
Die Europäische Zentralbank (EZB) plant den Digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld.
Er soll das Bezahlen im Euroraum im Internet, im Geschäft vor Ort und zwischen Personen über die europäischen Grenzen hinweg ermöglichen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt den Vorstoß der EZB, lehnt den Digitalen Euro aber in seiner zurzeit geplanten Form ab.
Kommt er oder kommt er nicht?
Bezahlen ohne Scheine und Münzen, sekundenschnelle Geldüberweisungen – weltweit. Elektronische Zahlungsverfahren werden immer selbstverständlicher. Die Bargeldnutzung nimmt tendenziell ab. Deshalb arbeiten Zentralbanken weltweit an digitalen Varianten ihrer Währungen. Das gilt auch für die Europäische Zentralbank (EZB). Nach einer umfassenden Analyse hat der EZB-Rat im Oktober 2023 entschieden, die Entwicklung des Digitalen Euro weiter voranzutreiben.
Nun haben sich die EU-Finanzminister Mitte Dezember 2025 auf den Aufbau des digitalen Euro geeinigt: Laut EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis, der die Einigung als “wichtigen Meilenstein” bezeichnete, werde die Position des EU-Parlaments für Mai 2026 erwartet. Danach könnten die Verhandlungen zwischen EU-Rat und EU-Parlament starten. Eine Entscheidung zur möglichen Einführung wird nicht vor Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens erwartet. Noch ist also nichts in Stein gemeißelt.
“Hochkomplex, kostenintensiv und bankenfeindlich”
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), zu der auch die Sparkassen gehören, unterstützt den Vorstoß der EZB. Aber in seiner geplanten Form lehnt sie den Digitalen Euro ab. Er bringe so weder Menschen noch Unternehmen einen Nutzen, argumentiert die DK. Zudem untergrabe er die Bemühungen der Sparkassen und Banken um europäische Zahlungssouveränität – also das Ende der Abhängigkeit von außereuropäischen Tech-Konzernen und Payment-Anbietern.
Im Gegenteil: Aktuell ermögliche der Digitale Euro einen sehr einfachen Zugang zu europäischen Kundinnen und Kunden, deren Daten sowie der hiesigen Zahlungsinfrastruktur. Außerdem würden europäische Händler der Marktmacht US-amerikanischer Anbieter ausgesetzt. Statt vorhandene Lösungen wie das neue echtzeitbasierte europäische Bezahlsystem Wero zu stärken, plane die EZB eine hochkomplexe Parallelwelt mit Milliardenkosten für die Kreditinstitute. Sie müssten 35 Milliarden Euro stemmen.
Darüber hinaus positioniere sich die EZB in dem aktuellen Entwicklungsstadium als Wettbewerber europäischer Banken und Sparkassen, schlussfolgert die DK: Die Zentralbank baue eine zusätzliche Zahlungsinfrastruktur, ohne selbst echte Markterfahrungen mit digitalen Lösungen für Konsumentinnen und Konsumenten zu haben. Diese Dopplung schwäche Europa.
Was der Digitale Euro eigentlich leisten soll
Die Europäische Zentralbank plant den Digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld, das Bezahlen im Euroraum im Internet, vor Ort und grenzüberschreitend ermöglichen soll. Weltweit arbeiten Kanada, China und über 100 Zentralbanken an CBDCs – die EZB will Stablecoins und US-Anbieter wie Visa oder Apple kontern und europäische Unabhängigkeit sichern.
Die EU-Kommission hat bereits im Juni 2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Darin steht auch, warum digitales Zentralbankgeld in Europa notwendig ist: „Der Hauptgrund für die (…) Schaffung des Digitalen Euro besteht darin, dass Zentralbankgeld in physischer Form, das heißt Bargeld, im digitalen Zeitalter allein nicht ausreicht, um die europäische Wirtschaft zu stützen.“ Bargeld genüge nicht, um die Anforderungen einer sich rasch digitalisierenden Wirtschaft gerecht zu werden, heißt es weiter.
Weltweit arbeiten mehr als 100 Zentralbanken an digitalem Zentralbankgeld. Die EZB befürchtet, dass ohne Lösung in Euro andere digitale Währungen und sogenannte Stablecoins (wertstabile Kryptowährungen) den Markt besetzen.
