Junge Frau kocht Kaffee für eine Seniorin am Küchentisch.

Elternunterhalt: Pflegekosten für Eltern und Angehörige

Wenn das Geld der Eltern nicht ausreicht
Wer zahlt, wenn die Eltern gepflegt werden müssen? Zunächst übernimmt das Sozialamt die Kosten. Aber dann wendet es sich an die Kinder – denn sie sind gegebenenfalls zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet.
Zwei Sprechblasen, die gegeneinander stehen
Interview mit

Jörn Hauß

Fachanwalt für Familienrecht

3 Fragen zum Thema Elternunterhalt

Warum müssen erwachsene Kinder für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen?

Jörn Hauß: Nach dem Gesetz sind in grader Linie miteinander verwandte Personen einander unterhaltspflichtig. Selbstverständlich gilt das im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern, weil sie diese in die Welt gesetzt haben.

Für die eigenen Eltern trägt man aber keine Verantwortung, weshalb die Unterhaltspflicht ihnen gegenüber schon immer fragwürdig war. Dies ist auch der Grund, warum der Elternunterhalt in der Praxis sehr weit zurückgedrängt war.

Mit dem Beginn des Jahres 2020 haben sich die Bestimmungen für unterhaltspflichtige Personen geändert. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Seit 2020 werden nur noch sehr gut verdienende Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt für ihre Eltern durch den Sozialhilfeträger herangezogen. Übersteigt das Einkommen eines Kindes diese Grenze nicht, braucht es sich am Unterhalt des Elternteils nicht zu beteiligen. Der Sozialhilfeträger gewährt dann insoweit rückgriffsfrei Sozialhilfe.

Da ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze immer erst am Jahresende feststeht, muss im Jahr 2020 niemand etwas zahlen. Allerdings kann ein Sozialhilfeträger im Jahr 2021 unter Umständen rückwirkend für 2020 den Unterhalt fordern. Für das Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze kommt es nur auf das Einkommen des Kindes an. Einkommen des Schwiegerkindes spielt dafür keine Rolle.

Auskunft über Einkommen und Vermögen müssen die Kinder einem anfragenden Sozialhilfeträger nur dann erteilen, wenn hinreichende Anhaltpunkte für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro vorliegen. Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Vermutung eingeführt, wonach das Einkommen der Unterhaltspflichtigen die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet.

Wer also nicht bekanntermaßen einem einkommensstarken Beruf angehört oder im Internet nicht mit seinem großen Einkommen prahlt, bleibt ungefragt und daher auch ungeschoren.

Wie wird der Unterhaltsanspruch berechnet und welche Einkünfte zählen? Wird bei Kindern unter 100.000 Euro Jahreseinkommen auch das Vermögen mitgerechnet?

Die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro wird dazu führen, dass einem Kind stets circa 5.000 Euro netto nach Abzug gesetzlicher Unterhaltsansprüche verbleiben müssen. Bei Zusammenleben mit einem Gatten werden es 9.000 Euro sein.

Einkommen eines Schwiegerkindes und auch Vermögen des Kindes spielen erst eine Rolle, wenn das Überschreiten der Einkommensgrenze durch das Kind feststeht. Das Vermögen des Schwiegerkindes ist stets außen vor. Es kann nicht zum Unterhalt herangezogen werden.

Wenn Eltern ihren Kindern lebzeitig vor Entstehen der Sozialhilfebedürftigkeit Vermögen übertragen haben, kann dieses vom Sozialhilfeträger zur Finanzierung des Unterhaltsbedarfs unter Umständen zurückverlangt werden - wenn seit der Schenkung noch keine zehn Jahre vergangen sind.

In diesen Fällen sollten Kinder sich fachkundig beraten lassen. Auch solche Rückforderungen sind an enge juristische Voraussetzungen gebunden und meist unberechtigt.

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Das Einmaleins des Elternunterhalts

Viele alte Menschen können sich nicht mehr alleine versorgen. Sie brauchen Pflege. Um die Kosten dafür zu bezahlen, erhalten sie Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.

Diese wird häufig als Teilkasko- oder Teilkosten-Versicherung bezeichnet. Denn sie deckt nicht immer alle anfallenden Ausgaben. Vor allem bei der Versorgung im Pflegeheim müssen die Bedürftigen einen (hohen) Eigenanteil tragen.

Seit dem 1.1.2020 werden Kinder aber nur noch dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Einkommen 100.000 Euro brutto pro Jahr übersteigt. Auf das Vermögen des Kindes und seines Ehegatten und auf dessen Einkommen kommt es seitdem nicht mehr an.

Anteil der Pflegeversicherung

Wie viel die Versicherung zahlt, hängt vom so genannten Pflegegrad ab. Seit Januar 2017 gibt es fünf Grade. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) entscheidet nach einer persönlichen Einschätzung, welchen Pflegegrad die Bedürftigen erhalten.

Jedem der fünf Grade entsprechend, überweist die Versicherung dann monatlich das Pflegegeld.

