Photovoltaikbegeisterte erhalten 2024 Rückenwind: Denn Deutschland will eine klimafreundliche und energieautonome Zukunft – und in dieser spielt Strom per Solarenergie eine wichtige Rolle. Im vergangenen Jahr hat der Solar-Hype sogar die Pläne der Bundesregierung übertroffen: Über eine Million neue Photovoltaikanlagen¹ , darunter viele Balkonkraftwerke, haben beachtliche 12 Prozent des deutschen Stromhungers² gestillt. Ab 2026 soll sich der Solarzubau sogar verdreifachen³ – sieht der Gesetzesentwurf "Solarpaket I" vor. Neben dem klimafreundlichen Aspekt ist die eigene Solaranlage durch diverse Vergütungen, Förderprogramme und vergünstigte Kredite auch finanziell reizvoll.
Mit dem Solarpaket I plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), den Ausbau von Photovoltaik (PV) im Jahr 2024 weiter zu beschleunigen.
Die Regierung will dafür unter anderem Anmeldeverfahren vereinfachen und die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke anheben.
Photovoltaik Förderung: Steuerliche Vorteile sowie KfW-Kredite, Einspeisevergütungen und regionale Förderprogramme erleichtern den finanziellen Aufwand für die Anschaffung und den Betrieb von PV-Anlagen.
Klimaneutralität und grüne Transformation sind die Herausforderungen unserer Zeit. 2030 sollen in Deutschland 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. 2035 soll die Stromversorgung nahezu klimaneutral sein. Deshalb setzt die Bundesregierung immer mehr auf Wasserstoff, Windenergie und eben auch Photovoltaik.
Mit der vom BMWK 2023 vorgelegten Photovoltaik-Strategie wurden die Hürden reduziert. Die Strategie dient als Gesetzesvorlage im Rahmen des Solarpaketes I und II und zielt unter anderem ab auf:
Allerdings ist das Solarpaket I auch Anfang 2024 noch immer im Einigungsprozess und soll nun voraussichtlich Mitte März im Bundestag abschließend beraten werden. Solarinteressierte, die von den neuen Regelungen profitieren möchten, müssen also die Verabschiedung des Gesetzentwurfs abwarten. (Stand: Februar 2024)
Erneuerbare Energien sollen den Strom bezahlbarer machen. Solarstrom hat dabei eine große Bedeutung:
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen bis 2026 gleichmäßig aufzuteilen: 50 Prozent der neuen Solaranlagen sollen auf oder an Gebäuden installiert werden, während die andere Hälfte auf Freiflächen wie Feldern entstehen soll. Der Hintergrund ist, dass Solaranlagen auf Freiflächen meist schneller und kosteneffizienter errichtet werden können, da sie in größeren Mengen und mit geringerem Personalaufwand pro Gigawatt installierter Leistung gebaut werden können. Sowohl urbanen Raum als auch Freiflächen für die Energiegewinnung aus der Sonne zu nutzen, soll die Energiewende in Deutschland vorantreiben.
Photovoltaikanlagen haben viele Vorteile: Sie sind umweltfreundlich und energieeffizient. Sie können den eigenen Haushalt mit Strom versorgen und machen somit unabhängig. Denn mit steigenden Energiekosten gewinnt die Nutzung von Photovoltaikanlagen für den Eigengebrauch immer mehr an Bedeutung.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für Solarenergie, um den Strombedarf zu decken, der klimafreundlich die Wärmepumpen, Haushaltsgeräte oder Elektroautos versorgt. Auf privaten Hausdächern und Balkonen entstand 2023 rund die Hälfte⁶ der neu installierten Solarstromleistung. Schon kleine Anlagen können dabei den Strombedarf bis zu 30 Prozent decken, größere erzeugen oft mehr Strom als man benötigt. Und den überschüssigen Strom können Mieter oder Eigentümerinnen speichern und später verwenden oder ins Netz einspeisen und damit Geld verdienen.
