
Die Pflegeversicherung zahlt zuerst für Pflegeleistungen der Eltern, gestaffelt nach Pflegegrad.
Danach zahlen die Eltern aus Rente, Vermögen und gegebenenfalls privater Pflegezusatzversicherung. Dabei gilt ein Schonvermögen: 10.000 Euro für Alleinstehende, 20.000 Euro für Ehepaare.
Reichen diese Mittel nicht aus, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein.
Liegt das Einkommen der Kinder unter 100.000 Euro, bleiben sie von Unterhaltsforderungen verschont.
Wer zahlt was, wenn Eltern pflegebedürftig werden?
Wenn Eltern pflegebedürftig werden, gilt eine klare Zahlungsreihenfolge: Zuerst die Pflegeversicherung, dann die Eltern aus eigenen Mitteln, dann das Sozialamt – und erst ganz zuletzt, nur bei Einkommen über 100.000 Euro Brutto, die Kinder.
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Wie viel die Versicherung zahlt, hängt vom so genannten Pflegegrad ab. Seit Januar 2017 gibt es fünf Grade. Der Medizinische Dienst (MD) entscheidet nach einer persönlichen Einschätzung, welchen Pflegegrad die Bedürftigen erhalten. Jedem der fünf Grade entsprechend, überweist die Versicherung dann monatlich das Pflegegeld.
Praxis-Tipp: Der Pflegegrad sollte möglichst früh bei der Pflegekasse beantragt werden. Je höher der anerkannte Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen aus und desto geringer ist der Eigenanteil der Eltern. Einen Überblick über die Leistungen bietet der Pflege-Ratgeber.
Was zahlen die Eltern selbst? Und was bleibt geschützt?
Reicht die Pflegeversicherung nicht, werden Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen herangezogen. Das besteht in der Regel aus ihrer Rente. Haben sie eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen oder Einkünfte aus Kapitalanlagen wie Aktien oder vermieteten Immobilien, werden auch diese zur Deckung der Kosten genutzt.
Wer ein Pflegeheim benötigt, fragt sich oft: Wer kommt zuerst für die Kosten auf? Die Antwort folgt einer klaren Reihenfolge.
- Zuerst übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten des Pflegeheims,
- danach zahlen die Eltern aus eigenen Mitteln.
- Reicht das nicht aus, springt das Sozialamt ein.
- Kinder werden nur verpflichtet, wenn ihr Jahresbrutto mehr als 100.000 Euro beträgt.
Die Pflegeversicherung übernimmt einen großen Teil der Pflegekosten, sodass sich der Betrag, den Kinder für den Elternunterhalt aufbringen müssten, je nach Pflegegrad der Eltern verringert.
Ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Eine private Pflegezusatzversicherung kann die finanzielle Belastung für Kinder deutlich reduzieren und die eigene Wahlfreiheit bei der Pflege erhöhen. Sie lohnt sich besonders bei frühem Abschluss, steigenden Pflegekosten und wenn gesetzliche Leistungen die tatsächlichen Kosten nicht decken.
Sorgen Sie vor und sichern Sie sich und Ihre Familie ab.
Wie viel Vermögen dürfen Eltern behalten? Das Schonvermögen
Pflegebedürftige dürfen einen Teil ihres Vermögens behalten – das Schonvermögen. Sie haben das Recht auf einen so genannten Schonbetrag von 10.000 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare und Lebenspartner ein Gesamtschonbetrag von 20.000 Euro. Sie verlieren also nicht ihr gesamtes Vermögen, um die Pflege zu finanzieren.

- Immobilie als Schonvermögen:
Bewohnen Sie oder Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner eine eigene Wohnung oder ein Haus, zählt auch die Immobilie zum Schonvermögen. Allerdings kann der Sozialhilfeträger in diesen Fällen die Sozialhilfeleistung als Darlehen erbringen und seinen Refinanzierungsanspruch durch Eintragung einer Sicherungshypothek absichern. Jedoch: Solange der Ehepartner in der Immobilie lebt, wird die Sozialhilfe als Zuschuss (nicht Darlehen) gewährt und es wird keine Sicherungshypothek eingetragen.
- Immobilie als Sicherungshypothek:
Erst, wenn die Pflegebedürftigen in ein Heim ziehen (und auch die Ehepartner nicht mehr dort wohnen), kann die Immobilie zur Finanzierung der Kosten genutzt werden.