Beitrag der Eltern

Reicht die Unterstützung der Versicherung nicht aus, um die Kosten zu decken, wird das Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen hinzugezogen. Das besteht in der Regel aus ihrer Rente.

Haben sie eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen oder Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Aktien oder vermieteten Immobilien, werden auch diese zur Deckung der Kosten genutzt.

Gibt es Ausnahmen?

Das heißt nicht, dass die Pflegebedürftigen ihr gesamtes Vermögen verlieren, um die Pflege zu finanzieren. Sie haben das Recht auf einen so genannten Schonbetrag von 5.000 Euro. Ihren Ehepartnern steht ein Schonbetrag in der gleichen Höhe zu.

Bewohnen sie oder ihre Ehepartner eine eigene Wohnung oder ein Haus, zählt auch die Immobilie zum Schonvermögen. Allerdings kann der Sozialhilfeträger in diesen Fällen die Sozialhilfeleistung als Darlehen erbringen und seinen Refinanzierungsanspruch durch Eintragung einer Sicherungshypothek absichern.

Sobald die Pflegebedürftigen in ein Heim ziehen (und auch die Ehepartner nicht mehr dort wohnen), wird die Immobilie aber zur Finanzierung der Kosten genutzt.

Unterhaltspflicht der Kinder

Ältere Frau und ihre erwachsene Tochter betrachten gemeinsam ein Fotoalbum auf der Couch

Pflege hat ihren Preis: Der Platz und die Versorgung in einem Heim kostet bis zu 6.000 Euro im Monat – in besonders luxuriösen Einrichtungen auch mehr. Pflegebedürftige, die ihren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, müssen aber ein zumutbares Heim aus dem unteren Kostensegment nutzen. Der Eigenanteil bei der stationären Pflege beträgt im Schnitt dennoch rund 1.500 Euro pro Monat.

Sobald die Einkünfte der Pflegebedürftigen, ihrer Ehepartner sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, müssen auch die Kinder für die Kosten aufkommen. Diese rechtliche Verpflichtung, die Versorgung der Eltern – im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten – zu sichern, heißt Elternunterhalt.

Der Gesetzgeber hat allerdings durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz den Elternunterhalt weitgehend aufgehoben. Nicht nur, dass Kinder mit einem 100.000 Euro nicht übersteigenden Einkommen nicht zum Unterhalt herangezogen werden können.

Darüber hinaus darf der Sozialhilfeträger an unterhaltspflichtige Angehörige erst dann herantreten, wenn er hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten dieser Einkommensgrenze hat. Anderenfalls gilt die gesetzliche Vermutung eines unter dieser Grenze liegenden Einkommens.

Wie viel die Kinder tatsächlich für den Elternunterhalt zahlen müssen, wenn die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro überschritten ist, errechnet sich anhand ihrer Einkünfte.

Höhe des Mindestselbstbehalts

Den unterhaltspflichtigen Kindern wird ein so genannter Mindestselbstbehalt zugebilligt. Er soll sicherstellen, dass sie genug Geld für sich selbst zur Verfügung haben.

Seit dem 1.1.2020 beträgt der Mindestselbstbehalt grundsätzlich 2.000 Euro. Dieser Betrag ist aber vor Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes festgelegt worden und wird voraussichtlich durch die Rechtsprechung auf 5.000 Euro angehoben werden.

Er beinhaltet 480 Euro Wohnkosten (inklusive Nebenkosten). Fällt dafür mehr an, wird auch der Selbstbehalt heraufgesetzt. Sind die Kinder verheiratet UND leben mit ihren Ehepartnern zusammen, steigt er auf 3.600 Euro und wird für das Jahr 2020 auf ca. 9.000 Euro angehoben werden müssen.

Anrechenbar oder nicht?

Folgende Kosten können bei der Kalkulation des anzurechnenden Einkommens abgezogen werden:

 Ausnahmen für Kinder

Lächelnde ältere Frau mit Gehstock und Betreuerin beim Spaziergang im Freien

Unterhaltspflichtige Kinder müssen zwar ihr Einkommen und Vermögen für die Eltern einsetzen. Aber auch ihnen steht ein Schonvermögen zu:

Bei dieser Regelung gibt es keine festgelegten Grenzen. Die Kinder müssen belegen, für welche Zwecke und in welcher Höhe sie Geld zurücklegen. Wie bei den Eltern ist die selbst genutzte Immobilie von der Kalkulation ausgenommen.

Die von den Kindern selbst bewohnte Immobilie ist immer vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt.

Unterhalt verteilt sich auf alle Kinder

Haben Pflegebedürftige mehrere Kinder, haften diese gemeinsam. Ausschlaggebend für die jeweilige Haftungsquote sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Kinder.

Übrigens: Vor einigen Jahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kinder auch dann die Pflegekosten ihrer Eltern mittragen müssen, wenn diese den Kontakt zu ihnen schon vor Jahrzehnten abgebrochen haben.

Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, obwohl seine Geschwister genug Einkommen und Vermögen besitzen, kann es einen finanziellen Ausgleich von ihnen verlangen.

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