Zwei Personen stehen mit einem Solarpanel in den Händen auf dem Balkon eines Hauses.

Balkonkraftwerk

Weniger bürokratische Hürden
Egal, ob Sie einen nachhaltigen Beitrag leisten, die Haushaltskasse entlasten oder in Zeiten hoher Energiepreise für weitere Preissteigerungen gewappnet sein wollen: Eine Solaranlage hilft Ihnen in jedem dieser Fälle. Neue Förderungsmöglichkeiten im Jahr 2023 senken Ihre Anschaffungskosten. Zudem reduziert die Bundesregierung bürokratische Hürden.

Das Wichtigste in Kürze:

Wie und wo darf die Anlage installiert sein?

Installieren Sie als Mieter oder Mieterin Ihre Anlage fachgerecht, darf Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin keinen Einspruch erheben. Sie dürfen die Paneele auf den Balkon oder die Terrasse stellen oder an der Wand befestigen. Hängen Sie die Module allerdings über die Brüstung des Balkons, könnte es zu Diskussionen kommen. Denn die Fronten des Balkons gehören zur Gebäudehülle und sind somit keine Mietsache. Sprechen Sie in diesem Fall vorher mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin. Sind Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer, sollten Sie sich mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft abstimmen.

Neues Gesetz ab 2024

Weniger bürokratische Hürden

Mietern und Wohnungseigentümern wird die Installation sogenannter Steckersolargeräte erleichtert. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Der Gesetzesentwurf sieht einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen eines Balkonkraftwerks vor (Stand: August 2023). Auch das Thema Zeitersparnis wird erwähnt. In einem „Praxis-Check“ stießen Beteiligte auf insgesamt 50 bürokratische Hürden bei der Anmeldung eines Balkonkraftwerks. Mit dem neuen Solarpaket soll dieser Aufwand „entfesselt“ werden. Im kommenden Jahr treten die neuen Regelungen in Kraft. Bisher durften Sie mit einer privaten Solaranlage 600 Watt Strom produzieren. Die Grenze wurde nun auf 800 Watt pro Haushalt angehoben.

Counter Positive Entwicklung

0Balkonkraftwerke

wurden im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bis Oktober 2023 registriert.

Gibt es eine Meldepflicht?

Entschied man sich in Vergangenheit für ein Balkonkraftwerk, waren zwei Maßnahmen notwendig: Die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Installation eines Zweirichtungszählers. Diese Vorgaben entfallen künftig. Stattdessen müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise werden auch die alten nicht-digitalen Stromzähler geduldet, wovon sich einige rückwärts drehen können.

Was benötigt man für eine Balkon-Solaranlage?

Je nach Größe Ihres Haushalts benötigen Sie ein oder zwei Photovoltaik-Module. Für die Umwandlung des erzeugten Stroms brauchen Sie einen Mikro-Wechselrichter und ein Kabel mit Stecker. Die gewonnene Energie wird so in den Stromkreis Ihres Haushalts eingespeist. Ziehen Sie um, können Sie die Teile einfach mitnehmen und wieder aufstellen.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Diese Regelung gilt für alle Stecker-Solaranlagen: Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 0 Prozent. Sie sparen also durch die neue Regelung der Bundesregierung. Sprechen Sie jedoch am besten direkt mit Ihrem Händler oder Ihrer Händlerin. Denn diese sind nicht dazu verpflichtet, die Preissenkung an Sie weiterzugeben. Für viele Bundesländer gibt es weitere finanzielle Entlastungen beim Kauf einer entsprechenden Solaranlage. Sie sollten Ihre Entscheidung jedoch zügig treffen, da viele Fördertöpfe aufgrund der hohen Nachfrage schnell ausgeschöpft sind.

Berlin

Pro Wohnung können Sie einen Antrag auf eine Förderpauschale stellen. Diese beträgt 500 Euro. Das Programm wurde durch das Modul E erweitert, was sich gezielt an die Mieterinnen und Mieter der Hauptstadt wendet. Hier können Sie einen Antrag stellen. 

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie bis eine Pauschale von 500 Euro für Ihre Anlage – allerdings erst nach Kauf und Installation. Zur Förderung müssen Sie Kontakt mit dem Landesminiterium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt  aufnehmen.

Schleswig-Holstein

Leben Sie in Schleswig-Holstein, erhalten Sie bis zu 50 Prozent Förderung auf die Investitionskosten. Der Maximalbetrag ist jedoch 200 Euro. Aktuell sind jedoch auch in diesem Land die Förderungsgelder teils ausgeschöpft. Ob und wann das Programm aufgestockt wird, ist ungewiss.

Baden-Württemberg

In dem südlichen Bundesland mit vergleichsweise vielen Sonnenstunden wird je nach Stadt oder Kommune anders gefördert. Leben Sie in Stuttgart, erhalten Sie 100 Euro für Ihre Solaranlage. In Freiburg sind es 200 Euro. In Ulm können Sie bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten zurückbekommen, aber auch in diesem Fall maximal 250 Euro. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Städten mit Förderungsmöglichkeit in Baden-Württemberg. 

