Was jetzt gilt – und bis wann
Eine mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen ist bereits im entsprechenden Gesetz der Bundesregierung enthalten gewesen. Damit wurden insbesondere Forderungen der Verbraucherschützer berücksichtigt. Haushalte sollten so gegen steigende Energiepreise auch in diesem Winter abgesichert werden. Nun wurden die Strom- und Gaspreisbremsen offiziell verlängert. Sie laufen jetzt nicht mehr Ende Dezember 2023, sondern Ende März 2024 aus – einen Monat früher, als im Gesetz verankert.
Neu ist, dass die Regierung ab Januar 2024 wieder den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Fernwärme erheben will. Weil sich die Märkte trotz anhaltendem Ukraine-Krieg wieder beruhigt haben, hat sich die Ampelkoalition darauf verständigt. So sind in etwa 2,1 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen möglich. Im Vergleich ist das eine kleine Summe: Bislang hat der Staat laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums rund 32 Milliarden Euro für die Strom- und Gaspreisbremsen ausgegeben.
Gut zu wissen
Die Preisbremsen greifen weiterhin automatisch. Sie müssen keine Anträge bei Ihren Versorgern stellen.
Energie | Preis |
---|---|
Gas | 12 Cent pro Kilowattstunde |
Fernwärme | 9,5 Cent pro Kilowattstunde |
Strom | 40 Cent pro Kilowattstunde |
Mit den Preisbremsen werden die Energiepreise für den Basisbedarf gedeckelt. Dieser entspricht 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts.
Vergleichsportale kritisieren mitunter die Entscheidung der Regierung. Tarife für Neukunden und Neukundinnen bei Strom und Gas lägen preislich bereits wieder unter diesen Werten. Die Deckelung würde den Tarifwechsel bremsen, was wiederum die Steuerlast für Verbraucher und Verbraucherinnen erhöhe.
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Was bisher geschah
Im Dezember 2022 beschloss der Bundestag das Gesetzespaket zur Strom- und Gaspreisbremse. Ab Januar 2023 wurden Privathaushalte und Unternehmen so finanziell entlastet. Parallel wurden hohe Erlöse der Energieproduktionen eingezogen, um die Hilfsmaßnahme anteilig mitzufinanzieren. Abhängig von der Art der Produktion mussten und müssen Sie bis April 2024 bis zu 90 Prozent ihrer Erlöse abgeben.
Strom- und Gaspreisdeckel
Für Privathaushalte, Gewerbe und Unternehmen wurden die Strom- und Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Galt die Regelung ab März 2023, wurde sie jedoch auch für Januar und Februar rückwirkend angewandt. Die Deutsche Bahn und andere Bahn-Betreiber erhielten zusätzliche Hilfen.
Bonuszahlungen und Dividenden
Profitierten Unternehmen von den Hilfen, mussten und müssen sie Bonuszahlungen und Dividendenausschüttung im Jahr 2023 einschränken.
Härtefallregeln
Nutzer und Nutzerinnen einer Öl- oder Pelletheizung profitierten in sogenannten Härtefällen ebenfalls von den Entlastungen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erhielten gesonderte Hilfen.
Stand: 12.10.2023