Mit dem Digitalen Euro will die EZB eine europäische Alternative für Zahlungen schaffen, die momentan von US-amerikanischen Anbietern wie Visa, Mastercard, Apple und PayPal abgewickelt werden. So will sie die Abhängigkeit von nicht-europäischen Lösungen verringern.
Noch gibt es den Digitalen Euro nur als Skizze. Aber schon um diese ersten Vorschläge ranken sich zahlreiche Mythen.
- Er ist keine Kryptowährung, hat nichts mit Bitcoin & Co. zu tun und wird wird voraussichtlich nicht auf einer öffentlichen Blockchain basieren.
- Mit ihm werden Zahlungen sehr schnell, aber nicht schneller abgewickelt: Sie basieren auf den heute bereits etablierten SEPA-Instant Payments (Echtzeitüberweisungen) oder vergleichbaren Standards. SEPA-Instant Payments benutzt auch das neue europäische, kontobasierte Echtzeit-Bezahlsystem Wero.
- Eine Begrenzung, sprich ein Haltelimit in der Wallet für den Digitalen Euro sieht der Gesetzesentwurf zwar bisher vor, die konkrete Höhe (etwa 3.000 Euro) ist politisch noch nicht endgültig entschieden.
- Er ist nicht diebstahlsicher und kann – wie jedes digitale Zahlungsmittel – auch potenziell Ziel von Betrug oder Cyberangriffen werden.
- Er ist nicht für automatisierte Maschinenzahlungen (M2M-Payments) gedacht: Der Kühlschrank wird also nicht automatisch die Hafermilch damit bezahlen.
- Er soll bestehende Zahlungsprozesse ergänzen; dazu wird eine zusätzliche Infrastruktur aufgebaut, die eng mit heutigen Verfahren verzahnt ist.
- Technische Prototypen wurden bereits getestet. Eine breit angelegte Pilotierung im Massenmarkt hat aber noch nicht begonnen.
- Frühestens im Jahr 2029 würde er für alle Bürgerinnen und Bürger im Euro-Raum kommen.
Bargeld und Datenschutz bleiben erhalten
Entgegen allen Mutmaßungen steht nicht zu befürchten, dass das Bargeld abgeschafft wird. Die EU-Kommission betont wiederholt in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Digitale Euro das Bargeld ergänzen soll. Auch Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz unterstreicht: „Die Europäische Kommission hat zeitgleich mit ihrem Vorschlag zum Digitalen Euro auch einen Legislativvorschlag veröffentlicht, der die Akzeptanz und den Zugang zu Bargeld gesetzlich garantieren soll. (...) Ich kenne wirklich niemanden im Eurosystem, der darüber nachdenkt, das Bargeld abzuschaffen.“
Ein anderer wichtiger Aspekt ist der Datenschutz: „Der Digitale Euro wird so gestaltet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zahlungsdienstleister und die Europäische Zentralbank auf das für das reibungslose Funktionieren des Digitalen Euro erforderliche Maß beschränkt wird“, heißt es in dem Entwurf weiter.
Das Bezahlen mit dem Offline-Digitalen Euro soll ähnlich privat sein wie Zahlungen mit Bargeld. Weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken werden die Daten, die bei einer Transaktion in Digitalen Euro anfallen, einem identifizierten oder identifizierbaren Nutzer zuordnen können. Allerdings soll die Geldwäsche eingedämmt werden. Daher bleiben Fragen zur Anonymität offen.
Das sind die Vorteile
- Souveränität: Eine digitale Zentralbankwährung hätte den Vorteil, dass sie Europas Eigenständigkeit stärkt und den eigenen Vorstellungen etwa bei Datenschutz Rechnung trägt.
- Finanzielle Inklusion: Digitale Zahlungen würden auch Menschen ohne Zugang zu etablierten Bankdienstleistungen ermöglichen, am Finanzsystem teilzuhaben und elektronische Transaktionen durchzuführen.
Das sind die Herausforderungen
- Unklarer Mehrwert: Derzeit ist nicht klar, wie genau der Digitale Euro konkret aussehen soll. Nach allem, was bisher bekannt ist, baut die EZB ein neues Zahlverfahren auf – parallel zu den bereits existierenden. Dies würde für Privatpersonen keinen erkennbaren Vorteil bieten. Der konkrete Zusatznutzen für sie hängt daher stark von der späteren Ausgestaltung ab.
