einen an private Haushalte richten, die im Einzelfall von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren. Entlastet werden sollen auch Eigentümer beziehungsweise Eigentümerinnen von Heizungsanlagen sowie Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Letztere müssen selbst nicht aktiv werden, wenn die Heizstätte zum Erwärmen mehrerer Haushalte zentral durch einen Vermieter beziehungsweise eine Vermieterin oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird. Der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin stellt den Antrag und muss die erhaltene Förderung an die Mietparteien weiterleiten.
So hoch sind die Entlastungen
Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger – maximal 2000 Euro pro Haushalt. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantragt ein Vermieter beziehungsweise eine Vermieterin für mehrere Wohnungen (ab 10 Parteien) eine Erstattung, liegt die Mindesterstattungsgrenze bei insgesamt 1000 Euro.
Berechtigung auf Härtefallhilfe selbst prüfen: Ob Sie antragsberechtigt sind und wie hoch Ihr Zuschuss ausfallen würde, können Sie vorab einfach mit dem Härtefallhilfe-Rechner ermitteln.
Beispielrechnungen für eine Erstattung laut Ministerium:
Für Heizöl: Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl (Referenzpreis = 71 Cent/l). Im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 also mehr als verdoppelt. Der Haushalt kann mit einem Zuschuss von 432 Euro rechnen. Berechnung: (1,60 €/l – 2 x 0,71€/l) x 3000 l x 80 % = 432€.
Für Holzpellets: Ein Haushalt benötigt 4000 kg Holzpellets (Referenzpreis = 24 Cent/kg) im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 70 Cent/kg zahlen. Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 704 Euro. Berechnung: (0,70 €/kg – 2 x 0,24 €/kg) x 4000 kg x 80 % = 704€.
So wird der Zuschuss ausgezahlt
Die Mittel für die Härtefallregelung stellt der Bund mit bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung wiederum erfolgen über die Länder. Die Freischaltung der notwendigen Portale für die Antragstellungen bei den Ländern solle „schnellstmöglich“ erfolgen, so das BMWK. Der Startzeitpunkt für die Einreichung von Anträgen kann zwischen den Ländern variieren. Die Bundesländer informieren dazu über die zuständigen Ministerien und Bewilligungsstellen.
Ein Antrag auf Härtefallhilfe soll dann bis zum 20. Oktober 2023 möglich sein.
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dpa
Stand: 05.04.2023