Ab wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
Sobald die Einkünfte der Pflegebedürftigen, ihrer Ehepartner sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, müssen auch die Kinder für die Kosten aufkommen. Diese rechtliche Verpflichtung, die Versorgung der Eltern – im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten – zu sichern, heißt Elternunterhalt. Kinder müssen Elternunterhalt jedoch erst zahlen, wenn ihr Bruttojahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt und die Mittel der Eltern sowie Sozialamtsleistungen nicht ausreichen.
Pflege hat ihren Preis: Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK ) beträgt der bundesdurchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr seit Januar 2026 rund 3.245 Euro pro Monat. Mit längerer Aufenthaltsdauer sinkt er durch gestaffelte Pflegekassen-Zuschüsse (um 15 bis 75 Prozent).

Wie viel Einkommen darf das Kind behalten? Selbstbehalt und 30-Prozent-Regel
Den unterhaltspflichtigen Kindern wird ein so genannter Mindestselbstbehalt zugebilligt. Er soll sicherstellen, dass sie genug Geld für sich selbst zur Verfügung haben. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 klargestellt: Der Mindestselbstbehalt beim Elternunterhalt beträgt 2.650 Euro (inklusive 1.000 Euro Warmmiete) für Alleinstehende; für den Ehegatten sind es mindestens 2.120 Euro. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 hat diese Orientierungswerte wieder aufgenommen.
- Neu ab 2026:
Von dem bereinigten Nettoeinkommen, das den Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro übersteigt, muss das Kind nur noch 30 Prozent als Elternunterhalt einsetzen. 70 Prozent dieses Mehrbetrags bleiben beim Kind (früher: 50 Prozent).
- Beispiel:
Bereinigtes Nettoeinkommen 4.000 Euro - Selbstbehalt 2.650 Euro = Überschuss 1.350 Euro - davon 30 Prozent = 405 Euro maximaler Elternunterhalt.
Beim Elternunterhalt gilt immer, dass der eigene Lebensunterhalt an erster Stelle steht. Erst das, was nach Abzug des Selbstbehalts und wichtiger Ausgaben übrigbleibt, kann für Zahlungen an die Eltern eingesetzt werden.
Der Gesetzgeber schränkt den staatlichen Rückgriff auf Kinder deutlich ein – hebt ihn aber nicht vollständig auf.
Konkret gilt: Das Sozialamt darf Kinder nur dann nach ihrem Einkommen fragen, wenn es konkrete Hinweise hat, dass das Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Sonst gilt gesetzlich: Das Einkommen liegt darunter und das Sozialamt fragt erst gar nicht nach.
Wie viel die Kinder tatsächlich für den Elternunterhalt zahlen müssen, wenn die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro überschritten ist, errechnet sich anhand ihrer Einkünfte.
- Bei Angestellten: Durchschnitt der letzten 12 zusammenhängenden Monate vor Eintritt des Pflegebedarfs.
- Bei Selbstständigen: Durchschnitt der Einkünfte der vergangenen 3 bis 5 Jahre.
Checkliste: Welche Kosten beim Elternunterhalt zählen
Diese Kosten können abgezogen werden:
Fahrtkosten zur Arbeit
Krankenversicherung und besondere Gesundheitskosten
Kreditraten für das selbst genutzte Wohneigentum (Zins und Tilgung)
Private Altersvorsorge bis zu 5 Prozent des Bruttoeinkommens
Unterhalt für Ehepartner/Ehepartnerin oder eigene Kinder
Fahrtkosten für regelmäßige Besuche der Eltern
Diese Kosten können nicht abgezogen werden:
Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
Rundfunkbeiträge
Wohn- und Nebenkosten bis 1.000 Euro Warmmiete, weil dieser Betrag bereits im Mindestselbstbehalt enthalten ist. Liegen die tatsächlichen Wohnkosten höher, müssen die Mehrkosten belegt werden.
Beispielrechnung für Kinder mit sehr hohem Einkommen:
Nur ein vergleichsweiser kleiner Personenkreis kann überhaupt zum Elternunterhalt herangezogen werden.
Es wird von einem monatlichen Nettoeinkommen von 10.000 Euro ausgegangen.