- Datenschutz und Privatsphäre: Ein Digitaler Euro könnte das Potenzial haben, umfassende Informationen über Transaktionen zu sammeln. Das wirft Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre auf. Es wären geeignete Schutzmechanismen und Kontrollen erforderlich, um diese Risiken zu minimieren.
- Cybersicherheitsrisiken: Die Nutzung digitaler Technologien birgt immer ein gewisses Risiko von Cyberangriffen und Hacking. Ein digitales Währungssystem müsste mit robusten Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet sein, um die Integrität und Sicherheit des Systems zu gewährleisten.
- Abhängigkeit von technischer Infrastruktur: Ein zusätzliches digitales Zahlverfahren würde eine weitgehend neue zuverlässige und hochentwickelte technische Infrastruktur erfordern, um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Das wäre mit sehr hohen Kosten verbunden. Ausfälle oder Störungen dieser Infrastruktur könnten zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.
- Potenzielle finanzielle Instabilität: Die Einführung eines Digitalen Euro könnte sich auf die bestehende Finanzinfrastruktur auswirken und Geschäftsmodelle von Banken und Finanzinstituten verändern. Es müssten Mechanismen entwickelt werden, um potenzielle negative Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems in Europa zu begrenzen.
- Ein Regulator als Marktteilnehmer: Die EZB würde mit dem Digitalen Euro nicht nur wie bisher als Aufsichtsbehörde, sondern auch als direkter Marktakteur und Wettbewerber auftreten. Dies könnte zu einem Interessenkonflikt führen, da die Zentralbank sowohl den Rahmen für den Zahlungsverkehr setzt als auch dann selbst ein Zahlungsmittel anbietet.
Die Blockchain-Technologie speichert Datenblöcke hintereinander ab – wie der Name sagt, in einer Block-Kette. Die Datenbank ist eine sogenannte „verteilte Datenbank“ und liegt somit nicht nur auf einem Server. Alle Teilnehmenden des Blockchain-Systems haben eine vollständige Kopie der Datenbank auf ihrem Rechner. Fälschungssicher wird die Blockchain, da jeder neue Datenblock mit dem vorherigen verbunden ist. Nachträgliche Änderungen sind technisch nicht möglich.
Das erschwert Manipulationen. Zudem ist der Energieverbrauch von Blockchain-basierten Systemen oft ein kritischer Faktor. Während Kryptowährungen wie Bitcoin auf ein energieintensives „Proof-of-Work“-Verfahren setzen, könnten alternative Technologien effizienter und nachhaltiger sein.
Obwohl die genaue technische Umsetzung noch nicht feststeht, wird der Digitale Euro als Bezahlverfahren den Massenmarkt (Retail) voraussichtlich nicht auf einer öffentlichen Blockchain basieren. Im Rahmen der Entwicklung von digitalem Zentralbankgeld für Anwendungen im Interbanken-Bereich (Wholesale Settlement) hingegen werden bereits Lösungen getestet, die auch die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) als technologische Basis beziehungsweise Blockchain-Komponenten beinhalten.

Meilensteine zur Einführung des digitalen Euro
Die EZB hat das Projekt Digitaler Euro 2021 ins Leben gerufen. Bevor er eingeführt werden kann, muss jedoch der Europäische Gesetzgeber eine Verordnung dazu erlassen. Im Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Einführung unterbreitet, den EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten seither in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren beraten.
Diese beiden Prozesse – Gesetzgebung und Entwicklung eines Regelwerkes mit technischen Vorgaben – laufen parallel. Das Eurosystem wird alle Änderungen an der Gestaltung des Digitalen Euros prüfen, die sich aus den Gesetzgebungsprozessen ergeben.
Erst nachdem der Gesetzgeber eine Verordnung verabschiedet hat, kann der EZB-Rat über die Ausgabe des Digitalen Euros final entscheiden. Und erst nach dem Inkrafttreten der Verordnung kann die EZB mit der Umsetzung der Ausgabe beginnen. Daher ist jetzt davon auszugehen, dass der Digitale Euro für Endkunden und -kundinnen frühestens Ende der 2020er Jahre über Sparkassen, Banken und andere zugelassene Finanzdienstleister zur Verfügung gestellt wird.