Nahezu jeder kann sich heute eine
Anlage auf dem Dach, an der Fassade oder doch zumindest auf dem Balkon
installieren – die Zustimmung eines eventuellen Vermieters oder einer
Eigentümergemeinschaft noch vorausgesetzt: Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht
den Anspruch vor, steckerfertige
Photovoltaikanlagen auch ohne Zustimmung⁷ der Eigentümerin oder des
Eigentümers installieren zu dürfen. Damit würden noch mehr Menschen per Balkonkraftwerk zum Treiber der Energiewende. Auch
diese Maßnahme muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Mit einem Solarmodul auf dem eigenen Balkon kann jeder selbst erzeugten Strom nutzen – und damit seine Stromkosten reduzieren. Der Mieter oder die Mieterin montiert das Steckersolargerät (auch Mini-Solaranlage, Balkonmodul, Plug-in-Solargerät genannt) an die Balkonbrüstung und schließt es dann an die Haushaltssteckdose an. Fertig. Ein „Balkonkraftwerk “ hat in der Regel eine Leistung von bis zu 600 Watt. Das Solarpalet I der Bundesregierung sieht eine Anhebung auf 800 Watt vor, über die voraussichtlich im März 2024 abschließend beraten wird. (Stand Februar 2024)
Zum Vergleich: Große Photovoltaikanlagen auf dem Dach erzeugen 3.000 bis 20.000 Watt. Aber für den WLAN-Router (bis zu 12 Watt), den Computer (60 Watt), Fernseher (100 Watt) oder eine Waschmaschinenladung (bis zu 900 Watt) reicht auch eine Mini-PV-Anlage allemal. Mindestens 60 Prozent des Eigenbedarfs können durch Solar auf dem Balkon abgedeckt werden.
Balkonkraftwerke sind seit Januar 2023 von der Mehrwertsteuer befreit – und wurden dadurch preiswerter. Teilweise sind sie schon ab 400 Euro erhältlich. Die Unterschiede zwischen den vielen regionalen Förderungen sind aber enorm. Das wirft Licht und Schatten: So können Mieter und Mieterinnen mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein bis zu 200 Euro Zuschuss, in Berlin bis zu 500 Euro Zuschuss erhalten, das Nachbarland Brandenburg verweist auf seinem Energieportal lediglich auf die KfW-Kredite – die nur für größere PV-Anlagen gelten. Einen Überblick bietet die Förderbank des Bundes , ebenso können Sie sich an Ihren Energieversorger mit Fragen zur Förderung wenden.
Wichtig ist zunächst, wie viel Strom Ihre Anlage erzeugen kann – also wie viele Kilowattstunden die PV-Anlage im Jahr produziert. In Deutschland kann mit 1 Kilowatt pro Quadratmeter Solarfläche kalkuliert werden. Wo soll die Anlage installiert werden (beispielsweise Dach oder Fassade), wohin kann sie ausgerichtet werden (am besten nach Süden), wie stark ist die Dachneigung (30 bis 45 Grad gelten als optimal)? Haben Sie dies alles berücksichtigt und die Voraussetzungen Ihres Zuhauses geprüft, empfiehlt es sich, nach passenden Förderungen zu schauen.
Der erste Schritt in Richtung solarer Unabhängigkeit bedeutet eine Investition von einigen Tausend Euro – zumindest bei einer Solaranlage auf dem Dach. Denn obwohl die Module immer günstiger werden: Für Kauf und Montage müssen Sie zwischen 1.200 und 1.800 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) einkalkulieren, plus Mehrwertsteuer. Eine Anlage, die für ein normales Ein- oder Zweifamilienhaus ausgelegt ist, summiert sich also schnell auf 6.000 bis 12.000 Euro. Dazu kommen jährliche Wartungskosten und gegebenenfalls nicht unerhebliche Zusatzkosten für einen Energiespeicher. Denn nur damit können Sie den günstigen Solarstrom speichern und zeitunabhängig verbrauchen.
Die Kosten für eine Anlage an der Fassade oder gar eine Mini-PV-Anlage auf dem Balkon sind niedriger. Letztere sind bereits ab ein paar Hundert Euro erhältlich. Möglicherweise kommt auch die Anmietung einer PV-Anlage in Betracht – diese sollten Sie ebenfalls in Ruhe durchkalkulieren, nicht immer ist sie günstiger.
