Älterer Schreiner mit junger Schreinerin in der Holzwerkstatt

Häufige Fragen zum Praktikum

Tipps für Praktikanten
Das Praktikum ist ein wichtiges Kapitel im Studium. Es ist der erste Schritt in die Arbeitswelt. Ein Praktikum bietet die Chance, in unterschiedliche Berufe reinzuschnuppern. Dort findest du schnell heraus, welche Tätigkeit zu dir passt. Hier die Antworten auf häufige Fragen zum Thema Praktikum.

Habe ich im Praktikum ein Recht auf Mindestlohn?

Grundsätzlich haben Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn. Dieser beträgt seit Januar 2024 12,41 Euro die Stunde. Allerdings gibt es Voraussetzungen:

Wie hoch sollte meine Vergütung sein, wenn ich keinen Mindestlohn-Anspruch habe?

Die Vergütung von Praktika ist leider noch immer nicht selbstverständlich. Es gibt viele Praktika, die gar nicht bezahlt sind. Das Argument vieler Firmen: Für Praktikanten zählt, was sie lernen. Andere Unternehmen zahlen je nach Branche, Laufzeit und Erfahrung unterschiedlich viel. Immerhin leistest du ja auch Arbeit für das Unternehmen.

Brauche ich einen Vertrag?

Auf jeden Fall. In Ihrem Vertrag müssen folgende Punkte geregelt sein: Dauer, Lernziele des Praktikums, Betreuer, Vergütung, Zugriff auf einen Arbeitsplatz und Urlaub. Das ist wichtig, damit sich beide Seiten über Rechte und Pflichten im Klaren sind.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Frage im Unternehmen, welche Unterlagen du zu Beginn deines Praktikums mitbringen sollst. Das kann zum Beispiel sein: Bescheinigung über deine Krankenkasse, deine Immatrikulation oder deinen Bachelorabschluss.

Was ist der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum?

Ein Pflichtpraktikum leistest du ausschließlich während deines Studiums. Es ist fest in deiner Studienordnung verankert. Ein freiwilliges Praktikum kannst du jederzeit leisten.

Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Ist dein Praktikum kürzer als sechs Monate, hast du keinen Anspruch auf Urlaub. Oft wird das aber nicht so eng gesehen. Frage im Betrieb nach.

Ausnahme: Du bist noch nicht volljährig? Dann greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG Paragraf 19 Urlaub).

Was mache ich, wenn ich krank bin?

Bei Krankheit gilt für Praktikanten wie Angestellte: Melde dich am ersten Tag ab. Spätestens am dritten Tag solltest du ein ärztliches Attest einreichen.

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