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Häufige Fragen
Erst nach dem Inkrafttreten der Verordnung zum Digitalen Euro kann die EZB mit der Umsetzung des Projekts zur Ausgabe beginnen. Der Gesetzgebungsprozess wird voraussichtlich nicht vor 2026 abgeschlossen sein. Mit der anschließenden Umsetzungsphase ist davon auszugehen, dass er frühestens gegen Ende dieses Jahrzehnts zur Verfügung steht.
Mit dem Digitalen Euro könnte man überall im Euroraum kostenlos und in Echtzeit zahlen. Die genauen Bedingungen und Prozesse, um ihn zu erwerben und zu verwalten, legt die EZB fest. Zu seinem Start sollen Zahlungen im Geschäft (Point of Sale), im Internet (E- und M-Commerce) und zwischen Privatpersonen (Person-to-Person) möglich sein. Er soll in allen Bereichen des täglichen Zahlungsverkehrs für Bürgerinnen und Bürger eine Rolle spielen. Auch Zahlungen zwischen Behörden und Verbrauchern sollen damit möglich werden. Die Menschen könnten Geld direkt von Wallet zu Wallet überweisen – per Smartphone oder Smartwatch, sowohl online als auch offline. Eine Internetverbindung ist also keine Voraussetzung.
Der Digitale Euro soll nach Planung der EZB nicht nur die Souveränität und eine unabhängige europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur stärken. Sondern er soll auch zentrale Vorteile für Bürger, Bürgerinnen sowie Unternehmen im Euroraum bringen. Ziel der EZB ist es, eine sichere und wettbewerbsfähige Alternative zu bestehenden privaten Zahlungslösungen anzubieten. Gleichzeitig will sie ein Gegengewicht zu den marktbeherrschenden US-amerikanischen BigTechs und FinTechs zu schaffen.
Digitale Währungen sind elektronische Zahlungsmittel, da sie nur in digitaler Form existieren. Sie unterscheiden sich von physischen Währungen wie Bargeld oder Münzen, da sie nur in digitaler Form existieren. Sie lassen sich in 2 Hauptkategorien einteilen:
1. Kryptowährungen:
- Dezentral organisiert, ohne Kontrolle durch Zentralbanken oder Staaten
- Basieren auf Blockchain-Technologie für sichere, transparente Transaktionen
- Beispiele: Bitcoin, Ethereum, Solana
2. Digitale Zentralbankwährungen (CBDCs):
- Von Zentralbanken herausgegeben und kontrolliert
- Digitale Version einer Landeswährung
- Zentralisiert verwaltet
Beide Varianten zielen darauf ab, den Zahlungsverkehr zu modernisieren und zu vereinfachen. Während CBDCs das bestehende Finanzsystem ergänzen, bieten Kryptowährungen eine unabhängige Alternative.
Auch wenn der Digitale Euro eine digitale Form hat, unterscheidet er sich in wesentlichen Punkten von Kryptowährungen:
- Zentralisierung: Der digitale Euro wird von der EZB ausgegeben und kontrolliert werden, im Gegensatz zu dezentralen Kryptowährungen wie Bitcoin.
- Stabilität: Als digitale Form des Euro wäre sein Wert stabil und an den physischen Euro gekoppelt. 10 Digitale Euro wären immer genauso viel wert wie eine 10-Euro-Banknote.
- Regulierung: Er unterliegt den Vorschriften und Sicherheitsstandards der Zentralbank sowie dem rechtlichen Rahmen einer EU-Verodnung, während Kryptowährungen oft weniger reguliert sind.
- Zweck: Er soll als Ergänzung zum Bargeld dienen und nicht als spekulatives Anlageobjekt, wie viele Kryptowährungen.
- Technologie: Obwohl die genaue technische Umsetzung noch nicht feststeht, wird er nicht auf einer öffentlichen Blockchain basieren (wie die meisten Kryptowährungen).
Wenn der Digitale Euro eingeführt wird, existiert er parallel zum Euro-Bargeld und zu Ihrem Girokontoguthaben. Dies bedeutet, dass Sie die Wahl haben, ob Sie Ihr Geld in physischer Form oder in digitaler Form halten möchten. Ihr Geld wird nicht automatisch in Digitale Euro umgewandelt. Sie können weiterhin mit physischem Geld bezahlen, Bankkonten verwenden oder eben Digitale Euro in digitalen Geldbörsen oder Konten halten – je nach Ihren Vorlieben und Bedürfnissen.