Auch wenn der Start mit einer Solaranlage eine Anfangsinvestition erfordert, bieten zahlreiche Förderungen finanzielle Erleichterungen. Informieren Sie sich rechtzeitig und stellen Sie Förderanträge frühzeitig. So unterstützen Staat und Länder den Kauf und Betrieb von Photovoltaikanlagen:
Auch nach dem überarbeiteten Bundeshaushalt 2024 und der reformierten Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG M)“ fördert der Staat den Ausbau der Photovoltaik weiterhin. Diese Förderungen sind aktuell möglich:
Bundesweit: Die KfW fördert in Deutschland die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen mit dem Kredit (270) Erneuerbare Energien – Standard ab 5,21 Prozent (effektiver Jahreszins).
Regional: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat alle öffentlichen Förderungen der jeweiligen Bundesländer in seiner Förderdatenbank gebündelt, beispielsweise:
Welche Fördermöglichkeiten es speziell für Ihre Region gibt, können Sie zudem direkt bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet seit 2002 eine solide Photovoltaik Förderung, indem es Eigentümerinnen und Eigentümern für 20 Jahre eine feste Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom garantiert.
Seit dem 1. Februar 2024 werden die Vergütungssätze allerdings alle sechs Monate um ein Prozent verringert. Diese Regeländerung, eingeführt mit der überarbeiteten Version des EEG im Jahr 2023, soll die öffentliche Hand entlasten. Zugleich hat die Bundesregierung aber Steuererleichterungen eingeführt, sodass Privatpersonen seit 2023 keine Einkommensteuer auf Gewinne aus der Eigenstromversorgung mit Photovoltaikanlagen zahlen müssen.
Neu installierte Anlagen, die seit Februar 2024 in Betrieb gingen, profitieren also die nächsten 20 Jahre noch von der aktuellen Vergütung von 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Ab August 2024 sinkt dieser Satz auf 8,03 Cent für ein halbes Jahr, bevor eine weitere Absenkung folgt.
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz Teileinspeisung | Vergütungssatz Volleinspeisung |
---|---|---|
0 - 10 kWp | 8,11 ct/kWh | 12,86 ct/kWh |
10 - 40 kWp | 7,03 ct/kWh | 10,79 ct/kWh |
40 - 100 kWp | 5,74 ct/kWh | 10,79 ct/kWh |
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2024
Maximale Anlagenleistung | Vergütungssatz Teileinspeisung | Vergütungssatz Volleinspeisung |
---|---|---|
0 - 10 kWp | 8,03 ct/kWh | 12,73 ct/kWh |
10 - 40 kWp | 6,95 ct/kWh | 10,67 ct/kWh |
40 - 100 kWp | 5,68 ct/kWh | 10,68 ct/kWh |
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft; die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Januar 2025
Die Solarpflicht, auch solare Baupflicht oder Solardachpflicht genannt, ist eine gesetzliche Vorgabe, die Bauherren dazu verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Solaranlagen auf Dächern zu installieren. Diese Regelung kann sich sowohl auf Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung als auch auf Solarthermieanlagen zur Wärmegewinnung beziehen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Die Solarpflicht trifft in der Regel auf Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen bestehender Wohngebäude zu. Für Bauherren bedeutet diese Pflicht zusätzliche Kosten durch die Installation der Solaranlagen. Die genauen Anforderungen variieren in den einzelnen Bundesländern.
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Schleswig-Holstein:
Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
Für PV-Anlagen werden bis zu 100 Prozent der Kosten als Förderdarlehen finanziert. Dazu zählen nicht nur die Anschaffungskosten der Solarmodule, finanziert werden auch die erforderlichen Planungen, die notwendigen Baumaßnahmen, die Installationskosten und der Anschluss an das öffentliche Stromnetz.
Ja. Nicht nur Unternehmen und öffentliche Einrichtungen werden gefördert, sondern auch Privatpersonen können eine Photovoltaik Förderung für größere und kleinere PV-Anlagen erhalten. Die Förderungen fallen jedoch regional sehr unterschiedlich aus. Lohnen kann es sich trotzdem.
Ein Pauschalpreis lässt sich nicht nennen. Zu unterschiedlich sind die Voraussetzungen für die Leistungen der PV-Anlage. Diese hängt unter anderem von ihrem Standort, ihrer Größe und ihrer Ausrichtung ab. In der Regel sind Mindestanschaffungskosten zwischen 6.000 und 12.000 Euro realistisch. Hinzu kommen die Netzanschlussgebühr, weitere Nebenkosten, erforderliche Umbaumaßnahmen und laufende Kosten.