- beispielhafte Abzüge (Altersvorsorge, Kredit, Unterhalt) − 4.000 Euro = bereinigtes Nettoeinkommen 6.000 Euro
- Mindestselbstbehalt (Alleinstehende) − 2.650 € = Überschuss 3.350 Euro
- × 30 Prozent × 0,30 = maximaler Elternunterhalt ≈ 1.005 Euro/Monat
Das Schonvermögen der Kinder
Unterhaltspflichtige Kinder müssen zwar ihr Einkommen und Vermögen für die Eltern einsetzen. Aber auch ihnen steht ein Schonvermögen zu:
- Vermögen für die eigene Alterssicherung bleiben unangetastet.
- Außerdem dürfen finanzielle Reserven – unter anderem für Reparaturen am Haus, Urlaub und Ersatz eines kaputten Autos – gebildet werden.
- Auch eine selbst genutzte Immobilie ist immer vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
Bei dieser Regelung gibt es keine festgelegten Grenzen. Die Kinder müssen belegen, für welche Zwecke und in welcher Höhe sie Geld zurücklegen.
Wie wird Elternunterhalt auf mehrere Geschwister aufgeteilt?
Haben Pflegebedürftige mehrere Kinder, haften diese gemeinsam. Ausschlaggebend für die jeweilige Haftungsquote sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aller Kinder. Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, obwohl seine Geschwister genug Einkommen und Vermögen besitzen, kann es einen finanziellen Ausgleich von ihnen verlangen.
Sichern Sie sich und Ihre Familie ab.
Bereits im Jahr 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden , dass Kinder auch dann die Pflegekosten ihrer Eltern mittragen müssen, wenn diese den Kontakt zu ihnen schon vor Jahrzehnten abgebrochen haben. Der BGH hat klargestellt, dass schwerwiegende Verfehlungen des Elternteils – etwa grobe Vernachlässigung oder schwere Pflichtverletzungen – erforderlich wären, um die Unterhaltspflicht des Kindes entfallen zu lassen.
Schritt für Schritt: Was tun, wenn Pflegebedarf entsteht?
- Pflegegrad beantragen
Stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Eltern einen Antrag auf Pflegeleistungen und bereiten Sie den Begutachtungstermin vor (Unterlagen, Pflegetagebuch).
- Kosten der Pflege klären
Holen Sie Angebote von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten ein und lassen Sie sich die monatlichen Kosten genau aufschlüsseln.
- Einkommen und Vermögen der Eltern prüfen
Sammeln Sie Rentenbescheide, Kontoauszüge, Nachweise über Kapitalanlagen und gegebenenfalls Verträge zur privaten Pflegezusatzversicherung.
- Leistungen der Pflegeversicherung prüfen
Klären Sie mit der Pflegekasse, welche Beträge je nach Pflegegrad übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil der Eltern ist.
- Sozialamt einbinden, wenn eine Lücke bleibt
Reichen Pflegeversicherung und Eigenmittel nicht, wenden Sie sich an das Sozialamt („Hilfe zur Pflege“). Erst dann stellt sich die Frage nach Elternunterhalt.
- Eigene Einkommenssituation prüfen
Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen unter 100.000 Euro, sind Sie in der Regel nicht unterhaltspflichtig. Liegt es darüber, lohnt sich rechtliche Beratung.
Bei Elternunterhalt und Pflegekosten treten häufig folgende Probleme auf:
- Der Pflegegrad wird zu spät beantragt, wodurch Leistungen der Pflegeversicherung verloren gehen.
- Es ist keine vollständige Übersicht über alle Kosten und Einnahmen der Eltern vorhanden.
- Das Schonvermögen von Eltern und Kindern wird unnötig als Vermögen eingesetzt.
- Auf Schreiben des Sozialamts wird nicht reagiert oder ohne Beratung vorschnell unterschrieben.
- Fehlt innerhalb der Familie eine klare Aufgaben- und Kostenverteilung, kann dies später zu Konflikten führen.

Interview mit
Jörn Hauß
3 Fragen zum Thema Elternunterhalt
1. Warum müssen erwachsene Kinder für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen?
Jörn Hauß: Nach dem Gesetz sind in gerader Linie miteinander verwandte Personen einander unterhaltspflichtig. Selbstverständlich gilt das im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern, weil sie diese in die Welt gesetzt haben.
Für die eigenen Eltern trägt man aber keine Verantwortung, weshalb die Unterhaltspflicht ihnen gegenüber schon immer fragwürdig war. Dies ist auch der Grund, warum der Elternunterhalt in der Praxis sehr weit zurückgedrängt war.