Bayern

In Bayern unterscheidet sich die Förderung von Stadt zu Stadt. In München bekommen Sie 40 Cent je Watt Leistung zurück. Allerdings auch nur bis zur Hälfte der Anschaffungskosten. Liegt die Leistung Ihres Balkonkraftwerks zwischen 300 und 600 Watt, erhalten Sie in Ingolstadt 200 Euro zurück. Zweirichtungszähler werden von den Städten übernommen und kostenfrei eingebaut. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie online stellen. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Städten mit Förderungsmöglichkeit in Bayern. 

Nordrhein-Westfahlen

Zahlreiche Förderungsmöglichkeiten gibt es in diesem Bundesland. Die Summen variieren je nach Stadt und Region zwischen 100 und 800 Euro.

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es nur in Göttingen eine pauschale Förderung von 180 Euro pro Anlage, in Jever 125 Euro pro Paneel (maximal zwei Stück) und in Lüneburg 150 Euro pauschal sowie 30 Prozent der Anschaffungskosten pro Anlage.

Hessen

In Hessen gibt es selten Zuschüsse für Mini-PV-Anlagen. In Wiesbaden erhalten Sie bis zu 400 Euro je nach Anlage. Auch in Darmstadt ist das der Fall. Im Main-Taunus-Kreis sind es 100 Euro pro Wohneinheit.

Rheinland-Pfalz

In Koblenz erhalten sie 70 Euro pro Modul (maximal zwei Stück), in Primasens 75 Euro Zuschuss für die Anschlusskosten durch eine Fachkraft und in Urmitz pauschal 100 Euro pro Haushalt.

Sachsen

Ein Förderprogramm für die Installation von Stromspeichern in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage wurde in diesem Bundesland beschlossen. Hier finden Sie weiter Informationen dazu. 

Thüringen

Das Förderprogramm Solar-Invest ist bereits ausgeschöpft. Nur in Jena erhalten Sie derzeit einen Zuschuss. 25 Prozent der Anschaffungskosten, aber maximal 200 Euro, werden hier übernommen. Einkommensschwache Antragstellende bekommen 75 Prozent erstattet (maximal 600 Euro).

Wo gibt es Balkonsolar zu kaufen?

Ihre eigene Solaranlage können Sie über zahlreiche Internet-Shops bestellen. Fündig werden Sie auch in gut sortierten Elektrofachmärkten oder einem spezialisierten Fachhandel. Aktuell herrscht eine große Nachfrage. Zudem sind Lieferketten teils eingeschränkt. Sie sollten sich deswegen auf eine längere Wartezeit einstellen und eine Vorbestellung in Erwägung ziehen.

Was muss man für eine Solaranlage bezahlen und ab wann lohnt sie sich?

Rechnen Sie bei einer Anlage mit einer 600 Watt Leistung mit Kosten zwischen 800 und 1.000 Euro für alle benötigten Bauteile. Je nach Wetterlage, Neigungswinkel und Schatten am Aufstellort erzeugt eine Solaranlage zwischen 450 und 600 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Davon können Haushalte Erfahrungswerten nach 60 bis 80 Prozent für den eigenen Bedarf verwenden. Bei einem Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde sparen Sie jährlich etwa 150 Euro ein. So hat sich die Anlage nach fünf bis sieben Jahren amortisiert.

Kann man mit der nicht verwendeten Energie Geld verdienen?

Scheint die Sonne besonders lange, können Haushalte an diesen Tagen selten die erzeugte Energie vollständig nutzen. Diese wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Geld lässt sich damit jedoch eher nur theoretisch verdienen. Möchten Sie für die erzeugte Energie die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Vergütung erhalten, müssen Sie zahlreiche Anforderungen erfüllen. Der Aufwand für entsprechende Anträge ist aufwändig, während der Erlös gering bleibt.

Fragen und Antworten zum Balkonsolar

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Was bringt ein Balkonkraftwerk im Winter?

Auch im Winter kann ein Balkonkraftwerk Strom erzeugen – jedoch deutlich weniger als im Sommer. Denn die Sonne scheint insgesamt deutlich seltener und weniger lang. Zudem liegen viele Balkons häufiger im Schatten, wenn die Sonne so niedrig steht wie im Winter.

Seit Januar 2023 entfällt beim Kauf eines Balkonkraftwerks die Mehrwertsteuer von bislang 19 Prozent. Einige Bundesländer bieten Förderungsmöglichkeiten. Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium bürokratische Hürden reduziert.

Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte am 5. Mai 2023 die finale Photovoltaik-Strategie. In dieser wird bestätigt, dass rückwärtsdrehende Zähler vorrübergehend geduldet werden. Balkonkraftwerke dürfen demnach übergangsweise an jeden vorhandenen Zählertyp angeschlossen werden. Das gilt so lange, bis ein Zweirichtungszähler vom zuständigen Messstellenbetreibenden installiert wird. Es handelt sich dabei also um eine temporäre Regel.

Installieren und betreiben Sie Ihr Balkonkraftwerk fachgerecht, droht keine Gefahr von Überhitzung oder Brandgefahr. Die Stromschlaggefahr reduzieren Sie, indem Sie einen sogenannten Fehlerstrom-Schutzschalter mit dem Balkonkraftwerk verbinden.

Leider ist das nicht möglich. Seit 1995 sind alle Wechselrichter so aufgebaut, dass sie die Netzfrequenz als Referenz für die Schwingungserzeugung nutzen. Dieser benötigt ebenfalls Strom und bezieht diesen aus dem allgemeinen System – nicht aus dem Strom vom Balkonkraftwerk.

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