Anders ist es bei der PV-Anlage auf dem Balkon: Diese gibt es schon ab 400 Euro, je nach der Anzahl der Module können sie auch zwischen 800 und 1.200 Euro kosten.
Seit das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) voll umfänglich gilt,
gibt es für Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen Vereinfachungen: So
entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler
installieren zu lassen. Solarmodule müssen nun nicht mehr nur aufs Dach,
sondern können auch im Garten aufgestellt werden; es gibt keine
Leistungsbegrenzungen mehr, Netzbetreiber müssen Anfragen in vorgegebenen
Fristen beantworten und es gibt Steuerfreiheiten (bei Mehrwert- und
Einkommensteuer). Jedoch: Seit Februar 2024 sind die Einspeisevergütungen um
ein Prozent gesunken; ab dem 1. August 2024 wird eine weitere geringfügige
Absenkung um 1 Prozent für Anlagen vorgenommen.
Ja, für das Jahr 2024 bleibt die steuerliche Förderung für PV-Anlagen bestehen. Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp profitieren von der Befreiung der Einkommensteuer auf Einnahmen aus der Eigenstromversorgung, die bereits ab dem Jahr 2022 rückwirkend gilt.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energie anzukurbeln, gibt die Regierung die gesetzliche Pflicht vor, solare Anlagen einzubauen. Dazu zählen sowohl Solarthermieanlagen (sie erzeugen Wärme) als auch Photovoltaikanlagen (sie erzeugen Solarstrom). Schrittweise wird die Pflicht umgesetzt bei Nichtwohngebäuden, Wohngebäuden, Parkflächen, Industrie- und Gewerbebauten. Im Koalitionsvertrag von 2022 steht, dass alle geeigneten Dachflächen künftig für Solarstrom genutzt werden sollen. Bei privaten Neubauten soll es die Regel werden, bei gewerblichen Neubauten sogar Verpflichtung. Aktuell ist die Dynamik, das umzusetzen, in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.
Je größer eine Anlage ist, desto niedriger werden die Kosten. Das bedeutet: Kleine Anlagen lohnen sich nicht schnell. Hier spielt der klimafreundliche Aspekt durch die Anschaffung eine größere Rolle als der wirtschaftliche. Eine wichtige Kenngröße ist darüber hinaus der Kilowatt-Peak (kWp), damit ist die Spitzenleistung der PV-Module gemeint. Wer bei der Anschaffung mehr als 1.800 Euro pro kWp zahlt – für den kann sich die Investition aus finanziellen Gründen nicht lohnen. Ein Rendite-Rechner für PV-Anlagen schafft mehr Klarheit.
Für den Eigenbedarf braucht ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von etwa 4.500 kWh im Jahr eine Solaranlage mit 5 bis 10 Kilowatt-Peak (kWp). Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr benötigt etwa 3 bis 6 kWp. Ein Single-Haushalt mit einem Verbrauch von etwa 1.500 kWh im Jahr kann mit 4 bis 5 kWp auskommen.
Betreiberinnen und Betreiber von Mini-Photovoltaikanlagen müssen sich nach aktuellem Stand noch an die bisherige 600-Watt-Grenze halten. Allerdings sieht das Maßnahmenpaket der Bundesregierung eine Anhebung auf 800 Watt vor, über die voraussichtlich im März 2024 abschließend beraten wird. (Stand Februar 2024)
Mit Verabschiedung des Solarpaket I Gesetzesentwurfs soll es 2024 möglich werden:
Über das Maßnahmenpaket soll im März 2024 abschließend im Bundestag beraten werden. (Stand Februar 2024)
Solaranlage ist der große Überbegriff für Techniken, die die Energie der Sonne nutzen. Gemeint sind in der Regel diese beiden Systeme:
¹Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)
²https://www.bundesnetzagentur.de
³https://www.bundesregierung.de
⁴https://www.bundesnetzagentur.de
⁵https://www.bundesregierung.de
⁶Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)
⁷https://www.wohneigentum.nrw