2. Mit dem Beginn des Jahres 2020 haben sich die Bestimmungen für unterhaltspflichtige Personen geändert. Was sind die wichtigsten Neuerungen?
Seit 2020 werden nur noch sehr gut verdienende Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt für ihre Eltern durch den Sozialhilfeträger herangezogen. Liegt das Einkommen darunter, muss sich das Kind nicht am Unterhalt des Elternteils beteiligen. Der Sozialhilfeträger gewährt dann insoweit rückgriffsfrei Sozialhilfe.
Allerdings kann ein Sozialhilfeträger unter Umständen rückwirkend den Unterhalt fordern. Für die Einkommensgrenze zählt ausschließlich das Einkommen des Kindes – das Einkommen des Ehepartners spielt keine Rolle.
Auskunft über Einkommen und Vermögen müssen Kinder dem Sozialamt nur dann geben, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird. Wer nicht offensichtlich zu den Besserverdienenden gehört, bekommt in der Regel gar keine Anfrage.
3. Wie wird der Unterhaltsanspruch berechnet und welche Einkünfte zählen? Wird bei Kindern unter 100.000 Euro Jahreseinkommen auch das Vermögen mitgerechnet?
Nach aktuellem Recht verbleiben dem Kind nach Abzug aller anerkannten Ausgaben mindestens 2.650 Euro Mindestselbstbehalt (Alleinstehende). Für Ehepaare gilt ein Familienmindestbedarf von zusammen rund 4.770 Euro (2.650 Euro + 2.120 Euro für den Ehegatten). Von dem Betrag, der diesen Selbstbehalt übersteigt, muss das Kind nur rund 30 Prozent als Elternunterhalt einsetzen – 70 Prozent bleiben beim Kind.
Einkommen und Vermögen des Ehepartners spielen für den Elternunterhalt grundsätzlich keine Rolle. Auch das Vermögen des Kindes selbst ist erst relevant, wenn feststeht, dass die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird.
Wenn Eltern ihren Kindern vor Eintreten der Pflegebedürftigkeit Vermögen übertragen haben, kann das Sozialamt dieses unter Umständen zurückfordern – aber nur, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Auch solche Rückforderungen sind an enge juristische Voraussetzungen gebunden und in der Praxis oft unberechtigt. In diesen Fällen sollten Kinder sich fachkundig beraten lassen.
Ihre Vorsorge verdient gute Beratung.
Häufige Fragen zum Elternunterhalt
Ja. Das Sozialamt kann sich zwar an ein leistungsfähiges Kind halten, aber untereinander können Sie eine faire Aufteilung vereinbaren. Zahlt ein Kind zunächst allein, kann es von den Geschwistern einen finanziellen Ausgleich verlangen.
Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten für ein aus seiner Sicht zumutbares Heim im unteren bis mittleren Preissegment. Entscheiden sich Ihre Eltern für ein deutlich teureres Haus, muss die Differenz aus eigenem Vermögen oder freiwilligen Zahlungen der Familie finanziert werden.
Ja. Angemessene Altersvorsorge gilt als Schonvermögen. Wenn Sie frühzeitig sparen und Ihre Vorsorge gut dokumentieren, stärken Sie Ihre eigene finanzielle Basis – und reduzieren das Risiko, im Ernstfall zu stark in Anspruch genommen zu werden. Eine Beratung bei Ihrer Sparkasse hilft, die passende Lösung zu finden.
Die Entscheidung hängt stark von den individuellen Umständen ab: dem Pflegegrad der Eltern, der verfügbaren Unterstützung durch Angehörige und den finanziellen Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt das Prinzip „ambulant vor stationär“: solange die häusliche Pflege machbar und zumutbar ist, sollte sie Vorrang haben.
- Häusliche Pflege: Eltern bleiben in ihrer vertrauten Umgebung, behalten Selbstständigkeit und soziale Kontakte. Unterstützende Dienste wie eine ambulante Pflege oder Tagespflege können die Last für die Familie deutlich reduzieren.
- Stationäre Pflege: Wenn ein hoher Pflegegrad oder intensive medizinische Betreuung nötig ist, bietet ein Pflegeheim professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung und entlastet die Kinder spürbar.
- Kombinationslösungen: Teilzeit-Pflege oder Tagespflege können oft das Beste aus beiden Welten bieten – die Eltern bleiben zu Hause, erhalten aber professionelle Unterstützung, während die Familie entlastet wird.



